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Beschlussvorlage (Regionale 2010 ||| :gesamtperspektive Wesseling Neugestaltung Innenstadt)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
226 kB
Datum
17.12.2009
Erstellt
17.06.10, 15:51
Aktualisiert
17.06.10, 15:51

Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 199/2009 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Stadtplanung - 66 - - 80 - - 32 - Vorlage für Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Regionale 2010 ||| :gesamtperspektive Wesseling Neugestaltung Innenstadt Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche - 66 - - 80 - - 32 - 19.11.2009 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 199/2009 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Silke Rheinschmidt 19.11.2009 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Betreff: Regionale 2010 ||| :gesamtperspektive Wesseling Neugestaltung Innenstadt Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz nimmt den vorliegenden Planungsstand als Ergebnis der Leistungsphase 2 HOAI (Vorentwurf) zur Kenntnis und beschließt ihn als Grundlage für die Erarbeitung der Leistungsphase 3 sowie als Grundlage für die Durchführung einer Bürgerbeteiligung. Über die Ergebnisse ist der Ausschuss zu informieren. Sachdarstellung: 1. Problem Die Entwicklung, Neugestaltung und Belebung der Innenstadt ist eine der zentralen Aufgaben Wesselings im Rahmen der Regionale 2010. Mit der :gesamtperspektive Wesseling hat der Rat den planerischen Rahmen bestimmt, nachdem die Innenstadt umgestaltet und belebt werden soll. In seiner Sitzung vom 29.9.2009 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz den Planungsstand zur Neugestaltung der Innenstadt zur Kenntnis genommen und als Grundlage für die weitere Planung beschlossen. Unter Einbeziehung der Ergebnisse des Workshops vom 16.9.2009 und in Abstimmung mit der Regionale 2010-Agentur wurde die Planung überarbeitet und wird nun dem Ausschuss als Ergebnis der Leistungsphase 2 (HOAI) erneut vorgestellt. An die Verwaltung wurde in der Sitzung vom 29.9.2009 der Auftrag gegeben, eine mögliche Verkehrsführung für den Kfz-Verkehr auf der Querstraße hinter dem Rathaus sowie auf der Straße An St. Germanus zu untersuchen. Weiterhin soll ebenfalls die Schaffung eines „Seniorengartens“ sowie die Öffnung der Fußgängerzone für den Radverkehr geprüft werden. 2. Lösung Planung Die Planung wurde gegenüber dem Stand vom 29.9.2009 in folgenden Punkten überarbeitet: - Die geplanten Stufen und kleinen Mauern zur Betonung des Rathausvorplatzes sind ersatzlos entfallen. Der Vorplatz des neuen Rathauses soll nur durch unterschiedliche Pflasterstrukturen hervorgehoben werden. - Die Treppen- und Terrassenanlage vor der Bücherei ist städtebaulich problematisch. Ein grundlegender Umbau wäre sehr kostenintensiv und könnte die Defizite der Tieflage trotzdem nicht vollständig beseitigen. Aus diesem Grund soll die Anlage daher nicht umgebaut, sondern vorerst in der bestehenden Form umgestaltet und an die neue Qualität des Innenstadtumbaus angepasst werden. Als sehr langfristige Zukunftsperspektive sollte dabei die Möglichkeit erhalten bleiben, bei entsprechendem Bedarf den Bereich ganz oder teilweise zu überdachen und damit z.B. das Rathaus zu erweitern. - Spielgeräte sind nun punktuell in der gesamten Fußgängerzone vorgesehen. - Für die Eingangsplätze in die Fußgängerzone und für die Traufpflasterstreifen entlang der Häuser soll ein kleinteiliges Pflaster verwendet werden. Es sollen rutschfeste Steinoberflächen mit sauberen Kanten und Oberflächen zum Einsatz kommen (rollatorgerecht). Prüfung Verkehrsvarianten Die Prüfung der Verkehrsvarianten dient als Grundlage für weitere Diskussionen und Abstimmungen über eine evtl. Teilöffnung der Fußgängerzone