Daten
Kommune
Bedburg
Größe
32 kB
Datum
13.04.2010
Erstellt
21.04.10, 17:56
Aktualisiert
21.04.10, 17:56
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STADT BEDBURG
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Drucksache: WP836/2010 1. Ergänzung
Fachbereich I - Personal, Organisation
und Finanzen
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
02.03.2010
Haupt- und Finanzausschuss
13.04.2010
Betreff:
Beratung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Bedburg mit Anlagen und Bestandteilen für
das Haushaltsjahr 2010
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, den vorgelegten Entwurf
der Haushaltssatzung mit Anlagen und Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2010 unter
Berücksichtigung der Beratungsergebnisse zu beschließen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
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Sitzungsvorlage
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Begründung:
Der vom Kämmerer aufgestellte und vom Bürgermeister bestätigte Entwurf der Haushaltssatzung
2010 wurde am 02. März 2010 dem Rat der Stadt Bedburg zugeleitet.
Die Auslegung des Entwurfs wurde im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises am 09.03.2010 bekannt
gemacht. Abgabepflichtige und Einwohner hatten vom 10.03.2010 bis zum 23.03.2010 die
Gelegenheit, Einwendungen gegen den Entwurf zu erheben. Von diesem Recht wurde kein
Gebrauch gemacht.
Wie in den Haushaltsreden zum Entwurf der Haushaltssatzung 2010 dargestellt, ist die
Haushaltslage dramatisch schlecht. Daher wurde verwaltungsseitig eine Konsolidierungsliste
erstellt und in den Haushaltsplan eingearbeitet, die teilweise drastische Maßnahmen und
Einschnitte für die Bevölkerung und die Institutionen vorsieht.
Insbesondere diese Konsolidierungsliste („Horrorliste“) regte die Diskussionen im politischen
Raum aber auch in der Bevölkerung an. Um die Bevölkerung sowie die Vereine und Verbände in
die Entscheidungsfindung mit einzubeziehen, fanden am 18.03.2010 und am 31.03.2010
„Bürgermeistergespräche“ im Sitzungssaal des Rathauses Kaster statt. Auf diesen
Veranstaltungen wurden die Gründe der äußerst angespannten Haushaltslage erläutert. Weiterhin
wurde die Notwendigkeit von Konsolidierungsmaßnahmen dargestellt, gleichzeitig wurden aber
auch Anregungen aus der Bevölkerung aufgenommen. So war z.B. den Wortmeldungen zu
entnehmen, dass einigen Anwesenden durchaus der Erhalt des Freibades wichtiger ist als die
Beibehaltung des beitragsfreien Kindergartenjahres. Einhellige Meinung war, dass die soziale
Komponente bei einer eventuellen Fortführung der Beitragsfreiheit stärker herausgestellt werden
müßte.
Das Land NRW und Vertreter der kommunalen Spitzenverbänden haben zwischenzeitlich eine
Gemeindefinanzkommission ins Leben gerufen. Diese Kommission soll nach Möglichkeiten einer
Gemeindefinanzreform
suchen.
Analog
zur
Bundesebene
wird
sich
die
Gemeindefinanzkommission NRW mit drei Arbeitsschwerpunkten befassen. In der ersten
Arbeitsgruppe, die vom Finanzministerium geleitet wird, geht es um eine Verstetigung der
kommunalen Einnahmen. Die zweite Arbeitsgruppe befasst sich mit Standards und
Sozialausgaben und wird von Innenminister und Finanzminister gemeinsam geleitet. In einer
dritten Arbeitsgruppe geht es um eine bessere Beteiligung der Kommunen an der Rechtssetzung
auf Bundes- und Landesebene. Auch sollen in dieser Arbeitsgruppe die bereits erwähnten
kommunalpolitischen Landesthemen diskutiert werden.
Ungeachtet dessen ist nicht davon auszugehen, dass eine Gemeindefinanzreform die
haushalterischen Probleme in Gänze löst.
Auch wenn die neuesten Meldungen der Arbeitslosenzahlen und sonstigen Veröffentlichungen zur
Wirtschaftslage eventuell auf eine Beruhigung bzw. auf einen leichten Aufschwung hindeuten, ist
die Krise noch nicht ausgestanden.
