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Beschlussvorlage (Förderung von Eltern mit Kindern in Kindertageseinrichtung - Änderung der bisherigen Zuschusspraxis -)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
28 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
05.07.10, 18:08
Aktualisiert
05.07.10, 18:08
Beschlussvorlage (Förderung von Eltern mit Kindern in Kindertageseinrichtung
- Änderung der bisherigen Zuschusspraxis -) Beschlussvorlage (Förderung von Eltern mit Kindern in Kindertageseinrichtung
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- Änderung der bisherigen Zuschusspraxis -)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP878/2010 1. Ergänzung Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: 51 12 12 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss 29.06.2010 Rat der Stadt Bedburg 06.07.2010 Betreff: Förderung von Eltern mit Kindern in Kindertageseinrichtung - Änderung der bisherigen Zuschusspraxis - Beschlussvorschlag: Das Beratungsergebnis bleibt abzuwarten. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Das Thema einer finanziellen Unterstützung von Eltern mit Kindern in einer Kindertageseinrichtung wird seit längerer Zeit ausführlich in den politischen Gremien der Stadt Bedburg beraten. Insofern wird auf die Vorlagen WP7-64/2008 [Antrag des Elternrates des Montessori Kinderhauses auf Subventionierung der Elternbeiträge], WP7-99/2008 [Antrag der SPD Fraktion auf Übernahme der Festsetzung der Elternbeiträge], WP7-107/2008 [Antrag der FWG Fraktion auf Umsetzung einer gerechteren Staffelung der Elternbeiträge und Einführung einer Beitragsfreiheit im ersten Kindergartenjahr], WP7-108/2008 [Antrag der SPD Fraktion auf beitragsfreies Kindergartenjahr ab dem 01.08.2008], WP7-109/2008 [Antrag Bündnis 90/die Grünen auf Übernahme der Mehrkosten aufgrund der Beitragserhöhung, beitragsfreie Kindergärten bis 2011 und eigenständige Festsetzung der Elternbeiträge], WP7-138/2008 sowie WP7-138/2008 1. Ergänzung [Antrag der CDU Fraktion auf Beitragsfreiheit im letzten Kindergartenjahr] verwiesen. Derzeitiger Ausschussbeschluss lautet, dass Eltern aus dem Stadtgebiet Bedburg, deren Kinder eine Kindertageseinrichtung in Bedburg besuchen, die Beiträge für das [nach dem Schulgesetz regulären] letzte Kindergartenjahr in voller Höhe erstattet bekommen, wenn die Kinder zum Zeitpunkt der Sprachstandsfeststellung bereits im Kindergarten angemeldet waren. Rein informativ weist die Verwaltung in diesem Zusammenhang darauf hin, dass in Fällen einer vorzeitigen Einschulung die Beiträge erst nach der Einschulung erstattet wurden, da erst zu diesem Zeitpunkt das `letzte Kindergartenjahr´ feststand; in Fällen einer nachträglichen Änderung der Beitragshöhe wurde die Differenz nachträglich bewilligt. Der Städte- und Gemeindebund weist mit Mitteilung vom 08.07.2009 darauf hin, dass ausweislich des Erlasses des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 24.10.2008 ein völliger Verzicht auf die Erhebung von Elternbeiträgen für bestimmte Jahrgänge gegen die Grundsätze der Finanzbeschaffung gemäß § 77 Abs. 2 GO NRW verstößt. Danach hat die Kommune zur Erfüllung ihrer Aufgaben die erforderlichen Finanzmittel, soweit vertretbar und geboten, aus speziellen Entgelten für die von ihr erbrachten Leistungen zu beschaffen. Zulässig indes ist eine `Ermäßigung´ der Elternbeiträge im Rahmen des § 23 Kinderbildungsgesetz [KiBiz]; nach dieser Vorschrift ist bei der Erhebung von Elternbeiträgen eine soziale Staffelung vorzusehen. Außerdem sind die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Eltern sowie die Betreuungszeiten zu berücksichtigen; auch besteht die Möglichkeit, ermäßigte Beiträge oder eine Beitragsfreiheit für Geschwisterkinder