für den Kfz-Verkehr. Vor der Entscheidung über die Öffnung eines Teilbereichs der Fußgängerzone sollte eine Bürgerbeteiligung durchgeführt werden. Da die Hausvorbereiche zwischen Rathaus und Pontivystraße im Rahmen der zukünftigen städtebaulichen Entwicklung mit Rasen, Hochbeeten und Bäumen aufgewertet werden sollen, entfallen dort einige Stellplätze. Als mögliche Ersatzflächen für Parkplätze bietet sich die Querstraße hinter dem Rathaus an. Dies würde jedoch eine Neuregelung der Verkehrsführung erforderlich machen. Für die Fläche hinter dem Rathaus ist in den Planungen vorgesehen, den Spielbereich zu vergrößern und zu attraktivieren. Für eine Führung des Kraftfahrzeugverkehrs auf der Querstraße hinter dem Rathaus sowie der Straße An St. Germanus stehen grundsätzlich folgende Möglichkeiten zur Diskussion: 1. Führung des Verkehrs als „U“ rund um An St. Germanus und Bahnhofstraße 2. Öffnung der Querstraße hinter dem Rathaus als Stichstraße Die Führung des Verkehrs als „U“ rund um An St. Germanus und Bahnhofstraße kann in zwei unterschiedlichen Fahrtrichtungen erfolgen (siehe Variante 1a und 1b). Dem gegenüber steht nur eine Öffnung der Querstraße als „Stichstraße“ zur Diskussion, wobei An St. Germanus als Fußgängerzone erhalten bleibt. Die Öffnung der Querstraße hinter dem Rathaus als Stichstraße wird zum einen betrachtet mit der Beibehaltung des Einrichtungsverkehrs in der oberen Bahnhofstraße (Variante 2a) sowie mit der Öffnung der oberen Bahnhofstraße für einen Zweirichtungsverkehr (Variante 2b). Bei allen Varianten werden die südliche Bahnhofstraße sowie der Alfons-Müller-Platz als zentrale Fußgängerbereiche vom Kfz-Verkehr freigehalten. Die derzeitige Öffnung der Bahnhofstraße für den Kfz-Verkehr bleibt bestehen. Durch die Neugestaltung wird die Verkehrsführung verdeutlicht; auf die provisorischen Markierungen kann dann verzichtet werden. Alle Alternativen gehen davon aus, die zukünftig für den Kfz-Verkehr geöffneten Straßen als „Verkehrsberuhigten Bereich“ auszuweisen, da die Aufenthalts- und Erschließungsfunktion gegenüber der Verkehrsfunktion überwiegen soll. Somit würde dem Kfz-Verkehr kein einseitiger Vorrang eingeräumt werden und Fußgänger als gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer auftreten. Grundsätzlich ist bei einer Öffnung der Fußgängerzone für den Kfz-Verkehr zu bedenken, dass dies in das innerstädtische Verkehrsgeschehen eingreift, Nutzungsmöglichkeiten verändert und zu einer, wenn auch geringen, Erhöhung der Verkehrsfrequenz und Immissionen führen kann. Eine abschnittsweise Öffnung für den Kfz-Verkehr kann nicht als „Allheilmittel“ für die Belebung der Innenstadt angesehen werden. Dennoch könnte von einer Öffnung eine Signalwirkung für den ansässigen innerstädtischen Einzelhandel ausgehen. Durch die Öffnung für den Kfz-Verkehr könnte insbesondere eine Belebung dieses Teilbereichs bzw. des innerstädtischen Einzelhandels erzielt werden, der momentan durch eine geringe Passantenfrequenz gekennzeichnet ist. Einzelbewertung der Varianten Variante 1a: Öffnung Bahnhofstraße und An St. Germanus (Einfahrt von Bonner Straße) Bei Variante 1a kann die Straße An St. Germanus von der Bonner Straße aus angefahren werden, in die Querstraße hinter dem Rathaus eingebogen werden und von dort wieder in die Bahnhofstraße Richtung Bonner Straße ausgefahren werden. Fußgängerfrequenz: Sowohl die Querstraße hinter dem Rathaus als auch An St. Germanus weisen die derzeit geringsten Fußgängerfrequenzen auf (vorliegende Passantenzählung des Büros Planersocietät, siehe Anlage). Funktional steht in beiden Straßenabschnitten die Verkehrsfunktion für Fußgänger (lediglich Durchqueren des Raums) im Vordergrund. Die Passantenfrequenz ist sogar noch geringer als in der oberen Bahnhofstraße, die bereits