Daten
Kommune
Bedburg
Größe
28 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
05.07.10, 18:08
Aktualisiert
05.07.10, 18:08
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP878/2010 1. Ergänzung
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 51 12 12
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss
29.06.2010
Rat der Stadt Bedburg
06.07.2010
Betreff:
Förderung von Eltern mit Kindern in Kindertageseinrichtung
- Änderung der bisherigen Zuschusspraxis -
Beschlussvorschlag:
Das Beratungsergebnis bleibt abzuwarten.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Das Thema einer finanziellen Unterstützung von Eltern mit Kindern in einer Kindertageseinrichtung
wird seit längerer Zeit ausführlich in den politischen Gremien der Stadt Bedburg beraten. Insofern
wird auf die Vorlagen WP7-64/2008 [Antrag des Elternrates des Montessori Kinderhauses auf
Subventionierung der Elternbeiträge], WP7-99/2008 [Antrag der SPD Fraktion auf Übernahme der
Festsetzung der Elternbeiträge], WP7-107/2008 [Antrag der FWG Fraktion auf Umsetzung einer
gerechteren Staffelung der Elternbeiträge und Einführung einer Beitragsfreiheit im ersten
Kindergartenjahr], WP7-108/2008 [Antrag der SPD Fraktion auf beitragsfreies Kindergartenjahr ab
dem 01.08.2008], WP7-109/2008 [Antrag Bündnis 90/die Grünen auf Übernahme der Mehrkosten
aufgrund der Beitragserhöhung, beitragsfreie Kindergärten bis 2011 und eigenständige
Festsetzung der Elternbeiträge], WP7-138/2008 sowie WP7-138/2008 1. Ergänzung [Antrag der
CDU Fraktion auf Beitragsfreiheit im letzten Kindergartenjahr] verwiesen.
Derzeitiger Ausschussbeschluss lautet, dass Eltern aus dem Stadtgebiet Bedburg, deren Kinder
eine Kindertageseinrichtung in Bedburg besuchen, die Beiträge für das [nach dem Schulgesetz
regulären] letzte Kindergartenjahr in voller Höhe erstattet bekommen, wenn die Kinder zum
Zeitpunkt der Sprachstandsfeststellung bereits im Kindergarten angemeldet waren. Rein informativ
weist die Verwaltung in diesem Zusammenhang darauf hin, dass in Fällen einer vorzeitigen
Einschulung die Beiträge erst nach der Einschulung erstattet wurden, da erst zu diesem Zeitpunkt
das `letzte Kindergartenjahr´ feststand; in Fällen einer nachträglichen Änderung der Beitragshöhe
wurde die Differenz nachträglich bewilligt.
Der Städte- und Gemeindebund weist mit Mitteilung vom 08.07.2009 darauf hin, dass ausweislich
des Erlasses des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 24.10.2008 ein völliger
Verzicht auf die Erhebung von Elternbeiträgen für bestimmte Jahrgänge gegen die Grundsätze der
Finanzbeschaffung gemäß § 77 Abs. 2 GO NRW verstößt. Danach hat die Kommune zur Erfüllung
ihrer Aufgaben die erforderlichen Finanzmittel, soweit vertretbar und geboten, aus speziellen
Entgelten für die von ihr erbrachten Leistungen zu beschaffen. Zulässig indes ist eine
`Ermäßigung´ der Elternbeiträge im Rahmen des § 23 Kinderbildungsgesetz [KiBiz]; nach dieser
Vorschrift ist bei der Erhebung von Elternbeiträgen eine soziale Staffelung vorzusehen. Außerdem
sind die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Eltern sowie die Betreuungszeiten zu
berücksichtigen; auch besteht die Möglichkeit, ermäßigte Beiträge oder eine Beitragsfreiheit für
Geschwisterkinder vorzusehen.
Im Ergebnis bleibt somit festzuhalten, dass die Bezuschussung von Eltern nur eines Jahrgangs
- ob nun aller Eltern oder nur Eltern bestimmter Einkommensgruppen - aufgrund v. g. Erlass
rechtswidrig, zumindest jedoch rechtlich `bedenklich´ ist. Eine Beanstandung seitens der
Kommunalaufsicht bleibt abzuwarten; aufgrund der schwierigen Haushaltssituation [auf die
diesbezügliche Vorlage und die Ausführungen des Landrates in der Genehmigung der
Haushaltsatzung wird verwiesen] ist eine Beanstandung `wahrscheinlicher´ geworden.