Aus Sicht der Verwaltung sind ungeachtet eines eventuellen Aufschwungs bzw. der Reform der
Gemeindefinanzen folgende kurz- bis langfristigen Ziele umzusetzen:
Kurzfristiges Ziel (3 bis 4 Jahre) – Vermeidung eines Haushaltssicherungskonzeptes
Um die Handlungs- und Gestaltungsfreiheit in eigener Hand zu behalten, muss die Vermeidung
eines Haushaltssicherungskonzeptes das kurzfristige Ziel sein. Hierzu müssen allerdings sofortige
Konsolidierungsmaßnahmen ergriffen werden. Dazu werden neben mittel- und langfristig
wirkenden Konsolidierungsmaßnahmen auch Maßnahmen herangezogen werden, die
überwiegend
Einmaleffekte
(z.B.
Vermögensveräußerungen)
haben.
Jede
Konsolidierungsmaßnahme hat aber auch den Effekt, die Kassenlage zu verbessern, was
wiederum dazu führt, Kassenkreditzinsen einzusparen.
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Mittelfristiges Ziel (5 bis 10 Jahre) – Schaffung strukturell ausgeglichener Haushalte
Dies bedeutet, dass die ordentlichen Erträge die ordentlichen Aufwendungen mindestens decken
müssen. Nur so wird der gesetzliche Auftrag der Sicherstellung einer stetigen Aufgabenerfüllung
gewährleistet. Nur strukturell ausgeglichene Haushalte versetzen die Stadt Bedburg in die Lage,
die intergenerative Gerechtigkeit herzustellen. Es muss daher versucht werden, die Ertragslage
über die Ausweisung und Vermarktung von Bau- und eventuell auch von Gewerbegebieten sowie
der damit zusammen hängenden Ansiedlung von „Steuerzahlern“ zu verbessern. Die hieraus
resultierenden Effekte sind allerdings eher langfristig zu erwarten. Zu strukturell ausgeglichenen
Haushalten gehört auch die tatsächliche Rücklage der bestehenden bzw. der jährlich neu
entstehenden Pensionsverpflichtungen gegenüber den Beamten der Stadt Bedburg in Form von
Geldanlagen.
Langfristiges Ziel (10 bis 20 Jahre) – Entschuldung der Stadt Bedburg
Die Stadt Bedburg wird in den nächsten Jahren versträkt Liquiditätskredite aufnehmen müssen,
um den laufenden Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten. Auch wenn es durch die kurz- und
mittelfristige Haushaltskonsolidierung gelingt, dies zu beschränken, können diese entweder durch
Vermögensveräußerungen (Generierung von Liquidität) oder aber durch Überschüsse aus der
laufenden Verwaltungstätigkeit abgebaut werden. Auch die Vermeidung einer Neuverschuldung
hilft, die kommenden Haushaltsjahre über die Zinsersparnisse zu entlasten.
Um diese Ziele zu erreichen sind nach Einschätzung der Verwaltung die nachstehenden
Maßnahmen zu ergreifen:
1. Beschränkung auf die Kernaufgaben
Um den städtischen Haushalt konsolidieren zu können, ist es notwendig, sich zunächst auf die
Kernaufgaben zu beschränken. Kernaufgaben sind insbesondere:
¾
¾
¾
¾
¾
¾
¾
Sicherheit und Ordnung
Schulträgeraufgaben
Kinder und Jugend
Soziales
Bauordnung/Bauleitplanung
Entsorgung
Verkehrsflächen
Weiterhin muss kurzfristig eine Aufgabenkritik durchgeführt werden. Diese muss sich mit den
Fragen ob und wie die Aufgaben durchgeführt werden sollen, beschäftigen. Der demografische
Wandel ist bei zukünftigen Entscheidungen zu berücksichtigen. Dies ist nicht nur bei
Entscheidungen hinsichtlich der Bereitstellung von Kindergartenplätzen bzw. von Schulen zu
beachten. Auch das Angebot an freiwilligen Leistungen wird sich an der veränderten
Bevölkerungsstruktur orientieren müssen.
Es ist unumgänglich, dass alle in Bedburg vorhandenen Institutionen und die Bevölkerung
bereit sind, ihren Beitrag zur Haushaltskonsolidierung zu leisten.
1. Vereine und Verbände
Die Verbände und Vereine beteiligen sich an den Kosten der Unterhaltung und
Bewirtschaftung der genutzten Einrichtung.
