Daten
Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
15.06.2010
Erstellt
14.06.10, 09:45
Aktualisiert
14.06.10, 09:45
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP892/2010
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss
15.06.2010
Betreff:
1. Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen - Energieversorgung hier: Stellungnahme der Stadt Bedburg im Rahmen der Behördenbeteiligung gem. § 14 Abs. 2
LPlG i.V.m. § 10 ROG
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt den beigefügten Entwurf als Stellungnahme und
beauftragt die Verwaltung, die Stellungnahme fristgerecht an das Ministerium für Wirtschaft,
Mittelstand und Energie zu übersenden.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Mit Schreiben vom 10. Februar 2010 wurde die Stadt Bedburg im Rahmen der Beteiligung der
berührten öffentlichen Stellen im Änderungsverfahren des Landesentwicklungsplans (LEP NRW)
zur Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 14 Abs. 2 i. V. m. § 10 ROG bis zum 15. Juli 2010
aufgefordert.
Inhaltlich bezieht sich die Änderung ausschließlich auf die Festlegungen der Ziele und Grundsätze
der Raumordnung im Bereich der Energieversorgung. Auslöser ist im Wesentlichen das
inzwischen rechtskräftige Urteil des OVG NRW zum Baustopp des Kohlekraftwerks Datteln,
welches in seiner Planung u.a. gegen die im LEP NRW festgelegten Ziele der Raumordnung (hier:
Kraftwerksstandorte ab 300 MW) verstieß.
Gleichzeitig will die Landesplanungsbehörde mit der Änderung das Kapitel Energieversorgung im
Rahmen der geplanten Zusammenführung des Landesentwicklungsplans LEP NRW sowie des
Landesentwicklungsprogramms LePro in den neuen Landesentwicklungsplan LEP 2025
integrieren.
Für die Stadt Bedburg wirkt sich die Änderung des Landesentwicklungsplanes nicht einschränkend
oder negativ aus. Bisher waren im LEP NRW Kraftwerksstandorte flächenmäßig dargestellt. Im
Änderungsentwurf ist lediglich eine gemeindebezogene Darstellung als Vorranggebiet vorgesehen,
die im jeweiligen Regionalplan zu konkretisieren ist. Vielmehr wird der Spielraum der Kommunen
sogar ausgeweitet, da zukünftig darüber hinaus theoretisch in jedem im Regionalplan festgelegten
GIB Planungsrecht für ein Kraftwerk geschaffen werden kann.
Weitere Ziele beziehen sich auf die erstmals beabsichtigte landes- und regionalplanerische
Steuerung von Solar-, Biogas- und Windkraftanlagen, die aufgrund der allgemein gehaltenden
Festlegungen jedoch keine kritischen oder aktuell bedeutsamen Auswirkungen für die Stadt
Bedburg haben.
Die weiteren Festlegungen im Änderungsentwurf beziehen sich im Wesentlichen auf Grundsätze
der Raumordnung, die als abwägungsrelevante Belange in der kommunalen Planung zu
berücksichtigen sind.
Da die Stadt Bedburg dennoch als Kommune in einem von Energieerzeugung geprägten Umfeld
liegt, empfiehlt die Verwaltung eine Stellungnahme zur 1. Änderung des Landesentwicklungsplans
LEP NRW – Energieversorgung entsprechend der beigefügten Anlage abzugeben.
Hinweis: Die Stellungnahme wird zur Sitzung nachgereicht.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Beschlussvorlage WP8-92/2010
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 08.06.2010
Gesehen:
----------------------------------(Rainer Köster)
----------------------------------(Jürgen Schmeier)
----------------------------------(Gunnar Koerdt)
Stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-92/2010
Seite 3