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Beschlussvorlage GB (Auszahlung eines einmaligen Betrages an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
94 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 274/2004 16.02.2004 Az.: 20/He X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 17.03.2004 Kreistag 31.03.2004 Auszahlung eines einmaligen Betrages an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden Sachbearbeiter/in: Herr Hessenius Tel.: 420 Abt.: 20 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt, an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden im April 2004 einmalig einen Betrag in Höhe von 5.000.000 € außerplanmäßig auszuzahlen. Die Verteilung des Betrages auf die einzelnen Städte und Gemeinden erfolgt nach dem Verhältnis der Umlagegrundlagen 2004 der einzelnen Stadt/Gemeinde zu den Gesamt-Umlagegrundlagen 2004 für den Kreis Euskirchen. Maßgebend sind die landesseitig festgesetzten Umlagegrundlagen. Sofern sich im Laufe des Jahres 2004 aufgrund von Bescheiden des Landes Änderungen der Umlagegrundlagen 2004 ergeben, führen diese zu nachträglichen Anpassungen der einzelnen Auszahlungsbeträge. Begründung: Seite - 2 - Mit dem Beschlussvorschlag der Verwaltung werden zum einen die Konsequenzen aus dem geschätzten Ergebnis der Jahresrechnung 2003 gezogen, zum anderen auch die weiteren Gegebenheiten im Zusammenhang mit den Finanzdaten für 2004 bewertet. Um Wiederholungen zu vermeiden, wird mit dieser Begründung gleichzeitig eine Antwort auf die Anträge • A 69/2004 und • A 71/2004 sowie die • Anfrage der FDP-Fraktion an die Verwaltung gegeben. A. Jahresabschluss 2003 Auch wenn die Jahresrechnung derzeit noch nicht endgültig erstellt ist, ist die Verwaltung bemüht, diese innerhalb des gesetzlich vorgegebenen Rahmens zu erarbeiten. Insofern wird dem Ansinnen des A 69/2004, lit. c), selbstverständlich im Rahmen des Möglichen Rechnung getragen. Nach derzeitigem Kenntnisstand wird eine Abschlussverbesserung im Verwaltungshaushalt in Höhe von ca. 5 Mio. € prognostiziert. Diese begründet sich in einer Vielzahl von Positionen. Beispielhaft lassen sich hervorheben: • Jugendhilfe: Die Belegtage in Heimen konnten gegenüber dem Vorjahr um ca. 10 % gesenkt werden. • Sozialausgaben: Einerseits waren steigende Fallzahlen zu verzeichnen, andererseits sind die Aufwendungen im Bereich Hilfe zur Arbeit hinter den Plandaten zurückgeblieben. • Bußgelder: Mehreinnahmen bei der Verkehrsüberwachung. • Straßenverkehrsamt: In 2003 waren ungewöhnlich viele An-, Ab- und Ummeldungen zu verzeichnen. • Personalbereich: Durch eine restriktive Personalbewirtschaftung gelangen erhebliche Einsparungen. B. Verfahrensweise Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, die geschätzte Abschlussverbesserung 2003 unterjährig im Haushaltsjahr 2004 an die Städte und Gemeinden auszuzahlen. Von der Aufstellung eines Nachtragshaushaltes im Jahre 2004 wird abgesehen, da dies mit einem erhöhten Aufwand verbunden wäre. Zudem wäre bei einer Änderung des Kreisumlagehebesatzes eine Anpassung der 12 Monatsraten erforderlich, die dazu führen