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Beschlussvorlage (45. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Plangebiet "Landschaftsraum Eichholz" hier: - Beratung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB - Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB )

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
97 kB
Datum
04.03.2009
Erstellt
21.06.10, 20:23
Aktualisiert
21.06.10, 20:23
Beschlussvorlage (45. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Plangebiet "Landschaftsraum Eichholz"
hier: - Beratung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
          gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB
        - Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB       ) Beschlussvorlage (45. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Plangebiet "Landschaftsraum Eichholz"
hier: - Beratung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
          gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB
        - Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB       ) Beschlussvorlage (45. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Plangebiet "Landschaftsraum Eichholz"
hier: - Beratung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
          gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB
        - Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB       ) Beschlussvorlage (45. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Plangebiet "Landschaftsraum Eichholz"
hier: - Beratung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
          gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB
        - Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB       )

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 243/2008 1. Ergänzung Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Stadtplanung 80 Vorlage für Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) 45. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Plangebiet "Landschaftsraum Eichholz" hier: - Beratung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB - Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche 80 16.12.2008 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 243/2008 1. Ergänzung Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Ursula Schneider 16.12.2008 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz Betreff: 45. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Plangebiet "Landschaftsraum Eichholz" hier: - Beratung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB - Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB Beschlussentwurf: 1. Die Auswertung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB (Listen 1 und 2 - Auswertung/ Abwägungsvorschläge - in der Fassung der Beschlussvorlage 243/ 2008) wird zur Kenntnis genommen. Die Auswertung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB (Listen 3 und 4 - Auswertung/ Abwägungsvorschläge - in der geänderten Fassung der Beschlussvorlage 243/ 2008 1. Ergänzung) wird zur Kenntnis genommen. 2. Die öffentliche Auslegung des in der Sitzung vorliegenden Entwurfs der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes „Landschaftsraum Eichholz“ (in der geänderten Fassung der Beschlussvorlage 243/ 2008 1. Ergänzung) wird gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen. Der in der Sitzung vorliegende Entwurf der gemäß §§ 2 a, 5 (5) BauGB beigefügten Begründung (Teil A - in der geänderten Fassung der Beschlussvorlage 243/ 2008 1. Ergänzung) wird zur Kenntnis genommen. Der in der Sitzung vorliegende Entwurf der gemäß §§ 2 a, 5 (5) BauGB beigefügten Begründung (Teil B Umweltbericht - in der Fassung der Beschlussvorlage 243/ 2008) wird zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: 1. Problem Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung am 03.12.2008 beschlossen, die Vorlage 243/ 2008 zur 45. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) „Landschaftsraum Eichholz“ (Beratung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB) zu vertagen. Weiterhin ist die Verwaltung beauftragt worden, die Entwurfsfassung der 45. FNP- Änderung „Landschaftsraum Eichholz“ dahingehend zu überarbeiten, dass die optionale Möglichkeit einer Gemeinbedarfseinrichtung, z.B. eines Bürgerhauses, innerhalb der geplanten Wohnbauflächen vorsorglich durch geeignete textliche Regelungen bezüglich der Zulässigkeit einer Gemeinbedarfseinrichtung weiterhin offen steht. Das Ergebnis des Prüfauftrages ist in die vorliegende Entwurfsfassung zur 45. FNP- Änderung „Landschaftsraum Eichholz“ durch die Aufnahme des folgenden textlichen Hinweises zur Zulässigkeit von Gemeinbedarfseinrichtungen innerhalb der dargestellten Wohnbauflächen umgesetzt worden: Gemeinbedarfseinrichtungen Innerhalb der dargestellten Wohnbauflächen sind Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke, z.B. ein