2. Bürgerschaftliches Engagement
Die Verwaltung, die Ortsbürgermeister aber auch alle Ratsmitglieder müssen
gemeinsam mit der Bevölkerung nach Möglichkeiten suchen, Potentiale für
bürgerschaftliches Engagement zu finden und umzusetzen.
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2. Vermarktung des städtischen Vermögens/Erhöhung des Steueraufkommens durch
Bevölkerungszuwachs
Die gezielte Vermarktung brach liegender Flächen und der für die Aufgabenerfüllung nicht
zwingend benötigten Immobilien dient der Erreichung aller kurz-, mittel- sowie langfristiger
Ziele.
Durch die Vermögensveräußerung erhält die Stadt Bedburg liquide Mittel, um
a) erforderliche Investitionen zu ermöglichen,
b) keine bzw. weniger Liquiditätskredite aufnehmen zu müssen und
c) vorhandene Schulden zu tilgen.
Durch die Vermarktung des Vermögens über Bilanzwert werden darüber hinaus Erträge
generiert, die zumindest in den nächsten Haushaltjahren ein Haushaltssicherungskonzept
vermeiden helfen. Auch wenn in Bezug auf Vermögensveräußerungen oftmals von
Einmaleffekten geredet wird, ist auch ein dauerhafter Effekt über die Ersparnis von
Kapitalkosten erzielbar.
Nachstehend sind in den nächsten Jahren veräußerbare Flächen aufgeführt:
1. Erweiterungsfläche am Friedhof Bedburg-West
2. Kasterer Acker
3. Parkplatz Tennishalle (ggf. weitere Flächen)
4. Grundstück der alten Schule Kirchtroisdorf (sofern die Errichtungen
Begegnungsstätte und einer Sportlerumkleide realisiert werden)
5. Sportplatz Lipp
6. Altes Feuerwehrgerätehaus Bedburg mit angrenzendem Wohnhaus
einer
Der demografische Wandel wird langfristig auch die Einnahmen aus Steuern, Gebühren und
Beiträgen, bezogen auf das heutige Niveau, negativ beeinflussen. Die Ansiedlung von
„Neubürgern“ kann dieser Entwicklung zumindest langfristig entgegen wirken. Mittelfristig wäre
gar ein Anstieg des Steueraufkommens denkbar.
3. Finanzierung von Investitionen
Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit sollen die Auszahlungen für Investitionen
mindestens decken. Überschüsse sind zur Entschuldung zu verwenden.
Bei der Errichtung von Neubauten für Dorfgemeinschaften bzw. Vereine und Verbände sind
Eigenleistungen von den jeweiligen Gruppierungen zu leisten. Die Stadt Bedburg stellt maximal
das Grundstück, das Baumaterial und u.U. die Planungsleistungen. Werden die in Nutzung der
Gruppierungen befindlichen Gebäude aufgegeben bzw. vermarktet, sind die dadurch erzielten
Erlöse für die Neuerrichtung einzusetzen.
Weitere Umwandlungen von Tennenplätzen in Kunstrasenplätze werden vorgenommen, wenn
die Finanzierung gesichert ist. Hierbei sollten die Mittel der Sportpauschale für den Bau eines
Kunstrasenplatzes am Sportzentrum bis zum Jahr 2013 angespart werden, um rd. 35% der
Investitionssumme abzudecken. (analog der erfolgten Umwandlung in Kaster).
Der demografische Wandel ist auch bei Investitionsentscheidungen zu beachten. Dies gilt
insbesondere hinsichtlich der Nutzungsdauern und damit der Folgeaufwendungen durch
Abschreibungen. Die Nutzungsdauer für kommunales Vermögen liegt zwischen 25 und 80
Jahren. Steht eine Kommune vor der Aufgabe, z. B. Verwaltungsgebäude, Schulen,
Kindergärten oder Abwasserkanäle zu sanieren, stellt sich in Anbetracht der Laufzeit der
Investitionsentscheidungen bereits heute die Frage, ob man den zu sanierenden
Vermögensgegenstand in diesem Zeitraum überhaupt noch benötigt.
