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Kreis Euskirchen
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Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 274/2004
16.02.2004
Az.: 20/He
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
17.03.2004
Kreistag
31.03.2004
Auszahlung eines einmaligen Betrages an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden
Sachbearbeiter/in: Herr Hessenius
Tel.: 420
Abt.: 20
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt, an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden im April 2004 einmalig
einen Betrag in Höhe von 5.000.000 € außerplanmäßig auszuzahlen.
Die Verteilung des Betrages auf die einzelnen Städte und Gemeinden erfolgt nach dem Verhältnis
der Umlagegrundlagen 2004 der einzelnen Stadt/Gemeinde zu den Gesamt-Umlagegrundlagen
2004 für den Kreis Euskirchen. Maßgebend sind die landesseitig festgesetzten Umlagegrundlagen. Sofern sich im Laufe des Jahres 2004 aufgrund von Bescheiden des Landes Änderungen der
Umlagegrundlagen 2004 ergeben, führen diese zu nachträglichen Anpassungen der einzelnen
Auszahlungsbeträge.
Begründung:
Seite - 2 -
Mit dem Beschlussvorschlag der Verwaltung werden zum einen die Konsequenzen aus dem geschätzten Ergebnis der Jahresrechnung 2003 gezogen, zum anderen auch die weiteren Gegebenheiten im Zusammenhang mit den Finanzdaten für 2004 bewertet. Um Wiederholungen zu vermeiden, wird mit dieser Begründung gleichzeitig eine Antwort auf die Anträge
• A 69/2004 und
• A 71/2004 sowie die
• Anfrage der FDP-Fraktion an die Verwaltung
gegeben.
A. Jahresabschluss 2003
Auch wenn die Jahresrechnung derzeit noch nicht endgültig erstellt ist, ist die Verwaltung bemüht,
diese innerhalb des gesetzlich vorgegebenen Rahmens zu erarbeiten. Insofern wird dem Ansinnen
des A 69/2004, lit. c), selbstverständlich im Rahmen des Möglichen Rechnung getragen.
Nach derzeitigem Kenntnisstand wird eine Abschlussverbesserung im Verwaltungshaushalt in Höhe von ca. 5 Mio. € prognostiziert. Diese begründet sich in einer Vielzahl von Positionen. Beispielhaft lassen sich hervorheben:
• Jugendhilfe: Die Belegtage in Heimen konnten gegenüber dem Vorjahr um ca. 10 % gesenkt
werden.
• Sozialausgaben: Einerseits waren steigende Fallzahlen zu verzeichnen, andererseits sind die
Aufwendungen im Bereich Hilfe zur Arbeit hinter den Plandaten zurückgeblieben.
• Bußgelder: Mehreinnahmen bei der Verkehrsüberwachung.
• Straßenverkehrsamt: In 2003 waren ungewöhnlich viele An-, Ab- und Ummeldungen zu
verzeichnen.
• Personalbereich: Durch eine restriktive Personalbewirtschaftung gelangen erhebliche
Einsparungen.
B. Verfahrensweise
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, die geschätzte Abschlussverbesserung 2003 unterjährig im
Haushaltsjahr 2004 an die Städte und Gemeinden auszuzahlen.
Von der Aufstellung eines Nachtragshaushaltes im Jahre 2004 wird abgesehen, da dies mit einem
erhöhten Aufwand verbunden wäre. Zudem wäre bei einer Änderung des Kreisumlagehebesatzes
eine Anpassung der 12 Monatsraten erforderlich, die dazu führen würde, dass die Städte und Gemeinden erst verspätet in den Genuss des Auszahlungsbetrages kämen. Mit der einmaligen Auszahlung wird eine schnelle Liquiditätsverbesserung der Kommunen im Kreis Euskirchen ermöglicht.
Die Verteilung des Betrages erfolgt nach dem Verhältnis der Umlagegrundlagen 2004. Dieser Verteilungsschlüssel ist zum einen objektiv bestimmbar, zum anderen wäre dies auch bei einer Nachtragshaushaltssatzung der relevante Schlüssel.
