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Beschlusstext (Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW hier: Bestellung eines Einzelprokuristen für die Brückenkopf-Park Jülich gGmbH)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
10 kB
Datum
10.07.2013
Erstellt
02.06.16, 18:01
Aktualisiert
02.06.16, 18:01
Beschlusstext (Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW
hier: Bestellung eines Einzelprokuristen für die Brückenkopf-Park Jülich gGmbH)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 2. Juni 2016 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.07.2013 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 8. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW hier: Bestellung eines Einzelprokuristen für die Brückenkopf-Park Jülich gGmbH (Vorlagen-Nr.294/2013) StVe Kolonko-Hinssen erkundigt sich nach dem Unterschied zwischen Prokura und Einzelprokura, da nach ihrem Verständnis Prokura für die Beibehaltung der Geschäftsfähigkeit ausreichen würde. Kämmerer Prömpers entgegnet, dass dies nicht reichen würde, da bei einem einzelnen eingesetzten Prokuristen nur Einzelprokura zur alleinigen Ausübung der Geschäfte berechtigt. Dies wird auch von StV Garding bestätigt. Beschlussentwurf: Einstimmig, Enthaltungen: 2 Die am 02.07.2013 durch Stadtverordneten Garding und mir getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird wie folgt genehmigt: Der Rat der Stadt Jülich beauftragt Herrn Bürgermeister Stommel, als Vertreter der Stadt Jülich in der Gesellschafterversammlung der Brückenkopf-Park gGmbH, der Bestellung von Herrn Hans-Josef Bülles zum Einzelprokuristen, zuzustimmen.