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Beschlussvorlage (Zuschussantrag für 2010 und Verwendungsnachweis für 2009 des CVJM Wesseling Hier: Offene Kinder- und Jugendarbeit in der Spielstube des evangelischen Gemeindezentrums an der Kreuzkirche in Wesseling)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
79 kB
Datum
23.06.2010
Erstellt
18.06.10, 12:51
Aktualisiert
18.06.10, 12:51
Beschlussvorlage (Zuschussantrag für 2010 und Verwendungsnachweis für 2009 des CVJM Wesseling
Hier: Offene Kinder- und Jugendarbeit in der Spielstube des evangelischen Gemeindezentrums an der Kreuzkirche in Wesseling) Beschlussvorlage (Zuschussantrag für 2010 und Verwendungsnachweis für 2009 des CVJM Wesseling
Hier: Offene Kinder- und Jugendarbeit in der Spielstube des evangelischen Gemeindezentrums an der Kreuzkirche in Wesseling) Beschlussvorlage (Zuschussantrag für 2010 und Verwendungsnachweis für 2009 des CVJM Wesseling
Hier: Offene Kinder- und Jugendarbeit in der Spielstube des evangelischen Gemeindezentrums an der Kreuzkirche in Wesseling)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 134/2010 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Jugendhilfe Vorlage für Jugendhilfeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Zuschussantrag für 2010 und Verwendungsnachweis für 2009 des CVJM Wesseling Hier: Offene Kinder- und Jugendarbeit in der Spielstube des evangelischen Gemeindezentrums an der Kreuzkirche in Wesseling Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 19.05.2010 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 134/2010 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Markus Kröger 19.05.2010 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Betreff: Zuschussantrag für 2010 und Verwendungsnachweis für 2009 des CVJM Wesseling Hier: Offene Kinder- und Jugendarbeit in der Spielstube des evangelischen Gemeindezentrums an der Kreuzkirche in Wesseling Beschlussentwurf: Der Verwendungsnachweis wird als ordnungsgemäß anerkannt. Der CVJM Wesseling erhält für das Jahr 2010 für die offene Kinder- und Jugendarbeit in der Spielstube des Gemeindezentrums der ev. Kirchengemeinde Wesseling einen Zuschuss in Höhe von 2000,00€ gewährt. Die Mittel werden den Erträgen der Stiftung zur Förderung der Jugendarbeit entnommen. Über diesen Zuschuss ist bis zum 31.3.2010 ein Verwendungsnachweis zu führen, in dem alle Einnahmen und Ausgaben aufgeführt werden müssen. Sachdarstellung: 1. Problem Der Christliche Verein junger Menschen (CVJM Wesseling) hat mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 1.9.2009 zur Fortführung der offenen Kinder- und Jugendarbeit in der Spielstube der Kreuzkirche für das Jahr 2009 einen Zuschuss von 854,69 € erhalten. Darüber hinaus wurde im Jahr 2009 nicht verbrauchte Zuschussmittel des Jugendhilfeausschuss aus dem Jahr 2008 in Höhe von 845,31 € eingesetzt. Der Verwendungsnachweis für das Jahr 2009 wurde verspätet, jedoch inhaltlich korrekt eingereicht. Der CVJM bittet in seinem Antrag vom 27.4.2010 zur Fortführung der o.g. Tätigkeit für das Jahr 2010 um einen Zuschuss in Höhe von 2.000,00 €. Der CVJM hat die offene Kinder- und Jugendarbeit in der Spielstube der Kreuzkirche im Jahr in gewohnter Weise fortgeführt. Ort: Gemeindezentrum der Kreuzkirche Zielgruppe: Kinder im Alter von 6 bis 10 Jahren Zeit: Montag und Mittwoch jeweils von 15:00 bis 17:30 Uhr Besucherzahl pro Tag: ca. 15 Für dieses freizeitpädagogische Angebot besteht nach Einschätzung der Verwaltung weiterhin ein Bedarf. 2. Lösung Es wird vorgeschlagen, dem CVJM Wesseling für das Jahr 2010 einen Zuschuss in Höhe von 2000,00 € zu gewähren. 3. Alternativen Es werden keine vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Die Mittel werden den Erträgen der Stiftung zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit entnommen. Hier stand ein Ansatz von 29.000,00 € zur Verfügung. Mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 23.3.2010 wurden bereits 9.000,00 € für Zuschüsse an freie Träger der Jugendhilfe (Ferienfahrten, etc.) gebunden.