Trotz der Haushaltslage wurden im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2010 rd.
50.000 € für eine [eingeschränkte] Befreiung der Kindergartengebühren in den Haushalt
eingestellt. Wenngleich die politische Gewichtung nachvollziehbar und sicherlich aus
unterschiedlichsten Gründen begrüßenswert erscheint, darf nicht verkannt werden, dass es sich
hierbei um eine freiwillige Leistung handelt, die aus Sicht der Verwaltung unter Hinweis auf die
Ausführungen in der Vorlage zum Haushalt [Budget des Fachbereichs II] nochmals kritisch
beleuchtet werden sollte.
Rein informativ weist die Verwaltung darauf hin, dass aufgrund der beschriebenen Haushaltslage
und der rechtlichen `Problematik´ sämtliche Bewilligungen mit folgendem Zusatz versehen sind.
Beschlussvorlage WP8-78/2010 1. Ergänzung
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
„In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass der o. a.
Zuschuss eine freiwillige Leistung der Stadt Bedburg darstellt, auf die kein
Rechtsanspruch besteht. Insofern kann eine Bewilligung - zumindest zunächst auch lediglich für das Haushaltsjahr 2009, somit zum 31.12.2009, ausgesprochen
werden. Eine darüber hinausgehende Zuschussbewilligung ist erst nach
Genehmigung des Haushalts 2010 zulässig, wobei eine erneute Antragstellung
nicht erforderlich ist.“
Insofern können sich die
Vertrauensschutz berufen.
betroffenen
Eltern
in
Bedburg
nicht
auf
einen
möglichen
In der Sitzung des Familien-, Bildungs- und Sozialausschusses am 29.06.2010 wurde dieser
Tagesordnungspunkt wegen bestehender Irriationen über die Beschlusslage im Rahmen
der Haushaltsberatungen an den Rat verwiesen. Verwaltungsseitig wird daher nachfolgend
die Beschlusslage des Haupt- und Finanzausschusses zu TOP 6 `Beratung des Entwurfs
der Haushaltssatzung der Stadt Bedburg mit Anlagen und Bestandteilen für das
Haushaltsjahr 2010´ vom 13.04.2010 wiedergegeben:
Beitragsfreies letztes Kindergartenjahr
Herr Dr. Kippels erklärt seitens der CDU-Fraktion, dass die Förderung von bisher 200.000
Euro auf 60.000 Euro zurückgefahren werden solle. In diesem Zusammenhang regt er an,
eine Hundezählung zwecks Erhöhung der Hundesteuereinnahmen zur Deckung der Kosten
vorzunehmen. Herr Köhlen bittet diesbezüglich darum, die Beratung über die Details der
Ausgestaltung des beitragsfreien Kindergartenjahres im Fachausschuss zu thematisieren.
Hierüber besteht Einvernehmen. Frau Steinhäuser beantragt seitens der SPD-Fraktion,
100.000 Euro für das beitragsfreie Kindergartenjahr zur Verfügung zu stellen. Zunächst kann
diesbezüglich kein Einvernehmen erzielt werden. (siehe Ende der Beratungen über diesen
Tagesordnungspunkt)
Sodann unterbricht Bürgermeister Koerdt zwischen 18:48 Uhr und 18:58 Uhr die Sitzung, um
den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses die Gelegenheit zu geben, in internen
beziehungsweise interfraktionellen Gesprächen nach einem Ausgleich für die durch die
Beratungen entstandenen Mehrausgaben zu suchen.