Folgt man der 3. Modellrechnung zum GFG – es sei erwähnt, dass die endgültigen Umlagegrundlagen zum heutigen Zeitpunkt immer noch nicht vorliegen und Änderungen avisiert sind (s.u.) –,
hat der Schlüssel folgende konkrete Auswirkungen:
Gebietskörperschaft
Bad Münstereifel
Blankenheim
Anteil
5 Mio. € verteilt:
9,5%
475.753,86
4,3%
214.293,16
Seite - 3 Dahlem
Euskirchen
Hellenthal
Kall
Mechernich
Nettersheim
Schleiden
Weilerswist
Zülpich
2,0%
30,8%
4,5%
6,1%
13,4%
3,7%
7,1%
8,6%
10,1%
99.726,65
1.541.914,48
223.577,18
305.481,31
668.515,38
183.230,78
355.826,19
427.713,04
503.967,96
Summe Kreis Euskirchen
5.000.000,00
Umlagegrundlagen 2004
nach 3. Modellrechnung GFG
Bad Münstereifel
10%
Zülpich
10%
Blankenheim
4%
Weilersw ist
9%
Dahlem
2%
Schleiden
7%
Nettersheim
4%
Euskirchen
31%
Mechernich
13%
Kall
6%
Hellenthal
4%
C. Haushalt 2004
Gegenüber den Haushaltsansätzen 2004 wird es Änderungen insbesondere bei den mit dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) zusammenhängenden Positionen geben. Obwohl das DoppelGFG 2004/2005 Ende Januar 2004 beschlossen wurde, liegen bis heute noch keine endgültigen
Zahlen vor. Auf Nachfrage teilte das LDS mit, dass keine weitere Modellrechnung erstellt würde
und der Kreis die Bescheide, die Anfang/Mitte März versandt würden, abwarten müsse. Insofern
beinhalten die folgenden Zahlen lediglich die 3. Modellrechnung zum GFG. Unter Zugrundelegung
konstanter Hebesätze bei der Kreisumlage und der Landschaftsumlage ergeben sich folgende
Auswirkungen:
I.
HH-Plan
II.
E.GFG
3. Modellrg.
III.
Differenz
II. ./. I.
Seite - 4 2004
Euro
2004
Euro
Euro
I. Verwaltungshaushalt
1. Schlüsselzuweisungen
a) Schlüsselzuweisung 2004
b) Abrechnung Schlüsselzuweisung 2002
Summe
13.619.100
13.619.100
16.599.237
65.513
16.664.750
2.980.137
65.513
3.045.650
145.290.000
48,54%
70.734.300
152.060.152
48,54%
73.809.998
6.770.152
158.910.000
17,30%
27.470.200
168.724.902
17,30%
29.189.408
9.814.902
0
689.000
689.000
700.000
313.954
0
313.954
737.558
313.954
-689.000
-375.046
37.558
1. Schlüsselzuweisungen
2. Kreisumlage
3. Landschaftsumlage
13.619.100
70.734.300
27.470.200
16.664.750
73.809.998
29.189.408
3.045.650
3.075.698
1.719.208
Ergebnis (1 + 2 ./. 3)
56.883.200
61.285.340
4.402.140
1.278.200
51.700
1.342.023
53.529
63.823
1.829
2. Kreisumlage
Umlagegrundlage
Hebesatz
Kreisumlage
3.075.698
3. Landschaftsumlage
Umlagegrundlage
Hebesatz
Landschaftsumlage
1.719.208
II. Vermögenshaushalt
Investitionspauschale
neu: Anteil Schlüsselzuweisung
Summe investive Zuweisung
Schulpauschale
III. Zusammenstellung Verwaltungshaushalt
nachrichtlich:
1. ÖPNV-Umlage
2. VHS-Umlage
Die Differenz von ca. 4,4 Mio € gegenüber den Haushaltsansätzen beruht vorrangig auf der sogenannten „Kreditierung“ im GFG: systembedingt wäre im GFG 2004 landesweit zu Ungunsten der
Kommunen zu berücksichtigen gewesen:
Abrechnung GFG 2003
Auswirkung November-Steuerschätzung auf 2004
Summe
484 Mio. €
206 Mio. €
690 Mio. €
Das Land hat sich jedoch entschlossen, diesen Betrag zu kreditieren, d.h.: die Belastung für die
Kommunen aus dem Jahr 2004 nach 2005 zu verschieben. Damit wird es im Haushaltsjahr 2005
zu erheblich geringeren Schlüsselzuweisungen kommen. Laut 2. Ergänzungsvorlage zum GFG ist
ein Minus von 14,6% gegenüber 2004 zu erwarten. Unterstellt man gleiche Hebesätze wie in 2004,
Seite - 5 würde dies in 2005 rechnerisch zu einem grob geschätzten Minus aus GFG (Schlüsselzuweisungen, Kreisumlage, Landschaftsumlage) von ca. 4,1 Mio. € gegenüber 2004 führen. Mangels konkreter Erkenntnisse zur bei den Umlagegrundlagen 2005 zu berücksichtigenden Steuereinnahmekraft müssen solche Zahlen allerdings als unsichere Prognose gewertet werden.
