Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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53 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 278/2004
17.02.2004
Az.: Di/Sn
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
11.03.2004
Kreisausschuss
17.03.2004
Kreistag
31.03.2004
Offene Jugendarbeit
hier: Auswirkungen des Landeshaushalts für die Haushaltsjahre 2004/2005
Sachbearbeiter/in: Herr Dick
Tel.: 641
Abt.: 51
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt, für die Haushaltsjahre 2004 und 2005 die Kürzungen im Landeshaushalt
für die Offene Jugendarbeit durch die Bereitstellung zusätzlicher Kreismittel auszugleichen.
Begründung:
Der Kreistag hat im Jahre 2002 beschlossen, die hauptamtlichen Fachkräfte in der Offenen Jugendarbeit bis zum 31.12.2005 zu 100 % zu fördern.
Seite - 2 Im Haushaltsjahr 2004 sind 558.000,-- € eingeplant. Das Land gewährte im Haushaltsjahr 2003
einen Zuschuss in Höhe von 157.000,-- €.
Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für die Jahre 2004/2005 wurde seitens des Landes angekündigt, dass eine Kürzung der Landesmittel im Haushaltsjahr 2004 in Höhe von 50 % (78.500,- €) und im Haushaltsjahr 2005 in Höhe von 60 % (94.200,-- €) erfolgt.
Ob und in welcher Höhe letztlich Kürzungen erfolgen, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht verbindlich festgestellt werden. Aufgrund des erfolgreichen Volksbegehrens wird die Thematik erneut
im Landtag beraten werden.
Im Hinblick auf die präventive Bedeutung einer Offenen Jugendarbeit und eine Planungssicherheit
für die Träger von Einrichtungen ist es unerlässlich, das Angebot zumindest für die Richtliniendauer (31.12.2005) sicher zu stellen. Daher schlägt die Verwaltung vor, mögliche ausfallende Landesmittel durch Kreismittel zu kompensieren.
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)