Bürgermeister Koerdt erklärt, dass man sich in der Sitzungspause darauf verständigt habe,
für eine Förderung des letzten beitragsfreien Kindergartenjahres Mittel in Höhe von 50.000
Euro - statt der zunächst vorgeschlagenen 100.000 Euro - einzustellen.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, den vorgelegten
Entwurf der Haushaltssatzung mit Anlagen und Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2010 unter
Berücksichtigung der Beratungsergebnisse zu beschließen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 7 Enthaltung(en)
Beschlussvorlage WP8-78/2010 1. Ergänzung
Seite 3
STADT BEDBURG
Seite: 4
Sitzungsvorlage
Die Verwaltung weist darauf hin, dass bedauerlicherweise die Erklärung von Herrn BM Koerdt in
der Niederschrift nicht als Wortprotokoll wiedergegeben worden ist. Laut der inzwischen
gelöschten Tonbandaufzeichnung der entsprechenden Sitzung, hat Herr BM Koerdt sich wie folgt
geäußert:
In der Zwischenzeit konnte fraktionsübergreifend eine einvernehmliche Lösung
gefunden werden:
„Für den beitragsfreien Kindergarten setzen sie bitte nicht 100.000 sondern 50.000
Euro ein. Damit soll die Beitragsgruppe 2, also dort, wo es wirklich Not tut, entlastet
werden.“
Diese Erklärung wurde auch in das Haushaltsbuch 2010 der Stadt Bedburg zum Produkt
06.365.223 [Kindertageseinrichtung freier Träger] im Budget des Fachbereichs 2, Ordnung,
Bildung, Jugend und Soziales [gelbe Teil, Seite 93] eingearbeitet. Unter der Rubrik `politische
Zielvorgaben´ ist dort aufgeführt:
Die Beitragsfreiheit des 3. Kindergartenjahres
Einkommensstufen beschränkt.
wird
auf
die
ersten
beiden
Diese `politische Zielvorgabe´ wurde in der 5. Sitzung des Rates der Stadt Bedburg am
20.04.2010 unter TOP 5 mehrheitlich beschlossen. Erläuternd weist die Verwaltung darauf hin,
dass sich derzeit aktuell 200 Kinder im letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung befinden; bei
Umsetzung der v. g. fraktionsübergreifenden Lösung würden rd. 41 % der Eltern aller
Kindergartenkinder im letzten Jahr vor der Einschulung beitragsfrei gestellt.
Es ist daher zu entscheiden, ob und wenn ja in welchem Umfang eine Beitragsfreiheit im letzten
Jahr vor der Einschulung gewährt werden sollte; im Ergebnis der bisherigen Beratungen
focusieren sich folgende Alternativen:
a) Aufgrund der dargestellten rechtlichen Problematik und zur Kompensierung des im Budget des
Fachbereichs II zu erzielenden Einsparvolumens [rd. 200.000 Euro] Einstellung der
Beitragsbefreiung; unter Berücksichttigung einer anteiligen `Nachgewährung´ bei Antragkindern
kalkuliertes Einsparvolumen in Höhe von
rd. 43.000 Euro
b) Entsprechend des Ergebnisses der Haushaltsberatungen und der politischen Zielvorgabe eine
Beitragsfreiheit im letzten Jahr vor der Einschulung bis zur Beitragsstufe 2 [Einkommen <
25.000 €]; unter Berücksichttigung einer `Nachgewährung´ bei Antragkindern kalkuliertes
Einsparvolumen in Höhe von
rd. 25.000 Euro
c) Entsprechend der Ausführungen der CDU-Fraktion in der Sitzung des Familien-, Bildungs- und
Sozialausschusses am 29.06.2010 eine Beitragsfreiheit im letzten Jahr vor der Einschulung bis
zur Beitragsstufe 2 unter linearer Übertragung auf die höheren Einkommensstufen; unter
Berücksichttigung einer `Nachgewährung´ bei Antragskindern kalkuliertes Einsparvolumen in
Höhe von
0 Euro
Beschlussvorlage WP8-78/2010 1. Ergänzung
Seite 4
STADT BEDBURG
Seite: 5
Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x Hierdurch kann das im Budget des Fachbereichs II zu erzielende Einsparvolumen nicht sichergestellt werden
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 30.06.2010
----------------------------------Kramer
Fachbereichsleiter
----------------------------------Baum
Kämmerer und Mitglied des
Verwaltungsvorstandes
Beschlussvorlage WP8-78/2010 1. Ergänzung
gez.
----------------------------------Brabender
Allgemeine Vertreterin
des Bürgermeisters
Seite 5