Daten
Kommune
Wesseling
Größe
82 kB
Datum
10.02.2009
Erstellt
21.06.10, 20:23
Aktualisiert
21.06.10, 20:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
284/2008
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Finanzmanagement, -service u. Beteiligungen
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling;
Feststellung des Jahresabschlusses 2007, Behandlung des Jahresverlusts
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
25.11.2008
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 284/2008
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Hummelsheim
25.11.2008
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Rat
Betreff:
Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling;
Feststellung des Jahresabschlusses 2007, Behandlung des Jahresverlusts
Beschlussentwurf:
Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Sondervermögens für das Wirtschaftsjahr 2007 in der
Fassung, die der Vorlage Nr. 284/2008 beigefügt ist, werden festgestellt.
Das Wirtschaftsjahr 2007 schließt mit einem Jahresverlust von 441.893,97 € ab. Von dem nach Saldierung
des Jahresverlusts mit der im Wirtschaftsjahr von der Stadt bereits geleisteten Verlustabdeckung von
725.400,00 € und dem Gewinnvortrag aus dem Jahr 2006 von 591.368,00 € verbleibenden Überschuss von
874.874,03 wird ein Teilbetrag von 400.000,00 € an den städtischen Haushalt zurückgezahlt und der Rest
(474.874,03 €) auf neue Rechnung vorgetragen.
Der Betriebsleitung wird bis zum Bilanzstichtag die vorbehaltlose Entlastung erteilt.
Sachdarstellung:
1. Problem
Der von der Betriebsleitung aufgestellte Jahresabschluss 2007 der Kindertageseinrichtungen der Stadt
Wesseling bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, sowie der Lagebericht wurden
zwischenzeitlich durch den beauftragten Wirtschaftsprüfer geprüft. Der Prüfungsbericht schließt ab mit
folgendem Prüfungsvermerk:
„Meine Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach meiner Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung
und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der
Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der
Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Allen stimmberechtigten Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses wurde je ein Exemplar des Prüfberichts
zugeleitet. Jahresabschluss und Lagebericht sind zudem der Vorlage beigefügt.
Gemäß § 26 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) sind Jahresabschluss und Lagebericht durch den
Rat der Gemeinde – nach Vorberatung durch den Betriebssausschuss – festzustellen, und es ist zugleich
über die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlusts zu entscheiden.
2. Lösung
Das Wirtschaftsjahr 2007 schließt mit einem Jahresverlust von 441.893,97 € ab. Die von der Stadt bereits im
Wirtschaftsjahr geleistete vorläufige Verlustabdeckung von 725.400,00 € reichte zur vollständigen
Abdeckung des Jahresverlusts aus. Unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags aus dem Jahr 2006 von
591.368,00 € verbleibt ein Überschuss von 874.874,03 € Ursächlich für den im Vergleich zum
Wirtschaftsplan geringeren Jahresverlust sind geringere Personalaufwendungen und höhere Zinserträge als
im Wirtschaftplan kalkuliert.
Die Betriebsleitung schlägt vor, von dem verbleibenden Überschuss einen Teilbetrag von 400.000,00 € an
den städtischen Haushalt zurückzuzahlen und den Rest (474.874,03 €) insbesondere wegen der mit der
Umsetzung des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz)
verbundenen wirtschaftlichen Risiken im Betrieb zu belassen und auf neue Rechnung vorzutragen.
3. Alternativen
werden nicht vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
sind dargestellt.