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4. Kinder und Jugend
Sowohl die Qualität, die Attraktivität, die Effektivität als auch die Effizienz der vorhandenen
Angebote der Freizeitgestaltung für Kinder und Jugendliche sind zu überprüfen, abzustimmen
und neu zu gestalten. Nicht zuletzt durch die Übernahme des Jugendamtes vom Rhein-ErftKreis liegt es ab dem 01.01.2011 in der Hand der Stadt Bedburg, die Jugendarbeit neu zu
ordnen und gegebenenfalls zu verbessern. Doppelangebote gilt es hierbei möglichst zu
vermeiden. Aufgrund von Erfahrungen aus vergleichbaren Kommunen kann davon
ausgegangen werden, dass durch die Übernahme des Jugendamtes sowohl die
wirtschaftlichen als auch qualitativen Ziele erreichbar sind. Ein Einsparvolumen zu benennen
wäre zum jetzigen Zeitpunkt allerdings zu früh. Die konzeptionelle Arbeit im nächsten Halbjahr
bleibt hier abzuwarten.
5. Ausweisung neuer Gewerbeflächen
Verbesserung des Arbeitsmarktes und Erhöhung der Steuerkraft durch die Ausweisung und die
Vermarktung neuer Gewerbeflächen bzw. durch die Ansiedlung neuer Betriebe.
6. Lösung der Rathausfrage
Aufgrund der im Rat vorgestellten Studie soll im Herbst dieses Jahres der Bürgerentscheid zur
Rathausfrage durchgeführt werden. Konkrete Veranschlagungen werden im Haushaltsplan
2011 bzw. dessen mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung – entsprechend des Resultates
des Bürgerentscheids – vorgenommen.
Als Anlage ist der Verwaltungsvorschlag zur Änderung des Entwurfs der Haushaltssatzung
beigefügt.
Dieser beinhaltet folgende Schwerpunkte:
¾ Die alte Schule Kirchtroisdorf wird auch im Jahr 2011 weiter betrieben. Ein Abriß des
Gebäudes und die Vermarktung der Fläche soll der Finanzierung einer Sportlerumkleide
sowie einer Begegnungsstätte dienen. Die Umsetzung des Projektes ist für das Jahr 2011
vorgesehen.
¾ Neukonzeptionierung der Jugendarbeit in der Stadt Bedburg im Zuge der Übernahme des
Jugendamtes zum 01.01.2011
¾ Vermarktung verschiedener Flächen (nicht benötigte Erweiterungsfläche des Friedhofes
Bedburg-West, Sportplatz Lipp)
¾ Der Tennenplatz am Sportzentrum Bedburg-West bleibt bestehen. Zusätzlich wird ein
weiterer Kunstrasenplatz am Sportzentrum im Jahr 2013 errichtet
(Sportstättenbedarfsplan).
¾ Aufgrund der Übernahme der Aufgaben vom Rhein-Erft-Kreis wird das Gründerzentrum als
vorläufiger dritter Rathausstandort ertüchtigt. Ebenso werden zunächst nur die dringend
notwendigen Unterhaltungen an den Rathäusern Bedburg und Kaster vorgenommen.
¾ Die Erweiterung der Turnhalle Kaster wird auf 2011 vorgezogen.
¾ Verkleinerung der Mensa.
¾ Es werden Mitte des Jahres 2010 Benutzungsgebühren für Sportstätten erhoben.
¾ Die Sanierung der Grundschule Bedburg wird zunächst nicht berücksichtigt. Hier sind die
Planungen des Baugebietes „Bedburger Höfe“ abzuwarten.
¾ Vorläufiger Weiterbetrieb des Freibades
¾ Keine Neuverschuldung aus Investitionskrediten in den Jahren 2011 bis 2013
¾ Reduzierung der Neuverschuldung aus Liquiditätskrediten – insbesondere in den
Planjahren 2012 und 2013
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Sitzungsvorlage
Für die Konsolidierungsmaßnahmen
¾ Stilllegung der alten Schule Lipp zum 01.01.2011 und
¾ Abschaffung des beitragsfreien Kindergartenjahres
konnten bislang keine anderweitigen Lösungen gefunden werden. Hinsichtlich der
Stilllegung der alten Schule Lipp gilt es ggf. im Verlaufe des 2. Halbjahres 2010 eine
alternative Lösung zu finden, da die Maßnahme planerisch erst ab dem 01.01.2011 zum
Tragen käme.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 06.04.2010
----------------------------------Eßer
Fachbereichsleiter
----------------------------------Baum
Stadtkämmerer
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----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
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