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Beschlussvorlage (Beratung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Bedburg mit Anlagen und Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2010)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
32 kB
Datum
13.04.2010
Erstellt
21.04.10, 17:56
Aktualisiert
21.04.10, 17:56
Beschlussvorlage (Beratung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Bedburg mit Anlagen und Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2010) Beschlussvorlage (Beratung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Bedburg mit Anlagen und Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2010) Beschlussvorlage (Beratung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Bedburg mit Anlagen und Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2010) Beschlussvorlage (Beratung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Bedburg mit Anlagen und Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2010) Beschlussvorlage (Beratung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Bedburg mit Anlagen und Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2010) Beschlussvorlage (Beratung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Bedburg mit Anlagen und Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2010)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP836/2010 1. Ergänzung Fachbereich I - Personal, Organisation und Finanzen Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 02.03.2010 Haupt- und Finanzausschuss 13.04.2010 Betreff: Beratung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Bedburg mit Anlagen und Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2010 Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, den vorgelegten Entwurf der Haushaltssatzung mit Anlagen und Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2010 unter Berücksichtigung der Beratungsergebnisse zu beschließen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der vom Kämmerer aufgestellte und vom Bürgermeister bestätigte Entwurf der Haushaltssatzung 2010 wurde am 02. März 2010 dem Rat der Stadt Bedburg zugeleitet. Die Auslegung des Entwurfs wurde im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises am 09.03.2010 bekannt gemacht. Abgabepflichtige und Einwohner hatten vom 10.03.2010 bis zum 23.03.2010 die Gelegenheit, Einwendungen gegen den Entwurf zu erheben. Von diesem Recht wurde kein Gebrauch gemacht. Wie in den Haushaltsreden zum Entwurf der Haushaltssatzung 2010 dargestellt, ist die Haushaltslage dramatisch schlecht. Daher wurde verwaltungsseitig eine Konsolidierungsliste erstellt und in den Haushaltsplan eingearbeitet, die teilweise drastische Maßnahmen und Einschnitte für die Bevölkerung und die Institutionen vorsieht. Insbesondere diese Konsolidierungsliste („Horrorliste“) regte die Diskussionen im politischen Raum aber auch in der Bevölkerung an. Um die Bevölkerung sowie die Vereine und Verbände in die Entscheidungsfindung mit einzubeziehen, fanden am 18.03.2010 und am 31.03.2010 „Bürgermeistergespräche“ im Sitzungssaal des Rathauses Kaster statt. Auf diesen Veranstaltungen wurden die Gründe der äußerst angespannten Haushaltslage erläutert. Weiterhin wurde die Notwendigkeit von Konsolidierungsmaßnahmen dargestellt, gleichzeitig wurden aber auch Anregungen aus der Bevölkerung aufgenommen. So war z.B. den Wortmeldungen zu entnehmen, dass einigen Anwesenden durchaus der Erhalt des Freibades wichtiger ist als die Beibehaltung des beitragsfreien Kindergartenjahres. Einhellige Meinung war, dass die soziale Komponente bei einer eventuellen Fortführung der Beitragsfreiheit stärker herausgestellt werden müßte. Das Land NRW und Vertreter der kommunalen Spitzenverbänden haben zwischenzeitlich eine Gemeindefinanzkommission ins Leben gerufen. Diese Kommission soll nach Möglichkeiten einer Gemeindefinanzreform suchen. Analog zur Bundesebene wird sich die Gemeindefinanzkommission NRW mit drei