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Beschlussvorlage GB (Offene Jugendarbeit hier: Auswirkungen des Landeshaushalts für die Haushaltsjahre 2004/2005)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
53 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Offene Jugendarbeit
hier: Auswirkungen des Landeshaushalts für die Haushaltsjahre 2004/2005) Beschlussvorlage GB (Offene Jugendarbeit
hier: Auswirkungen des Landeshaushalts für die Haushaltsjahre 2004/2005)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 278/2004 17.02.2004 Az.: Di/Sn X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 11.03.2004 Kreisausschuss 17.03.2004 Kreistag 31.03.2004 Offene Jugendarbeit hier: Auswirkungen des Landeshaushalts für die Haushaltsjahre 2004/2005 Sachbearbeiter/in: Herr Dick Tel.: 641 Abt.: 51 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt, für die Haushaltsjahre 2004 und 2005 die Kürzungen im Landeshaushalt für die Offene Jugendarbeit durch die Bereitstellung zusätzlicher Kreismittel auszugleichen. Begründung: Der Kreistag hat im Jahre 2002 beschlossen, die hauptamtlichen Fachkräfte in der Offenen Jugendarbeit bis zum 31.12.2005 zu 100 % zu fördern. Seite - 2 Im Haushaltsjahr 2004 sind 558.000,-- € eingeplant. Das Land gewährte im Haushaltsjahr 2003 einen Zuschuss in Höhe von 157.000,-- €. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für die Jahre 2004/2005 wurde seitens des Landes angekündigt, dass eine Kürzung der Landesmittel im Haushaltsjahr 2004 in Höhe von 50 % (78.500,- €) und im Haushaltsjahr 2005 in Höhe von 60 % (94.200,-- €) erfolgt. Ob und in welcher Höhe letztlich Kürzungen erfolgen, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht verbindlich festgestellt werden. Aufgrund des erfolgreichen Volksbegehrens wird die Thematik erneut im Landtag beraten werden. Im Hinblick auf die präventive Bedeutung einer Offenen Jugendarbeit und eine Planungssicherheit für die Träger von Einrichtungen ist es unerlässlich, das Angebot zumindest für die Richtliniendauer (31.12.2005) sicher zu stellen. Daher schlägt die Verwaltung vor, mögliche ausfallende Landesmittel durch Kreismittel zu kompensieren. Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)