schon für den Kfz-Verkehr geöffnet ist. Da dort keine nennenswerten Einschränkungen für die Fußgänger festzustellen sind, ist davon auszugehen, dass auch dort die Einschränkungen für Fußgänger gering sein werden. Erwartetes Kfz-Aufkommen: Es ist nicht davon auszugehen, dass es insgesamt in der Innenstadt zu einer Zunahme des Verkehrsaufkommen kommen wird, da die Parkplätze hinter dem Rathaus lediglich einen Ersatz für die Parkplätze in der Bahnhofstraße darstellen. Daher kann das durch eine Öffnung zusätzlich zu erwartende Verkehrsaufkommen als gering eingeschätzt werden. Es ist zu erwarten, dass hauptsächlich Parkplatzsuchverkehr entstehen wird. Schleich- bzw. Durchgangsverkehr wird durch die Variante nicht induziert, da keine Abkürzungen entstehen. Mit einer stärkeren Beeinträchtigung der Anwohner in der Pontivystraße und Bahnhofstraße ist nicht zu rechnen, da keine Parkplätze neu geschaffen, sondern nur verlegt werden. Aufenthaltsfunktion: Aufenthaltsfunktion in der Straße An St. Germanus hat nur die vorhandene Außengastronomie an der Ecke zur Bonner Straße, ansonsten ist dies ein reiner Durchgangsraum. Die großzügige Breite des Straßenraums bietet Platz für eine als Mischverkehrsfläche ausgebildete Straße mit Einrichtungsverkehr (Verkehrsberuhigter Bereich). In der Querstraße hinter dem Rathaus hat der Spielplatz gewisse Aufenthaltsqualitäten. Allerdings ist die derzeitige Nutzung des vorhandenen Spielplatzes durch Kinder und Jugendliche durch die in die Jahre gekommene Gestaltung eher gering. Im Zuge der Umgestaltung der Innenstadt soll dieser Bereich jedoch aufgewertet werden. Die geplanten angrenzenden Parkplätze sollen gestalterisch so abgegrenzt werden, dass die Aufenthaltsfunktion im wesentlichen nicht beeinträchtigt wird. Angrenzende Nutzungen: Für den Einzelhandel ergäben sich in einigen Situationen Verbesserungen: So könnte das ansässige Farbengeschäft oder die Reinigung von einer direkten Anfahrt profitieren und in den leerstehenden Ladenlokalen neue Nutzungen angesiedelt werden. Die Wahrnehmbarkeit des etwas versteckt liegenden Einzelhandels würde erhöht werden. Nachteile bei der Öffnung der Straße An St. Germanus ergeben sich möglicherweise für die Außengastronomie an der Ecke Bonner Straße. Allerdings liegt die Außengastronomieeinrichtung ebenfalls direkt angrenzend an die Bonner Straße. Dadurch ist eine „Vorbelas- tung“ durch Kfz-Verkehr bereits gegeben. Für die Anwohner der Straße An St. Germanus wird es sicherlich zu geringfügig höheren Lärmimmissionen kommen als bisher. Allerdings ist bei einer Öffnung nicht mit einem nennenswerten Verkehrsaufkommen in der Straße An St. Germanus zu rechnen. Daher können die entstehenden Immissionen als gering angesehen werden. Sicherstellung Verkehrsführung: Die Sicherstellung der Verkehrsführung (z.B. Verhinderung des Befahrens weiterer Bereiche der Fußgängerzone, Beachtung der Einbahnstraßenregelung) kann bei dieser Variante zu Problemen führen: Zum einen kann in der Bahnhofstraße Richtung Bonner Straße nur durch eine entsprechende Beschilderung deutlich gemacht werden, dass keine Pkws rechts in die Querstraße hinter dem Rathaus einbiegen dürfen. Ein unerlaubtes Einfahren in die Querstraße hinter dem Rathaus kann dort zu Gefahrensituationen führen. Zum anderen kann ebenfalls nur durch eine Beschilderung gewährleistet werden, dass aus der Querstraße kommend nicht in Richtung Alfons-Müller-Platz/ Altes Rathaus weiter gefahren wird. Bei dieser Variante kann somit die Sicherstellung der Verkehrsführung nicht durch bauliche/ gestalterische Maßnahmen erfolgen, sondern alleine durch Beschilderung geregelt werden. Konfliktsituation: Der geplante Spielbereich hinter dem Rathaus soll gestalterisch klar abgegrenzt werden von den Parkplätzen, zum einen durch die