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Beschlusstext (1. Abrundungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 in Verbindung mit § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) vom 30.07.2011 in der letztgültigen Fassung für den Ortsteil Kirchberg im vereinfachten Verfahren Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
79 kB
Datum
10.10.2013
Erstellt
12.02.14, 15:02
Aktualisiert
12.02.14, 15:02
Beschlusstext (1. Abrundungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 in Verbindung mit § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) vom 30.07.2011 in der letztgültigen Fassung für den Ortsteil Kirchberg im vereinfachten Verfahren
Satzungsbeschluss)

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Stadt Jülich Jülich, 12. Februar 2014 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.10.2013 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 16. 1. Abrundungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 in Verbindung mit § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) vom 30.07.2011 in der letztgültigen Fassung für den Ortsteil Kirchberg im vereinfachten Verfahren Satzungsbeschluss (Vorlagen-Nr.320/2013) Nach Aussage von StV Garding existiert wohl ein Anschreiben von mehreren Anwohnern, die sich nach dem Hochwasserschutz erkundigt haben. In diesem Kontext schließt sich seine Frage an, ob dies in den Planungen - entsprechend der damaligen Antwort der Verwaltung - berücksichtigt wurde. Beigeordneter Schulz sagt eine Klärung bis zur kommenden Ratssitzung zu. Beschlussentwurf: Einstimmig, Enthaltungen: 0 Der Rat der Stadt Jülich beschließt die 1. Abrundungssatzung für den Ortsteil Kirchberg gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 in Verbindung mit § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB vom 30.07.2011 in der letztgültigen Fassung wie folgt. „Folgt Satzung im Wortlaut“