Arbeitsschwerpunkten befassen. In der ersten Arbeitsgruppe, die vom Finanzministerium geleitet wird, geht es um eine Verstetigung der kommunalen Einnahmen. Die zweite Arbeitsgruppe befasst sich mit Standards und Sozialausgaben und wird von Innenminister und Finanzminister gemeinsam geleitet. In einer dritten Arbeitsgruppe geht es um eine bessere Beteiligung der Kommunen an der Rechtssetzung auf Bundes- und Landesebene. Auch sollen in dieser Arbeitsgruppe die bereits erwähnten kommunalpolitischen Landesthemen diskutiert werden. Ungeachtet dessen ist nicht davon auszugehen, dass eine Gemeindefinanzreform die haushalterischen Probleme in Gänze löst. Auch wenn die neuesten Meldungen der Arbeitslosenzahlen und sonstigen Veröffentlichungen zur Wirtschaftslage eventuell auf eine Beruhigung bzw. auf einen leichten Aufschwung hindeuten, ist die Krise noch nicht ausgestanden. Aus Sicht der Verwaltung sind ungeachtet eines eventuellen Aufschwungs bzw. der Reform der Gemeindefinanzen folgende kurz- bis langfristigen Ziele umzusetzen: Kurzfristiges Ziel (3 bis 4 Jahre) – Vermeidung eines Haushaltssicherungskonzeptes Um die Handlungs- und Gestaltungsfreiheit in eigener Hand zu behalten, muss die Vermeidung eines Haushaltssicherungskonzeptes das kurzfristige Ziel sein. Hierzu müssen allerdings sofortige Konsolidierungsmaßnahmen ergriffen werden. Dazu werden neben mittel- und langfristig wirkenden Konsolidierungsmaßnahmen auch Maßnahmen herangezogen werden, die überwiegend Einmaleffekte (z.B. Vermögensveräußerungen) haben. Jede Konsolidierungsmaßnahme hat aber auch den Effekt, die Kassenlage zu verbessern, was wiederum dazu führt, Kassenkreditzinsen einzusparen. Beschlussvorlage WP8-36/2010 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Mittelfristiges Ziel (5 bis 10 Jahre) – Schaffung strukturell ausgeglichener Haushalte Dies bedeutet, dass die ordentlichen Erträge die ordentlichen Aufwendungen mindestens decken müssen. Nur so wird der gesetzliche Auftrag der Sicherstellung einer stetigen Aufgabenerfüllung gewährleistet. Nur strukturell ausgeglichene Haushalte versetzen die Stadt Bedburg in die Lage, die intergenerative Gerechtigkeit herzustellen. Es muss daher versucht werden, die Ertragslage über die Ausweisung und Vermarktung von Bau- und eventuell auch von Gewerbegebieten sowie der damit zusammen hängenden Ansiedlung von „Steuerzahlern“ zu verbessern. Die hieraus resultierenden Effekte sind allerdings eher langfristig zu erwarten. Zu strukturell ausgeglichenen Haushalten gehört auch die tatsächliche Rücklage der bestehenden bzw. der jährlich neu entstehenden Pensionsverpflichtungen gegenüber den Beamten der Stadt Bedburg in Form von Geldanlagen. Langfristiges Ziel (10 bis 20 Jahre) – Entschuldung der Stadt Bedburg Die Stadt Bedburg wird in den nächsten Jahren versträkt Liquiditätskredite aufnehmen müssen, um den laufenden Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten. Auch wenn es durch die kurz- und mittelfristige Haushaltskonsolidierung gelingt, dies zu beschränken, können diese entweder durch Vermögensveräußerungen (Generierung von Liquidität) oder aber durch Überschüsse aus der laufenden Verwaltungstätigkeit abgebaut werden. Auch die Vermeidung einer Neuverschuldung hilft, die kommenden Haushaltsjahre über die Zinsersparnisse zu entlasten. Um diese Ziele zu erreichen sind nach Einschätzung der Verwaltung die nachstehenden Maßnahmen zu ergreifen: 1. Beschränkung auf die Kernaufgaben Um den städtischen Haushalt konsolidieren zu können, ist es notwendig, sich zunächst auf die Kernaufgaben zu beschränken. Kernaufgaben sind insbesondere: ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ Sicherheit und Ordnung Schulträgeraufgaben Kinder und Jugend Soziales Bauordnung/Bauleitplanung Entsorgung Verkehrsflächen Weiterhin muss kurzfristig eine Aufgabenkritik durchgeführt werden. Diese muss sich mit den Fragen ob und wie die Aufgaben durchgeführt werden sollen, beschäftigen. Der demografische Wandel ist bei zukünftigen Entscheidungen zu berücksichtigen. Dies ist nicht nur bei Entscheidungen hinsichtlich der Bereitstellung von Kindergartenplätzen bzw. von Schulen zu beachten. Auch das Angebot an freiwilligen Leistungen wird sich an der veränderten Bevölkerungsstruktur orientieren müssen. Es ist unumgänglich, dass alle in Bedburg vorhandenen Institutionen und die Bevölkerung bereit sind, ihren Beitrag zur Haushaltskonsolidierung zu leisten. 