würde, dass die Städte und Gemeinden erst verspätet in den Genuss des Auszahlungsbetrages kämen. Mit der einmaligen Auszahlung wird eine schnelle Liquiditätsverbesserung der Kommunen im Kreis Euskirchen ermöglicht. Die Verteilung des Betrages erfolgt nach dem Verhältnis der Umlagegrundlagen 2004. Dieser Verteilungsschlüssel ist zum einen objektiv bestimmbar, zum anderen wäre dies auch bei einer Nachtragshaushaltssatzung der relevante Schlüssel. Folgt man der 3. Modellrechnung zum GFG – es sei erwähnt, dass die endgültigen Umlagegrundlagen zum heutigen Zeitpunkt immer noch nicht vorliegen und Änderungen avisiert sind (s.u.) –, hat der Schlüssel folgende konkrete Auswirkungen: Gebietskörperschaft Bad Münstereifel Blankenheim Anteil 5 Mio. € verteilt: 9,5% 475.753,86 4,3% 214.293,16 Seite - 3 Dahlem Euskirchen Hellenthal Kall Mechernich Nettersheim Schleiden Weilerswist Zülpich 2,0% 30,8% 4,5% 6,1% 13,4% 3,7% 7,1% 8,6% 10,1% 99.726,65 1.541.914,48 223.577,18 305.481,31 668.515,38 183.230,78 355.826,19 427.713,04 503.967,96 Summe Kreis Euskirchen 5.000.000,00 Umlagegrundlagen 2004 nach 3. Modellrechnung GFG Bad Münstereifel 10% Zülpich 10% Blankenheim 4% Weilersw ist 9% Dahlem 2% Schleiden 7% Nettersheim 4% Euskirchen 31% Mechernich 13% Kall 6% Hellenthal 4% C. Haushalt 2004 Gegenüber den Haushaltsansätzen 2004 wird es Änderungen insbesondere bei den mit dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) zusammenhängenden Positionen geben. Obwohl das DoppelGFG 2004/2005 Ende Januar 2004 beschlossen wurde, liegen bis heute noch keine endgültigen Zahlen vor. Auf Nachfrage teilte das LDS mit, dass keine weitere Modellrechnung erstellt würde und der Kreis die Bescheide, die Anfang/Mitte März versandt würden, abwarten müsse. Insofern beinhalten die folgenden Zahlen lediglich die 3. Modellrechnung zum GFG. Unter Zugrundelegung konstanter Hebesätze bei der Kreisumlage und der Landschaftsumlage ergeben sich folgende Auswirkungen: I. HH-Plan II. E.GFG 3. Modellrg. III. Differenz II. ./. I. Seite - 4 2004 Euro 2004 Euro Euro I. Verwaltungshaushalt 1. Schlüsselzuweisungen a) Schlüsselzuweisung 2004 b) Abrechnung Schlüsselzuweisung 2002 Summe 13.619.100 13.619.100 16.599.237 65.513 16.664.750 2.980.137 65.513 3.045.650 145.290.000 48,54% 70.734.300 152.060.152 48,54% 73.809.998 6.770.152 158.910.000 17,30% 27.470.200 168.724.902 17,30% 29.189.408 9.814.902 0 689.000 689.000 700.000 313.954 0 313.954 737.558 313.954 -689.000 -375.046 37.558 1. Schlüsselzuweisungen 2. Kreisumlage 3. Landschaftsumlage 13.619.100 70.734.300 27.470.200 16.664.750 73.809.998 29.189.408 3.045.650 3.075.698 1.719.208 Ergebnis (1 + 2 ./. 