Daten
Kommune
Bedburg
Größe
68 kB
Datum
29.06.2010
Erstellt
22.06.10, 18:05
Aktualisiert
22.06.10, 18:05
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STADT BEDBURG
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Drucksache: WP895/2010
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 52 10 20
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss
29.06.2010
Betreff:
Vergabe der Zuschüsse nach den Sportförderungsrichtlinien
a) Festlegung des Höchstbetrages nach Ziffer 6.3
b) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 5 und 6
Beschlussvorschlag:
Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis und beschließt
Alternative 1
den Betrag nach Ziffer 6.3 der Sportförderungsrichtlinien für das Jahr 2011 auf 5,40 € festzusetzen
und den verbleibenden Betrag hälftig als Zuschuss an Mitglieder unter 18 Jahren und Übungsleiter
auszuzahlen, [wobei jedem Verein mindestens ein Zuschuss i. H. v. 50,- € gewährt wird].
Alternative 2
den Betrag nach Ziffer 6.3 der Sportförderungsrichtlinien für das Jahr 2011 auf 2,70 € festzusetzen
und den verbleibenden Betrag hälftig als Zuschuss an Mitglieder unter 18 Jahren und Übungsleiter
auszuzahlen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Allgemein
Die Vergabe von Zuschüssen auf dem Gebiet der Sportförderung erfolgt seit dem 01.01.2004
unter Anwendung der Sportförderungsrichtlinien. In der Vergangenheit wurden bei der Anwendung
der Sportförderungsrichtlinien vermehrt Kritiken, sowohl hinsichtlich der Höhe als auch hinsichtlich
des durch den Verein zu betreibenden Aufwands, erhoben, so dass die Verwaltung beauftragt
wurde, die Richtlinien entsprechend zu überarbeiten.
Die Überarbeitung erfolgt zur Zeit. Aufgrund des im Rahmen der Beratung des Entwurfs der
Haushaltssatzung im Haupt- und Finanzausschuss am 13.04.2010 gefassten Beschlusses, ein
Konzept über Nutzungsgebühren für Sportvereine zu erstellen, hält die Verwaltung es für sinnvoll,
hierin die Sportförderung mit einzubinden. Es erscheint wenig sinnvoll, den Sportvereinen auf der
einen Seite Fördermittel zu bewilligen, auf der anderen Seite Nutzungsgebühren zu erheben. Für
eine Einbindung spricht auch, dass die bislang gewährten pauschalen Zuschüsse für einen Verein
eher eine Art `Anerkennungsprämie´ darstellen; finanzieren kann sich ein Verein hierüber nicht.
Die für den Verein existentielle Förderung erfolgt vielmehr über die Sportstättennutzung.
Ungeachtet dessen erscheint es aus Sicht der Verwaltung sinnvoll, die bisherige
Bezuschussungspraxis gänzlich zu überdenken; so sollte künftig nicht der Erfolg im Bereich
Leistungssport im zentralen Mittelpunkt der Förderung stehen, sondern vielmehr die qualitative
Betreuung von Bürgerinnen und Bürger, insbesondere von Kindern und Jugendlichen.
Über die Neuausrichtung der Sportförderung wird die Verwaltung - ggf. in einer gemeinsamen
Sitzung der zuständigen Fachausschüsse - zu gegebener Zeit berichten.
Ungeachtet dessen weist die Verwaltung darauf hin, dass im Rahmen der diesjährigen
Haushaltsberatungen die eingestellten Mittel für die Sportförderung um 50 % gekürzt wurden; im
Ergebnis stehen somit `lediglich´ Mittel in Höhe von 4.000,- € für Sportförderung zur Verfügung. In
Anbetracht der nicht unerheblichen Jugendarbeit, welche durch die Vereine geleistet wird - so sind
rd. 60 % der Jugendlichen im Stadtgebiet vereinsmäßig organisiert - schlägt die Verwaltung trotz
der dargestellten `Budgetproblematik´ vor, in diesem Bereich keine weiteren Kürzungen
vorzunehmen.