baulichen Gegebenheiten („Spielterrassen“ liegen erhöht), zum anderen durch die Anlage eines breiten Fußweges zwischen Parkplätzen und Spielflächen. Aus diesen Gründen wird die Konfliktsituation für Kinder durch die Parkplätze und die Öffnung für den Kfz-Verkehr als gering eingestuft. Variante 1b: Öffnung Bahnhofstraße und An St. Germanus (Ausfahrt Richtung Bonner Straße) Bei einer Öffnung von An St. Germanus ergibt sich eine weitere Möglichkeit der Verkehrsführung: Die Fahrtrichtung in der Bahnhofstraße bleibt wie bisher. Daneben wird bei dieser Variante die Möglichkeit eröffnet, aus der Bahnhofstraße kommend in die Querstraße hinter dem Rathaus rechts einzubiegen und über An St. Germanus auf die Bonner Straße zu fahren. Bei dieser Variante ist es von Vorteil, die Parkplätze hinter dem Rathaus in Schrägaufstellung anzuordnen. Zu Variante 1a ergeben sich nur unterschiedliche Bewertungen hinsichtlich der Kriterien Verkehrsführung und mögliche Konfliktsituationen. Im Hinblick auf die weiteren Bewertungskriterien wie Fußgängerfrequenz, Aufenthaltsfunktion etc. wird auf die Erläuterungen zu Variante 1a verwiesen. Verkehrsführung: Die Verkehrsführung kann als übersichtlich bezeichnet werden und ist den Bürgern größtenteils durch die temporäre Öffnung der Bahnhofstraße geläufig. Durch die Öffnung als Einbahnstraße würde die Verkehrsführung klar geregelt, es ist nur sicherzustellen, dass kein Einfahren in die Fußgängerzone (Alfons-Müller-Platz) erfolgt. Durch eine Anordnung der Parkplätze in Schrägaufstellung ist gewährleistet, dass es beim Ausparken zu keinem Fahren entgegen der Einbahnstraßenrichtung kommt. Nachteil der Verkehrsführung ist, dass die Innenstadt sowie die Parkplätze rund ums Rathaus nur über die Pontivystraße erreichbar sind. Allerdings hat sich dies bei der derzeitigen Verkehrsführung bewährt. Konfliktsituationen: Der Einrichtungsverkehr und die „Schrägparker“ führen zu einer übersichtlichen Regelung in der Querstraße. Die Problematik der Nähe des Parkplatzes zu den „Spielterrassen“ kann durch eine gestalterisch klare Abgrenzung zu den Parkplätzen (durch die baulichen Gegebenheiten) sowie die Anlage eines breiten Fußweges zwischen Parkplätzen und Spielflächen entschärft werden. Durch Einrichtungsverkehr in der Querstraße hinter dem Rathaus werden Konfliktsituationen vermindert. Variante 2a: Öffnung der Querstraße hinter dem Rathaus als Stichstraße und Beibehaltung der Einbahnstraßenregelung in der Bahnhofstraße Bei einer Öffnung der Querstraße als „Stichstraße“ kann auf der Höhe von An St. Germanus eine Wendemöglichkeit integriert in die Parkplätze geschaffen werden. Die Öffnung der Bahnhofstraße im Einrichtungsverkehr wird beibehalten. An St. Germanus bleibt als Fußgängerzone erhalten. Auf der Querstraße würde dann Zweirichtungsverkehr entstehen. Fußgängerfrequenz: Die Querstraße hinter dem Rathaus weist eine sehr geringe Passantenfrequenz auf, so dass eine Öffnung für den Kfz-Verkehr zu geringen Einschränkungen für Fußgänger führen würde. Aufenthaltsfunktion: Wie bereits bei Variante 1a erläutert, soll durch gestalterische Maßnahmen sichergestellt werden, dass die Öffnung des Bereichs für den Kfz-Verkehr und die Anlage von Parkplätzen zu keiner wesentlichen Einschränkung der Aufenthaltsfunktion des Spielbereichs hinter dem Rathaus führt. Kfz-Aufkommen: Insgesamt ist zu erwarten, dass sich durch die Teilöffnung das Verkehrsaufkommen nicht erhöhen wird, da die Parkplätze hinter dem Rathaus lediglich einen Ersatz für die in der Bahnhofstraße entfallenden Parkplätze darstellen. In der Stichstraße selbst ist nur mit Parkplatzsuch- und Wendeverkehr zu rechnen, da es sich nicht um eine Durchgangsstraße handelt. Allerdings ist bei der vorliegenden Variante zu berücksichtigen, dass es zu Zweirichtungsverkehr