Daten
Kommune
Jülich
Größe
80 kB
Datum
10.07.2013
Erstellt
02.06.16, 18:01
Aktualisiert
02.06.16, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 2. Juni 2016
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
am 10.07.2013 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
5.
Änderung der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Jülich vom 10.12.2010
hier: § 16 „Umweltbeirat“
(Vorlagen-Nr.265/2013)
Beigeordneter Schulz führt aus, dass der Umweltbeirat nach der jetzigen Ausführung der
Zuständigkeitsordnung 11 Mitglieder hat. Diese Zahl setzte sich aus vier Fraktionen und
sieben Mitgliedern von Institutionen und Vereinen zusammen. Da dies in dem jetzigen
Entwurf nicht vorgegeben ist, erachtet er es als sinnvoll die Ergänzung hinter den letzten
Satz des Beschlussentwurfes zu setzen. Hier heißt es: „…deren Vertreter in den
Umweltbeirat gewählt werden können, werden in der Zuständigkeitsordnung des Rates
namentlich in einem Positivkatalog festgelegt.“ Ihre Anzahl ist sieben.
StV Garding schlägt eine redaktionelle Änderung des Entwurfes vor. Hier solle zunächst
genannt werden, dass der Rat Mitglieder auf Vorschlag der Jülicher Vereine und
Institutionen bestellt. Im Folgesatz solle dann erst erwähnt werden, dass die im Rat
vertretenen Fraktionen und Einzelvertreter je ein Mitglied mit beratender Stimme in den
Beirat entsenden. Hierdurch solle die Bedeutung des Umweltbeirates unterstrichen
werden. In Bezug auf die Benennung von Mitgliedern habe die SPD-Fraktion noch
Beratungsbedarf.
Mit der von StV Garding vorgeschlagenen redaktionellen Änderung sind alle
Anwesenden einverstanden.
Beschlussentwurf:
@BST@