Daten
Kommune
Jülich
Größe
102 kB
Datum
20.02.2014
Erstellt
04.09.14, 17:07
Aktualisiert
04.09.14, 17:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 4. September 2014
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
am 20.02.2014 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
3.2
Anfrage Nr 3/2014 der Jül Fraktion
Anfrage zur Nachfrage noch offener Antworten zu den Baumfällmaßnahmen in
Barmen
(Vorlagen-Nr.61/2014)
Anfrage:
Der vollständige Anfragentext ist als Anlage beigefügt. Nachfolgend wird nur auf die
Fragen Bezug genommen.
Zur Klarstellung sei vorab nochmals darauf hingewiesen, dass sämtliche hier in Frage
stehenden Arbeiten in Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises
Düren und des Landesbetriebs Wald und Holz NRW durchgeführt wurden.. Der
Landesbetrieb Wald und Holz NRW übernimmt aufgrund der Mitgliedschaft der Stadt
Jülich in der Forstbetriebsgemeinschaft Ville die fachliche Begleitung derartiger
Arbeiten. Dies beinhaltet die Einholung von Angeboten, Beauftragung der Fachfirmen,
fachliche Begleitung der Maßnahme und Prüfung der Rechnung. Auch im Nachgang kam
es nicht zu Beanstandungen der Maßnahmen.
1. Nachfrage zu der bereits vorliegenden Antwort der Verwaltung zur Anfrage Nr
5/2012 der UWG Jül Vorlage Nr 117/2012 – hier insbesondere zu den Kosten und
Abrechnungen.
a) Unter Punkt 1 der Antwort, letzter Satz und unter Punkt 5 der Antwort,
ebenfalls letzter Satz steht: „Sobald die Maßnahme abgerechnet ist, können
weitere konkrete Zahlen vorgelegt werden.“ Bisher sind uns keine
entsprechenden Angaben vorgelegt worden, auch kennen wir keine
weiterführende Beantwortung im zuständigen Gremium. So stellen wir die
Anfrage nach den Kosten erneut und verweisen zur genauen Fragestellung auf
unsere erste Anfrage.
Zu Frage 1 a) wird mit Frage 1b) zusammen beantwortet
b) Damit fragen wir nunmehr zusammenfassend nach:
Wie hoch war der Aufwand, differenziert nach Gesamtaufwand, Verrechnung
mit dem Holzschnitt und schließlich nach der tatsächlich vom städtischen
Haushalt zu deckenden Summe?
Zu Frage 1 b) Der Gesamtaufwand beträgt 35.023,40 €. Einnahmen aus dem
Holzverkauf betrugen 2.888,40 €. Der Haushalt der Stadt wurde somit mit 32.135 €
belastet.
Bereits in der Anfrage Nr. 5/2012 wurde zu Frage 5 ausgeführt, dass sich trotz
eindeutiger Absperrung immer wieder Schaulustige in den Fällbereichen aufgehalten
haben. Diese zusätzlichen Personalaufwendungen betrugen rund 1.800 €.
c) Wieweit ist eine geplante und in der Antwort auf unsere erste Anfrage
beschriebene Wiederaufforstung durchgeführt? Wie hoch sind die Kosten?
Zu Frage 1 c) Wie bereits mit Vorlage 117/2012 in Frage 6 dargestellt wurde, war eine
Wiederaufforstung nicht zwingend vorgeschrieben. Im Rahmen einer mit dem
Landesbetrieb Wald und Holz abzustimmenden und durchzuführenden Anpflanzung im
Bereich des Hundestrandes hat der Ortsvorsteher seinerzeit angeboten, die Aufforstungen
in Zusammenarbeit mit dem Angelsportverein durchzuführen. Anfang 2013 trat jedoch
der Naturschutzverein Koslar bei der Suche nach einer Aufforstungsfläche für
gesponserte Anpflanzungen an die Verwaltung heran. Im Herbst 2013 wurde diese
Aufforstung im Bereich hinter dem Hundestrand vom Naturschutzverein mit der
Grundschule Koslar durchgeführt.
Kosten sind hierdurch nicht entstanden. Weitere Aufforstungen sind in diesem Bereich
nicht vorgesehen.
d) Wer (hat) kontrolliert und überwacht diese Arbeiten?
