Daten
Kommune
                    Jülich
                Größe
                        77 kB
                    Datum
                        27.09.2012
                    Erstellt
                        07.06.16, 17:03
                    Aktualisiert
                        07.06.16, 17:03
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                Stadt Jülich
Jülich, 7. Juni 2016
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
am 27.09.2012 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
5.
Erlass der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer der Stadt Jülich
(Zweitwohnungssteuersatzung)
(Vorlagen-Nr.408/2012)
StV Anhalt führt aus, dass er von einer Anmeldung mit Erstwohnsitz unter „Zwang“ nicht
viel hält. Dies auch unter dem Gesichtspunkt des enormen Verwaltungsaufwands und den
damit verbundenen Kosten, die zunächst einmal vorzuhalten wären. Zudem vertritt er die
Auffassung, dass die Verwaltung gegenwärtig sinnvollere Aufgaben zu bewältigen habe.
Insofern werde er dieser Vorlage nicht zustimmen.
Beschlussentwurf:
Ja-Stimmen: 19, Nein-Stimmen: 1, Enthaltungen: 2
Der Stadtrat beschließt die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer wie
folgt:
„Folgt Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer der Stadt Jülich gemäß
Anlage 1“
            
         
                    