auf der Querstraße kommen wird. Konfliktsituation: Bei einer Anlage der Parkplätze hinter dem Rathaus bleiben als Fahrspur und Fußgängerweg an der engsten Stelle 7,50 m übrig. Ein Zweirichtungsverkehr (gebraucht wird hier mind. 4,75 m) ist zwar möglich, es muss jedoch noch genügend Platz für Fußgänger gewährleistet werden. Zusätzlich ist zu beachten, dass beim Senkrechtparken eine Fahrgasse zum Rangieren von mind. 5,50 m bis 6,00 m benötigt wird. Zweirichtungsverkehr auf der Querstraße und dem gleichzeitigen Ein- und Ausparken kann an der schmalsten Stelle zu Konfliktsituationen mit den Fußgängern führen. Allerdings weist dieser Bereich nur eine geringe Passantenfrequenz auf. Schrägparken wird bei dieser Variante nicht empfohlen, da ansonsten zum Wenden immer bis zur Wendeanlage auf Höhe An St. Germanus gefahren werden muss. Bei Senkrechtparken wird stattdessen die Möglichkeit eröffnet, beim Ausparken direkt in die richtige Fahrtrichtung zu rangieren. Verkehrsführung: Am Ende der Stichstraße auf Höhe An St. Germanus muss sichergestellt werden, dass kein Weiterfahren der Autos erfolgt. Dies kann nur durch eine aufwändige Lösung mit Pollern, Schildern oder „Parklinsen“ erfolgen. Variante 2b: Öffnung der Querstraße als Stichstraße sowie Zweirichtungsverkehr in der oberen Bahnhofstraße Ein weiterer Vorschlag ist, die obere Bahnhofstraße zwischen Querstraße und Bonner Straße im ZweiRichtungsverkehr zu befahren. Momentan ist hier eine Einbahnstraßenregelung in Richtung Bonner Straße vorhanden. Kfz-Aufkommen: Prinzipiell kann das Aufkommen von Kfz-Schleichverkehr ausgeschlossen werden, da keine Durchgangsstraße entsteht. Allerdings ist durch die Einrichtung eines Zweirichtungsverkehrs in der oberen Bahnhofstraße mit einem höheren Verkehrsaufkommen als bisher in diesem Abschnitt zu rechnen, da die Parkplätze hinter dem Rathaus von der Bonner Straße aus schneller erreichbar sind. Im Gegenzug ist dann damit zu rechnen, dass es in der Bahnhofstraße (zwischen Pontivystraße und Neuem Rathaus) zu einer Abnahme des Kfz-Aufkommens kommt, da die Parkplätze hinter dem Rathaus nun besser über die obere Bahnhofstraße zu erreichen sind. Verkehrsführung: Bei dieser Variante kann nicht baulich sichergestellt werden, dass von der oberen Bahnhofstraße kommend nicht weiter in Richtung Altes Rathaus gefahren wird. Dies kann nur durch Beschilderung verhindert werden, es bleibt jedoch die Gefahr, dass dies teilweise nicht beachtet wird bzw. von Ortsunkundigen übersehen wird. Konfliktsituation: Die Breite der Fahrgasse von 5,50 m in der Bahnhofstraße ist theoretisch ausreichend für einen Zweirichtungsverkehr. Allerdings führt ein Zweirichtungsverkehr zu einem erhöhten Konfliktpotential mit Passanten, v.a. wenn mit einem zunehmenden Verkehrsaufkommen in der oberen Bahnhofstraße zu rechnen ist. Zudem ist die Bahnhofstraße eine wichtige Fußwegeachse zum Rhein. Ein Zweirichtungsverkehr ist für Fußgänger nicht so übersichltlich wie eine Einbahnstraßenregelung. Aus diesem Gründen ist die Einrichtung eines Zweirichtungsverkehr in der oberen Bahnhofstraße als kritisch anzusehen. Zusammenfassende Bewertung der Varianten und Gegenüberstellung des Status-Quo Im Folgenden werden die Varianten in einer Übersicht anhand von Kriterien zusammenfassend bewertet sowie dem derzeitigen „Status-Quo“ der Verkehrsführung (temporäre Öffnung der Bahnhofstraße im Einrichtungsverkehr) gegenübergestellt. Variante 1a Variante 1b Variante 2a Variante 2b „Status-Quo“ Öffnung An St. Germanus. (Einfahrt Bonner Straße) Öffnung An St. Germanus (Ausfahrt Bonner Straße) Öffnung Querstraße, Einrichtungsverkehr Bahnhofstr. Öffnung Querstraße, Zweirichtungsverkehr Bahnhofstr. Beibehaltung temporäre Öffnung der Bahnhofstr. Niedrige Fußgängerfrequenz + + + + o Aufenthaltsfunktion