Daten
Kommune
Wesseling
Größe
152 kB
Datum
17.11.2009
Erstellt
17.06.10, 15:51
Aktualisiert
17.06.10, 15:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
200/2009
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Immobilienmanagement
- 02 -
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Brigidaschule
hier: Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Auszahlung
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
- 02 -
12.11.2009
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 200/2009
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter:
Datum:
Dietmar Sander
12.11.2009
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Brigidaschule
hier: Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Auszahlung
Beschlussentwurf:
Der Leistung einer überplanmäßigen Auszahlung gemäß § 83 GO NRW in Höhe von 170.000 € für die
Beseitigung von Baumängeln in der Brigidaschule wird zugestimmt.
Sachdarstellung:
1. Problem
Im Rahmen der Überarbeitung der technischen Anlagen wurden Baumängel festgestellt die zum Schutz
der Nutzer und zur Sicherung der Bausubstanz unverzüglich zu beheben sind.
Tragwerkskonstruktion im Foyer
Beim Abbau der Beleuchtungskörper im Foyer der Brigidaschule wurden einige Deckenplatten so
beschädigt, dass sie ausgebaut werden mussten. Dabei wurde über den Stützen im Foyer ein Stück
Stahlträger sichtbar. Zunächst wurde auf Veranlassung vom Immobilienmanagement ein größeres
Deckenteil geöffnet und ein Statiker hinzugezogen. In Abstimmung mit dem Statiker wurde anschließend
die gesamte Decke abgebaut. Der Stahlträger, auf den ein Überzug betoniert ist, der die gesamte vordere
Fassade über zwei Etagen trägt, ist nicht brandgeschützt. Die senkrechten Stützen sind nur eingeputzt.
An dem Betonüberzug ist ein weiterer Stahlwinkel befestigt, der die ungeschützte Holzdachkonstruktion
trägt.
Blick ins Foyer vom Toilettentrakt aus
Abgehängte Gipsdecken im Altbau
Im Rahmen der Aufstockung in den 70er Jahren erhielten die Klassen- und Nebenräume eine abgehängte
Gipsdecke. Die Abhänger für die Unterkonstruktion wurden, damals Stand der Technik, an der
eigentlichen Decke mit Nägeln angeschossen. In vergleichbaren Fällen kam es bereits dazu, dass Teile
der Decke bzw. ganze Decken herab gefallenen sind. Diese Art der Deckenbefestigung ist deshalb nicht
mehr zulässig. Beim Öffnen der Decke wurden bereits herausgewanderte Nägel (s. Bild) vorgefunden.
Hinzu kommt, dass es beim Aus- und Einbau der Fensteranlagen sowie der Befestigung der neuen
Fassade zu Erschütterungen kommen wird, so dass die Nägel sich weiter lösen können. Das Gewicht der
abgehängten Decke einer Klasse beläuft sich aufgrund der verwendeten Gipsplatten auf rund 1,5 Tonnen.
Befestigung abgehängte Decke
Gerissener Unterzug im UG
Im Untergeschoss unterhalb des Toilettentraktes wurde ein Unterzug, der einmal vollständig gerissen ist
und weitere Risse aufweist, vorgefunden. Nach Rücksprache mit dem Statiker muss die Last durch einen
im Erdgeschoss neu zu schaffenden Überzug vollständig abgefangen werden.
Detail Risse im Unterzug
2. Lösung
Tragwerkskonstruktion im Foyer
Die Stahlträger im Foyer sind aus Gründen des Brandschutzes in F 90 zu verkleiden. Gleiches gilt für die
senkrechten Stützen. Die Holzdeckenkonstruktion des Daches im Foyer ist ebenfalls mit F 90 zu
schützen. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 80.000 €.
Abgehängte Gipsdecken im Altbau
In allen Klassen- und Nebenräumen des Altbaus sind die Decken auszubauen und aufgrund der bereits
im Deckenzwischenraum befindlichen Versorgungsleitungen durch neue abgehängte Decken zu ersetzen.
Die Kosten für den Abbruch, die Entsorgung und den Neueinbau belaufen sich auf rund 75.000 €.
Gerissener Unterzug im UG
Aus statischen Gründen ist ein neuer Überzug zu schaffen. Für die dafür anfallenden Arbeiten und die
statischen Berechnungen fallen ca. 15.000 € an.
3. Alternativen
Keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Für die Beseitigung der beschriebenen Mängel stehen keine Haushaltsmittel zur Verfügung. Der
Kämmerer hat die Absicht, die benötigten Mittel in Höhe von 170.000 € überplanmäßig bereitzustellen. Da
die Auszahlung erheblich im Sinne des § 83 Absatz 2 Satz 1 GO NRW ist, bedarf es zuvor der
Zustimmung des Rates. Die Deckung der überplanmäßigen Auszahlung bieten Wenigerauszahlungen bei
der Maßnahme „Verbesserung Schillerschule“ (Verwaltungstrakt). Im Zuge der OGS-Aufstockung der
Schillerschule sind erhebliche bauliche Eingriffe in den Verwaltungstrakt erforderlich gewesen, die aus
Mitteln der OGS-Maßnahme beglichen worden. Darüber hinaus sind auf Grund von Wasserschäden im
Verwaltungstrakt die Decken- und Bodenbeläge auf Kosten der verursachenden Firmen erneuert worden.