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Beschlussvorlage (Bestimmung der Ausschussvorsitzenden durch die Fraktionen)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
53 kB
Datum
17.11.2009
Erstellt
17.06.10, 15:51
Aktualisiert
17.06.10, 15:51
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 176/2009 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Bürgermeisterbüro Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Bestimmung der Ausschussvorsitzenden durch die Fraktionen Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 02.10.2009 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 176/2009 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Frau Hilger/ Herr Meerwein 02.10.2009 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Bestimmung der Ausschussvorsitzenden durch die Fraktionen Beschlussentwurf: Es werden folgende Ausschussvorsitzende für die vom Rat gebildeten Ausschüsse bestimmt: Ausschuss: Vorsitzende/r: Sachdarstellung: 1. Problem Für die Bestimmung der Ausschussvorsitzenden sieht die GO NRW in § 58 Abs. 5 zwei Alternativen vor: a) Einigung der Fraktionen über die Verteilung der Ausschussvorsitze oder b) Zuteilung der Ausschussvorsitze in der Reihenfolge der Höchstzahlen. 2. Lösung zu a) Einigung der Fraktionen über die Verteilung der Ausschussvorsitze Haben sich die Fraktionen über die Verteilung der Ausschussvorsitze geeinigt und wird dieser Einigung nicht von einem Fünftel der Ratsmitglieder widersprochen, so bestimmen die Fraktionen die Ausschussvorsitzenden aus der Mitte der den Ausschüssen angehörenden stimmberechtigten Ratsmitglieder. zu b) Zuteilung der Ausschussvorsitze in der Reihenfolge der Höchstzahlen Kommt eine Einigung nicht zustande, werden den Fraktionen die Ausschussvorsitze in der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt, die sich durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen durch 1, 2, 3 usw. ergeben; mehrere Fraktionen können sich zusammenschließen. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los, das der Bürgermeister zu ziehen hat. Die Fraktionen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen, in der Reihenfolge der Höchstzahlen und bestimmen die Vorsitzenden. Sonderregelungen: Nach § 57 Abs. 3 GO NRW führt der Bürgermeister den Vorsitz im Hauptausschuss. Der Hauptausschuss wählt aus seiner Mitte einen oder mehrere Vertreter des Vorsitzenden. Der Jugendhilfeausschuss hat den Vorsitzenden aus dem Kreis der Mitglieder zu wählen, die dem Rat angehören. Im Wahlausschuss liegt der Vorsitz beim Wahlleiter. 3. Alternativen Keine 4. Finanzielle Auswirkungen Keine