Die Kreditierung wurde seitens des Landes im Gesetzgebungsverfahren schrittweise eingebracht.
Wie sich die GFG-Verbesserungen über die Modellrechnungen hinweg bis zur 3. Modellrechnung
entwickelt haben, ist wie folgt dargestellt:
(T€)
1. Schlüsselzuw.
2. Kreisumlage (48,54%)
3. Landschaftsuml. (17,3%)
1 + 2 ./. 3
Vgl. zum HH
HH
2004
13.619
70.734
27.470
56.883
1. MRg
2004
14.988
70.975
27.889
58.074
+ 1.191
2. MRg
2004
16.077
72.810
28.731
60.156
3. MRg
2004
16.665
73.810
29.189
61.285
Diff.
3. Mrg ./. HH
3.046
3.076
1.719
+ 4.402
+ 3.273
+ 4.402
Bezogen auf die Umlagegrundlagen stellt sich die Entwicklung wie folgt dar:
Umlagegrundlagen
154.000
152.060
152.000
150.000
150.000
148.000
146.000
144.000
145.290
146.220
142.000
140.000
HH 2004
1. Modellrg.
2. Modellrg.
3. Modellrg.
In den o.g. Zahlen sind die Auswirkungen des Vorziehens der Steuerreform sowie weiterer Steuergesetze nach dem Kenntnisstand der Verwaltung enthalten. Eine Prognose über die Auswirkungen der Gesetzgebung auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden und damit mittelbar auf
den Kreishaushalt erscheint schwierig. Folgt man den am 10.02.2004 veröffentlichten Orientierungsdaten 2004 bis 2007 des Landes Nordrhein-Westfalen, so ist von folgenden Einnahmeerwartungen auszugehen:
Seite - 6 -
Einnahme-/Ausgabeart
A. Einnahmen
1. Gemeindeanteil an der
Einkommensteuer
2. Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
3. Gewerbesteuer (brutto)
Veränderung gegenüber dem Vorjahr
in Prozent
2004
2005
2006
2007
0,3
0,2
6,0
6,0
1,6
2,8
2,8
2,8
5,0
6,0
4,0
3,0
82
82
75
75
46
44
38
38
36
38
37
37
4.
nachrichtlich:
Vervielfältigerpunkte insges.
davon
a) allg. Gewerbesteuerumlage
b) Zuschlag z. Gewerbesteuerumlage, davon
Fonds „Deutsche Einheit“
Solidarpakt
Grundsteuer A und B
7
29
2,0
9
29
2,0
8
29
2,0
8
29
2,0
5.
Übrige Steuern
1,0
1,0
1,0
1,0
6.
Zuweisungen
des
Landes
i.R.d. Steuerverbunds
darunter Schlüsselzuweisungen
Umlagegrundlagen
10,0
-8,9
14,0
4,0
7,1
-14,0
14,0
4,0
1,7
-1,0
6,4
4,4
7.