1. Vereine und Verbände Die Verbände und Vereine beteiligen sich an den Kosten der Unterhaltung und Bewirtschaftung der genutzten Einrichtung. 2. Bürgerschaftliches Engagement Die Verwaltung, die Ortsbürgermeister aber auch alle Ratsmitglieder müssen gemeinsam mit der Bevölkerung nach Möglichkeiten suchen, Potentiale für bürgerschaftliches Engagement zu finden und umzusetzen. Beschlussvorlage WP8-36/2010 1. Ergänzung Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 2. Vermarktung des städtischen Vermögens/Erhöhung des Steueraufkommens durch Bevölkerungszuwachs Die gezielte Vermarktung brach liegender Flächen und der für die Aufgabenerfüllung nicht zwingend benötigten Immobilien dient der Erreichung aller kurz-, mittel- sowie langfristiger Ziele. Durch die Vermögensveräußerung erhält die Stadt Bedburg liquide Mittel, um a) erforderliche Investitionen zu ermöglichen, b) keine bzw. weniger Liquiditätskredite aufnehmen zu müssen und c) vorhandene Schulden zu tilgen. Durch die Vermarktung des Vermögens über Bilanzwert werden darüber hinaus Erträge generiert, die zumindest in den nächsten Haushaltjahren ein Haushaltssicherungskonzept vermeiden helfen. Auch wenn in Bezug auf Vermögensveräußerungen oftmals von Einmaleffekten geredet wird, ist auch ein dauerhafter Effekt über die Ersparnis von Kapitalkosten erzielbar. Nachstehend sind in den nächsten Jahren veräußerbare Flächen aufgeführt: 1. Erweiterungsfläche am Friedhof Bedburg-West 2. Kasterer Acker 3. Parkplatz Tennishalle (ggf. weitere Flächen) 4. Grundstück der alten Schule Kirchtroisdorf (sofern die Errichtungen Begegnungsstätte und einer Sportlerumkleide realisiert werden) 5. Sportplatz Lipp 6. Altes Feuerwehrgerätehaus Bedburg mit angrenzendem Wohnhaus einer Der demografische Wandel wird langfristig auch die Einnahmen aus Steuern, Gebühren und Beiträgen, bezogen auf das heutige Niveau, negativ beeinflussen. Die Ansiedlung von „Neubürgern“ kann dieser Entwicklung zumindest langfristig entgegen wirken. Mittelfristig wäre gar ein Anstieg des Steueraufkommens denkbar. 3. Finanzierung von Investitionen Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit sollen die Auszahlungen für Investitionen mindestens decken. Überschüsse sind zur Entschuldung zu verwenden. Bei der Errichtung von Neubauten für Dorfgemeinschaften bzw. Vereine und Verbände sind Eigenleistungen von den jeweiligen Gruppierungen zu leisten. Die Stadt Bedburg stellt maximal das Grundstück, das Baumaterial und u.U. die Planungsleistungen. Werden die in Nutzung der Gruppierungen befindlichen Gebäude aufgegeben bzw. vermarktet, sind die dadurch erzielten Erlöse für die Neuerrichtung einzusetzen. Weitere Umwandlungen von Tennenplätzen in Kunstrasenplätze werden vorgenommen, wenn die Finanzierung gesichert ist. Hierbei sollten die Mittel der Sportpauschale für den Bau eines Kunstrasenplatzes am Sportzentrum bis zum Jahr 2013 angespart werden, um rd. 35% der Investitionssumme abzudecken. (analog der erfolgten Umwandlung in Kaster). Der demografische Wandel ist auch bei Investitionsentscheidungen zu beachten. