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Beschlusstext (Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW hier: Versagung des Benehmens gemäß § 55 Kreisordnung)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
9,4 kB
Datum
10.10.2013
Erstellt
12.02.14, 15:02
Aktualisiert
12.02.14, 15:02
Beschlusstext (Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW
hier: Versagung des Benehmens gemäß § 55 Kreisordnung)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 12. Februar 2014 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.10.2013 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 10.1 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW hier: Versagung des Benehmens gemäß § 55 Kreisordnung (Vorlagen-Nr.365/2013) Beschlussentwurf: Einstimmig, Enthaltungen: 0 Die am 16.09.2013 durch Stadtverordneten Capellmann und mir getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird wie folgt genehmigt: Die Stadt Jülich versagt gemäß § 55 Kreisordnung das Benehmen zur Festsetzung der Kreisumlage für die Haushaltsjahre 2014 und 2015.