vorzusehen. Im Ergebnis bleibt somit festzuhalten, dass die Bezuschussung von Eltern nur eines Jahrgangs - ob nun aller Eltern oder nur Eltern bestimmter Einkommensgruppen - aufgrund v. g. Erlass rechtswidrig, zumindest jedoch rechtlich `bedenklich´ ist. Eine Beanstandung seitens der Kommunalaufsicht bleibt abzuwarten; aufgrund der schwierigen Haushaltssituation [auf die diesbezügliche Vorlage und die Ausführungen des Landrates in der Genehmigung der Haushaltsatzung wird verwiesen] ist eine Beanstandung `wahrscheinlicher´ geworden. Trotz der Haushaltslage wurden im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2010 rd. 50.000 € für eine [eingeschränkte] Befreiung der Kindergartengebühren in den Haushalt eingestellt. Wenngleich die politische Gewichtung nachvollziehbar und sicherlich aus unterschiedlichsten Gründen begrüßenswert erscheint, darf nicht verkannt werden, dass es sich hierbei um eine freiwillige Leistung handelt, die aus Sicht der Verwaltung unter Hinweis auf die Ausführungen in der Vorlage zum Haushalt [Budget des Fachbereichs II] nochmals kritisch beleuchtet werden sollte. Rein informativ weist die Verwaltung darauf hin, dass aufgrund der beschriebenen Haushaltslage und der rechtlichen `Problematik´ sämtliche Bewilligungen mit folgendem Zusatz versehen sind. Beschlussvorlage WP8-78/2010 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage „In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass der o. a. Zuschuss eine freiwillige Leistung der Stadt Bedburg darstellt, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Insofern kann eine Bewilligung - zumindest zunächst auch lediglich für das Haushaltsjahr 2009, somit zum 31.12.2009, ausgesprochen werden. Eine darüber hinausgehende Zuschussbewilligung ist erst nach Genehmigung des Haushalts 2010 zulässig, wobei eine erneute Antragstellung nicht erforderlich ist.“ Insofern können sich die Vertrauensschutz berufen. betroffenen Eltern in Bedburg nicht auf einen möglichen In der Sitzung des Familien-, Bildungs- und Sozialausschusses am 29.06.2010 wurde dieser Tagesordnungspunkt wegen bestehender Irriationen über die Beschlusslage im Rahmen der Haushaltsberatungen an den Rat verwiesen. Verwaltungsseitig wird daher nachfolgend die Beschlusslage des Haupt- und Finanzausschusses zu TOP 6 `Beratung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Bedburg mit Anlagen und Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2010´ vom 13.04.2010 wiedergegeben: Beitragsfreies letztes Kindergartenjahr Herr Dr. Kippels erklärt seitens der CDU-Fraktion, dass die Förderung von bisher 200.000 Euro auf 60.000 Euro zurückgefahren werden solle. In diesem Zusammenhang regt er an, eine Hundezählung zwecks Erhöhung der Hundesteuereinnahmen zur Deckung der Kosten vorzunehmen. Herr Köhlen bittet diesbezüglich darum, die Beratung über die Details der Ausgestaltung des beitragsfreien Kindergartenjahres im Fachausschuss zu thematisieren. Hierüber besteht Einvernehmen. Frau Steinhäuser beantragt seitens der SPD-Fraktion, 100.000 Euro für das beitragsfreie Kindergartenjahr zur Verfügung zu stellen. Zunächst kann diesbezüglich kein Einvernehmen erzielt werden. (siehe Ende der Beratungen über diesen Tagesordnungspunkt) Sodann unterbricht Bürgermeister Koerdt zwischen 18:48 Uhr und 18:58 Uhr die Sitzung, um den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses die Gelegenheit zu geben, in internen beziehungsweise interfraktionellen Gesprächen nach einem Ausgleich für die durch die Beratungen entstandenen Mehrausgaben zu suchen. Bürgermeister Koerdt erklärt, dass man sich in der Sitzungspause darauf verständigt habe, für eine Förderung des letzten beitragsfreien Kindergartenjahres Mittel in Höhe von 50.000 Euro - statt der zunächst vorgeschlagenen 100.000 Euro - einzustellen. Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, den vorgelegten Entwurf der Haushaltssatzung mit Anlagen und Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2010 unter Berücksichtigung der Beratungsergebnisse zu beschließen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 7 Enthaltung(en) Beschlussvorlage WP8-78/2010 1. Ergänzung Seite 3 STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Die Verwaltung weist darauf hin, dass bedauerlicherweise die Erklärung von Herrn BM Koerdt in der Niederschrift nicht als Wortprotokoll wiedergegeben worden ist. Laut der inzwischen gelöschten Tonbandaufzeichnung der entsprechenden Sitzung, hat Herr BM Koerdt sich wie folgt geäußert: In der Zwischenzeit konnte fraktionsübergreifend eine einvernehmliche Lösung gefunden werden: „Für den beitragsfreien Kindergarten setzen sie bitte nicht 100.000 sondern 50.000 Euro ein. Damit soll die Beitragsgruppe 2, also dort, wo es wirklich Not tut, entlastet werden.“ Diese Erklärung wurde auch in das Haushaltsbuch 2010 der Stadt Bedburg zum Produkt 06.365.223 [Kindertageseinrichtung freier Träger] im Budget des Fachbereichs 2, Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales [gelbe Teil, Seite 93] eingearbeitet. Unter der Rubrik `politische Zielvorgaben´ ist dort aufgeführt: Die Beitragsfreiheit des 3. Kindergartenjahres Einkommensstufen beschränkt. wird auf die ersten beiden Diese `politische Zielvorgabe´ wurde in der 5. Sitzung des Rates der Stadt Bedburg am 20.04.2010 unter TOP 5 mehrheitlich beschlossen. Erläuternd weist die Verwaltung darauf hin, dass sich derzeit aktuell 200 Kinder im letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung befinden; bei Umsetzung der v. g. fraktionsübergreifenden Lösung würden rd. 41 % der Eltern aller Kindergartenkinder im letzten Jahr vor der Einschulung beitragsfrei gestellt. Es ist daher zu entscheiden, ob und wenn ja in welchem Umfang eine Beitragsfreiheit im letzten Jahr vor der Einschulung gewährt werden sollte; im Ergebnis der bisherigen Beratungen focusieren sich folgende Alternativen: a) Aufgrund der dargestellten rechtlichen Problematik und zur Kompensierung des im Budget des Fachbereichs II zu erzielenden Einsparvolumens [rd. 200.000 Euro] Einstellung der Beitragsbefreiung; unter Berücksichttigung einer anteiligen `Nachgewährung´ bei Antragkindern kalkuliertes Einsparvolumen in Höhe von rd. 43.000 Euro b) Entsprechend des Ergebnisses der Haushaltsberatungen und der politischen Zielvorgabe eine Beitragsfreiheit im letzten Jahr vor der Einschulung bis zur Beitragsstufe 2 [Einkommen < 25.000 €]; unter Berücksichttigung einer `Nachgewährung´ bei Antragkindern kalkuliertes Einsparvolumen in Höhe von rd. 25.000 Euro c) Entsprechend der Ausführungen der CDU-Fraktion in der Sitzung des Familien-, Bildungs- und Sozialausschusses am 29.06.2010 eine Beitragsfreiheit im letzten Jahr vor der Einschulung bis zur Beitragsstufe 2 unter linearer Übertragung auf die höheren Einkommensstufen; unter Berücksichttigung einer `Nachgewährung´ bei Antragskindern kalkuliertes Einsparvolumen in Höhe von 0 Euro Beschlussvorlage WP8-78/2010 1. Ergänzung Seite 4 STADT BEDBURG Seite: 5 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Hierdurch kann das im Budget des Fachbereichs II zu erzielende Einsparvolumen nicht sichergestellt werden Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 30.06.2010 ----------------------------------Kramer Fachbereichsleiter ----------------------------------Baum Kämmerer und Mitglied des Verwaltungsvorstandes Beschlussvorlage WP8-78/2010 1. Ergänzung gez. ----------------------------------Brabender Allgemeine Vertreterin des Bürgermeisters Seite 5