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Beschlusstext (Anfrage Nr 3/2014 der Jül Fraktion Anfrage zur Nachfrage noch offener Antworten zu den Baumfällmaßnahmen in Barmen)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
102 kB
Datum
20.02.2014
Erstellt
04.09.14, 17:07
Aktualisiert
04.09.14, 17:07
Beschlusstext (Anfrage Nr 3/2014 der Jül Fraktion
Anfrage zur Nachfrage noch offener Antworten zu den Baumfällmaßnahmen in Barmen) Beschlusstext (Anfrage Nr 3/2014 der Jül Fraktion
Anfrage zur Nachfrage noch offener Antworten zu den Baumfällmaßnahmen in Barmen) Beschlusstext (Anfrage Nr 3/2014 der Jül Fraktion
Anfrage zur Nachfrage noch offener Antworten zu den Baumfällmaßnahmen in Barmen)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 4. September 2014 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.02.2014 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 3.2 Anfrage Nr 3/2014 der Jül Fraktion Anfrage zur Nachfrage noch offener Antworten zu den Baumfällmaßnahmen in Barmen (Vorlagen-Nr.61/2014) Anfrage: Der vollständige Anfragentext ist als Anlage beigefügt. Nachfolgend wird nur auf die Fragen Bezug genommen. Zur Klarstellung sei vorab nochmals darauf hingewiesen, dass sämtliche hier in Frage stehenden Arbeiten in Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Düren und des Landesbetriebs Wald und Holz NRW durchgeführt wurden.. Der Landesbetrieb Wald und Holz NRW übernimmt aufgrund der Mitgliedschaft der Stadt Jülich in der Forstbetriebsgemeinschaft Ville die fachliche Begleitung derartiger Arbeiten. Dies beinhaltet die Einholung von Angeboten, Beauftragung der Fachfirmen, fachliche Begleitung der Maßnahme und Prüfung der Rechnung. Auch im Nachgang kam es nicht zu Beanstandungen der Maßnahmen. 1. Nachfrage zu der bereits vorliegenden Antwort der Verwaltung zur Anfrage Nr 5/2012 der UWG Jül Vorlage Nr 117/2012 – hier insbesondere zu den Kosten und Abrechnungen. a) Unter Punkt 1 der Antwort, letzter Satz und unter Punkt 5 der Antwort, ebenfalls letzter Satz steht: „Sobald die Maßnahme abgerechnet ist, können weitere konkrete Zahlen vorgelegt werden.“ Bisher sind uns keine entsprechenden Angaben vorgelegt worden, auch kennen wir keine weiterführende Beantwortung im zuständigen Gremium. So stellen wir die Anfrage nach den Kosten erneut und verweisen zur genauen Fragestellung auf unsere erste Anfrage. Zu Frage 1 a) wird mit Frage 1b) zusammen beantwortet b) Damit fragen wir nunmehr zusammenfassend nach: Wie hoch war der Aufwand, differenziert nach Gesamtaufwand, Verrechnung mit dem Holzschnitt und schließlich nach der tatsächlich vom städtischen Haushalt zu deckenden Summe? Zu Frage 1 b) Der Gesamtaufwand beträgt 35.023,40 €. Einnahmen aus dem Holzverkauf betrugen 2.888,40 €. Der Haushalt der Stadt wurde somit mit 32.135 € belastet. Bereits in der Anfrage Nr. 5/2012 wurde zu Frage 5 ausgeführt, dass sich trotz eindeutiger Absperrung immer wieder Schaulustige in den Fällbereichen aufgehalten haben. Diese zusätzlichen Personalaufwendungen betrugen rund 1.800 €. c) Wieweit ist eine geplante und in der Antwort auf unsere erste Anfrage beschriebene Wiederaufforstung durchgeführt? Wie hoch sind die Kosten? Zu Frage 1 c) Wie bereits mit Vorlage 117/2012 in Frage 6 dargestellt wurde, war eine Wiederaufforstung nicht zwingend vorgeschrieben. Im Rahmen einer mit dem Landesbetrieb Wald und Holz abzustimmenden und durchzuführenden Anpflanzung im Bereich des Hundestrandes hat der Ortsvorsteher seinerzeit angeboten, die Aufforstungen in Zusammenarbeit mit dem Angelsportverein durchzuführen. Anfang 2013 trat jedoch der Naturschutzverein Koslar bei der Suche nach einer Aufforstungsfläche für gesponserte Anpflanzungen an die Verwaltung heran. Im Herbst 2013 wurde diese Aufforstung