Daten
Kommune
Wesseling
Größe
108 kB
Datum
11.03.2009
Erstellt
21.06.10, 20:23
Aktualisiert
21.06.10, 20:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
291/2008
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Jugendhilfe
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Zuschüsse an freie Träger der Jugendhilfe 2009
Freizeit-, Bildungsmaßnahmen, Mitarbeiterschulungen, Fahrten in die Partnerstädte, mehrtägige
Maßnahmen einer verlässlichen Ferienbetreuung (Ferienspaß)
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
09.12.2008
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 291/2008
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Kröger
09.12.2008
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Betreff:
Zuschüsse an freie Träger der Jugendhilfe 2009
Freizeit-, Bildungsmaßnahmen, Mitarbeiterschulungen, Fahrten in die Partnerstädte, mehrtägige Maßnahmen
einer verlässlichen Ferienbetreuung (Ferienspaß)
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss legt die Fördersätze an Träger von Freizeit-, Bildungsmaßnahmen und
Mitarbeiterschulungen für 2009 wie folgt fest:
1.
Mitarbeiterschulungen
Tagessatz für mehrtägige Veranstaltungen für einen Teilnehmer aus Wesseling:
Tagessatz für eintägige Veranstaltungen für einen Teilnehmer aus Wesseling:
2.
Bildungsmaßnahmen
Tagessatz für einen Teilnehmer aus Wesseling:
Tagessatz für einen Betreuer:
Betreuer werden im Verhältnis 1 : 10 bezuschusst (1 Betreuer auf 10 Teilnehmer).
3.
3,00 €
3,00 €
Fahrten in die Partnerstädte
Tagessatz für einen Teilnehmer aus Wesseling:
Tagessatz für einen Betreuer:
Die Betreuer werden im Verhältnis 1 : 7 bezuschusst (1 Betreuer auf 7 Teilnehmer).
6.
3,00 €
3,00 €
Mehrtägige Ferien- und Freizeitmaßnahmen
Tagessatz für einen Teilnehmer aus Wesseling:
Tagessatz für einen Betreuer:
Die Betreuer werden im Schlüssel 1 : 7 bezuschusst (1 Betreuer auf 7 Teilnehmer).
5.
3,00 €.
3,00 €.
Tagesmaßnahmen
Tagessatz für einen Teilnehmer aus Wesseling:
Tagessatz für einen Betreuer:
Die Betreuer werden im Verhältnis 1 : 7 bezuschusst (1 Betreuer auf 7 Teilnehmer).
4.
12,00 €
5,00 €
Maßnahmen einer verlässlichen Ferienbetreuung
6,00 €
3,00 €
Tagesssatz für eine Teilnehmer aus Wesseling:
Tagessatz für einen Betreuer:
Die Betreuer werden im Verhältnis 1 : 7 bezuschusst (1 Betreuer auf 7 Teilnehmer).
10,00 €
3,00 €
Zuschussvoraussetzungen für Maßnahmen einer verlässlichen Ferienbetreuung:
Teilnehmeralter: 6 –17 Jahre
Schriftlicher Antrag im Bereich Jugendhilfe der Stadt Wesseling: 2 Wochen vor der Maßnahme
Frist Verwendungsnachweis: 4 Wochen nach Beendigung der Maßnahme
Veranstaltungsdauer: Mindestens 4-5 Tage ohne Unterbrechung
Veranstaltungsort: Wesseling
Veranstaltungsart: Offenes Angebot der Kinder- und Jugendarbeit
7.
Sonderzuschüsse
Der Tagessatz für einen sonderzuschussberechtigten Teilnehmer aus Wesseling beträgt bei allen o.g.
Maßnahmen einheitlich 7,00 €. Der Sonderzuschuss wird zusätzlich zum normalen Tagessatz gewährt. Die
Träger werden schriftlich darauf hingewiesen, dass die Sonderzuschüsse ausschließlich zur Reduzierung
des Teilnehmerbeitrages für die sonderzuschussberechtigten Teilnehmer eingesetzt werden dürfen.
8.
Allgemeine Zuschussvoraussetzungen für alle Maßnahmen:
a)
Die geförderten Teilnehmer aus Wesseling müssen bei einer Mitarbeiterschulung mindestens
15 Jahre alt sein.
Bei Bildungsmaßnahmen werden Teilnehmer aus Wesseling im Alter zwischen 6 und 26
Jahren gefördert.
Bei allen anderen Maßnahmen werden Teilnehmer aus Wesseling im Alter
zwischen 6 und 17 Jahren gefördert.
Bei allen mehrtägigen Maßnahmen werden An- und Abreisetag als 1 Tag gefördert.
Der Antrag auf Förderung muss zusammen mit dem Verwendungsnachweis spätestens 4
Wochen nach Beendigung der Maßnahme im Bereich Jugendhilfe eingereicht worden sein.
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
b)
c)
d)
e)
f)
Veranstaltungen schulischer Art, z.B. Klassenfahrten während der Schulzeit
Veranstaltungen, die den Charakter von Sportwettkämpfen oder
Trainingslehrgängen haben
Veranstaltungen überwiegend gewerkschaftlicher Art
Veranstaltungen parteipolitischer Art
Veranstaltungen mit kommerziellem Charakter
Veranstaltungen im Zusammenhang mit öffentlichen Demonstrationen
Zur Förderung der oben genannten Maßnahmen werden Mittel in Höhe von 26.500,00 € über den städtischen
Haushalt zur Verfügung gestellt.
Die Verwaltung wird ermächtigt, den bewilligten Betrag im Rahmen der zur vorläufigen Haushaltswirtschaft
getroffenen Bestimmungen zahlbar zu machen.
....
...
.....
Sachdarstellung:
1. Problem
Im Jahr 2008 wurden Mittel in Höhe von 15.226,00 € (Stand 9.12.2008) an Träger von Freizeit-,
Bildungsmaßnahmen und Mitarbeiterschulungen und Angebote einer verlässlichen Ferienbetreuung
(Ferienspaß) ausgezahlt.
Im Jahr 2008 wurden 11.274,00 € nicht verausgabt, da nur wenige Anträge zu den Maßnahmen einer
verlässlichen Ferienbetreuung vorlagen, keine Anträge für Fahrten in die Partnerstädte vorlagen und
insgesamt das Antragsvolumen zurück gegangen ist.
Es kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht eindeutig festgestellt werden, ob generell das Antragsvolumen
rückläufig ist, da bei vielen Trägern die Maßnahmenplanung für das Jahr 2009 noch nicht abgeschlossen ist.
2. Lösung
Zur Finanzierung wurden in den Haushaltsanmeldungen für das Jahr 2009 Mittel in Höhe von 26.500,00 €
beantragt. Die bisherigen Richtlinien für die Förderung von Maßnahmen freier Träger werden auch für das
Kalenderjahr 2009 beschlossen.
3. Alternativen
--/-4. Finanzielle Auswirkungen
siehe oben