Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Wesseling und seine Ausschüsse)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
138 kB
Datum
17.11.2009
Erstellt
17.06.10, 15:51
Aktualisiert
17.06.10, 15:51
Beschlussvorlage (Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Wesseling und seine Ausschüsse) Beschlussvorlage (Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Wesseling und seine Ausschüsse) Beschlussvorlage (Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Wesseling und seine Ausschüsse)

öffnen download melden Dateigröße: 138 kB

Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 191/2009 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Rechnungsprüfung Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Wesseling und seine Ausschüsse Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 30.10.2009 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 191/2009 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Düffel 30.10.2009 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Wesseling und seine Ausschüsse Beschlussentwurf: Die Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Wesseling und seine Ausschüsse in der Fassung vom 4. April 2006 wird wie folgt ergänzt bzw. geändert: 1. Hinter § 29 wird folgender Text eingefügt: „II.a Geschäftsführung der Unterausschüsse § 29a Grundregel (1) Der Hauptausschuss, der Jugendhilfeausschuss und der Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren können Unterausschüsse bilden. (2) Auf die Unterausschussmitglieder und das Verfahren in den Unterausschüssen finden grundsätzlich die §§ 26 und 27 dieser Geschäftsordnung entsprechende Anwendung, soweit nicht § 29b dieser Geschäftsordnung abweichende Regelungen enthält. § 29b Abweichung für das Verfahren der Unterausschüsse Zeit, Ort und Tagesordnung brauchen nicht nach § 4 dieser Geschäftsordnung öffentlich bekannt gemacht zu werden; bei nichtöffentlichen Sitzungen eines Unterausschusses bedarf es auch keiner Unterrichtung der Öffentlichkeit durch den Bürgermeister.“ 2. Der § 6 Abs. 2 Buchstabe f) erhält die Fassung: „Angelegenheiten der Rechnungsprüfung mit Ausnahme der Feststellung des Jahresabschlusses und des Gesamtabschlusses sowie der Entlastung des Bürgermeisters (§ 96 Abs. 1 GO NRW).“ Sachdarstellung: 1. Problem In seiner 1. Sitzung nach erfolgter Kommunalwahl hat der Rat am 27. Oktober 2009 beschlossen, dass wieder, wie schon bis zum Jahr 2006, Unterausschüsse gebildet werden sollen bei folgenden Ausschüssen: a) b) c) Unterausschuss Liegenschaften des Hauptausschusses, Unterausschuss Jugendhilfeplanung des Jugendhilfeausschusses, Unterausschuss Krankenhausangelegenheiten des Ausschusses für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren. Die Geschäftsordnung wurde letztmalig durch Ratsbeschluss vom 4. April 2006 geändert. In ihr findet sich keine Regelung für die Geschäftsführung der Unterausschüsse. Die Geschäftsordnung muss, damit sie auch für die Geschäftsführung der Unterausschüsse gilt, daher ergänzt werden. Weiterhin ist eine geringfügige Änderung des § 6 Abs. 2 der Geschäftsordnung (Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung) erforderlich, da die bisherige Formulierung „f) Angelegenheiten der Rechnungsprüfung mit Ausnahme der Beratung des im allgemeinen Berichtsband (§ 101 Absatz 3 GO) enthaltenen Prüfungsergebnisse (§ 94 Absatz 1 GO)“ nicht den Regelungen der Gemeindeordnung in Bezug auf das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) entspricht. 2. Lösung In die Geschäftsordnung werden die §§ 29a und 29b eingefügt (s. Beschlussentwurf Ziffer 1). Diese beiden Paragrafen sind inhaltlich identisch mit den Regelungen für Unterausschüsse, wie sie in der vor dem 4. April 2006 geltenden Fassung der Geschäftsordnung bestanden. In der Geschäftsordnung wird § 6 Abs. 2 Buchstabe f) angepasst (s. Beschlussentwurf Ziffer 2). 3. Alternativen Keine. 4. Finanzielle Auswirkungen Keine.