Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 70.3 "SSO-Gebiet", 2. Änderung a) Beschluss über die Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. §§ 3 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 30.07.2011 in der letztgültigen Fassung b) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
111 kB
Datum
20.02.2014
Erstellt
04.09.14, 17:07
Aktualisiert
04.09.14, 17:07
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 70.3 "SSO-Gebiet", 2. Änderung
a) Beschluss über die Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. §§ 3 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 30.07.2011 in der letztgültigen Fassung
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 70.3 "SSO-Gebiet", 2. Änderung
a) Beschluss über die Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. §§ 3 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 30.07.2011 in der letztgültigen Fassung
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 70.3 "SSO-Gebiet", 2. Änderung
a) Beschluss über die Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. §§ 3 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 30.07.2011 in der letztgültigen Fassung
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB)

öffnen download melden Dateigröße: 111 kB

Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 4. September 2014 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.02.2014 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 8. Bebauungsplan Nr. 70.3 "SSO-Gebiet", 2. Änderung a) Beschluss über die Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. §§ 3 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 30.07.2011 in der letztgültigen Fassung b) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB (Vorlagen-Nr.8/2014) Die Stadtverordneten Cremerius, Garding und Laufs sprechen sich gegen eine Erweiterung des Parkplatzes aus, da hierfür keine Notwendigkeit gesehen wird. Zudem wird die Auffassung vertreten, dass ein derartiger Antrag in der Vergangenheit bereits einstimmig abgelehnt worden sei. Beschlussentwurf: Ja-Stimmen: 11, Nein-Stimmen: 10, Enthaltungen: 0 zu a) Die mit Schreiben vom 29.11.2013 eingegangene Anregung wird wie folgt berücksichtigt: Anregung Stellungnahme und Beschlussentwurf der Verwaltung Studierende der Fachhochschule sowie der BUND, Ortsgruppe Jülich nehmen wie folgt Stellung: Ein äußerst trostloser Ausgleich soll die Bepflanzung einiger Jungbäume in der asphaltierten Parkplatzlandschaft sein. Da es uns ersichtlich ist, dass die Handelskette zu Gunsten der Gewinnerzielung eine Optimierung ihrer Einkaufsbedingungen anstreben will, appellieren wir an Sie, dennoch genauer hin zu schauen. Leider kann die Natur sich im Gegenteil zum Menschen nicht selbst wehren. Gerade aus diesem Grund sollte es dem Menschen nur aus reiner Profitgier nicht zustehen, die uns noch bleibende Natur zu berauben oder gar zu zerstören. Unserer Meinung nach liegt bei Real auch kein ParkplatzMangel vor. Der Einkaufsmarkt bietet alleine durch den schon sehr groß angelegten Parkplatz genügend Möglichkeiten parken zu können. Aus unserer Erfahrung ist uns nicht bekannt, dass der Es ist richtig, dass augenscheinlich ein Parkplatzmangel nicht vorliegt. Es hat sich aber gezeigt, dass der Pflanzbereich mehrere Nachteile mit sich bringt, die eine Neuorganisation des ruhenden und fahrenden Verkehrs nötig macht: - Verkehrliche Situation: Parkplatz voll ausgelastet wäre. So finden sich immer reichlich Parkplätze nicht nur in der letzten Reihe sondern auch schon viel früher. Dies auch über einen längeren Zeitraum zu überprüfen würde Zahlen produzieren, die unsere Erfahrung fundiert wiedergibt. Selbst wenn die Parksituation durch ein Zelt, den ADAC Prüfstand und den Brathähnchenverkaufsstand verschärft wurde, konnte man genügend Parkplätze finden. Der Parkplatz ist so gut durch organisiert, dass selbst durch Fremdparken von LKWs und/oder Wohnmobile kein ersichtlicher Grund vorhanden ist, den Parkplatz zu erweitern. Das Einzige, das vorliegen könnte, ist die Bequemlichkeit der Kunden einige Schritte Gehweg in Kauf zu nehmen. Sie müssen sich die Frage stellen, ob man für einen Gehweg mit einer Ersparnis von maximal einer Minute in Kauf nimmt einfach alten Wald abzuroden. Es gibt weit mehr Optionen als diese die Kundenzufriedenheit in Form kürzerer Gehwege zu steigern. Dazu sei in einer kleinen Anmerkung nach beizutragen, dass diese Grünfläche schon vor der Übernahme von Real als Besitzer des Geländes bekannt war und als natürliche Gegebenheit der Parkplatzsituation hingenommen wurde. Sowohl durch vorhandenen Parksuchverkehr sowie durch parkende und abfahrende Fahrzeuge besteht ein Konfliktpotential des motorisierten Individualverkehrs. Zusätzliche Gefahrenstellen ergeben sich in Zusammenhang mit dem kreuzenden Fußgängerverkehr. - Landschaftspflegerische Situation: Durch die Muldenwirkung ergibt sich eine Trichterfunktion, die trotz regelmäßiger Reinigung ein optisch nicht ansprechendes Bild zeigt. Insbesondere das bestehende Buschwerk innerhalb der zum Teil ca. 4 Meter tiefen Mulde, verleitet immer wieder