und -qualität o o o - + Geringe Konfliktsituation - + o - + Kein höheres Verkehrsaufkommen + + + o + Angrenzende Nutzungen o o o - o Sicherstellung Verkehrsführung - + o - o Stellplatzmöglichkeiten + + + + - Beschreibung Aus der Bewertungsmatrix und den ausgeführten Erläuterungen ergibt sich, dass die Variante 1b (Öffnung An St. Germanus, Ausfahrt Richtung Bonner Straße) zu favorisieren ist. Wichtig ist festzuhalten, dass die vorliegende Planung des Büros Pesch und Partner für die Umgestaltung dieses Bereichs so flexibel ist, dass es auf die grundsätzliche Gestaltung keinen Einfluss hat, welche Verkehrsführungsvariante umgesetzt wird (siehe Anlage, Detail Varianten Verkehrsführung). Eine Ausnahme bildet die vorzugsweise Anordnung von „Schrägparkern“ bei der Variante 1b. Allerdings kann eine Markierung der Parkplätze flexibel vorgenommen werden und auch noch später verändert werden. Ein Umbau der Fußgängerzone ist auch bei der Beibehaltung der jetzigen Verkehrsführung möglich. Allerdings ist dann zu berücksichtigen, dass die Parkplätze an der Bahnhofstraße (gegenüber Rathaus) entfallen und kein Ersatz dafür geschaffen werden kann. Im Vergleich dazu kann mit den vorgeschlagenen Varianten der Kfz-Öffnung jeweils Ersatz in ausreichender Zahl geschaffen werden. Stellplatzbilanz rund ums Rathaus bei den Varianten der Verkehrsführung (Hinweis: Status-Quo bezieht sich auf die Verkehrsführung und nicht die Gestaltung) Ort Anzahl P. Bestand Anzahl Parkplätze Planung Variante 1a Variante 1b Variante 2a+b Status-Quo Verkehrsführung Bahnhofstraße (neben Rathaus) 13 P 11 P 11 P 11 P 11 P Bahnhofstraße (vor den Häusern Pontivystraße 11-17) 12 P - - - - Pontivystraße 11 P 12 P 12 P 12 P 12 P Römerstraße 14 P 13 P 13 P 13 P 13 P - 23 P 15 P 20 P - 50 P 56 P 51 P 53P 33 P / +8P +1P +5P -15 P Nördlich des Rathauses Gesamt Differenz Planung/ Bestand Prüfung einer Öffnung der Fußgängerzone für den Radverkehr Ein weiterer Prüfauftrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz am 29.9.2009 thematisierte die Öffnung der Fußgängerzone für den Radverkehr. Im Folgenden wird untersucht, inwieweit dies für die gesamte Fußgängerzone oder Teilabschnitte umsetzbar ist. Dies ist als Diskussionsgrundlage für die weitere Abstimmung zu diesem Thema anzusehen. Nördliche Bahnhofstraße bis Altes Rathaus Im Bereich der oberen Bahnhofstraße ist die Einbahnstraße bereits für Fahrradfahrer in die Gegenrichtung geöffnet. So kann die Bahnhofstraße ihre Rolle als Verbindungsachse einnehmen. Diese Regelung hat sich bewährt und bislang nicht zu Konflikten geführt. Es ist zu befürworten, dass diese Regelung beibehalten wird. An St. Germanus Wird der Straßenzug An St. Germanus als Fußgängerzone beibehalten, kann eine Öffnung für den Radverkehr erfolgen. Eine gemeinsame Nutzung des Raumes für Fußgänger und Radfahrer erscheint durch den breiten Querschnitt des Straßenraumes und die geringe Passantenfrequenz in diesem Bereich unproblematisch. Dasselbe gilt für die Querstraße hinter dem Rathaus. Erfolgt eine Öffnung für den Kfz-Verkehr von An St. Germanus und der Querstraße als Einbahnstraße (siehe Variante 1a und b), so sollte zusätzlich die Durchfahrt für Radfahrer in die Gegenrichtung zugelassen werden. Wie schon analog zur oberen Bahnhofstraße kann auch hier mit geringen Konflikten gerechnet werden. Bei einer Öffnung lediglich der Querstraße hinter dem Rathaus als „Stichstraße“ ist eine Zulässigkeit des Radfahrverkehrs selbstverständlich, da dann auch die Autos im Zweirichtungsverkehr fahren. Es wird allerdings auch hier nicht mit Konflikten gerechnet. Alfons-Müller-Platz Der Alfons-Müller-Platz bleibt in jedem Fall Fußgängerzone. Bislang ist der Bereich für Radfahrer nicht freigegeben. Die Passantenfrequenz (siehe Anlage Passantenzählung) lässt