Zu Frage 1 d) Die Arbeiten wurden vom Landesbetrieb Wald und Holz überwacht,
allerdings nicht durch permanente Anwesenheit vor Ort.
e) Entgegen der Aussage der vorliegenden Antwort (unter Pkt 6) auf unsere erste
Anfrage sind doch Wege beschädigt worden. So fragen wir an, wer hierfür die
Verantwortung und die Kosten zu tragen hat.
Zu Frage 1 e) Bei derartigen Baumfäll- und Rückearbeiten in schwer zugänglichen
Bereichen, die teilweise unter Wasser stehen, ist der Einsatz von schwerem Gerät üblich.
Das diese Arbeitsgeräte (u.a. Bagger mit 20 Tonnen Einsatzgewicht inkl. Forstgreifer)
Spuren hinterlassen, ist nicht zu verhindern. Im Nachgang zu den Arbeiten hat die
beauftragte Firma insbesondere im Bereich des Badestrandes und des Baseballplatzes
Fahrspuren beseitigt und Rasen neu eingesät. Die Kosten hierfür hat die Stadt zu tragen.
Die Dammkrone des Wasserverbandes (Hochwasserschutz) stellt keinen eigentlichen
Weg dar, obwohl er üblicherweise als solcher genutzt wird. Die durch die Waldarbeiten
gefahrenen Fahrspuren wurden vom Bauhof abgezogen.
2. Über unsere Anfrage 05/2012 (Vorlage 117/2012) hinaus stellen wir aufgrund neuer
Erkenntnisse die folgende weiterführende Anfrage:
Es liegen uns Aussagen und Beobachtungen von Bürgern vor, dass Ölleitungen an
eingesetzten Arbeitsmaschinen/-geräten abgerissen/beschädigt wurden und es zu Austritt
von Maschinenöl gekommen ist. Nach weiteren Recherchen steht zu befürchten, dass
Maschinen und Geräte im Einsatz waren, die herkömmliches Hydrauliköl verwendeten.
Deswegen unsere konkrete Frage: Hat es solche Umweltverstöße tatsächlich gegeben?
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Zu Frage 2) Derartige Informationen liegen hier nicht vor.
Wir behalten uns ausdrücklich vor in dieser Sache Strafanzeige zu stellen, weswegen wir
die folgenden Fragen ergänzen:
3. Ist es richtig, dass im Naturschutzgebiet nur Maschinen und Geräte auf Pflanzenölbasis
verwendet werden dürfen?
Zu Frage 3) Nach Auskunft der Unteren Landschaftsbehörde und des Landesbetriebs
Wald und Holz NRW
gibt es keine derartigen naturschutz- bzw.
landschaftschutzrechtlichen Bestimmungen.
4. Ist ein solcher Vorfall der Verwaltung bekannt und/oder gemeldet worden.
Zu Frage 4) Nein
5. Wenn ja, wurde dem nachgegangen und gegebenenfalls wie?
6. Kann die Verwaltung sicherstellen, dass es zu einer solchen Umweltbelastung nicht
gekommen ist?
Zu Frage 6) Lt zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung forstlicher
Unternehmerarbeiten zum Auftrag vom 06.02.2012 hat der Auftragnehmer die Arbeiten
unter Einhaltung der Forst-, Jagd-, Naturschutz- und sonstigen Gesetze durchzuführen
und Unfälle oder Schäden unverzüglich mitzuteilen.
Eine derartige Mitteilung ist nicht erfolgt.
7. Wie hat die Verwaltung seinerzeit im Vorfeld, bei der Ausschreibung, der Vergabe und
bei der Durchführung der Maßnahmen sichergestellt, dass nur erlaubte Maschinen/Geräte
zum Einsatz kommen?
Zu Frage 7) Auch dies ist in den zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung
forstlicher Unternehmerarbeiten zum Auftrag vom 06.02.2012 geregelt. Demnach ist der
Unternehmer verpflichtet, für die Durchführung der übernommenen Arbeiten geeignete
Arbeitskräfte und Maschinen im Rahmen seiner öffentlich rechtlichen Verantwortlichkeit
und der geltenden nationalen und EU-rechtlichen Arbeitsschutzvorschriften, insbesondere
der Unfallverhütungsvorschriften einzusetzen.
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