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Beschlussvorlage (Bestellung von Vertretern der Stadt Wesseling)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
100 kB
Datum
17.11.2009
Erstellt
17.06.10, 15:51
Aktualisiert
17.06.10, 15:51
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 178/2009 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Bürgermeisterbüro Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Bestellung von Vertretern der Stadt Wesseling Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 02.10.2009 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 178/2009 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Frau Hilger/ Herr Meerwein 02.10.2009 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Bestellung von Vertretern der Stadt Wesseling Beschlussentwurf: 1) Abwassertechnische Vereinigung Als Mitglied der Mitgliederversammlung wird bestellt: Als stellvertretendes Mitglied der Mitgliederversammlung wird bestellt: Bisheriges Mitglied der Mitgliederversammlung war Herr Martin Kosub, Entsorgungsbetriebe, sein Stellvertreter war Herr 1. Beigeordneter Bernhard Hadel, Verwaltung/II. 2) Deutsche Verkehrswacht Erftkreis e.V. Als Mitglied der Hauptversammlung wird bestellt: Als stellvertretendes Mitglied der Hauptversammlung wird bestellt: Ursprünglich war Mitglied der Hauptversammlung Herr Hans-Werner Eschweiler (derzeit N.N.), sein Stellvertreter war Herr Jürgen Poth, Polizeiwache Wesseling (derzeit N.N.). 3) Dickopsbachverband Als Mitglied der Verbandsversammlung wird bestellt: Als stellvertretendes Mitglied der Verbandsversammlung wird bestellt: Bisheriges Mitglied der Verbandsversammlung war Herr Theo Engels, CDU, sein Stellvertreter war Herr Peter Pfannkuche, Verwaltung/61. 4) Hochwassernotgemeinschaft Rhein e.V. Als Mitglied der Mitgliederversammlung wird bestellt: Als stellvertretendes Mitglied der Mitgliederversammlung wird bestellt: Bisheriges Mitglied der Mitgliederversammlung war Herr Friedrich Graf, CDU, sein Stellvertreter war Herr Lothar Schulze, Verwaltung/66. 5) Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGSt) Als Mitglied der Mitgliederversammlung wird bestellt: Als stellvertretendes Mitglied der Mitgliederversammlung wird bestellt: Bisheriges Mitglied der Mitgliederversammlung war Herr Bürgermeister Günter Ditgens, sein Stellvertreter war Herr 1. Beigeordneter Bernhard Hadel, Verwaltung/II. 6) Kommunaler Arbeitgeberverband NW Als Mitglied der Gruppenversammlung wird bestellt: Als stellvertretendes Mitglied der Gruppenversammlung wird bestellt: Bisheriges Mitglied der Gruppenversammlung war Herr Bürgermeister Günter Ditgens, sein Stellvertreter war Herr Jürgen Ruttkowski, Verwaltung/01. 7) Palmersdorfer Bachverband Als Mitglied der Verbandsversammlung wird bestellt: Als stellvertretendes Mitglied der Verbandsversammlung wird bestellt: Bisheriges Mitglied der Verbandsversammlung war Frau Marianne Schneider, CDU, ihr Stellvertreter war Herr Udo Pulver, CDU. 8) Radio Erft GmbH & Co. KG Als Mitglied der Gesellschafterversammlung wird bestellt: Als stellvertretendes Mitglied der Gesellschafterversammlung wird bestellt: Bisheriges Mitglied der Gesellschafterversammlung war Herr Detlef Troppens, FDP, sein Stellvertreter war Herr Joachim Weik, CDU. 9) Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH Als Mitglied des Aufsichtsrates wird bestellt: Als stellvertretendes Mitglied des Aufsichtsrates wird bestellt: Bisheriges Mitglied des Aufsichtsrates war Herr 1. Beigeordneter Bernhard Hadel, Verwaltung/II, seine Stellvertreterin war Frau Irmtraut Tóth, CDU. 10) Stadtwerke Wesseling GmbH Als Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung wird bestellt: Bisher übte Herr Bürgermeister Günter Ditgens diese Funktion aus. 11) Verband der Bibliotheken des Landes NW Als Mitglied der Mitgliederversammlung wird bestellt: Als stellvertretendes Mitglied der Mitgliederversammlung wird bestellt: Bisheriges Mitglied der Mitgliederversammlung war Frau Ilse Schellschmidt, FDP, ihre Stellvertreterin war Frau Claudia Troppens, FDP. 12) Verband kommunaler Städtereinigungsbetriebe Als Mitglied der Mitgliederversammlung wird bestellt: Als stellvertretendes Mitglied der Mitgliederversammlung wird bestellt: Bisheriges Mitglied der Mitgliederversammlung war Herr Erwin Esser, Entsorgungsbetriebe, ein Stellvertreter war nicht benannt. 13) vhw – Bundesverband für Wohneigentum und Stadtentwicklung e.V. Als Mitglied der Mitgliederversammlung wird bestellt: Als stellvertretendes Mitglied der Mitgliederversammlung wird bestellt: Bisheriges Mitglied der Mitgliederversammlung war Herr Hans-Peter Haupt, CDU, seine Stellvertreterin war Frau Hildegard Hergett, SPD. 14) Wirtschaftsförderung Rhein-Erft GmbH Als Mitglied der Gesellschafterversammlung wird bestellt: Als stellvertretendes Mitglied der Gesellschafterversammlung wird bestellt: Bisheriges Mitglied der Gesellschafterversammlung war Herr Ralf Dünow, CDU, sein Stellvertreter war Herr Hans-Peter Haupt, CDU. 15) Zweckverband „Kommunale Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur“ Als Mitglied der Verbandsversammlung wird bestellt: Als stellvertretendes Mitglied der Verbandsversammlung wird bestellt: Bisheriges Mitglied der Verbandsversammlung war Herr 1. Beigeordneter Bernhard Hadel, Verwaltung/II, sein Stellvertreter war Herr Hans-Peter Haupt, CDU. Sachdarstellung: 1. Problem Gemäß § 63 Abs. 2 GO NRW gilt für die Vertretung der Gemeinde in Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen § 113 GO NRW. Nach § 113 Abs. 2 S. 1 GO NRW vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde beteiligt ist. 2. Lösung Ist lediglich ein Vertreter zu bestellen, so erfolgt dies durch Mehrheitswahl gemäß § 50 Abs. 2 GO NRW (Umkehrschluß aus § 50 Abs. 4 GO NRW). Hinweis auf § 15 Abs. 2 S. 1 Halbsatz 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit zur Zusammensetzung einer Verbandsversammlung: Soweit Gemeinden oder Gemeindeverbände Verbandsmitglieder sind, werden die Vertreter durch die Vertretungskörperschaft für deren Wahlzeit aus ihrer Mitte oder aus den Dienstkräften des Verbandsmitgliedes bestellt. 3. Alternativen Keine 4. Finanzielle Auswirkungen Keine