jedoch eine Öffnung für den Fahrradverkehr sicherlich zu. Der Alfons-Müller-Platz bietet ausreichend Raum, um eine gemeinsame Nutzung des Platzes sicherzustellen. Der Durchgang Richtung Poststraße stellt die einzige Engstelle dar. Allerdings ist aufgrund der geringen Passantenfrequenz auch dort nicht mit Konflikten zwischen beiden Mobilitätsgruppen zu rechnen. Es ist somit davon auszugehen, dass keine Einschränkungen der Fußgänger durch den Radverkehr zu erwarten sind. Südliche Bahnhofstraße Die südliche Bahnhofstraße ist, nach der Flach-Fengler-Straße, der am zweitstärksten frequentierte Abschnitt der Fußgängerzone. Die Bahnhofstraße wird aufgrund von Außengastronomie sowie weiteren Sitzmöglichkeiten, zumindest in den Sommermonaten, recht intensiv genutzt. Der Straßenraum ist im Gegensatz zu den anderen Bereichen der Fußgängerzone mit einer Breite von ca.14 m relativ schmal. Eine Öffnung für den Radverkehr ist aus Sicht einer erhöhten Durchlässigkeit und besseren Verbindung grundsätzlich zu befürworten. Allerdings muss berücksichtigt werden, dass zwischen Fußgängern und Fahrradfahrern keine gefährlichen Konfliktpunkte entstehen. Es ist sicherlich sinnvoll, für diesen Bereich eine Öffnung im Rahmen einer Testphase durchzuführen. Die vorgesehene Umgestaltung der Bahnhofstraße mit einer klaren linearen Gliederung des Straßenraums in Vorzonen vor den Häusern/ Geschäften, Funktionsstreifen mit Sitzbänken/ Lampen und einem Durchgangsraum „begünstigt“ eine Öffnung für den Radverkehr. Der mittig gelegene „Bewegungsraum“ könnte zukünftig von den Fahrradfahrern mitgenutzt werden. Flach-Fengler-Straße Die Flach-Fengler-Straße ist die Geschäftsstraße mit der höchsten Passantenfrequenz (vgl. Passantenzählung, siehe Anlage). Die momentane Gestaltung der Flach-Fengler-Straße mit ihren verstreuten Bäumen, Bänken, Pflanzkübeln etc. bietet sich nicht für Fahrradverkehr an. Im Rahmen der Umgestaltung der Flach-Fengler-Straße ist eine Öffnung für den Radverkehr jedoch prinzipiell denkbar, da die Breite der Straße eine Öffnung zulässt. Es sollte jedoch nicht zu Konfliktpunkten mit Fußgängern kommen. Die geplante klare lineare Gliederung des Straßenraums in verschiedene Zonen (Vorzonen, Bewegungsraum, Funktionsstreifen) stünde im Einklang mit einer Öffnung für den Radverkehr. Es ist sinnvoll, für diesen Bereich eine Öffnung zunächst als Testphase durchzuführen. Fazit Nach Einschätzung der Verwaltung sind in der Fußgängerzone keine wesentlichen Konflikte zu erwarten bei einer Öffnung für den Radverkehr. Im Rahmen der Umgestaltung der Fußgängerzone und der dadurch entstehenden klaren linearen Zonierung des Straßenraums wird eine Öffnung für den Radverkehr empfohlen. Der mittig gelegene breite „Bewe- gungsstreifen“ könnte zukünftig von den Fahrradfahrern in gegenseitiger Rücksichtnahme mitgenutzt werden. In den Straßen mit einer hohen Passantenfrequenz (Flach-Flengler-Straße, südliche Bahnhofstraße) sollte eine Testphase durchgeführt werden. Schaffung eines „Seniorengartens“/ Mehrgenerationenplatzes Ein weiterer Prüfauftrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz am 29.9.2009 behandelte die mögliche Schaffung eines „Seniorengartens“ im Umfeld des Rathauses. Bei einem „Seniorengarten“ bzw. einem „Seniorenspielplatz“ handelt sich um eine Art Fitnesspark, der besonders für die Bedürfnisse von älteren Menschen ausgelegt ist. Verschiedene Geräte sollen ältere Menschen dazu anregen, sich auf den Plätzen sportlich zu betätigen und sich im Alter fit zu halten. Neben dem Begriff „Seniorenspielplatz“ wird auch oftmals der Begriff „Mehrgenerationenplatz“ benutzt. Im Gegensatz zu einem Seniorenspielplatz, der ausschließlich Fitnessgeräte für ältere Menschen bereithält, ist ein Mehrgenerationenplatz darauf ausgelegt, eine Begegnungsstätte für Jung und Alt zu sein. