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Beschlussvorlage (Brigidaschule hier: Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Auszahlung)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
152 kB
Datum
17.11.2009
Erstellt
17.06.10, 15:51
Aktualisiert
17.06.10, 15:51
Beschlussvorlage (Brigidaschule
hier: Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Auszahlung) Beschlussvorlage (Brigidaschule
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 200/2009 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Immobilienmanagement - 02 - Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Brigidaschule hier: Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Auszahlung Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche - 02 - 12.11.2009 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 200/2009 Der Bürgermeister Sachbearbeiter: Datum: Dietmar Sander 12.11.2009 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Brigidaschule hier: Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Auszahlung Beschlussentwurf: Der Leistung einer überplanmäßigen Auszahlung gemäß § 83 GO NRW in Höhe von 170.000 € für die Beseitigung von Baumängeln in der Brigidaschule wird zugestimmt. Sachdarstellung: 1. Problem Im Rahmen der Überarbeitung der technischen Anlagen wurden Baumängel festgestellt die zum Schutz der Nutzer und zur Sicherung der Bausubstanz unverzüglich zu beheben sind. Tragwerkskonstruktion im Foyer Beim Abbau der Beleuchtungskörper im Foyer der Brigidaschule wurden einige Deckenplatten so beschädigt, dass sie ausgebaut werden mussten. Dabei wurde über den Stützen im Foyer ein Stück Stahlträger sichtbar. Zunächst wurde auf Veranlassung vom Immobilienmanagement ein größeres Deckenteil geöffnet und ein Statiker hinzugezogen. In Abstimmung mit dem Statiker wurde anschließend die gesamte Decke abgebaut. Der Stahlträger, auf den ein Überzug betoniert ist, der die gesamte vordere Fassade über zwei Etagen trägt, ist nicht brandgeschützt. Die senkrechten Stützen sind nur eingeputzt. An dem Betonüberzug ist ein weiterer Stahlwinkel befestigt, der die ungeschützte Holzdachkonstruktion trägt. Blick ins Foyer vom Toilettentrakt aus Abgehängte Gipsdecken im Altbau Im Rahmen der Aufstockung in den 70er Jahren erhielten die Klassen- und Nebenräume eine abgehängte Gipsdecke. Die Abhänger für die Unterkonstruktion wurden, damals Stand der Technik, an der eigentlichen Decke mit Nägeln angeschossen. In vergleichbaren Fällen kam es bereits dazu, dass Teile der Decke bzw. ganze Decken herab gefallenen sind. Diese Art der Deckenbefestigung ist deshalb nicht mehr zulässig. Beim Öffnen der Decke wurden bereits herausgewanderte Nägel (s. Bild) vorgefunden. Hinzu kommt, dass es beim Aus- und Einbau der Fensteranlagen sowie der Befestigung der neuen Fassade zu Erschütterungen kommen wird, so dass die Nägel sich weiter lösen können. Das Gewicht der abgehängten Decke einer Klasse beläuft sich aufgrund der verwendeten Gipsplatten auf rund 1,5 Tonnen. Befestigung abgehängte Decke Gerissener Unterzug im UG Im Untergeschoss unterhalb des Toilettentraktes wurde ein Unterzug, der einmal vollständig gerissen ist und weitere Risse aufweist, vorgefunden. Nach Rücksprache mit dem Statiker muss die Last durch einen im Erdgeschoss neu zu schaffenden Überzug vollständig abgefangen werden. Detail Risse im Unterzug 2. Lösung Tragwerkskonstruktion im Foyer Die Stahlträger im Foyer sind aus Gründen des Brandschutzes in F 90 zu verkleiden. Gleiches gilt für die senkrechten Stützen. Die Holzdeckenkonstruktion des Daches im Foyer ist ebenfalls mit F 90 zu schützen. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 80.000 €. Abgehängte Gipsdecken im Altbau In allen Klassen- und Nebenräumen des Altbaus sind die Decken auszubauen und aufgrund der bereits im Deckenzwischenraum befindlichen Versorgungsleitungen durch neue abgehängte Decken zu ersetzen. Die Kosten für den Abbruch, die Entsorgung und den Neueinbau belaufen sich auf rund 75.000 €. Gerissener Unterzug im UG Aus statischen Gründen ist ein neuer Überzug zu schaffen. Für die dafür anfallenden Arbeiten und die statischen Berechnungen fallen ca. 15.000 € an. 3. Alternativen Keine 4. Finanzielle Auswirkungen Für die Beseitigung der beschriebenen Mängel stehen keine Haushaltsmittel zur Verfügung. Der Kämmerer hat die Absicht, die benötigten Mittel in Höhe von 170.000 € überplanmäßig bereitzustellen. Da die Auszahlung erheblich im Sinne des § 83 Absatz 2 Satz 1 GO NRW ist, bedarf es zuvor der Zustimmung des Rates. Die Deckung der überplanmäßigen Auszahlung bieten Wenigerauszahlungen bei der Maßnahme „Verbesserung Schillerschule“ (Verwaltungstrakt). Im Zuge der OGS-Aufstockung der Schillerschule sind erhebliche bauliche Eingriffe in den Verwaltungstrakt erforderlich gewesen, die aus Mitteln der OGS-Maßnahme beglichen worden. Darüber hinaus sind auf Grund von Wasserschäden im Verwaltungstrakt die Decken- und Bodenbeläge auf Kosten der verursachenden Firmen erneuert worden.