Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bau einer Mensa in Bedburg hier: Vergabe eines Planungsauftrages zur Gebäudetechnik)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Datum
02.02.2010
Erstellt
25.02.10, 17:07
Aktualisiert
25.02.10, 17:07
Beschlussvorlage (Bau einer Mensa in Bedburg
hier: Vergabe eines Planungsauftrages zur Gebäudetechnik) Beschlussvorlage (Bau einer Mensa in Bedburg
hier: Vergabe eines Planungsauftrages zur Gebäudetechnik) Beschlussvorlage (Bau einer Mensa in Bedburg
hier: Vergabe eines Planungsauftrages zur Gebäudetechnik)

öffnen download melden Dateigröße: 16 kB

Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP822/2010 Fachbereich 4 - Hoch- und Tiefbau, Bauhof Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bauausschuss 02.02.2010 Betreff: Bau einer Mensa in Bedburg hier: Vergabe eines Planungsauftrages zur Gebäudetechnik Beschlussvorschlag: Der Bauausschuss der Stadt Bedburg erhebt gegen die Erteilung eines Planungsauftrages zur Gebäudetechnik keine Bedenken. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die Verwaltung der Stadt Bedburg wurde durch die Beschlüsse des Rates der Stadt Bedburg am 15.09.2009, sowie des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales am 29.09.2009 beauftragt, die dort vorgestellte Planung zum Bau einer Mensa am Schulzentrum Bedburg unter Festlegung eines Kostenumfanges von 1.640.000 € umzusetzen. Von der Bezirksregierung Köln liegt ein Zuwendungsbescheid über 300.00,00 € für diese Maßnahme vor. Gemäß vorliegendem Zuwendungsbescheid ist das Gebäude bis zum 31.10.2010 fertig zu stellen. Aus diesem Grund ist bei der Umsetzung des Projektes Eile geboten. Die Aufträge für die Leistungen Tragwerksplanung, Brandschutz sowie Prüfstatik, die für den zu stellenden Bauantrag unbedingt erforderlich sind, wurden erteilt. Die Planungsunterlagen liegen zwischenzeitlich vor, so dass der Bauantrag in der 5. KW dem Rhein-Erft-Kreis – Untere Bauaufsichtsbehörde – vorgelegt werden kann. Der Bereich der technischen Gebäudeausrüstung gerade für Versammlungsstätten erweist sich als problematisch. Hierfür muss kurzfristig auch ein Ingenieurbüro gefunden werden, das in der Lage ist, alle Anlagengruppen zu betreuen, um die Schnittstellenproblematik dieses Leistungsbildes möglichst klein zu halten. Zwischenzeitlich liegt ein Angebot eines Fachbüros vor, das in der Lage ist, die geforderten Leistungen auf der Grundlage der vorliegenden Terminsituation zu erbringen. Die Angebotssumme beläuft sich auf 68.675,88 €. Das Rechnungsprüfungsamt hat gegen die Auftragserteilung keine Einwände erhoben. Zu Beginn des Jahres 2010 wurden die zeitlichen Eckpunkte des 1000-SchulenProgramms geändert, so dass die Möglichkeit besteht, den Zeitpunkt des im Zuwendungsbescheides festgelegten Termins zur Fertigstellung (31.10.2010) eventuell zu verschieben. Ein dementsprechender Antrag ist durch die Verwaltung Anfang des Jahres gestellt worden. Eine abschließende Antwort durch den Zuwendungsgeber liegt zurzeit noch nicht vor, so dass für die weiteren Planungen sowie die Umsetzung weiterhin vom vorgegebenen Fertigstellungszeitpunkt 31.10.2010 ausgegangen werden muss. Wie bereits mehrfach ausgeführt, ist die zeitliche Vorgabe für die Fertigstellung der Mensa sehr knapp bemessen. Um keine weiteren Verzögerungen eintreten zu lassen, wird verwaltungsseitig die Auftragserteilung für die Planung der Gebäudetechnik als dringend erforderlich gesehen. Zur haushaltsrechtlichen Relevanz, u.a. auch zur vorläufigen Haushaltsführung nach § 82 Abs. 1 GO NRW siehe beigefügte Stellungnahme des Stadtkämmerers. Beschlussvorlage WP8-22/2010 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 29.01.2010 gesehen: ----------------------------------Karren ----------------------------------Naujock ----------------------------------Brabender-Lipej Stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter Allgemeine Vertreterin Beschlussvorlage WP8-22/2010 Seite 3