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen Angebote für Kinder und Senioren geschaffen werden. Aus Sicht der Verwaltung ist es sinnvoll, keinen reinen „Seniorenspielplatz“, sondern einen „Mehrgenerationenplatz“ zu schaffen, der verschiedene Generationen über Spiel, Spaß und körperliche Ertüchtigung zueinander führt. Wichtig ist, dass solche Angebote in räumlicher Nähe zu bestehenden Altenwohnheimen bzw. Senioreneinrichtungen entstehen. Für einen Mehrgenerationenplatz bieten sich in der Innenstadt folgende Standorte an: „Spielterrassen“ hinter dem Rathaus Auf den geplanten „Spielterrassen“ hinter dem Rathaus könnten Spielgeräte für Kinder zusammen mit Fitnessgeräten für Senioren aufgestellt werden. Zudem ist eine räumliche Nähe zu der vorhandenen Senioreneinrichtung in der Pontivystraße gegeben. Auf der geplanten Grünfläche an der Bahnhofstraße Die geplante Grünfläche an der Bahnhofstraße bietet Platz für Kinderspiel- sowie Seniorenfitnessgeräte. Allerdings ist zu beachten, dass es keine direkte gestalterische bzw. bauliche Abgrenzung zum Straßenverkehr gibt wie bei dem Bereich hinter dem Rathaus. Allerdings ist auch hier ein Verkehrsberuhigter Bereich vorhanden. Bei diesem Standort besteht ebenfalls eine räumliche Nähe zum Seniorenwohnen in der Pontivystraße. Nachteile bei beiden innerstädtisch gelegenen Standorten ist, dass es von den Senioren teilweise Vorbehalte geben könnte, sich mitten in der Innenstadt in exponierter Lage an Fitnessgeräten zu betätigen. Durch die Bebauung herum könnten sich Senioren zu sehr „beobachtet“ fühlen, um die Geräte zu benutzen. Rheinpark Im Rheinpark bietet sich die Schaffung eines Mehrgenerationenplatzes ebenfalls an, z.B. auf der Terrasse am Ruderclub oder am geplanten „Spielbalkon“. Auf die Terrasse beim Ruderclub soll auch der Bouleplatz verlegt werden. Zudem befindet sich dort im Gebäude bereits ein „Seniorentreff“. Dies sind Nutzungen, die dort die Ansiedlung eines Mehrgenerationenplatzes begünstigen würden. Aber auch auf dem geplanten „Spielbalkon“ könnten Spiel- und Sportgeräte für Jung und Alt optimal miteinander verbunden werden. Vorteile bieten die beiden Standorte im Rheinpark dahingehend, dass durch die Nähe zum Rhein das Rheinpanorama genossen werden kann und der Rheinpark gleichzeitig der Erholung dient. Zudem ist die Lage nicht so exponiert und von keinen umliegenden Gebäuden einsehbar. Die Senioren werden sich nicht so beobachtet fühlen, wenn sie einer sportlichen Betätigung nachgehen. Zudem regt sicherlich die umgebende Parklandschaft mehr zu einer Benutzung der Geräte an. Nachteil ist, dass der Rheinpark weiter entfernt ist von bestehenden Seniorenwohnanlagen. Aus Sicht der Verwaltung eignet sich dennoch aus oben genannten Gründen der Rheinpark am besten für die Umsetzung eines Mehrgenerationenplatzes. 3. Alternativen Die Planungsleistungen können aufgrund der Komplexität nicht verwaltungsintern erbracht werden. Der Verzicht auf die weitere Bearbeitung würde zu einer problematischen Zeitverzögerung bei der Gesamtmaßnahme führen. 4. Finanzielle Auswirkungen In seiner Sitzung am 22.4.2009 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz die Verwaltung ermächtigt, das Büro Pesch und Partner gemäß Angebot mit den Leistungsphasen 1 bis 3 zu beauftragen. Mit der vorliegenden Bearbeitung werden daher entsprechende Honorarzahlungen (Leistungsphase 2) fällig. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushalt 2009 auf dem Auftragssachkonto M 54170250 7852250 – Neugestaltung Fußgängerzone – vorhanden. Anlagen: - Planung Innenstadt: Umgestaltung der Fußgängerzone (maßstabslos) - Übersicht über die Varianten der Verkehrsführung - Fußgängerfrequenzen Innenstadt - Detail Varianten Verkehrsführung (maßstabslos)