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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 95/2009 1. Ergänzung)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
76 kB
Datum
22.09.2009
Erstellt
21.06.10, 20:23
Aktualisiert
21.06.10, 20:23
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 95/2009 1. Ergänzung) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 95/2009 1. Ergänzung)

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Anlage 2 zur Vorlage 95/2009 1. Ergänzung ENTSORGUNGSBETRIEBE WESSELING* Brühler Straße 95 · 50389 Wesseling AUSKUNFT ERTEILT BEREICH DURCHWAHL-TELEFON TELEFAX Anlage 2: Anschreiben E-MAIL ZIMMER DATUM KENNZEICHEN Dichtheitsprüfung privater Abwasseranlagen nach § 61a Abs. 3, 4 und 5 Landeswassergesetz NRW Sehr geehrte Frau / Sehr geehrter Herr ………., mit der Novellierung des Landeswassergesetzes NRW (LWG NRW) zum 31.12.2007 wurde im § 61a die Dichtheitsprüfung privater Abwasseranlagen aufgenommen. Hiernach müssen bestehende private Abwasserleitungen für Schmutzwasser oder mit diesem vermischten Niederschlagswasser, die im Erdreich oder unzugänglich verlegt sind, bis spätestens zum 31.12.2015 auf Dichtheit geprüft sein. Private Abwasseranlagen setzen sich aus folgenden Leitungsabschnitten zusammen (s. Anlage 1): - Grundleitungen im Kellerbereich (falls vorhanden) Hausanschlussleitung (auf dem Grundstück zwischen Gebäude und Grundstücksgrenze) Grundstückanschlussleitung (im öffentlichen Straßen-/Wegebereich zwischen Grundstücksgrenze und öffentlichen Kanal) Diese Frist besteht jedoch nicht immer, denn bei Änderungen an bestehenden Abwasserleitungen und bei Neuerstellungen muss die Prüfung bereits direkt nach Fertigstellung durchgeführt werden. Weiterhin wird die Gemeinde in § 61a Abs. 5 LWG NRW dazu aufgefordert, durch Satzung abweichende Zeiträume für die Durchführung der Dichtheitsprüfungen festzulegen. Dies gilt u. a. dann, wenn Sanierungsmaßnahmen an öffentlichen Abwasseranlagen festgelegt sind. Das Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Wesseling sieht vor, dass der Kanal im Eburonenweg, zwischen Frankenstraße und Hausgrundstück Eburonenweg 1 in 2009/ 2010 erneuert werden muss. Zeitgleich wird die Trinkwasserleitung in diesem Straßenabschnitt durch die Stadtwerke Wesseling GmbH ausgetauscht. In 2009 wird überwiegend die Planungsleistung erbracht. Mit der eigentlichen Bautätigkeit ist erst Anfang 2010 zu rechnen. Da es sich im vorliegenden Fall um eine Sanierungsmaßnahme an einer öffentlichen Abwasseranlage nach § 61a Abs. 5 handelt, hat der Rat der Stadt Wesseling in seiner Sitzung am 22.09.09 die Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen in der Straße „Eburonenweg“ ANSCHRIFT ENTSORGUNGSBETRIEBE WESSELING* Brühler Straße 95 · 50389 Wesseling Telefon: (02236) 9442-0 · Telefax: (02236) 9442-78 www.stadtwerke-wesseling.de *eine Einrichtung der Stadt Wesseling BANKVERBINDUNG Kreissparkasse Wesseling BLZ 370 502 99 Kto. 132 009 911 beschlossen, die als Anlage 2 beigefügt ist. Hierin wird Ihnen eine Frist bis zum 31. März 2010 eingeräumt, in der Sie die Dichtheitsprüfung nach § 61a LWG NRW durchführen müssen. Weitere Informationen zur Dichtheitsprüfung entnehmen Sie bitte auch den Anlagen 3 und 4. Rechtzeitig vor Ablauf der o. g. Frist werden im öffentlichen Bereich im Auftrag der Entsorgungsbetriebe Wesseling die privaten Abwasserleitungen (Grundstückanschlussleitungen) vom Hauptkanal bis zu Ihrer Grundstücksgrenze mit einer Kamera befahren. Die Befahrung soll zur Beweissicherung dienen, um evtl. durch die Baumaßnahme entstandene Schäden von bereits vorhandenen schadhaften Stellen abgrenzen zu können. Die Befahrungsergebnisse zur Grundstücksanschlussleitung werden Ihnen kostenfrei zur Verfügung gestellt, so dass nur noch die Leitungsabschnitte auf Ihrem Grundstück (Hausanschlussleitung und Grundleitungen) nach § 61a geprüft werden müssen. Nach DIN 1986 Teil 30 gelten nämlich bestehende Leitungen für häusliches Abwasser als dicht, wenn bei einer Kamerabefahrung keine sichtbaren Schäden und Fremdwasser festgestellt werden. Sie ersparen sich somit für diesen Leitungsabschnitt die Dichtheitsprüfung. Sie erhalten von der durch die Entsorgungsbetriebe beauftragten Fachfirma das erforderliche Ergebnisprotokoll der Dichtheitsprüfung (s. Anlage 5). An dieser Stelle möchten wir Sie auch noch darauf hinweisen, dass Sie in diesem Zusammenhang Ihre Abwasseranlage auf Rückstausicherheit überprüfen sollten. Eine Checkliste finden Sie hierzu auf der Rückseite der Anlage 5. In den Anlagen 3 und 4 wird hierüber ausführlich eingegangen. Trotz des umfangreichen Informationsmaterials werden sich sicherlich noch Fragen zu dieser Thematik ergeben. Wir möchten daher alle betroffenen Grundstückseigentümer des Eburonenweges zu einer Informationsveranstaltung am …………. um …………. in …………………………….. einladen. In dieser Veranstaltung werden wir umfassend über die geplante Baumaßnahme, die Dichtheitsprüfung und die Rückstausicherung berichten. Bitte denken Sie daran, dass Wasser lebensnotwendig ist und daher besonders geschützt werden muss. Abwasser, das aus undichten Leitungen austritt, verschmutzt das Grundwasser, aus dem Trinkwasser gewonnen wird. Wir bitten daher um Ihr Verständnis und verbleiben mit freundlichen Grüßen ENTSORGUNGSBETRIEBE WESSELING Anlagen: 1. Systematische Darstellung der privaten Abwasseranlage 2. Text der Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen in der Straße „Eburonenweg“ 3. Rückstausicherung – Dichtheitsprüfung 4. Weitere Informationen zu Dichtheitsprüfungen 5. Ergebnisprotokoll der Dichtheitsprüfung für bestehende Abwasseranlagen