Daten
Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Datum
15.06.2010
Erstellt
14.06.10, 09:45
Aktualisiert
14.06.10, 09:45
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP888/2010
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss
15.06.2010
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 16/Kaster, 4. beschleunigte Änderung
-Gebiet der ehemaligen Hallenbadfläche an der „Harffer Schlossallee“ in Kasterhier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss fasst gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB, in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des
Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), den Aufstellungsbeschluss für die 4. beschleunigte
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16/Kaster mit dem Ziel der innerörtlichen Nachverdichtung.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 09.09.2008 bereits
frühzeitig über eine Bebauung und Vermarktung der Flächen des ehemaligen Hallenbades an der
„Harffer Schloßallee“ (Gemarkung Kaster, Flur 5, Parzelle 384) beraten. Aufgrund einer seinerzeit
nicht abschließend geklärten zukünftigen Bedarfslage wurde beschlossen, zunächst von einer
kurzfristigen Vermarktung/Bebauung abzusehen. Ferner wurde die Verwaltung mit der Erstellung
weiterer Plankonzepte beauftragt.
Im Wege der Beratungen zum Haushalt 2010 wurde durch den Rat beschlossen, mögliche
Einnahmepotenziale aufzuzeigen und auf ihre Realisierbarkeit hin zu überprüfen.
Der Flächennutzungsplan stellt den Bereich des zur Disposition stehenden städtischen
Grundstückes als ‚Fläche für den Gemeinbedarf’ dar. Es befindet sich im Plangeltungsbereich des
rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 16/Kaster, 1. Änderung und setzt ‚Fläche für den
Gemeinbedarf’ mit der Zweckbestimmung ‚Schwimmbad’ fest.
Somit ist eine anderweitige Bebauung, insbesondere zu Wohnzwecken, derzeit nicht
genehmigungsfähig.
Der Bereich wird nicht von den Planungen des Rahmenplans Kaster (Bebauungsplan Nr.
15/Kaster, 12. Änderung) unmittelbar tangiert, so dass ein Interessenskonflikt nicht zu erwarten ist.
Gemäß der vorliegenden Beschlusslage wurden durch die Verwaltung weitere Konzepte zu einer
möglichen Wohnbebauung erstellt.
Das hier zur Disposition stehende städtische Grundstück könnte, nach Änderung des derzeit
bestehenden Planungsrechts, idealerweise mit 6 freistehenden Einfamilienhäusern oder 8
Doppelhaushälften voraussichtlich in 2011 einer Wohnbebauung zugeführt werden. Allen
Konzepten ist gemein, dass zumindest ein halbseitiger Erhalt der vorhandenen Stellplätze sowie
der vorgelagerten Verkehrsfläche vorgesehen ist (= ca. 2/3 der derzeit versiegelten Fläche).
Dies hat zum Einen den Charme, dass benötigte Stellplätze erhalten bleiben und somit der
Parkdruck gesenkt sowie die Kosten für eine notwendige Entsiegelung möglichst gering gehalten
werden können. Eine komplette Entsiegelung der vorhandenen Stellplatzflächen würde derzeit mit
voraussichtlich 45.000,- € zu Buche schlagen. Bei einem halbseitigen Erhalt der Stellplätze inkl.
Verkehrsfläche würden sich die Kosten auf etwa 1/3 (rund 15.000,- €) verringern.
Hinweis:
Für 2010 sind zur inneren Erschließung des Grundstückes keine Mittel in den Haushalt
eingeflossen.
Die Verwaltung empfiehlt, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt, zu entscheiden.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Beschlussvorlage WP8-88/2010
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, 04.06.2010
----------------------------------(Stefan Lukas)
----------------------------------(Jürgen Schmeier)
----------------------------------(Gunnar Koerdt)
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-88/2010
Seite 3