Daten
Kommune
Jülich
Größe
88 kB
Datum
13.02.2012
Erstellt
07.06.16, 17:03
Aktualisiert
07.06.16, 17:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 7. Juni 2016
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
am 13.02.2012 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
11.
Sanierung der Südbastion
(Vorlagen-Nr.45/2012)
Der Beratungspunkt wurde vor Tagesordnungspunkt 8 vorgezogen.
Beschlussentwurf:
Einstimmig, Enthaltungen: 0
Der folgende Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen:
Die Angelegenheit wurde bereits im Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss am
29.11.2011, im Haupt- und Finanzausschuss am 01.12.2011 sowie im Stadtrat am
08.12.2011 beraten (s. Vorlagen-Nr.: 426/2011). Der Beschlussentwurf der Verwaltung
lautet gemäß dieser Vorlage:
„Die Sanierung der Südbastion wird nicht durchgeführt. Die Fördermittel gemäß
Zuwendungsbescheiden vom 25.11.2009 und 01.09.2010 in Höhe von 367.089,- €
werden nicht in Anspruch genommen.“
Im Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss am 29.11.2011 wurde nach Erläuterungen
seitens der Verwaltung und Diskussion im Ausschuss die Angelegenheit ohne Beschluss
an den Haupt- und Finanzausschuss weitergegeben mit der Bitte, die Schreiben der
Bezirksregierung sowie des Ministeriums, in denen eine weitere zusätzliche Förderung
der Maßnahme abgelehnt wurden, den Fraktionen zur Verfügung zu stellen.
Im Haupt- und Finanzausschuss am 01.12.2011 wurde nach weiterer Diskussion der
Beschlussentwurf der Verwaltung einstimmig dem Rat empfohlen. Hierbei wurde
insbesondere darauf abgestellt, dass der Termin für den 1. Mittelabruf noch vor der
Stadtratssitzung am 8.12.2011 anstand. Gleichzeitig wurde jedoch darum gebeten, den
seinerzeitigen Ablehnungsbescheid für die Förderung der Südbastion aus Mitteln der
Denkmalförderung den Fraktionen bis zur Sitzung des Stadtrates nachzureichen.
Da insofern die Angelegenheit noch nicht abschließend entschieden schien, wurden die
ersten Mittel (56.000,- €) trotzdem fristgerecht abgerufen, mit dem Risiko, dass für den
Fall, dass der Stadtrat endgültig eine Rückgabe der Fördermittel beschließen würde,
eventuell bei der Rückzahlung Zinsansprüche seitens des Landes geltend gemacht
würden. Für den Fall, dass ein Mittelabruf nicht erfolgt wäre, wäre ansonsten der gesamte
Betrag für die Stadt verloren gewesen.
In der Sitzung des Stadtrates am 08.12.2011 wurde nach weiterer Erörterung kein
Beschluss gefasst, sondern die Angelegenheit auf die nächste Sitzung vertagt. In der
Zwischenzeit sollte nochmals, insbesondere im politischen Raum, versucht werden, für
die Sanierung der Südbastion weitere Fördermittel zu erhalten.
Seitens der Verwaltung wurde insofern erneut ein Gespräch bei der Bezirksregierung
Köln geführt mit dem Ziel, die förderrechtlichen Möglichkeiten abzuklären. Ein
entsprechender Gesprächsvermerk über das Gespräch am 12.01.2012 mit Herrn Schwerdt,
dem Leiter des Dezernates 35 (Städtebau, Bauaufsicht, Bau-, Wohnungs- und
Denkmalangelegenheiten und -förderung) bei der Bezirksregeierung Köln ist als Anlage
beigefügt. Als Ergebnis bleibt festzuhalten, dass für die Sanierung der Südbastion keine
zusätzlichen Fördermittel mehr bereitgestellt werden können.
Die Angelegenheit soll in der Sitzung des Stadtrates am 23.02.2012 abschließend
beschlossen werden. Für den Fall, dass der Stadtrat dem Verwaltungsvorschlag nicht
folgen würde und die Sanierung der Südbastion im Rahmen der vorliegenden
Zuwendungsbewilligung erfolgen soll, stellt dies auch den letztmöglichen Zeitpunkt für
eine technische Umsetzbarkeit innerhalb des Bewilligungszeitraumes (bis 31.12.2012)
dar.
Bei einer Ratsentscheidung Ende Februar könnte der Planungsauftrag zur Sanierung der
Südbastion im März erteilt werden. Für die Erstellung der Entwurfs – und
Ausführungsplanung, Erstellung der Ausschreibungsunterlagen sowie Durchführung des
Vergabeverfahrens ist aus heutiger Sicht ein Zeitraum von ca. 5 Monaten anzusetzen. Ein
frühester Baubeginn wäre somit im August/September möglich. Eine spätere
Entscheidung hätte zur Folge, dass die Ausführung in Gänze in die Wintermonate
verlagert wird. Eine Fertigstellung zum Jahresende wäre kaum möglich.
Darüber hinaus müsste eine Durchführung der Maßnahme im Jahr 2012 noch im Haushalt
dargestellt werden, was zu nicht unerheblichen Veränderungen in der Prioritätenliste
führen wird.
Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 13.02.2012
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