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Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Sportförderungsrichtlinien a) Festlegung des Höchstbetrages nach Ziffer 6.3 b) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 5 und 6)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
68 kB
Datum
29.06.2010
Erstellt
22.06.10, 18:05
Aktualisiert
22.06.10, 18:05
Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Sportförderungsrichtlinien 

a) Festlegung des Höchstbetrages nach Ziffer 6.3 
b) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 5 und 6) Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Sportförderungsrichtlinien 

a) Festlegung des Höchstbetrages nach Ziffer 6.3 
b) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 5 und 6) Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Sportförderungsrichtlinien 

a) Festlegung des Höchstbetrages nach Ziffer 6.3 
b) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 5 und 6) Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Sportförderungsrichtlinien 

a) Festlegung des Höchstbetrages nach Ziffer 6.3 
b) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 5 und 6) Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Sportförderungsrichtlinien 

a) Festlegung des Höchstbetrages nach Ziffer 6.3 
b) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 5 und 6)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP895/2010 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: 52 10 20 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss 29.06.2010 Betreff: Vergabe der Zuschüsse nach den Sportförderungsrichtlinien a) Festlegung des Höchstbetrages nach Ziffer 6.3 b) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 5 und 6 Beschlussvorschlag: Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt Alternative 1 den Betrag nach Ziffer 6.3 der Sportförderungsrichtlinien für das Jahr 2011 auf 5,40 € festzusetzen und den verbleibenden Betrag hälftig als Zuschuss an Mitglieder unter 18 Jahren und Übungsleiter auszuzahlen, [wobei jedem Verein mindestens ein Zuschuss i. H. v. 50,- € gewährt wird]. Alternative 2 den Betrag nach Ziffer 6.3 der Sportförderungsrichtlinien für das Jahr 2011 auf 2,70 € festzusetzen und den verbleibenden Betrag hälftig als Zuschuss an Mitglieder unter 18 Jahren und Übungsleiter auszuzahlen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Allgemein Die Vergabe von Zuschüssen auf dem Gebiet der Sportförderung erfolgt seit dem 01.01.2004 unter Anwendung der Sportförderungsrichtlinien. In der Vergangenheit wurden bei der Anwendung der Sportförderungsrichtlinien vermehrt Kritiken, sowohl hinsichtlich der Höhe als auch hinsichtlich des durch den Verein zu betreibenden Aufwands, erhoben, so dass die Verwaltung beauftragt wurde, die Richtlinien entsprechend zu überarbeiten. Die Überarbeitung erfolgt zur Zeit. Aufgrund des im Rahmen der Beratung des Entwurfs der Haushaltssatzung im Haupt- und Finanzausschuss am 13.04.2010 gefassten Beschlusses, ein Konzept über Nutzungsgebühren für Sportvereine zu erstellen, hält die Verwaltung es für sinnvoll, hierin die Sportförderung mit einzubinden. Es erscheint wenig sinnvoll, den Sportvereinen auf der einen Seite Fördermittel zu bewilligen, auf der anderen Seite Nutzungsgebühren zu erheben. Für eine Einbindung spricht auch, dass die bislang gewährten pauschalen Zuschüsse für einen Verein eher eine Art `Anerkennungsprämie´ darstellen; finanzieren kann sich ein Verein hierüber nicht. Die für den Verein existentielle Förderung erfolgt vielmehr über