1) Festlegung des Höchstbetrages nach Ziffer 6.3 der Sportförderungsrichtlinien
Nach Ziffer 6.3 in Verbindung mit Ziffer 6.4 der Sportförderungsrichtlinien hat der Ausschuss für
Schule, Jugend, Freizeit und Soziales einen Höchstbetrag je Mitglied für den
Betriebskostenzuschuss zu bestimmen. In den vergangenen Jahren wurde der Betrag auf 5,40
€ je Mitglied festgesetzt; dieser Betrag orientiert sich an den nachgewiesenen, erheblichen
Aufwendungen der Vereine mit vereinseigenen Anlagen und stellt gleichzeitig sicher, dass auch
in diesem Jahr ein Zuschuss von weniger als 50 v. H. der nachgewiesenen Betriebskosten
gewährt wird. Aufgrund der vogenommenen v. g. 50 %-igen Kürzung schlägt die Verwaltung
hinsichtlich der diesjährigen Festsetzung und 2) zwei Varianten vor.
2) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 5 und 6 der Sportförderungsrichtlinien
Die Mittel für die institutionelle Förderung nach Ziffer 5 und 6 der Sportförderungsrichtlinien sind
bei Produkt 08.421.226 [Kostestelle 226.001] für das Jahr 2010 in Höhe von 4.000,00 €
veranschlagt. Bis zum Stichtag 31.03.2010 sind insgesamt 11 Anträge zu Ziffer 5 form- und
fristgerecht eingegangen.
Beschlussvorlage WP8-95/2010
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STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Die beiden Tennisvereine im Stadtgebiet haben form- und fristgerecht einen Antrag nach Ziffer
6 der Sportförderungsrichtlinien gestellt; die nachgewiesenen Betriebskosten enthalten aus
abrechnungstechnischen Gründen nicht ausschließlich die Kosten für den Betrieb der eigenen
Dusch- und Umkleideräume. Beide Vereine konnten höhere Aufwendungen als den in den
vorangegangenen Jahren festgesetzten Höchstbetrag der Förderung - Anzahl der Mitglieder x
5,40 € - nachweisen.
Die Bezuschussung nach Ziffer 5 und 6 kann bei bestehender Förderichtlinie in folgenden
Varianten erfolgen:
Variante 1
Die zur Verfügung stehenden Mittel für die institutionelle Förderung nach Ziffer 5 errechnen sich
aus dem Gesamtansatz [4.000 €] abzüglich der Mittel für die Betriebskostenzuschüsse nach
Ziffer 6 [3.364,20 €, im Vorjahr 3.256,20 €].
Verein
Mitglieder
Bedburger Tennisclub Rot-Weiss
Tennis-Club Kaster 75 e. V.
Variante 1
325
298
623
1.755,00 €
1.609,20 €
3.364,20 €
Der sich hieraus ergebende Betrag in Höhe von 635,80 € wird jeweils hälftig für die Berechnung
des Zuschusses nach Mitgliedern unter 18 Jahren [0,19 €, im Vorjahr 1,47 € je Person] sowie
der Übungsleiter [5,05 €, im Vorjahr 31,94 € je Person/Trainer] herangezogen. Danach ergibt
sich folgende Förderung:
Nr
Verein
Jugend.