3) 56.883.200 61.285.340 4.402.140 1.278.200 51.700 1.342.023 53.529 63.823 1.829 2. Kreisumlage Umlagegrundlage Hebesatz Kreisumlage 3.075.698 3. Landschaftsumlage Umlagegrundlage Hebesatz Landschaftsumlage 1.719.208 II. Vermögenshaushalt Investitionspauschale neu: Anteil Schlüsselzuweisung Summe investive Zuweisung Schulpauschale III. Zusammenstellung Verwaltungshaushalt nachrichtlich: 1. ÖPNV-Umlage 2. VHS-Umlage Die Differenz von ca. 4,4 Mio € gegenüber den Haushaltsansätzen beruht vorrangig auf der sogenannten „Kreditierung“ im GFG: systembedingt wäre im GFG 2004 landesweit zu Ungunsten der Kommunen zu berücksichtigen gewesen: Abrechnung GFG 2003 Auswirkung November-Steuerschätzung auf 2004 Summe 484 Mio. € 206 Mio. € 690 Mio. € Das Land hat sich jedoch entschlossen, diesen Betrag zu kreditieren, d.h.: die Belastung für die Kommunen aus dem Jahr 2004 nach 2005 zu verschieben. Damit wird es im Haushaltsjahr 2005 zu erheblich geringeren Schlüsselzuweisungen kommen. Laut 2. Ergänzungsvorlage zum GFG ist ein Minus von 14,6% gegenüber 2004 zu erwarten. Unterstellt man gleiche Hebesätze wie in 2004, Seite - 5 würde dies in 2005 rechnerisch zu einem grob geschätzten Minus aus GFG (Schlüsselzuweisungen, Kreisumlage, Landschaftsumlage) von ca. 4,1 Mio. € gegenüber 2004 führen. Mangels konkreter Erkenntnisse zur bei den Umlagegrundlagen 2005 zu berücksichtigenden Steuereinnahmekraft müssen solche Zahlen allerdings als unsichere Prognose gewertet werden. Die Kreditierung wurde seitens des Landes im Gesetzgebungsverfahren schrittweise eingebracht. Wie sich die GFG-Verbesserungen über die Modellrechnungen hinweg bis zur 3. Modellrechnung entwickelt haben, ist wie folgt dargestellt: (T€) 1. Schlüsselzuw. 2. Kreisumlage (48,54%) 3. Landschaftsuml. (17,3%) 1 + 2 ./. 3 Vgl. zum HH HH 2004 13.619 70.734 27.470 56.883 1. MRg 2004 14.988 70.975 27.889 58.074 + 1.191 2. MRg 2004 16.077 72.810 28.731 60.156 3. MRg 2004 16.665 73.810 29.189 61.285 Diff. 3. Mrg ./. HH 3.046 3.076 1.719 + 4.402 + 3.273 + 4.402 Bezogen auf die Umlagegrundlagen stellt sich die Entwicklung wie folgt dar: Umlagegrundlagen 154.000 152.060 152.000 150.000 150.000 148.000 146.000 144.000 145.290 146.220 142.000 140.000 HH 2004 1. Modellrg. 2. Modellrg. 3. Modellrg. In den o.g. Zahlen sind die Auswirkungen des Vorziehens der Steuerreform sowie weiterer Steuergesetze nach dem Kenntnisstand der Verwaltung enthalten. Eine Prognose über die Auswirkungen der Gesetzgebung auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden und damit mittelbar auf den Kreishaushalt erscheint schwierig. Folgt man den am 10.02.2004 veröffentlichten Orientierungsdaten 2004 bis 2007 des Landes Nordrhein-Westfalen, so ist von folgenden Einnahmeerwartungen auszugehen: Seite - 6 - Einnahme-/Ausgabeart A. Einnahmen 1. Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 2. Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 3. Gewerbesteuer (brutto) Veränderung gegenüber dem Vorjahr in Prozent 2004 2005 2006 2007 0,3 0,2 6,0 6,0 1,6 2,8 2,8 2,8 5,0 6,0 4,0 3,0 82 82 75 75 46 44 38 38 36 38 37 37 4. nachrichtlich: Vervielfältigerpunkte insges. davon a) allg. Gewerbesteuerumlage b) Zuschlag z. Gewerbesteuerumlage, davon Fonds „Deutsche Einheit“ Solidarpakt Grundsteuer A und B 7 29 2,0 9 29 2,0 8 29 2,0 8 29 2,0 5. Übrige Steuern 1,0 1,0 1,0 1,0 6. Zuweisungen des Landes i.R.d. Steuerverbunds darunter Schlüsselzuweisungen Umlagegrundlagen 10,0 -8,9 14,0 4,0 7,1 -14,0 14,0 4,0 1,7 -1,0 6,4 4,4 7. Die o.g. Werte sind allerdings hinsichtlich der Folgejahre