Daten
Kommune
Jülich
Größe
147 kB
Datum
10.10.2013
Erstellt
12.02.14, 15:02
Aktualisiert
12.02.14, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 12. Februar 2014
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
am 10.10.2013 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
4.
Änderung der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Jülich vom 10.12.2010
hier: § 16 „Umweltbeirat“
(Vorlagen-Nr.265/2013 2. Ergänzung)
Beschlussentwurf:
Ja-Stimmen: 17, Nein-Stimmen: 2, Enthaltungen: 1
Der Rat der Stadt Jülich beschließt die Änderung des § 16 Abs. 4 „Zusammensetzung“
der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Jülich wie folgt:
Die Mitglieder bestellt der Rat auf Vorschlag der Jülicher Vereine und Institutionen. Die
im Rat vertretenen Fraktionen und Einzelvertreter entsenden je ein Mitglied mit
beratender Stimme in den Beirat. Jedes Mitglied hat einen Vertreter. Die Vereine, die
nach ihrer Satzung ideell und nicht nur vorübergehend vorwiegend die Ziele des Naturund Umweltschutzes und der Landschaftspflege fördern, und Institutionen, deren
Vertreter in den Umweltbeirat gewählt werden können, werden in der
Zuständigkeitsordnung des Rates namentlich in einem Positivkatalog festgelegt. Die
Anzahl der Vertreter ist 7.
Positivkatalog:
Nr.
1
2
3
4
5
6
7
8
Verein/Institution
Agenda 21
BUND
Kreis Imker Verein
Landschaftswart
NaBu Deutschland
Naturschutzverein Koslar e.V.
Samt e.V.
Terre des Hommes
Zur erstmaligen Zusammensetzung des Umweltbeirats beruft der/die Vorsitzende des
Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses zu einer öffentlichen und öffentlich bekannt
gemachten Versammlung ein, zu der alle Vereine/Institutionen entsprechend des
Positivkatalogs geladen werden. Für die Wahl der Vorschläge gibt sich die so einberufene
Versammlung ihre eigene Geschäftsordnung. Der Beirat kann weitere Teilnehmer zu
bestimmten Sachthemen beteiligen oder Referenten einladen. Die Amtszeit des Beirates
beträgt 2 Jahre.