die Sportstättennutzung. Ungeachtet dessen erscheint es aus Sicht der Verwaltung sinnvoll, die bisherige Bezuschussungspraxis gänzlich zu überdenken; so sollte künftig nicht der Erfolg im Bereich Leistungssport im zentralen Mittelpunkt der Förderung stehen, sondern vielmehr die qualitative Betreuung von Bürgerinnen und Bürger, insbesondere von Kindern und Jugendlichen. Über die Neuausrichtung der Sportförderung wird die Verwaltung - ggf. in einer gemeinsamen Sitzung der zuständigen Fachausschüsse - zu gegebener Zeit berichten. Ungeachtet dessen weist die Verwaltung darauf hin, dass im Rahmen der diesjährigen Haushaltsberatungen die eingestellten Mittel für die Sportförderung um 50 % gekürzt wurden; im Ergebnis stehen somit `lediglich´ Mittel in Höhe von 4.000,- € für Sportförderung zur Verfügung. In Anbetracht der nicht unerheblichen Jugendarbeit, welche durch die Vereine geleistet wird - so sind rd. 60 % der Jugendlichen im Stadtgebiet vereinsmäßig organisiert - schlägt die Verwaltung trotz der dargestellten `Budgetproblematik´ vor, in diesem Bereich keine weiteren Kürzungen vorzunehmen. 1) Festlegung des Höchstbetrages nach Ziffer 6.3 der Sportförderungsrichtlinien Nach Ziffer 6.3 in Verbindung mit Ziffer 6.4 der Sportförderungsrichtlinien hat der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales einen Höchstbetrag je Mitglied für den Betriebskostenzuschuss zu bestimmen. In den vergangenen Jahren wurde der Betrag auf 5,40 € je Mitglied festgesetzt; dieser Betrag orientiert sich an den nachgewiesenen, erheblichen Aufwendungen der Vereine mit vereinseigenen Anlagen und stellt gleichzeitig sicher, dass auch in diesem Jahr ein Zuschuss von weniger als 50 v. H. der nachgewiesenen Betriebskosten gewährt wird. Aufgrund der vogenommenen v. g. 50 %-igen Kürzung schlägt die Verwaltung hinsichtlich der diesjährigen Festsetzung und 2) zwei Varianten vor. 2) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 5 und 6 der Sportförderungsrichtlinien Die Mittel für die institutionelle Förderung nach Ziffer 5 und 6 der Sportförderungsrichtlinien sind bei Produkt 08.421.226 [Kostestelle 226.001] für das Jahr 2010 in Höhe von 4.000,00 € veranschlagt. Bis zum Stichtag 31.03.2010 sind insgesamt 11 Anträge zu Ziffer 5 form- und fristgerecht eingegangen. Beschlussvorlage WP8-95/2010 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Die beiden Tennisvereine im Stadtgebiet haben form- und fristgerecht einen Antrag nach Ziffer 6 der Sportförderungsrichtlinien gestellt; die nachgewiesenen Betriebskosten enthalten aus abrechnungstechnischen Gründen nicht ausschließlich die Kosten für den Betrieb der eigenen Dusch- und Umkleideräume. Beide Vereine konnten höhere Aufwendungen als den in den vorangegangenen Jahren festgesetzten Höchstbetrag der Förderung - Anzahl der Mitglieder x 5,40 € - nachweisen. Die Bezuschussung nach Ziffer 5 und 6 kann bei bestehender Förderichtlinie in folgenden Varianten erfolgen: Variante 1 Die zur Verfügung stehenden Mittel für die institutionelle Förderung nach Ziffer 5 errechnen sich aus dem Gesamtansatz [4.000 €] abzüglich der Mittel für die Betriebskostenzuschüsse nach Ziffer 6 [3.364,20 €, im Vorjahr 3.256,20 €]. Verein Mitglieder Bedburger Tennisclub Rot-Weiss Tennis-Club Kaster 75 e. V. Variante 1 325 298 623 1.755,00 € 1.609,20 € 3.364,20 € Der sich hieraus ergebende Betrag in Höhe von 635,80 € wird jeweils hälftig für die Berechnung des Zuschusses nach Mitgliedern unter 18 Jahren [0,19 €, im Vorjahr 1,47 € je Person] sowie der Übungsleiter [5,05 €, im