mit großen Unsicherheiten behaftet, wie die Orientierungsdaten der letzten Jahre hinreichend bewiesen haben und seitens des Landes auch zugestanden wird. Insbesondere die Daten zur Gewerbesteuer haben angesichts der systemimmanenten Generalisierung wenig bis keine Aussagekraft für die kommunalen Schätzungen der konkreten Gewerbesteueransätze vor Ort. Die Kreditierung kann, so lässt sich aus den o.g. Schätzungen ersehen, durchaus als Nullsummenspiel betrachtet werden. Mehreinnahmen in 2004 stehen Mindereinnahmen in 2005 gegenüber. Von daher wird verwaltungsseitig die Auffassung vertreten, dass es sinnvoll ist, die aus dem GFG für das Jahr 2004 resultierenden Mehreinnahmen über entsprechende Abschlussbuchungen hinsichtlich der Rücklagenbewegungen dem Jahr 2005 zuzuführen. Dies gilt um so mehr, als der Haushalt 2004 nur über Einmaleffekte, nämlich Rücklagenentnahmen in Höhe von rund 12,7 Mio. €, ausgeglichen werden konnte. Addiert man den in 2005 erstmals über die Kreisumlage zu erwirtschaftenden Betrag von rd. 3,4 Mio. € für die Deponie-Verzinsung, ergibt sich eine automatische Vorbelastung für das Haushaltsjahr 2005 von rd. 16,1 Mio. €. Angesichts dieser Vorbelastung zeigt sich, dass die Weitergabe etwaiger GFG-Verbesserungen 2004 an das Jahr 2005 Sinn macht. Über das GFG hinaus werden voraussichtlich u.a. Mehrausgaben im Rahmen des Projektes „Zukunft Vogelsang“ zu leisten sein. Hinsichtlich der Einzelheiten wird verwaltungsseitig zum gegebenen Zeitpunkt ein Vorschlag gemacht. Seite - 7 D. Auswirkungen der Kürzungen im Landeshaushalt auf den Kreis Euskirchen Zu den Auswirkungen beabsichtigter Kürzungen im Landeshaushalt wird zunächst auf das Schreiben der Verwaltung an die Kreistagsfraktionen vom 10.11.2003, Az. 20/912-11/He, verwiesen. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen der Verwaltung nur wenig Informationen darüber vor, ob Kürzungen tatsächlich so beschlossen oder umgesetzt (häufig handelt es sich um die Umsetzung von Absichten auf ministerieller Ebene), weitere Kürzungen beschlossen oder auch avisierte Kürzungsabsichten zurückgenommen wurden. Ergänzend zum o.g. Schreiben ist aufgrund des Kenntnisstandes der Verwaltung wie folgt zu berichten: Regionalstelle Frau und Beruf Mit Schreiben vom 29.01.2004 teilte das Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie NRW mit, dass der Landtag gegenüber der früheren Planungen zusätzliche Mittel für die Regionalstellen Frau und Beruf vorgesehen hat. Der Kreis Euskirchen hatte für 2004 einen Förderantrag gemäß der vorgegebenen Förderkriterien (Schlüssel: bis 150.000 Einwohnerinnen max. Pauschale von 80.000 €) einen Zuschuss von ca. 76.600 € bei einer Gesamtsumme von 89.250 € für Personal- und Sachkosten beantragt (Eigenanteil 12.650 €). Für den Kreis Euskirchen kann nunmehr eine maximale Förderung von 91.596 € gewährt werden. Da es sich bei diesem Betrag um die Zuschusssumme (bis Juli 90 %, ab August 80 %) handelt, wäre bei entsprechender Anpassung des Eigenanteils von einem Gesamtvolumen von ca. 108.000 € auszugehen, was einer Erhöhung des Eigenanteils von ca. 3.300 € entspricht. Die Inanspruchnahme des erhöhten Mittelzuschusses (ca. 15.000 €) versetzt den Kreis Euskirchen in die Lage, Qualifizierungsmaßnahmen beim Selbstlernzentrum im BZE anzusiedeln und das Defizit des BZE voraussichtlich zu verringern. Dem Wirtschaftsplan des BZE für das Jahr 2004 ist zu entnehmen, dass man mit einem Jahresfehlbetrag von 71.100 € rechnet, das zu 2/3 durch den Kreis Euskirchen auszugleichen ist. Der Förderantrag der Regionalstellen Frau und Beruf wurde überarbeitet und beim zuständigen Ministerium eingereicht. Novellierung ÖPNVG NRW – Aufgabenträgerpauschale Zu diesem Thema wurden die Fraktionen mehrfach schriftlich informiert. Die reduzierte Aufgabenträgerpauschale ist ab Februar 2004 in Kraft getreten. Da die Änderung der ÖPNVG NRW erst am 30.01.2004 veröffentlicht wurde und am 30.01.2004 in Kraft getreten ist, erhalten die Aufgabenträger für das Haushaltsjahr 2004 ein Zwölftel der bisherigen Pauschale und elf Zwölftel der neuen Pauschale. Die Gesamtpauschale beträgt damit im Haushaltsjahr 2004 was einer Kürzung um ca. 320.000 € entspricht. 179.166,67 €, Die Pauschale wird, vermindert um kreiseigene Ausgaben (Umlage an den ZV VRS in Höhe von ca. 40.000 €), somit in Höhe von ca. 140.000 €, an die KVE weitergeleitet. Novellierung ÖPNVG NRW – Betriebskostenförderung im SPNV Aufgrund der Reduktion der Zuwendung zur Betriebskostenförderung im SPNV hat der VRS Leistungseinschränkungen im SPNV zum 04.04.2004 beschlossen (59.000 Zugkilometer); diese betreffen mit 4 Fahrten auch den Kreis Euskirchen. Reduzierung der Mittel nach § 45a PBefG Seite - 8 Auf Initiative der Länder ist im Zuge des Vermittlungsverfahrens durch Art. 24 des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 (Bund) § 45a PBefG dahingehend geändert worden, dass die Ausgleichsleistungen für das Jahr 2004 um 4 %, für das Jahr 2005 um 8% und vom Jahr 2006 an jeweils um 12 % gekürzt werden. Diese Kürzungen betreffen den Kreis Euskirchen indirekt: Die Mittel nach § 45a PBefG werden den Verkehrsunternehmen zugeleitet, die Personen im Ausbildungsverkehr mit Zeitfahrausweisen zu vergünstigten Tarifen transportieren. Betroffen ist somit auch der RVK, an der die KVE zu 12,5 % beteiligt ist. Eine Verringerung der Beträge nach § 45a PBefG vergrößert voraussichtlich das auszugleichende Defizit der RVK. Wasserentnahmeentgelt Das Wasserentnahmeentgeltgesetz wurde am 30.01.2004 veröffentlicht. Danach beträgt das Wasserentnahmeentgelt 0,045 €/m3. Der Wasserverband Oleftal hat die Verbraucher im Vorfeld der Gesetzesverabschiedung darüber informiert, dass er auf Basis des Entgeltsatzes von 0,05 €/m3 des Gesetzesentwurfes den Wasserpreis um ca. 0,07 €/m3 erhöhen will. Informationen des Wasserversorgungsverbandes Euskirchen-Swisttal liegen bisher nicht vor. Kreisvolkshochschule Die Weiterbildungsförderung nach dem Weiterbildungsgesetz im Doppelhaushalt des Landes 2004/2005 wird für die Volkshochschulen und die Weiterbildungseinrichtungen in anderer Trägerschaft auf der Basis der 1999 gezahlten Fördersummen um 26 % gekürzt (Info des Landesverbandes der Volkshochschulen NRW). Da