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Beschlusstext (Erlass der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer der Stadt Jülich (Zweitwohnungssteuersatzung))

Daten

Kommune
Jülich
Größe
77 kB
Datum
27.09.2012
Erstellt
07.06.16, 17:03
Aktualisiert
07.06.16, 17:03
Beschlusstext (Erlass der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer der Stadt Jülich (Zweitwohnungssteuersatzung))

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 7. Juni 2016 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.09.2012 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 5. Erlass der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer der Stadt Jülich (Zweitwohnungssteuersatzung) (Vorlagen-Nr.408/2012) StV Anhalt führt aus, dass er von einer Anmeldung mit Erstwohnsitz unter „Zwang“ nicht viel hält. Dies auch unter dem Gesichtspunkt des enormen Verwaltungsaufwands und den damit verbundenen Kosten, die zunächst einmal vorzuhalten wären. Zudem vertritt er die Auffassung, dass die Verwaltung gegenwärtig sinnvollere Aufgaben zu bewältigen habe. Insofern werde er dieser Vorlage nicht zustimmen. Beschlussentwurf: Ja-Stimmen: 19, Nein-Stimmen: 1, Enthaltungen: 2 Der Stadtrat beschließt die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer wie folgt: „Folgt Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer der Stadt Jülich gemäß Anlage 1“