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Nutzungsdauern und damit der Folgeaufwendungen durch Abschreibungen. Die Nutzungsdauer für kommunales Vermögen liegt zwischen 25 und 80 Jahren. Steht eine Kommune vor der Aufgabe, z. B. Verwaltungsgebäude, Schulen, Kindergärten oder Abwasserkanäle zu sanieren, stellt sich in Anbetracht der Laufzeit der Investitionsentscheidungen bereits heute die Frage, ob man den zu sanierenden Vermögensgegenstand in diesem Zeitraum überhaupt noch benötigt. Beschlussvorlage WP8-36/2010 1. Ergänzung Seite 4 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 5 4. Kinder und Jugend Sowohl die Qualität, die Attraktivität, die Effektivität als auch die Effizienz der vorhandenen Angebote der Freizeitgestaltung für Kinder und Jugendliche sind zu überprüfen, abzustimmen und neu zu gestalten. Nicht zuletzt durch die Übernahme des Jugendamtes vom Rhein-ErftKreis liegt es ab dem 01.01.2011 in der Hand der Stadt Bedburg, die Jugendarbeit neu zu ordnen und gegebenenfalls zu verbessern. Doppelangebote gilt es hierbei möglichst zu vermeiden. Aufgrund von Erfahrungen aus vergleichbaren Kommunen kann davon ausgegangen werden, dass durch die Übernahme des Jugendamtes sowohl die wirtschaftlichen als auch qualitativen Ziele erreichbar sind. Ein Einsparvolumen zu benennen wäre zum jetzigen Zeitpunkt allerdings zu früh. Die konzeptionelle Arbeit im nächsten Halbjahr bleibt hier abzuwarten. 5. Ausweisung neuer Gewerbeflächen Verbesserung des Arbeitsmarktes und Erhöhung der Steuerkraft durch die Ausweisung und die Vermarktung neuer Gewerbeflächen bzw. durch die Ansiedlung neuer Betriebe. 6. Lösung der Rathausfrage Aufgrund der im Rat vorgestellten Studie soll im Herbst dieses Jahres der Bürgerentscheid zur Rathausfrage durchgeführt werden. Konkrete Veranschlagungen werden im Haushaltsplan 2011 bzw. dessen mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung – entsprechend des Resultates des Bürgerentscheids – vorgenommen. Als Anlage ist der Verwaltungsvorschlag zur Änderung des Entwurfs der Haushaltssatzung beigefügt. Dieser beinhaltet folgende Schwerpunkte: ¾ Die alte Schule Kirchtroisdorf wird auch im Jahr 2011 weiter betrieben. Ein Abriß des Gebäudes und die Vermarktung der Fläche soll der Finanzierung einer Sportlerumkleide sowie einer Begegnungsstätte dienen. Die Umsetzung des Projektes ist für das Jahr 2011 vorgesehen. ¾ Neukonzeptionierung der Jugendarbeit in der Stadt Bedburg im Zuge der Übernahme des Jugendamtes zum 01.01.2011 ¾ Vermarktung verschiedener Flächen (nicht benötigte Erweiterungsfläche des Friedhofes Bedburg-West, Sportplatz Lipp) ¾ Der Tennenplatz am Sportzentrum Bedburg-West bleibt bestehen. Zusätzlich wird ein weiterer Kunstrasenplatz am Sportzentrum im Jahr 2013 errichtet (Sportstättenbedarfsplan). ¾ Aufgrund der Übernahme der Aufgaben vom Rhein-Erft-Kreis wird das Gründerzentrum als vorläufiger dritter Rathausstandort ertüchtigt. Ebenso werden zunächst nur die dringend notwendigen Unterhaltungen an den Rathäusern Bedburg und Kaster vorgenommen. ¾ Die Erweiterung der Turnhalle Kaster wird auf 2011 vorgezogen. ¾ Verkleinerung der Mensa. ¾ Es werden Mitte des Jahres 2010 Benutzungsgebühren für Sportstätten erhoben. ¾ Die Sanierung der Grundschule Bedburg wird zunächst nicht berücksichtigt. Hier sind die Planungen des Baugebietes „Bedburger Höfe“ abzuwarten. ¾ Vorläufiger Weiterbetrieb des Freibades ¾ Keine Neuverschuldung aus Investitionskrediten in den Jahren 2011 bis 2013 ¾ Reduzierung der Neuverschuldung aus Liquiditätskrediten – insbesondere in den Planjahren 2012 und 2013 Beschlussvorlage WP8-36/2010 1. Ergänzung Seite 5 STADT BEDBURG Seite: 6 Sitzungsvorlage Für die Konsolidierungsmaßnahmen ¾ Stilllegung der alten Schule Lipp zum 01.01.2011 und ¾ Abschaffung des beitragsfreien Kindergartenjahres konnten bislang keine anderweitigen Lösungen gefunden werden. Hinsichtlich der Stilllegung der alten Schule Lipp gilt es ggf. im Verlaufe des 2. Halbjahres 2010 eine alternative Lösung zu finden, da die Maßnahme planerisch erst ab dem 01.01.2011 zum Tragen käme. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 06.04.2010 ----------------------------------Eßer Fachbereichsleiter ----------------------------------Baum Stadtkämmerer Beschlussvorlage WP8-36/2010 1. Ergänzung ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Seite 6