Daten
Kommune
Wesseling
Größe
138 kB
Datum
17.11.2009
Erstellt
17.06.10, 15:51
Aktualisiert
17.06.10, 15:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
191/2009
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Rechnungsprüfung
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Wesseling und seine Ausschüsse
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
30.10.2009
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 191/2009
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Düffel
30.10.2009
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Wesseling und seine Ausschüsse
Beschlussentwurf:
Die Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Wesseling und seine Ausschüsse in der Fassung vom 4. April
2006 wird wie folgt ergänzt bzw. geändert:
1. Hinter § 29 wird folgender Text eingefügt:
„II.a Geschäftsführung der Unterausschüsse
§ 29a
Grundregel
(1) Der Hauptausschuss, der Jugendhilfeausschuss und der Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit
und Senioren können Unterausschüsse bilden.
(2) Auf die Unterausschussmitglieder und das Verfahren in den Unterausschüssen finden grundsätzlich die
§§ 26 und 27 dieser Geschäftsordnung entsprechende Anwendung, soweit nicht § 29b dieser Geschäftsordnung abweichende Regelungen enthält.
§ 29b
Abweichung für das Verfahren der Unterausschüsse
Zeit, Ort und Tagesordnung brauchen nicht nach § 4 dieser Geschäftsordnung öffentlich bekannt gemacht zu
werden; bei nichtöffentlichen Sitzungen eines Unterausschusses bedarf es auch keiner Unterrichtung der
Öffentlichkeit durch den Bürgermeister.“
2. Der § 6 Abs. 2 Buchstabe f) erhält die Fassung:
„Angelegenheiten der Rechnungsprüfung mit Ausnahme der Feststellung des Jahresabschlusses und des
Gesamtabschlusses sowie der Entlastung des Bürgermeisters (§ 96 Abs. 1 GO NRW).“
Sachdarstellung:
1. Problem
In seiner 1. Sitzung nach erfolgter Kommunalwahl hat der Rat am 27. Oktober 2009 beschlossen, dass wieder, wie schon bis zum Jahr 2006, Unterausschüsse gebildet werden sollen bei folgenden Ausschüssen:
a)
b)
c)
Unterausschuss Liegenschaften des Hauptausschusses,
Unterausschuss Jugendhilfeplanung des Jugendhilfeausschusses,
Unterausschuss Krankenhausangelegenheiten des Ausschusses für Familie, Soziales, Gesundheit
und Senioren.
Die Geschäftsordnung wurde letztmalig durch Ratsbeschluss vom 4. April 2006 geändert. In ihr findet sich
keine Regelung für die Geschäftsführung der Unterausschüsse. Die Geschäftsordnung muss, damit sie auch
für die Geschäftsführung der Unterausschüsse gilt, daher ergänzt werden.
Weiterhin ist eine geringfügige Änderung des § 6 Abs. 2 der Geschäftsordnung (Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung) erforderlich, da die bisherige Formulierung „f) Angelegenheiten der Rechnungsprüfung mit
Ausnahme der Beratung des im allgemeinen Berichtsband (§ 101 Absatz 3 GO) enthaltenen Prüfungsergebnisse (§ 94 Absatz 1 GO)“ nicht den Regelungen der Gemeindeordnung in Bezug auf das Neue Kommunale
Finanzmanagement (NKF) entspricht.
2. Lösung
In die Geschäftsordnung werden die §§ 29a und 29b eingefügt (s. Beschlussentwurf Ziffer 1). Diese beiden
Paragrafen sind inhaltlich identisch mit den Regelungen für Unterausschüsse, wie sie in der vor dem 4. April
2006 geltenden Fassung der Geschäftsordnung bestanden.
In der Geschäftsordnung wird § 6 Abs. 2 Buchstabe f) angepasst (s. Beschlussentwurf Ziffer 2).
3. Alternativen
Keine.
4. Finanzielle Auswirkungen
Keine.