bereits in 2003 eine fünfprozentige Kürzung erfolgte, beträgt die tatsächliche Kürzung 21 %. Der gekürzte Förderbeitrag des Jahres 2004 soll auf das Jahr 2005 überrollt werden, das heißt, im Jahr 2005 soll es keine weitere Kürzung geben. Auswirkung in 2004: Mindereinnahmen von rund 63.735 €. Der Zuschuss des Kreises für die Volkshochschule erhöht sich damit von 75.700 € auf 139.435 €. Altenpflegeausbildung Laut Auskunft des DRK-Fachseminars für Altenpflege hat die Arbeitsverwaltung in 2004 entgegen anderslautender Vorinformationen die Förderung nun doch nicht eingestellt. Für 2004 wurde die Einrichtung eines Lehrgangs genehmigt. Offene Jugendarbeit Um Wiederholungen zu vermeiden, wird auf die V 278/2004 verwiesen. Sachkostenförderung im GTK-Bereich Laut Information des Ministerium für Schule, Jugend u. Kinder NRW v. 27.01.2004 MSJK ist durch Einführung des § 18 b GTK für 2004 eine Kürzung der Landeszuschüsse an der Sachkostenförderung in nunmehr folgender Höhe je Kindergartengruppe geplant: • Träger ist Eigentümer, Erbbauberechtigter oder dem Eigentümer gleichgestellt: 1.916 € für das Jahr 2004 und 2.838 € für das Jahr 2005 • alle anderen Träger: 1.516 € für das Jahr 2004 und 2.238 € für das Jahr 2005. Seite - 9 - Im Gegenzug können die Träger der Einrichtungen die Sachkostenpauschalen und evtl. Rücklagen unabhängig von der Qualifizierung als Grund- oder Erhaltungspauschale zur Deckung der Sachkosten einsetzen. Hier dürfen Rücklagen von Einrichtungen desselben Trägers oder Spitzenverbandes der freien Wohlfahrtpflege kreisweit zusammengelegt werden. Entsprechend des Gesetzestextes ist diese Kürzung an die Träger der Kindergärten weiterzugeben. Eine "Refinanzierung" durch den örtlichen Träger der Jugendhilfe ist damit ausgeschlossen. Der Kreishaushalt wird weder unmittelbar noch mittelbar belastet. Insgesamt werden nach dem GTK und der BKVO zur Zeit 281 Kindergartengruppen bezuschusst. Davon sind 212 Gruppen in Eigentum/gleichgestellt und 69 Gruppen in einem Mietverhältnis. Die Kürzung der Landeszuschüsse hat damit zur Folge, dass sich die Einnahmen und Ausgaben im Budget 300 510 004 im Jahr 2004 um jeweils 510.796 € und im Jahr 2005 um jeweils 756.078 € reduzieren würden. Jugendberufshilfe Entsprechend dem Rundschreiben des LKT 529/03 vom 22.10.2003 ist vom Land derzeit vorgesehen, „die Zuschüsse zur Jugendberufshilfe im Jahr 2004 um 30% zu kürzen. Weitere Kürzungen sind derzeit nicht vorgesehen.“ Die AWO als Maßnahmenträger der Jugendberufshilfe erhält keine Landeszuschüsse, sondern Zuschüsse des Landschaftsverbandes Rheinland (Eigenmittel LVR) als Projektförderung. Die Förderungen werden im Haushaltsjahr 2004 um ca. 9.400 € gekürzt. Verhandlungen mit der AWO haben ergeben, dass ab 2004 entsprechend der Zuschusskürzung eine Stellenreduzierung erfolgt. Dies wird im wesentlichen keine Auswirkungen auf das Leistungsangebot haben, da das Land über das Schulamt für den Kreis Euskirchen insgesamt vier sozialpädagogische Fachkräfte an Hauptschulen im Rahmen eines Modellversuchs bis 2006 finanziert. Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)