zur Ablagerung von Müll und Abfall. - Sichtverbindungen: Durch die Lage der bewachsenen Mulde vor der Haupteingangsfassade wird die Sichtverbindung zwischen dem HauptEingang und dem größten Teil der vorhandenen Stellplätze unterbrochen. Eine solche Sichtverbindung ist nach heutigen Maßstäben unerlässlich für die Positionierung eines solchen SB Warenhauses. Außerdem muss in Anbetracht der Lage der Grünfläche die Vorteile der Entwässerung der Parkfläche genannt werden. So kann die Grünfläche als natürliches Wasserschutzbecken verwendet werden. Auch wenn für den Gutachter kein Wasser erkennbar war, lehrt die Erfahrung, dass auch Regenrückhaltebecken (= ohne Bepflanzung) meistens nicht gefüllt sind. Das Regenwasser der Parkplatzfläche erfolgt über ein Entwässerungssystem in die öffentliche Kanalisation abgeleitet. Durch die Größe der Grünfläche und deren Höhenlage in Bezug auf die Parkplatzfläche ist eine Regenrückhaltung nicht gegeben. Um der Stadt ihr grünes Image getreu zu handeln, muss hier auf die Reduzierung des Kohlenstoffgehalt der Luft Erwähnung finden. Nicht nur, dass die Bäume umweltfreundlich schädliches Kohlenstoffdioxid und Stickoxide speichern, gleichfalls binden sie gefährliche Feinstäube und bieten einen guten Schallschutz. Aus diesen Vorteilen erschließen sich die Gründe für einen Bestand der Grünfläche. Die neu anzupflanzenden Bäume parallel zur Straße " An der Leimkaul " übernehmen die angesprochenen Funktionen. Bedenklich finden wir den Zeitort der Begehung für das Gutachten im Februar, um neben anderen Aspekten mögliche Beeinträchtigungen für Tiere zu ermitteln. Der Gutachter weist gleichzeitig auf eine Rodung von Oktober bis Februar hin, um direkte Verletzungen oder Tötung der Tiere zu vermeiden. Somit ist sowohl der Begehungszeitpunkt in genau dem Zeitraum, unangebracht, wie auch die Tatsache, dass er trotzdem fündig wurde („Nest [...] besetzt"). Die Begehung am 14.02.2013 fand statt zur Erfassung planungsrelevanter Strukturen und sonstiger Hinweise (Biotope, Baumhöhlen, Horste, Gewölle etc.) als Bestandsaufnahme und Grundlage für die artenschutzrechtliche Vorprüfung. Eine solche Erfassung kann jederzeit durchgeführt werden. Dass zu dieser Zeit eine Rabenkrähe, die in unseren Breiten überwintert, gesichtet wurde, ist nicht ungewöhnlich. Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 20.02.2014 Seite 2 Der Rodungstermin wurde vom Gutachter, Zitat " in der Zeit zwischen Oktober und Februar festgesetzt, um eine Tötung oder Verletzung von europäischen Vogelarten während der Brutzeit zu vermeiden". Der flächenmäßig viel kleinere ortsnahe Ausgleich (eine Parkplatzreihe) kann außerdem besonders anfangs das alte Areal nicht ersetzen. Es ist daher eine höhere Bewertung vorzunehmen, da die Neubepflanzung wegen der geringen „Reife" noch keinen funktionserhaltenden Charakter hat. Der angestrebte Auewald als Ausgleich geht von einer höheren Wertigkeit aus. Sobald es sich um eine Aufforstung eines schon begrünten Bereichs handelt, hierzu zählen auch Wildblumenwiesen o.ä., lehnen wir diese Kompensation ab. Überdies können auch Wiesen, d.h. natürlichere Freiflächen, für manche Arten sinnvoller sein, da keine „Wand aus Bäumen" besteht. Beides ist zu prüfen. Die Baumbepflanzung parallel zur Straße " An der Leimkaul " dient der Eingrünung des Parkplatzareals und geht nur mit einem geringen Teil in die Ausgleichsberechnung ein. In Absprache mit der Unteren Landschafts-behörde des Kreises Düren, die die Ausgleichsberechnung akzeptiert, findet der Ausgleich in einer Größe von ca. 2.500 qm auf einer Weidefläche im rurnahen Bereich " Selgersdorfer Driesch " statt. Aus den dargestellten Nachteilen für das Stadtklima und einer Konsumsteigerung lehnen wir die Änderung ab. Sollte es trotz dieser Vielzahl an Nachteilen zu einer Rodung kommen, fordern wir: • Ein stadt- und ortsnaher Ausgleich muss sichergestellt werden • Es ist weiterhin textlich darzustellen, dass auf den bisher bekannten und auf weiteren Flächen keine Biozide oder Düngemittel ausgebracht werden. • Es ist zu klären, wer hier die Erfolgskontrolle durchführt. • Der Parkplatz muss versiegelungsarm gestaltet werden. Hierzu gehört eine Aufstockung der Baumdichte des restlichen Parkplatzes. Es sind regionale Pflanzen auszuwählen. • Eine insekten- und fledermausfreundliche der neuen (evtl. umgestalteten) Parkplatzbeleuchtung - und bei Erneuerung der Außenleuchtmittel auch der Marktbeleuchtung - muss vorgeschrieben werden. Ein stadtnaher Ausgleich ist sichergestellt. Die übrigen Forderungen beziehen sich auf Bereiche außerhalb der Bebauungsplanänderung und sind nicht Gegenstand dieses Verfahrens. In einer modernen, wirtschaftlich starken Stadt, die „fit für die Zukunft" sein will, sind Grünflächen, Sträucher, Parks und Bäume ein wichtiger Beitrag zur Erhaltung eines erträglichen Wohlfühl- und Stadtklimas. Als Studierende, Vertreter des BUND und Bewohner Jülichs sind wir auf eine lobenswerte Stadt bedacht. Zu b) Der Bebauungsplan Nr. 70.3 "SSO-Gebiet", 2. Änderung wird gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 20.02.2014 Seite 3