Mitglieder
Betrag
Trainer
Betrag
Gesamtsumme
1 BC Kirdorf-Blerichen 1932 e.V.
61
11,59 €
1
5,05
16,64
2 Bedburger Fischereiverein e. V.
7
1,33 €
0
0,00
1,33
3 Bedburger Tennisclub Rot-Weiss
143
27,17 €
2
10,10
37,27
4 DLRG Bedburg-Kaster e. V.
188
35,72 €
7
35,35
71,07
5 SC Borussia Kaster-Königshoven
419
79,61 €
17
85,85
165,46
6 SPVGG Kirch-Grottenherten e. V.
73
13,87 €
1
5,05
18,92
7 Sportverein Kaster 1993 e. V.
103
19,57 €
0
0,00
19,57
8 Tennis-Club Kaster 75 e. V.
73
13,87 €
5
25,25
39,12
9 TKD Bedburg e. V.
44
8,36 €
2
10,10
18,46
10 TSV Kirchherten e. V.
14
2,66 €
0
0,00
2,66
11 Turnvereinigung Bedburg e.V.
554
105,26 €
28
141,40
246,66
1.679
319,01 €
63
318,15 €
637,16 €
Summe
Hierdurch erfolgt für die vorgenannten Vereine im Vergleich zum Vorjahr eine überproportionale
Belastung. Die Zuschüsse werden teilweise auf rund 5 % des Vorjahres gekürzt. Wenngleich
dies zunächst `unsachlich´ erscheint, darf nicht verkannt werden, dass im Gegensatz zu den
Tennisvereinen die übrigen Vereine [zumindest derzeit] keine Nutzungsgebühren zu entrichten
haben.
Beschlussvorlage WP8-95/2010
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Seite: 4
Sitzungsvorlage
Variante 2
Um alle zu fördernden Vereine gleichermaßen an der Kürzung zu beteiligen, wird der im Vorjahr
festgesetzte Betrag gemäß Ziffer 6.3 vorab um 50% reduziert. Die zur Verfügung stehenden
Mittel für die institutionelle Förderung nach Ziffer 5 errechnen sich aus dem Gesamtansatz
[4.000 €] abzüglich der Mittel für die Betriebskostenzuschüsse nach Ziffer 6 [1.682,10 €, im
Vorjahr 3.256,20 €].
Verein
Mitglieder
Bedburger Tennisclub Rot-Weiss
Tennis-Club Kaster 75 e. V.
Variante 2
325
298
623
877,50 €
804,60 €
1.682,10 €
Der sich hieraus ergebende Betrag in Höhe von 2.317,90 € wird jeweils hälftig für die
Berechnung des Zuschusses nach Mitgliedern unter 18 Jahren [0,69 €, im Vorjahr 1,47 € je
Person] sowie der Übungsleiter [18,40 €, im Vorjahr 31,94 € je Person/Trainer] herangezogen.
Danach ergibt sich folgende Förderung:
Nr
Verein
Jugend.
Mitglieder
Betrag
Trainer
Betrag
Gesamtsumme
1 BC Kirdorf-Blerichen 1932 e.V.
61
42,09 €
1
18,40
60,49 €
2 Bedburger Fischereiverein e. V.
Bedburger Tennisclub Rot3
Weiss
4 DLRG Bedburg-Kaster e. V.
SC Borussia Kaster5
Königshoven
SPVGG Kirch-Grottenherten e.
6
V.
7 Sportverein Kaster 1993 e. V.
7
4,83 €
0
0,00
4,83 €
143
98,67 €
2
36,80
135,47 €
188
129,72 €
7
128,80
258,52 €
419
289,11 €
17
312,80
601,91 €
73
50,37 €
1
18,40
68,77 €
103
71,07 €
0
0,00
71,07 €
8 Tennis-Club Kaster 75 e. V.
73
50,37 €
5
92,00
142,37 €
9 TKD Bedburg e. V.
44
30,36 €
2
36,80
67,16 €
10 TSV Kirchherten e. V.
14
9,66 €
0
0,00
9,66 €
11 Turnvereinigung Bedburg e.V.
554
382,26 €
28
515,20
897,46 €
1.679
1.158,51
€
63
1.159,20 €
2.317,71 €
Summe
Die Verwaltung schlägt vor, Alternative 1 zu beschließen und hierbei - entsprechend der
Verfahrensweise in den Vorjahren - jedem der genannten Vereine mindestens einen
Zuschuss in Höhe von 50,- € zu gewähren; rein informativ wird darauf hingewiesen, dass
hierdurch die gekürzten Mittel `geringfügig´ um rd. 565,- € überschritten werden.
Beschlussvorlage WP8-95/2010
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Sitzungsvorlage
r evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 27.05.2010
----------------------------------Brunken
Geschäftsbereichsleiter
----------------------------------Kramer
Fachbereichsleiter
gesehen:
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-95/2010
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