Vorjahr 31,94 € je Person/Trainer] herangezogen. Danach ergibt sich folgende Förderung: Nr Verein Jugend. Mitglieder Betrag Trainer Betrag Gesamtsumme 1 BC Kirdorf-Blerichen 1932 e.V. 61 11,59 € 1 5,05 16,64 2 Bedburger Fischereiverein e. V. 7 1,33 € 0 0,00 1,33 3 Bedburger Tennisclub Rot-Weiss 143 27,17 € 2 10,10 37,27 4 DLRG Bedburg-Kaster e. V. 188 35,72 € 7 35,35 71,07 5 SC Borussia Kaster-Königshoven 419 79,61 € 17 85,85 165,46 6 SPVGG Kirch-Grottenherten e. V. 73 13,87 € 1 5,05 18,92 7 Sportverein Kaster 1993 e. V. 103 19,57 € 0 0,00 19,57 8 Tennis-Club Kaster 75 e. V. 73 13,87 € 5 25,25 39,12 9 TKD Bedburg e. V. 44 8,36 € 2 10,10 18,46 10 TSV Kirchherten e. V. 14 2,66 € 0 0,00 2,66 11 Turnvereinigung Bedburg e.V. 554 105,26 € 28 141,40 246,66 1.679 319,01 € 63 318,15 € 637,16 € Summe Hierdurch erfolgt für die vorgenannten Vereine im Vergleich zum Vorjahr eine überproportionale Belastung. Die Zuschüsse werden teilweise auf rund 5 % des Vorjahres gekürzt. Wenngleich dies zunächst `unsachlich´ erscheint, darf nicht verkannt werden, dass im Gegensatz zu den Tennisvereinen die übrigen Vereine [zumindest derzeit] keine Nutzungsgebühren zu entrichten haben. Beschlussvorlage WP8-95/2010 Seite 3 STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Variante 2 Um alle zu fördernden Vereine gleichermaßen an der Kürzung zu beteiligen, wird der im Vorjahr festgesetzte Betrag gemäß Ziffer 6.3 vorab um 50% reduziert. Die zur Verfügung stehenden Mittel für die institutionelle Förderung nach Ziffer 5 errechnen sich aus dem Gesamtansatz [4.000 €] abzüglich der Mittel für die Betriebskostenzuschüsse nach Ziffer 6 [1.682,10 €, im Vorjahr 3.256,20 €]. Verein Mitglieder Bedburger Tennisclub Rot-Weiss Tennis-Club Kaster 75 e. V. Variante 2 325 298 623 877,50 € 804,60 € 1.682,10 € Der sich hieraus ergebende Betrag in Höhe von 2.317,90 € wird jeweils hälftig für die Berechnung des Zuschusses nach Mitgliedern unter 18 Jahren [0,69 €, im Vorjahr 1,47 € je Person] sowie der Übungsleiter [18,40 €, im Vorjahr 31,94 € je Person/Trainer] herangezogen. Danach ergibt sich folgende Förderung: Nr Verein Jugend. Mitglieder Betrag Trainer Betrag Gesamtsumme 1 BC Kirdorf-Blerichen 1932 e.V. 61 42,09 € 1 18,40 60,49 € 2 Bedburger Fischereiverein e. V. Bedburger Tennisclub Rot3 Weiss 4 DLRG Bedburg-Kaster e. V. SC Borussia Kaster5 Königshoven SPVGG Kirch-Grottenherten e. 6 V. 7 Sportverein Kaster 1993 e. V. 7 4,83 € 0 0,00 4,83 € 143 98,67 € 2 36,80 135,47 € 188 129,72 € 7 128,80 258,52 € 419 289,11 € 17 312,80 601,91 € 73 50,37 € 1 18,40 68,77 € 103 71,07 € 0 0,00 71,07 € 8 Tennis-Club Kaster 75 e. V. 73 50,37 € 5 92,00 142,37 € 9 TKD Bedburg e. V. 44 30,36 € 2 36,80 67,16 € 10 TSV Kirchherten e. V. 14 9,66 € 0 0,00 9,66 € 11 Turnvereinigung Bedburg e.V. 554 382,26 € 28 515,20 897,46 € 1.679 1.158,51 € 63 1.159,20 € 2.317,71 € Summe Die Verwaltung schlägt vor, Alternative 1 zu beschließen und hierbei - entsprechend der Verfahrensweise in den Vorjahren - jedem der genannten Vereine mindestens einen Zuschuss in Höhe von 50,- € zu gewähren; rein informativ wird darauf hingewiesen, dass hierdurch die gekürzten Mittel `geringfügig´ um rd. 565,- € überschritten werden. Beschlussvorlage WP8-95/2010 Seite 4 STADT BEDBURG Seite: 5 Sitzungsvorlage r evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 27.05.2010 ----------------------------------Brunken Geschäftsbereichsleiter ----------------------------------Kramer Fachbereichsleiter gesehen: ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-95/2010 Seite 5