Daten
Kommune
Wesseling
Größe
91 kB
Datum
06.10.2009
Erstellt
17.06.10, 15:51
Aktualisiert
17.06.10, 15:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
165/2009
- Mitteilung Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Soziale Hilfen und Wohnungswesen
Vorlage für
Ausschuss für Familie, Gesundheit und Soziales
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Gewährung von Zuschüssen aus der Budgetaufstockung „Soziales“
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
14.09.2009
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 165/2009
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Weidenhaupt
14.09.2009
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Familie, Gesundheit und Soziales
Betreff:
Gewährung von Zuschüssen aus der Budgetaufstockung „Soziales“
Beschlussentwurf:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen
Sachdarstellung:
Problem:
Die beiden letzten Sitzungstermine des AFGS am 28.Mai und 3. September wurden abgesetzt.
Am 28. Mai war der Haushalt 2009 noch nicht beraten und daher unklar, in welcher Höhe dem Ausschuss
Mittel zur Zuschussgewährung zur Verfügung stehen. Im September ist die haushaltswirtschaftliche Sperre in
Kraft getreten. Daraufhin hat der Ältestenrat die Empfehlung ausgesprochen, zunächst bis zur Klärung der
Haushaltssituation abzuwarten und erst dann über das weitere Vorgehen zu beraten.
Daher hat der AFGS im Jahr 2009 noch keine Beschlüsse über die Bezuschussung der in Wesseling im
sozialen Bereich tätigen Vereine, Verbände und Organisationen getroffen.
Inzwischen liegen der Verwaltung sieben Einzelanträge auf Zuschussgewährung aus Mitteln der
Budgetaufstockung „Soziales“ vor.
Seitens dieser Antragsteller wird vermehrt nachgefragt, ob und in welcher Höhe diese noch im Jahr 2009 für
ihre Projekte mit einer finanziellen Unterstützung durch die Stadt rechnen können.
Auf dem PSK 050 351 001 5379900 Budgetaufstockung stehen im Haushaltsjahr 2009 10.000,00 € zur
Verfügung.
Bedingt durch die am 11.08.2009 verfügte haushaltswirtschaftliche Sperre stehen auf dem PSK nun noch
3.000,00 € zur Verfügung (7.000,00 € sind gesperrt - „70 % - Kürzung“).
Dies macht eine sorgfältige Abwägung und Verteilung der verbleibenden Mittel zur Förderung von Projekten
von Vereinen, Verbänden, Organisationen usw., die sich im Karitativen und sozialen Bereich engagieren,
erforderlich.
Die folgende Aufstellung soll dem Ausschuss einen Überblick über die auf die Tagesordnung dieser
Ausschusssitzung aufgenommenen Einzelanträge, Inhalt der Förderanträge, finanzielle Auswirkungen bei
Anwendung der Förderrichtlinie und Vorschläge der Verwaltung verschaffen.
mögl. Bezuschussung unter
Anwendung der Förderrichtlinie:
1. Schwangerenkonfliktberatung donum vitae
(Förderantrag zur Unterstützung der Vereinsarbeit
in unbestimmter Höhe)
Vorlage Nr. 13/2009 1.Ergänzung
Nach Beratungsergebnis
Vorschlag der Verwaltung: 0,00 €
2. Caritas St. Andreas
(1. Tagesbusfahrt für Senioren (2.500,00 €),
2. Feier am Heiligen Abend (1.200,00 €))
Vorlage Nr. 41/2009 1.Ergänzung
lt. Förderrichtlinie:
1.
225,00 €
2.
540,00 €
3. Caritas St. Andreas
(Zuschussantrag für die Integrationsarbeit ausländischer
Mitbürger in unbestimmter Höhe)
Vorlage Nr. 42/2009 1.Ergänzung
Nach Beratungsergebnis
Vorschlag der Verwaltung: 200,00 €
4. Wesselinger Frauen Treff e.V.
(Renovierungszuschuss (300,00 €) u. Anschaffung
einer gebrauchen Küchenzeile (1.500,00 €))
Vorlage Nr. 76/2009
Nach Beratungsergebnis
Vorschlag der Verwaltung: 0,00 €
5. Ev. Frauenhilfe Rheinland e.V.
(Zuschuss zur Durchführung eines Integrationsseminars für
Migrantinnen in unbestimmter Höhe)
Vorlage Nr. 86/2009
Nach Beratungsergebnis
Vorschlag der Verwaltung: 0,00 €
6. VdK Ortsverein Wesseling
(1.Zuschuss Busfahrt ins „Hänneschen“ (275,00 €), 2. Busfahrt
an die Mosel (616,50 €), 3. Mehrtagesfahrt (1.765,00 €),
4. die Jahresabschlussfeier (1.750,00 €))
Vorlage Nr. 135/2009
lt. Förderrichtlinie:
1.
225,00 €
2.
225,00 €
3.
795,00 €
4.
790,00 €
7. CBT Wohnhaus St. Lucia
(Zuschuss für die Teilnehmer eines Seniorenurlaubs
(8 x 516,00 € = 4.128,00 €))
Vorlage Nr. 137/2009
Nach Beratungsergebnis
Vorschlag der Verwaltung: 0,00 €
Summe:
3.000,00 €
Angesichts der auch für die übrigen PSK des FB -50- verhängten haushaltswirtschaftlichen Sperre sind keine
disponiblen Mittel mehr vorhanden, die im Falle von weitergehenden Beschlüssen des AFGS zur Deckung
herangezogen werden können.
Es können daher aus Sicht der Verwaltung ausschließlich die auf dem PSK verbleibenden 3.000,00 € für die
vorstehenden Förderanträge verausgabt werden.