Bürgerhaus, zulässig. Dieser Hinweis korrespondiert mit den Regelungen der Baunutzungsverordnung (BauNVO), die grundsätzlich die Zulässigkeit von Gemeinbedarfseinrichtungen (Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke) innerhalb von Wohnbauflächen und den daraus entwickelten Allgemeinen Wohngebieten (WA) ermöglichen (§ 4 (2) Nr. 3 BauNVO). Die sachgerechte Aufnahme des o.g. textlichen Hinweises in die Entwurfsfassung der 45. FNP- Änderung hat zu textlichen Änderungen bei folgenden Entwurfsunterlagen geführt: - - Listen 3 und 4 (Auswertung/ Abwägungsvorschläge) - Liste 3, Seite 9 - Ergänzung der Stellungnahme der Verwaltung/ des Abwägungsvorschlages zur Bürgerstellungnahme Nr. 1 - Liste 4, Seite 25 - Ergänzung der Stellungnahme der Verwaltung/ des Abwägungsvorschlages zur Behördenstellungnahme Nr. 25 Entwurf der 45. FNP- Änderung „Landschaftsraum Eichholz“ Ergänzung der textlichen Hinweise um den o.g. Hinweis zur Zulässigkeit von Gemeinbedarfseinrichtungen Begründung zur 45. FNP- Änderung - Teil A Seite 16, Kap. 6.1, Ergänzung durch einen 4. Absatz zur planerischen Erläuterung des Hinweises Aus verfahrensrechtlichen Gründen sowie zur besseren Nachvollziehbarkeit der Beschlussfassung sind der Beschlussvorlage 243/ 2008 1. Ergänzung die vollständigen Plan- bzw. Textfassungen der geänderten Entwurfsunterlagen beigefügt (vgl. Beschlussentwurf Punkt 1 Satz 2, Punkt 2 Sätze 1 und 2 sowie Anlagen). Folgende für die Beschlussfassung relevanten Entwurfsunterlagen aus der Beschlussvorlage 243/ 2008 sind unverändert geblieben: - Übersichtsplan - Geltungsbereich der 45. FNP- Änderung „Landschaftsraum Eichholz“ Vermerk über die Infomobil- Veranstaltung Niederschrift über die Bürgerinformation Listen 1 und 2 (Auswertung/ Abwägungsvorschläge) Begründung zur 45. FNP- Änderung - Teil B Umweltbericht Die unveränderten Entwurfsunterlagen werden nicht erneut beigefügt, sondern bleiben weiterhin in der Fassung der Beschlussvorlage 243/ 2008 Gegenstand der Beschlussfassung zur 45. FNP- Änderung „Landschaftsraum Eichholz“ (vgl. Beschlussentwurf Punkt 1 Satz 1, Punkt 2 Satz 3 sowie Anlagen zur Beschlussvorlage 243/ 2008). Zur besseren Nachvollziehbarkeit der Beschlussfassung wird der Beschlussentwurf der Vorlage 243/ 2008 durch den Beschlussentwurf der Vorlage 243/ 2008 1. Ergänzung ersetzt. 2. Lösung Es wird vorgeschlagen, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz die Auswertung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB gemäß dem Beschlussentwurf 243/ 2008 1. Ergänzung zur Kenntnis nimmt. Weiterhin wird vorgeschlagen, die Entwurfsfassung der 45. FNP- Änderung „Landschaftsraum Eichholz“ gemäß dem Beschlussentwurf 243/ 2008 1. Ergänzung öffentlich auszulegen (§ 3 (2) BauGB). Die begleitend zur Aufstellung der Bauleitplanung „Landschaftsraum und Wohngebiet Eichholz“ erarbeiteten Fachgutachten mit umweltrelevanten Informationen (Schalltechnische Untersuchung, Verkehrsgutachten) werden gemäß § 3 (2) BauGB ebenfalls öffentlich ausgelegt. 3. Alternativen Keine 4. Finanzielle Auswirkungen Mit der Aufstellung der 45. FNP- Änderung werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufwertung des „Landschaftsraumes Eichholz“ und dessen Einbeziehung in das Freiraumkonzept „RegioGrünGrünachse Süd“ geschaffen. Damit können künftig Flächen innerhalb des „Landschaftsraumes Eichholz“ für naturschutzrechtliche Ausgleichsflächen und Ausgleichsmaßnahmen, u.a. für die Entwicklung der Wohnbaufläche Eichholz, bereitgestellt werden. Im Rahmen des RegioGrün- Konzeptes, als Projekt der Regionale 2010, werden Möglichkeiten zur Einwerbung von Fördermitteln, u.a. für die Aufwertung des „Landschaftsraumes Eichholz“, geprüft. Hinsichtlich der im Plangeltungsbereich der 45. FNP- Änderung dargestellten, geringfügigen Erweiterung der FNP- Wohnbaufläche sind im Zeitraum 2009- 2018 (geplanter Zeitraum für die Vermarktung des „Wohngebietes Eichholz - 1. und 2. Bauabschnitt“) Einnahmen für die Stadt Wesseling aus dem Verkauf attraktiver Wohngrundstücke zu erwarten. Auf Grund der Projektpartnerschaft mit der LEG S Köln GmbH und der PARETO GmbH ist die Stadt Wesseling mit einem 1/ 3- Anteil an den Kosten und Erlösen der Projektentwicklung des „Wohngebietes Eichholz“ beteiligt. Der Rat der Stadt Wesseling hat Haushaltsmittel für die Projektentwicklung „Wohngebiet Eichholz“ auf dem Auftragssachkonto M01200690 7852690 bereitgestellt. Anlagen: - Listen 3 und 4 - geänderte Fassung der Auswertung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen/ Abwägungsvorschläge - 45. FNP- Änderung „Landschaftsraum Eichholz“ (geänderte Entwurfsfassung - Verkleinerung) - Begründung zur 45. FNP- Änderung (Teil A - geänderte Entwurfsfassung) Anmerkung: Die Fraktionen erhalten je eine Farbfassung des geänderten Entwurfes der 45. FNP- Änderung „Landschaftsraum Eichholz“ im Maßstab 1 : 2.500.