Daten
Kommune
Wesseling
Größe
77 kB
Datum
02.12.2009
Erstellt
17.06.10, 15:51
Aktualisiert
17.06.10, 15:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
166/2009
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Finanzmanagement, -service u. Beteiligungen
Vorlage für
Kultur- und Partnerschaftsausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Benennung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die Jahresabschlussprüfung 2009 der
Kulturbetriebe der Stadt Wesseling
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
15.09.2009
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 166/2009
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Hummelsheim
15.09.2009
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Kultur- und Partnerschaftsausschuss
Betreff:
Benennung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die Jahresabschlussprüfung 2009 der Kulturbetriebe
der Stadt Wesseling
Beschlussentwurf:
Der Gemeindeprüfungsanstalt wird die W+ST Publica Revisionsgesellschaft mbH, Münchener Straße 1,
66763 Dillingen, für die Jahresabschlussprüfung 2009 der Kulturbetriebe der Stadt Wesseling vorgeschlagen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Gemäß § 106 Abs. 1 GO NRW sind Jahresabschluss und Lagebericht der Eigenbetriebe zu prüfen. Entsprechend Absatz 2 der genannten Vorschrift obliegt die Jahresabschlussprüfung der Gemeindeprüfungsanstalt, die sich zu deren Durchführung eines Wirtschaftsprüfers oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
bedient. Die Gemeinde kann einen Wirtschaftsprüfer bzw. eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorschlagen.
Die Gemeindeprüfungsanstalt soll dem Vorschlag der Gemeinde folgen. Sie kann zulassen, dass der Betrieb
im Einvernehmen mit dem Gemeindeprüfungsanstalt einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unmittelbar mit der Prüfung beauftragt.
Gemäß § 106 Abs. 3 GO NRW gelten die Bestimmungen der Absätze 1 und 2 entsprechend für die Einrichtungen, die gemäß § 107 Abs. 2 GO NRW entsprechend den Vorschriften über das Rechnungswesen der
Eigenbetriebe geführt werden, somit auch für die Kulturbetriebe der Stadt Wesseling.
Die Entscheidung über die Benennung des Prüfers für den Jahresabschluss obliegt gemäß § 6 Abs. 4 der
Betriebssatzung für die Kulturbetriebe dem Kultur- und Partnerschaftsausschuss.
2. Lösung
Im Kalenderjahr 2008 wurden die Honorare für die Wirtschaftsprüfertätigkeiten ausgeschrieben. Die W+ST
Publica Revisionsgesellschaft mbH, Münchener Straße 1, 66763 Dillingen bekam aufgrund des Ausschreibungsergebnisses den Prüfungsauftrag für das Geschäftsjahr 2008. Nach Rücksprache mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bleiben die Honorare für das Geschäftsjahr 2009 unverändert.
Die Betriebsleitung schlägt vor, der Gemeindeprüfungsanstalt – wie im Vorjahr - die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft W+ST Publica Revisionsgesellschaft mbH vorzuschlagen, die auch die Prüfung der Jahresabschlüsse der übrigen eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen, der Eigengesellschaft der Stadt und des
Wasserbeschaffungsverbandes Wesseling-Hersel übernehmen soll.
Sofern dem Beschlussentwurf gefolgt wird, wird die Betriebsleitung bei der Gemeindeprüfungsanstalt beantragen, der unmittelbaren Erteilung des Prüfungsauftrags an die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft W+ST
Publica Revisionsgesellschaft mbH zuzustimmen.
3. Alternativen
werden nicht vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Das Honorar für die Wirtschaftsprüfertätigkeit steht im Erfolgsplan der Kulturbetriebe der Stadt Wesseling zur
Verfügung.