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Beschlusstext (Sanierung der Südbastion)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
88 kB
Datum
13.02.2012
Erstellt
07.06.16, 17:03
Aktualisiert
07.06.16, 17:03
Beschlusstext (Sanierung der Südbastion) Beschlusstext (Sanierung der Südbastion)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 7. Juni 2016 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.02.2012 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 11. Sanierung der Südbastion (Vorlagen-Nr.45/2012) Der Beratungspunkt wurde vor Tagesordnungspunkt 8 vorgezogen. Beschlussentwurf: Einstimmig, Enthaltungen: 0 Der folgende Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen: Die Angelegenheit wurde bereits im Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss am 29.11.2011, im Haupt- und Finanzausschuss am 01.12.2011 sowie im Stadtrat am 08.12.2011 beraten (s. Vorlagen-Nr.: 426/2011). Der Beschlussentwurf der Verwaltung lautet gemäß dieser Vorlage: „Die Sanierung der Südbastion wird nicht durchgeführt. Die Fördermittel gemäß Zuwendungsbescheiden vom 25.11.2009 und 01.09.2010 in Höhe von 367.089,- € werden nicht in Anspruch genommen.“ Im Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss am 29.11.2011 wurde nach Erläuterungen seitens der Verwaltung und Diskussion im Ausschuss die Angelegenheit ohne Beschluss an den Haupt- und Finanzausschuss weitergegeben mit der Bitte, die Schreiben der Bezirksregierung sowie des Ministeriums, in denen eine weitere zusätzliche Förderung der Maßnahme abgelehnt wurden, den Fraktionen zur Verfügung zu stellen. Im Haupt- und Finanzausschuss am 01.12.2011 wurde nach weiterer Diskussion der Beschlussentwurf der Verwaltung einstimmig dem Rat empfohlen. Hierbei wurde insbesondere darauf abgestellt, dass der Termin für den 1. Mittelabruf noch vor der Stadtratssitzung am 8.12.2011 anstand. Gleichzeitig wurde jedoch darum gebeten, den seinerzeitigen Ablehnungsbescheid für die Förderung der Südbastion aus Mitteln der Denkmalförderung den Fraktionen bis zur Sitzung des Stadtrates nachzureichen. Da insofern die Angelegenheit noch nicht abschließend entschieden schien, wurden die ersten Mittel (56.000,- €) trotzdem fristgerecht abgerufen, mit dem Risiko, dass für den Fall, dass der Stadtrat endgültig eine Rückgabe der Fördermittel beschließen würde, eventuell bei der Rückzahlung Zinsansprüche seitens des Landes geltend gemacht würden. Für den Fall, dass ein Mittelabruf nicht erfolgt wäre, wäre ansonsten der gesamte Betrag für die Stadt verloren gewesen. In der Sitzung des Stadtrates am 08.12.2011 wurde nach weiterer Erörterung kein Beschluss gefasst, sondern die Angelegenheit auf die nächste Sitzung vertagt. In der Zwischenzeit sollte nochmals, insbesondere im politischen Raum, versucht werden, für die Sanierung der Südbastion weitere Fördermittel zu erhalten. Seitens der Verwaltung wurde insofern erneut ein Gespräch bei der Bezirksregierung Köln geführt mit dem Ziel, die förderrechtlichen Möglichkeiten abzuklären. Ein entsprechender Gesprächsvermerk über das Gespräch am 12.01.2012 mit Herrn Schwerdt, dem Leiter des Dezernates 35 (Städtebau, Bauaufsicht, Bau-, Wohnungs- und Denkmalangelegenheiten und -förderung) bei der Bezirksregeierung Köln ist als Anlage beigefügt. Als Ergebnis bleibt festzuhalten, dass für die Sanierung der Südbastion keine zusätzlichen Fördermittel mehr bereitgestellt werden können. Die Angelegenheit soll in der Sitzung des Stadtrates am 23.02.2012 abschließend beschlossen werden. Für den Fall, dass der Stadtrat dem Verwaltungsvorschlag nicht folgen würde und die Sanierung der Südbastion im Rahmen der vorliegenden Zuwendungsbewilligung erfolgen soll, stellt dies auch den letztmöglichen Zeitpunkt für eine technische Umsetzbarkeit innerhalb des Bewilligungszeitraumes (bis 31.12.2012) dar. Bei einer Ratsentscheidung Ende Februar könnte der Planungsauftrag zur Sanierung der Südbastion im März erteilt werden. Für die Erstellung der Entwurfs – und Ausführungsplanung, Erstellung der Ausschreibungsunterlagen sowie Durchführung des Vergabeverfahrens ist aus heutiger Sicht ein Zeitraum von ca. 5 Monaten anzusetzen. Ein frühester Baubeginn wäre somit im August/September möglich. Eine spätere Entscheidung hätte zur Folge, dass die Ausführung in Gänze in die Wintermonate verlagert wird. Eine Fertigstellung zum Jahresende wäre kaum möglich. Darüber hinaus müsste eine Durchführung der Maßnahme im Jahr 2012 noch im Haushalt dargestellt werden, was zu nicht unerheblichen Veränderungen in der Prioritätenliste führen wird. Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 13.02.2012 Seite 2