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Beschlussvorlage (1. Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen - Energieversorgung - hier: Stellungnahme der Stadt Bedburg im Rahmen der Behördenbeteiligung gem. § 14 Abs. 2 LPlG i.V.m. § 10 ROG)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
15.06.2010
Erstellt
14.06.10, 09:45
Aktualisiert
14.06.10, 09:45
Beschlussvorlage (1. Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen - Energieversorgung -
hier: Stellungnahme der Stadt Bedburg im Rahmen der Behördenbeteiligung gem. § 14 Abs. 2 LPlG i.V.m. § 10 ROG) Beschlussvorlage (1. Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen - Energieversorgung -
hier: Stellungnahme der Stadt Bedburg im Rahmen der Behördenbeteiligung gem. § 14 Abs. 2 LPlG i.V.m. § 10 ROG) Beschlussvorlage (1. Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen - Energieversorgung -
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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP892/2010 Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Stadtentwicklungsausschuss 15.06.2010 Betreff: 1. Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen - Energieversorgung hier: Stellungnahme der Stadt Bedburg im Rahmen der Behördenbeteiligung gem. § 14 Abs. 2 LPlG i.V.m. § 10 ROG Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt den beigefügten Entwurf als Stellungnahme und beauftragt die Verwaltung, die Stellungnahme fristgerecht an das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie zu übersenden. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit Schreiben vom 10. Februar 2010 wurde die Stadt Bedburg im Rahmen der Beteiligung der berührten öffentlichen Stellen im Änderungsverfahren des Landesentwicklungsplans (LEP NRW) zur Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 14 Abs. 2 i. V. m. § 10 ROG bis zum 15. Juli 2010 aufgefordert. Inhaltlich bezieht sich die Änderung ausschließlich auf die Festlegungen der Ziele und Grundsätze der Raumordnung im Bereich der Energieversorgung. Auslöser ist im Wesentlichen das inzwischen rechtskräftige Urteil des OVG NRW zum Baustopp des Kohlekraftwerks Datteln, welches in seiner Planung u.a. gegen die im LEP NRW festgelegten Ziele der Raumordnung (hier: Kraftwerksstandorte ab 300 MW) verstieß. Gleichzeitig will die Landesplanungsbehörde mit der Änderung das Kapitel Energieversorgung im Rahmen der geplanten Zusammenführung des Landesentwicklungsplans LEP NRW sowie des Landesentwicklungsprogramms LePro in den neuen Landesentwicklungsplan LEP 2025 integrieren. Für die Stadt Bedburg wirkt sich die Änderung des Landesentwicklungsplanes nicht einschränkend oder negativ aus. Bisher waren im LEP NRW Kraftwerksstandorte flächenmäßig dargestellt. Im Änderungsentwurf ist lediglich eine gemeindebezogene Darstellung als Vorranggebiet vorgesehen, die im jeweiligen Regionalplan zu konkretisieren ist. Vielmehr wird der Spielraum der Kommunen sogar ausgeweitet, da zukünftig darüber hinaus theoretisch in jedem im Regionalplan festgelegten GIB Planungsrecht für ein Kraftwerk geschaffen werden kann. Weitere Ziele beziehen sich auf die erstmals beabsichtigte landes- und regionalplanerische Steuerung von Solar-, Biogas- und Windkraftanlagen, die aufgrund der allgemein gehaltenden Festlegungen jedoch keine kritischen oder aktuell bedeutsamen Auswirkungen für die Stadt Bedburg haben. Die weiteren Festlegungen im Änderungsentwurf beziehen sich im Wesentlichen auf Grundsätze der Raumordnung, die als abwägungsrelevante Belange in der kommunalen Planung zu berücksichtigen sind. Da die Stadt Bedburg dennoch als Kommune in einem von Energieerzeugung geprägten Umfeld liegt, empfiehlt die Verwaltung eine Stellungnahme zur 1. Änderung des Landesentwicklungsplans LEP NRW – Energieversorgung entsprechend der beigefügten Anlage abzugeben. Hinweis: Die Stellungnahme wird zur Sitzung nachgereicht. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Beschlussvorlage WP8-92/2010 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein x Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 08.06.2010 Gesehen: ----------------------------------(Rainer Köster) ----------------------------------(Jürgen Schmeier) ----------------------------------(Gunnar Koerdt) Stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-92/2010 Seite 3