Die o.g. Werte sind allerdings hinsichtlich der Folgejahre mit großen Unsicherheiten behaftet, wie
die Orientierungsdaten der letzten Jahre hinreichend bewiesen haben und seitens des Landes
auch zugestanden wird. Insbesondere die Daten zur Gewerbesteuer haben angesichts der
systemimmanenten Generalisierung wenig bis keine Aussagekraft für die kommunalen
Schätzungen der konkreten Gewerbesteueransätze vor Ort.
Die Kreditierung kann, so lässt sich aus den o.g. Schätzungen ersehen, durchaus als Nullsummenspiel betrachtet werden. Mehreinnahmen in 2004 stehen Mindereinnahmen in 2005 gegenüber. Von daher wird verwaltungsseitig die Auffassung vertreten, dass es sinnvoll ist, die aus dem
GFG für das Jahr 2004 resultierenden Mehreinnahmen über entsprechende Abschlussbuchungen
hinsichtlich der Rücklagenbewegungen dem Jahr 2005 zuzuführen. Dies gilt um so mehr, als der
Haushalt 2004 nur über Einmaleffekte, nämlich Rücklagenentnahmen in Höhe von rund 12,7 Mio.
€, ausgeglichen werden konnte. Addiert man den in 2005 erstmals über die Kreisumlage zu erwirtschaftenden Betrag von rd. 3,4 Mio. € für die Deponie-Verzinsung, ergibt sich eine automatische
Vorbelastung für das Haushaltsjahr 2005 von rd. 16,1 Mio. €. Angesichts dieser Vorbelastung zeigt
sich, dass die Weitergabe etwaiger GFG-Verbesserungen 2004 an das Jahr 2005 Sinn macht.
Über das GFG hinaus werden voraussichtlich u.a. Mehrausgaben im Rahmen des Projektes „Zukunft Vogelsang“ zu leisten sein. Hinsichtlich der Einzelheiten wird verwaltungsseitig zum gegebenen Zeitpunkt ein Vorschlag gemacht.
Seite - 7 D. Auswirkungen der Kürzungen im Landeshaushalt auf den Kreis Euskirchen
Zu den Auswirkungen beabsichtigter Kürzungen im Landeshaushalt wird zunächst auf das Schreiben der Verwaltung an die Kreistagsfraktionen vom 10.11.2003, Az. 20/912-11/He, verwiesen.
Zum jetzigen Zeitpunkt liegen der Verwaltung nur wenig Informationen darüber vor, ob Kürzungen
tatsächlich so beschlossen oder umgesetzt (häufig handelt es sich um die Umsetzung von Absichten auf ministerieller Ebene), weitere Kürzungen beschlossen oder auch avisierte Kürzungsabsichten zurückgenommen wurden. Ergänzend zum o.g. Schreiben ist aufgrund des Kenntnisstandes
der Verwaltung wie folgt zu berichten:
Regionalstelle Frau und Beruf
Mit Schreiben vom 29.01.2004 teilte das Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie
NRW mit, dass der Landtag gegenüber der früheren Planungen zusätzliche Mittel für die Regionalstellen Frau und Beruf vorgesehen hat.
Der Kreis Euskirchen hatte für 2004 einen Förderantrag gemäß der vorgegebenen Förderkriterien
(Schlüssel: bis 150.000 Einwohnerinnen max. Pauschale von 80.000 €) einen Zuschuss von ca.
76.600 € bei einer Gesamtsumme von 89.250 € für Personal- und Sachkosten beantragt (Eigenanteil 12.650 €). Für den Kreis Euskirchen kann nunmehr eine maximale Förderung von 91.596 €
gewährt werden. Da es sich bei diesem Betrag um die Zuschusssumme (bis Juli 90 %, ab August
80 %) handelt, wäre bei entsprechender Anpassung des Eigenanteils von einem Gesamtvolumen
von ca. 108.000 € auszugehen, was einer Erhöhung des Eigenanteils von ca. 3.300 € entspricht.
