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Beschlusstext (Änderung der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Jülich vom 10.12.2010 hier: § 16 „Umweltbeirat“)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
147 kB
Datum
10.10.2013
Erstellt
12.02.14, 15:02
Aktualisiert
12.02.14, 15:02
Beschlusstext (Änderung der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Jülich vom 10.12.2010
hier: § 16 „Umweltbeirat“)

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Stadt Jülich Jülich, 12. Februar 2014 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.10.2013 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 4. Änderung der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Jülich vom 10.12.2010 hier: § 16 „Umweltbeirat“ (Vorlagen-Nr.265/2013 2. Ergänzung) Beschlussentwurf: Ja-Stimmen: 17, Nein-Stimmen: 2, Enthaltungen: 1 Der Rat der Stadt Jülich beschließt die Änderung des § 16 Abs. 4 „Zusammensetzung“ der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Jülich wie folgt: Die Mitglieder bestellt der Rat auf Vorschlag der Jülicher Vereine und Institutionen. Die im Rat vertretenen Fraktionen und Einzelvertreter entsenden je ein Mitglied mit beratender Stimme in den Beirat. Jedes Mitglied hat einen Vertreter. Die Vereine, die nach ihrer Satzung ideell und nicht nur vorübergehend vorwiegend die Ziele des Naturund Umweltschutzes und der Landschaftspflege fördern, und Institutionen, deren Vertreter in den Umweltbeirat gewählt werden können, werden in der Zuständigkeitsordnung des Rates namentlich in einem Positivkatalog festgelegt. Die Anzahl der Vertreter ist 7. Positivkatalog: Nr. 1 2 3 4 5 6 7 8 Verein/Institution Agenda 21 BUND Kreis Imker Verein Landschaftswart NaBu Deutschland Naturschutzverein Koslar e.V. Samt e.V. Terre des Hommes Zur erstmaligen Zusammensetzung des Umweltbeirats beruft der/die Vorsitzende des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses zu einer öffentlichen und öffentlich bekannt gemachten Versammlung ein, zu der alle Vereine/Institutionen entsprechend des Positivkatalogs geladen werden. Für die Wahl der Vorschläge gibt sich die so einberufene Versammlung ihre eigene Geschäftsordnung. Der Beirat kann weitere Teilnehmer zu bestimmten Sachthemen beteiligen oder Referenten einladen. Die Amtszeit des Beirates beträgt 2 Jahre.