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Beschlussvorlage (Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling; Feststellung des Jahresabschlusses 2007, Behandlung des Jahresverlusts)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
82 kB
Datum
10.02.2009
Erstellt
21.06.10, 20:23
Aktualisiert
21.06.10, 20:23
Beschlussvorlage (Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling;
Feststellung des Jahresabschlusses 2007, Behandlung des Jahresverlusts) Beschlussvorlage (Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling;
Feststellung des Jahresabschlusses 2007, Behandlung des Jahresverlusts) Beschlussvorlage (Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling;
Feststellung des Jahresabschlusses 2007, Behandlung des Jahresverlusts)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 284/2008 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Finanzmanagement, -service u. Beteiligungen Vorlage für Jugendhilfeausschuss Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling; Feststellung des Jahresabschlusses 2007, Behandlung des Jahresverlusts Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 25.11.2008 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 284/2008 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Hummelsheim 25.11.2008 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Rat Betreff: Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling; Feststellung des Jahresabschlusses 2007, Behandlung des Jahresverlusts Beschlussentwurf: Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Sondervermögens für das Wirtschaftsjahr 2007 in der Fassung, die der Vorlage Nr. 284/2008 beigefügt ist, werden festgestellt. Das Wirtschaftsjahr 2007 schließt mit einem Jahresverlust von 441.893,97 € ab. Von dem nach Saldierung des Jahresverlusts mit der im Wirtschaftsjahr von der Stadt bereits geleisteten Verlustabdeckung von 725.400,00 € und dem Gewinnvortrag aus dem Jahr 2006 von 591.368,00 € verbleibenden Überschuss von 874.874,03 wird ein Teilbetrag von 400.000,00 € an den städtischen Haushalt zurückgezahlt und der Rest (474.874,03 €) auf neue Rechnung vorgetragen. Der Betriebsleitung wird bis zum Bilanzstichtag die vorbehaltlose Entlastung erteilt. Sachdarstellung: 1. Problem Der von der Betriebsleitung aufgestellte Jahresabschluss 2007 der Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, sowie der Lagebericht wurden zwischenzeitlich durch den beauftragten Wirtschaftsprüfer geprüft. Der Prüfungsbericht schließt ab mit folgendem Prüfungsvermerk: „Meine Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach meiner Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“ Allen stimmberechtigten Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses wurde je ein Exemplar des Prüfberichts zugeleitet. Jahresabschluss und Lagebericht sind zudem der Vorlage beigefügt. Gemäß § 26 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) sind Jahresabschluss und Lagebericht durch den Rat der Gemeinde – nach Vorberatung durch den Betriebssausschuss – festzustellen, und es ist zugleich über die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlusts zu entscheiden. 2. Lösung Das Wirtschaftsjahr 2007 schließt mit einem Jahresverlust von 441.893,97 € ab. Die von der Stadt bereits im Wirtschaftsjahr geleistete vorläufige Verlustabdeckung von 725.400,00 € reichte zur vollständigen Abdeckung des Jahresverlusts aus. Unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags aus dem Jahr 2006 von 591.368,00 € verbleibt ein Überschuss von 874.874,03 € Ursächlich für den im Vergleich zum Wirtschaftsplan geringeren Jahresverlust sind geringere Personalaufwendungen und höhere Zinserträge als im Wirtschaftplan kalkuliert. Die Betriebsleitung schlägt vor, von dem verbleibenden Überschuss einen Teilbetrag von 400.000,00 € an den städtischen Haushalt zurückzuzahlen und den Rest (474.874,03 €) insbesondere wegen der mit der Umsetzung des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) verbundenen wirtschaftlichen Risiken im Betrieb zu belassen und auf neue Rechnung vorzutragen. 3. Alternativen werden nicht vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen sind dargestellt.