Die Inanspruchnahme des erhöhten Mittelzuschusses (ca. 15.000 €) versetzt den Kreis Euskirchen
in die Lage, Qualifizierungsmaßnahmen beim Selbstlernzentrum im BZE anzusiedeln und das Defizit des BZE voraussichtlich zu verringern. Dem Wirtschaftsplan des BZE für das Jahr 2004 ist zu
entnehmen, dass man mit einem Jahresfehlbetrag von 71.100 € rechnet, das zu 2/3 durch den
Kreis Euskirchen auszugleichen ist.
Der Förderantrag der Regionalstellen Frau und Beruf wurde überarbeitet und beim zuständigen
Ministerium eingereicht.
Novellierung ÖPNVG NRW – Aufgabenträgerpauschale
Zu diesem Thema wurden die Fraktionen mehrfach schriftlich informiert. Die reduzierte
Aufgabenträgerpauschale ist ab Februar 2004 in Kraft getreten. Da die Änderung der ÖPNVG
NRW erst am 30.01.2004 veröffentlicht wurde und am 30.01.2004 in Kraft getreten ist, erhalten die
Aufgabenträger für das Haushaltsjahr 2004 ein Zwölftel der bisherigen Pauschale und elf Zwölftel
der neuen Pauschale.
Die Gesamtpauschale beträgt damit im Haushaltsjahr 2004
was einer Kürzung um ca. 320.000 € entspricht.
179.166,67 €,
Die Pauschale wird, vermindert um kreiseigene Ausgaben (Umlage an den ZV VRS in Höhe von
ca. 40.000 €), somit in Höhe von ca. 140.000 €, an die KVE weitergeleitet.
Novellierung ÖPNVG NRW – Betriebskostenförderung im SPNV
Aufgrund der Reduktion der Zuwendung zur Betriebskostenförderung im SPNV hat der VRS Leistungseinschränkungen im SPNV zum 04.04.2004 beschlossen (59.000 Zugkilometer); diese
betreffen mit 4 Fahrten auch den Kreis Euskirchen.
Reduzierung der Mittel nach § 45a PBefG
Seite - 8 Auf Initiative der Länder ist im Zuge des Vermittlungsverfahrens durch Art. 24 des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 (Bund) § 45a PBefG dahingehend geändert worden, dass die Ausgleichsleistungen für das Jahr 2004 um 4 %, für das Jahr 2005 um 8% und vom Jahr 2006 an jeweils um 12
% gekürzt werden.
Diese Kürzungen betreffen den Kreis Euskirchen indirekt: Die Mittel nach § 45a PBefG werden
den Verkehrsunternehmen zugeleitet, die Personen im Ausbildungsverkehr mit Zeitfahrausweisen
zu vergünstigten Tarifen transportieren. Betroffen ist somit auch der RVK, an der die KVE zu 12,5
% beteiligt ist. Eine Verringerung der Beträge nach § 45a PBefG vergrößert voraussichtlich das
auszugleichende Defizit der RVK.
Wasserentnahmeentgelt
Das Wasserentnahmeentgeltgesetz wurde am 30.01.2004 veröffentlicht. Danach beträgt das Wasserentnahmeentgelt 0,045 €/m3. Der Wasserverband Oleftal hat die Verbraucher im Vorfeld der
Gesetzesverabschiedung darüber informiert, dass er auf Basis des Entgeltsatzes von 0,05 €/m3
des Gesetzesentwurfes den Wasserpreis um ca. 0,07 €/m3 erhöhen will. Informationen des
Wasserversorgungsverbandes Euskirchen-Swisttal liegen bisher nicht vor.
Kreisvolkshochschule
Die Weiterbildungsförderung nach dem Weiterbildungsgesetz im Doppelhaushalt des Landes
2004/2005 wird für die Volkshochschulen und die Weiterbildungseinrichtungen in anderer Trägerschaft auf der Basis der 1999 gezahlten Fördersummen um 26 % gekürzt (Info des Landesverbandes der Volkshochschulen NRW).
