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Beschlusstext (Windkraftanlagen in der Gemeinde Aldenhoven)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
79 kB
Datum
29.01.2015
Erstellt
16.03.15, 17:02
Aktualisiert
16.03.15, 17:02
Beschlusstext (Windkraftanlagen in der Gemeinde Aldenhoven)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 16. März 2015 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau am 29.01.2015 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 5.1 Windkraftanlagen in der Gemeinde Aldenhoven (Vorlagen-Nr.507/2014) Ausschussvorsitzender Frey fragt nach, ob auch das an der Grenze zur Gemeinde Aldenhoven liegende „Gut Frauenrath“ bei der Planung berücksichtigt wurde. BG Schulz sagt Prüfung für die nächste Sitzung zu. Mitteilung: Ohne Abstimmung Die Gemeinde Aldenhoven hat die Stadt Jülich im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange davon unterrichtet, dass sie über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan das Planungsrecht für 5 Windräder schaffen will. Der Bereich dieser Windkraftkonzentrationszone liegt nördlich der Kerngemeinde Aldenhoven. Die Anlagen sollen eine Höhe von 180 m haben und haben zu den Ortsteilen Koslar und Merzenhausen einen Abstand von je mehr als 2000 m. Nach Auffassung der Verwaltung ist eine Stellungnahme nicht erforderlich. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist auf der Internetseite der Gemeinde Aldenhoven einzusehen.