Daten
Kommune
Jülich
Größe
89 kB
Datum
29.01.2015
Erstellt
16.03.15, 17:02
Aktualisiert
16.03.15, 17:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 16. März 2015
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau
am 29.01.2015 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
4.
Vortrag Wildkrautbekämpfung auf öffentlichen Flächen
(Vorlagen-Nr.5/2015)
Herr Höfgen von der TH Consulting erläutert dem Ausschuss alternative Möglichkeiten
der Wildkräuterbekämpfung auf öffentlichen Flächen.
Der Vortrag ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Beschluss:
Durch die Novellierungen des Pflanzenschutzgesetzes in den vergangenen Jahren ist die
Möglichkeit der Behandlung von öffentlichen Flächen mit Pflanzenschutzmitteln nahezu
unmöglich geworden. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf versiegelten Flächen (
z.B. Kirchplatz, Marktplatz, Zitadelle, Sportanlagen, Spielplätzen, KITAs, Friedhöfen,
Radwege) ist verboten. Mit der noch bis zum Jahresende gültigen
Ausnahmegenehmigung können partiell noch einige wenige Friedhofwege (ca. 28.000
m²) behandelt werden. Alle anderen Flächen müssen mit alternativen Methoden
behandelt werden. Die Verlängerung der Genehmigung durch die
Landwirtschaftskammer Rheinland ist nur noch für den Wirkstoff Pelargonsäure
möglich. Aus wirtschaftlichen Gründen ist der Einsatz des Wirkstoffs aber nur auf
Kleinflächen sinnvoll. Die Wirkungsdauer ist vergleichsweise gering.
Als Alternative zum Einsatz von chemischen Verfahren gibt es mechanische und
thermische Behandlungsverfahren. Beide Verfahren sind aber extrem zeitaufwendig und
personal-intensiv.
Mechanische Verfahren:
Handarbeit bedeutet durch Einsatz von Fugenkratzern und Handhacken einen hohen
Zeitaufwand bei geringer Flächenleistung. Bei Pflasterfugen müssen anschließend
Einkehrarbeiten erfolgen. Schnelles Nachwachsen durch Wurzelreste ist gegeben. Der
Einsatz von motorbetriebenen Wildkrautbesen ist wesentlich effektiver und wird auf
Pflasterflächen auch vom Bauhof eingesetzt. Auch hier kommt es zum schnellen
Nachwachsen durch Wurzelreste. Voraussetzung für den Einsatz des Wildkrautbesens ist
aber ein ständig verfügbarer Geräteträger und entsprechende Personalkapazität. Der
Wildkrautbesen ist auf wassergebundenen Wegen nicht einsetzbar.
Thermische Verfahren:
Durch Hitzeeinwirkung auf die oberirdischen Pflanzenteile werden die Wildkräuter
zerstört. Zur Erzeugung der Wärme wird Gas oder elektrischer Strom genutzt. Die
Übertragung der Wärme/Hitze auf die Pflanzenoberfläche erfolgt durch Flammstrahlen
oder durch Infrarotstrahlung. Die Wärme zerstört die Zellwände und bringt das
Zelleiweiß zum Gerinnen. Die Pflanzen verwelken und die Unkrautsamen werden
unfruchtbar. Es sind derzeit verschiedene Anbieter auf dem Markt. Der Energiebedarf bei
Gas- und strombetriebenen Geräten ist sehr hoch.
In jüngster Zeit kommen aber auch Hochdruckheißdampfgeräte zum Einsatz. Diese
Geräte erzeugen Wasserdampf mit Temperaturen, die deutlich über 100 ° C liegen.
Durch die Hitzeeinwirkung des Wasserdampfs stirbt das Unkraut ab. Auf dem Boden
liegende Samenteile werden unfruchtbar. Die Behandlung der Flächen muss mehrmals im
Jahr wiederholt werden. Mit entsprechenden Geräteträgern lassen sich große
Flächenleistungen erzielen. Hierfür sind ca. 65.000 € einzuplanen.
Grundsätzlich sind alle o.a. Methoden kosten- und personalintensiv. Während der
Wachstumsperiode ist ein Geräteträger und 1 Mitarbeiter mit der Wildkrautbeseitigung
gebunden. Es gilt daher ein Verfahren zu wählen, welches ökologisch und ökonomisch
sinnvoll bzw. nachhaltig einsetzbar ist und gleichzeitig dem Anspruch an den
Pflegezustand der öffentlichen Flächen gerecht wird.
Die notwendigen finanziellen Mittel könnten bei Ausweisung eines schwerbehinderten
Arbeitsplatzes eventuell teilweise über den Schwerbehindertenfürsorgefonds finanziert
werden. Details müssten aber im Vorfeld geklärt werden.
Zur Vertiefung der Kenntnisse über die aktuelle Rechtslage und den daraus resultierenden
Konsequenzen/Notwendigkeiten wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen einen
Fachreferenten zu diesem Thema im Bauausschuss zu hören (Fachreferat von 20 Minuten
mit Thema Wildkrautbekämpfung Rechtsgrundlagen, Lösungsansätze).
Aufgrund der dann vorhandenen Informationen (eventuell auch in Verbindung mit dann
noch erforderlichen Maschinenvorführungen) könnte unter Beteiligung des PUB eine
Vorauswahl für ein geeignetes Verfahren für die Stadt Jülich getroffen werden.
Beschluss:
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
Auf Vorschlag des Vorsitzenden werden sich die Fraktionen weiter mit dem Thema
beschäftigen.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 29.01.2015
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