Da bereits in 2003 eine fünfprozentige Kürzung erfolgte, beträgt die tatsächliche Kürzung 21 %.
Der gekürzte Förderbeitrag des Jahres 2004 soll auf das Jahr 2005 überrollt werden, das heißt, im
Jahr 2005 soll es keine weitere Kürzung geben.
Auswirkung in 2004: Mindereinnahmen von rund 63.735 €. Der Zuschuss des Kreises für die
Volkshochschule erhöht sich damit von 75.700 € auf 139.435 €.
Altenpflegeausbildung
Laut Auskunft des DRK-Fachseminars für Altenpflege hat die Arbeitsverwaltung in 2004 entgegen
anderslautender Vorinformationen die Förderung nun doch nicht eingestellt. Für 2004 wurde die
Einrichtung eines Lehrgangs genehmigt.
Offene Jugendarbeit
Um Wiederholungen zu vermeiden, wird auf die V 278/2004 verwiesen.
Sachkostenförderung im GTK-Bereich
Laut Information des Ministerium für Schule, Jugend u. Kinder NRW v. 27.01.2004
MSJK ist durch Einführung des § 18 b GTK für 2004 eine Kürzung der Landeszuschüsse an der
Sachkostenförderung in nunmehr folgender Höhe je Kindergartengruppe geplant:
• Träger ist Eigentümer, Erbbauberechtigter oder dem Eigentümer gleichgestellt:
1.916 € für das Jahr 2004 und 2.838 € für das Jahr 2005
• alle anderen Träger:
1.516 € für das Jahr 2004 und 2.238 € für das Jahr 2005.
Seite - 9 -
Im Gegenzug können die Träger der Einrichtungen die Sachkostenpauschalen und evtl. Rücklagen unabhängig von der Qualifizierung als Grund- oder Erhaltungspauschale zur Deckung der
Sachkosten einsetzen. Hier dürfen Rücklagen von Einrichtungen desselben Trägers oder Spitzenverbandes der freien Wohlfahrtpflege kreisweit zusammengelegt werden.
Entsprechend des Gesetzestextes ist diese Kürzung an die Träger der Kindergärten weiterzugeben. Eine "Refinanzierung" durch den örtlichen Träger der Jugendhilfe ist damit ausgeschlossen.
Der Kreishaushalt wird weder unmittelbar noch mittelbar belastet. Insgesamt werden nach dem
GTK und der BKVO zur Zeit 281 Kindergartengruppen bezuschusst. Davon sind 212 Gruppen in
Eigentum/gleichgestellt und 69 Gruppen in einem Mietverhältnis. Die Kürzung der Landeszuschüsse hat damit zur Folge, dass sich die Einnahmen und Ausgaben im Budget 300 510 004 im
Jahr 2004 um jeweils 510.796 € und im Jahr 2005 um jeweils 756.078 € reduzieren würden.
Jugendberufshilfe
Entsprechend dem Rundschreiben des LKT 529/03 vom 22.10.2003 ist vom Land derzeit vorgesehen, „die Zuschüsse zur Jugendberufshilfe im Jahr 2004 um 30% zu kürzen. Weitere Kürzungen
sind derzeit nicht vorgesehen.“ Die AWO als Maßnahmenträger der Jugendberufshilfe erhält keine
Landeszuschüsse, sondern Zuschüsse des Landschaftsverbandes Rheinland (Eigenmittel LVR)
als Projektförderung. Die Förderungen werden im Haushaltsjahr 2004 um ca. 9.400 € gekürzt.
Verhandlungen mit der AWO haben ergeben, dass ab 2004 entsprechend der Zuschusskürzung
eine Stellenreduzierung erfolgt. Dies wird im wesentlichen keine Auswirkungen auf das Leistungsangebot haben, da das Land über das Schulamt für den Kreis Euskirchen insgesamt vier sozialpädagogische Fachkräfte an Hauptschulen im Rahmen eines Modellversuchs bis 2006 finanziert.
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Kreistagsbüro:
___________________
(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)