im Bereich hinter dem Hundestrand vom Naturschutzverein mit der Grundschule Koslar durchgeführt. Kosten sind hierdurch nicht entstanden. Weitere Aufforstungen sind in diesem Bereich nicht vorgesehen. d) Wer (hat) kontrolliert und überwacht diese Arbeiten? Zu Frage 1 d) Die Arbeiten wurden vom Landesbetrieb Wald und Holz überwacht, allerdings nicht durch permanente Anwesenheit vor Ort. e) Entgegen der Aussage der vorliegenden Antwort (unter Pkt 6) auf unsere erste Anfrage sind doch Wege beschädigt worden. So fragen wir an, wer hierfür die Verantwortung und die Kosten zu tragen hat. Zu Frage 1 e) Bei derartigen Baumfäll- und Rückearbeiten in schwer zugänglichen Bereichen, die teilweise unter Wasser stehen, ist der Einsatz von schwerem Gerät üblich. Das diese Arbeitsgeräte (u.a. Bagger mit 20 Tonnen Einsatzgewicht inkl. Forstgreifer) Spuren hinterlassen, ist nicht zu verhindern. Im Nachgang zu den Arbeiten hat die beauftragte Firma insbesondere im Bereich des Badestrandes und des Baseballplatzes Fahrspuren beseitigt und Rasen neu eingesät. Die Kosten hierfür hat die Stadt zu tragen. Die Dammkrone des Wasserverbandes (Hochwasserschutz) stellt keinen eigentlichen Weg dar, obwohl er üblicherweise als solcher genutzt wird. Die durch die Waldarbeiten gefahrenen Fahrspuren wurden vom Bauhof abgezogen. 2. Über unsere Anfrage 05/2012 (Vorlage 117/2012) hinaus stellen wir aufgrund neuer Erkenntnisse die folgende weiterführende Anfrage: Es liegen uns Aussagen und Beobachtungen von Bürgern vor, dass Ölleitungen an eingesetzten Arbeitsmaschinen/-geräten abgerissen/beschädigt wurden und es zu Austritt von Maschinenöl gekommen ist. Nach weiteren Recherchen steht zu befürchten, dass Maschinen und Geräte im Einsatz waren, die herkömmliches Hydrauliköl verwendeten. Deswegen unsere konkrete Frage: Hat es solche Umweltverstöße tatsächlich gegeben? Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 20.02.2014 Seite 2 Zu Frage 2) Derartige Informationen liegen hier nicht vor. Wir behalten uns ausdrücklich vor in dieser Sache Strafanzeige zu stellen, weswegen wir die folgenden Fragen ergänzen: 3. Ist es richtig, dass im Naturschutzgebiet nur Maschinen und Geräte auf Pflanzenölbasis verwendet werden dürfen? Zu Frage 3) Nach Auskunft der Unteren Landschaftsbehörde und des Landesbetriebs Wald und Holz NRW gibt es keine derartigen naturschutz- bzw. landschaftschutzrechtlichen Bestimmungen. 4. Ist ein solcher Vorfall der Verwaltung bekannt und/oder gemeldet worden. Zu Frage 4) Nein 5. Wenn ja, wurde dem nachgegangen und gegebenenfalls wie? 6. Kann die Verwaltung sicherstellen, dass es zu einer solchen Umweltbelastung nicht gekommen ist? Zu Frage 6) Lt zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung forstlicher Unternehmerarbeiten zum Auftrag vom 06.02.2012 hat der Auftragnehmer die Arbeiten unter Einhaltung der Forst-, Jagd-, Naturschutz- und sonstigen Gesetze durchzuführen und Unfälle oder Schäden unverzüglich mitzuteilen. Eine derartige Mitteilung ist nicht erfolgt. 7. Wie hat die Verwaltung seinerzeit im Vorfeld, bei der Ausschreibung, der Vergabe und bei der Durchführung der Maßnahmen sichergestellt, dass nur erlaubte Maschinen/Geräte zum Einsatz kommen? Zu Frage 7) Auch dies ist in den zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung forstlicher Unternehmerarbeiten zum Auftrag vom 06.02.2012 geregelt. Demnach ist der Unternehmer verpflichtet, für die Durchführung der übernommenen Arbeiten geeignete Arbeitskräfte und Maschinen im Rahmen seiner öffentlich rechtlichen Verantwortlichkeit und der geltenden nationalen und EU-rechtlichen Arbeitsschutzvorschriften, insbesondere der Unfallverhütungsvorschriften einzusetzen. Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 20.02.2014 Seite 3