Daten
Kommune
Wesseling
Größe
4,1 MB
Datum
22.09.2009
Erstellt
21.06.10, 20:23
Aktualisiert
21.06.10, 20:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 5 zur Vorlage 95/2009 1. Ergänzung
Anlage 3 zum Anschreiben:
29.07.2009
Rückstausicherung - Dichtheitsprüfung
Am 26. Juli 2008 ist im Stadtteil Keldenich ein außergewöhnliches Starkregenereignis aufgetreten. Die
hieraus bedingte extreme Belastung des öffentlichen Kanalnetzes führte auch zu Rückstau in privaten
Kanalhausanschlüssen. In zahlreiche Keller drang Wasser ein. Um nähere Kenntnisse über die
Ursachen der Kellerüberflutungen zu erlangen, wurde eine Bürgerbefragung in einem stark
betroffenen Gebiet durchgeführt. Von 300 Adressaten haben wir 151 Rückmeldungen erhalten.
Anhand der Fragebögen konnten wir uns ein Gesamtbild machen, auf das wir nun näher eingehen
werden. Graphiken zur Fragebogenauswertung finden Sie in der Anlage.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die weitaus meisten Schäden durch Rückstau aus dem
öffentlichen Kanal entstanden sind. Trotz Rückstausicherungen ist es noch in insgesamt 96 Fällen zu
Wassereintritt aus dem Kanalnetz gekommen. Sie funktionierten nicht (mehr) oder sind nicht
funktionsgerecht ausgeführt worden; die häufigsten Ursachen sind so zu beschreiben:
-
-
Versagen der Rückstausicherungen wegen mangelnder Wartung
Installation des falschen Typs von Rückstausicherungen
Falscher Einbauort von Rückstausicherungen (Aufgrund einer geschlossenen
Rückstausicherung tritt Niederschlagswasser von z. B. Dachflächen in den Keller ein.)
Wassereintritt über Einläufe außen liegender Kellertreppen
Wir müssen darauf hinweisen, dass sich nach den einschlägigen Vorschriften (in Wesseling nach § 4
Abs. 5 der Abwassersatzung der Stadt Wesseling) jeder Anschlussnehmer selbst gegen Rückstau des
Abwassers aus dem öffentlichen Kanalnetz schützen muss. Die Rückstauebene entspricht der
Straßenoberkante vor dem Grundstück. Die Ausführung von Rückstausicherungen unterliegt
technischen Regelwerken. Hier sind besonders zu nennen:
-
DIN EN 1986
DIN EN 12056
DIN EN 13564
Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke
Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden
Rückstauverschlüsse für Gebäude.
Bei der DIN EN 13564 handelt es sich um eine Produktnorm, die die Funktionsanforderungen, die
Bauart, die Ausführung, die Kennzeichnung und die Prüfverfahren zum Nachweis der
Funktionssicherheit für Rückstauverschlüsse regelt. Die DIN EN 1986 und 12056 werden dagegen als
Anwendungsnormen bezeichnet, in denen die Bedingungen für den Einsatz von
Rückstauverschlüssen festgeschrieben sind.
Hieraus lassen sich nun einige wichtige Anforderungen für den Einbau von Rückstauverschlüssen
ableiten:
Grundsätzlich gilt: Abwasser, das unterhalb der Rückstauebene anfällt, ist mittels automatisch
arbeitender Abwasserhebeanlagen (Pumpen) rückstaufrei in den öffentlichen
Abwasserkanal einzuleiten.
In Ausnahmenfällen können Abwasserhebeanlagen auch durch Rückstauverschlüsse ersetzt
werden. Hierbei sollte allerdings die Raumnutzung von untergeordneter Bedeutung sein. Das ist
der Fall, wenn keine wesentlichen Sachwerte vorhanden sind und die Gesundheit der Benutzer im
Falle einer Überflutung nicht gefährdet wird.
Seite 1
Nachfolgend sind nun einige Beispiele für die Installation unterschiedlicher Arten von
Rückstauverschlüssen aufgeführt:
•
Rückstauverschluss mit nur einem selbständigen Verschluss (eine Klappe, mechanische
Rückstausicherung)
[1]
Die
Verwendung
ist
nur
zur
Sicherung
des
Regenwassernutzungsanlage gegen Rückstau vorgesehen
Notüberlaufes an einen Regenwasserkanal).
•
Sammelbehälters
einer
(nur bei Anschluss des
Rückstauverschluss mit zwei selbständigen Verschlüssen (zwei Klappen hintereinander
geschaltet in einem Gehäuse) und einem Notverschluss, wobei dieser Notverschluss mit
einem der beiden selbständigen Verschlüsse kombiniert sein darf (mechanische
Rückstausicherung)
[1]
[2]
Die Verwendung ist bei fäkalfreiem Abwasser (z. B. Ablauf von Waschbecken, Duschen oder
und Waschmaschinen) vorgesehen.
•
Rückstauverschluss mit einem durch Fremdenergie (z. B. elektrisch) betriebenen
selbsttätigen Verschluss und einem Notverschluss, der unabhängig vom selbsttätigen
Verschluss ist (Rückstauautomat)
[1]
[2]
Ihre Verwendung ist bei fäkalhaltigem Abwasser aus Klosett- oder Urinalanlagen vorgesehen.
Der Benutzerkreis darf jedoch nur klein sein und im Falle eines Rückstaus muss ein WC
oberhalb der Rückstauebene zur Verfügung stehen.
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Das Niederschlagswasser von Dachflächen (oberhalb der Rückstauebene) darf nicht über
Rückstauverschlüsse geleitet werden. Ansonsten besteht bei geschlossenem Rückstauverschluss die
Gefahr der rückwärtigen Überflutung des Kellers durch Niederschlagswasser.
Rückstauebene
Rückschlagklappe
Wappnen Sie sich auch gegen die rückwärtige Kellerüberflutung durch Niederschlagswasser.
Eine weitere Gefahr der rückwärtigen Überflutung besteht seitens der Entwässerung der außen
liegenden Kellertreppe. Hier sollte eine Entkopplung des Einlaufes mit der restlichen
Kellerentwässerung erfolgen. Da es sich i. d. R. um kleinere zu entwässernde Flächen handelt, kann
das Niederschlagswasser versickert werden. Es sollte auf alle Fälle verhindert werden, dass weitere
Flächen, wie z. B. Terrassen oder andere befestigte Flächen, über die Kellertreppe entwässert
werden.
Schwelle
Rückstauebene
Versickerung
Pumpe
Kellerentwässerung mit korrekter Sicherung gegen Rückstau
Seite 3
Wir können Sie nur anhand von Hinweisen und Beispielen auszugsweise über die umfangreiche
Thematik zu Rückstausicherungen informieren. Eine umfassende Beratung erhalten Sie bei einem
Fachbetrieb des Sanitärhandwerkes.
Nun geben wir Ihnen Hinweise zur Dichtheitsprüfung Ihrer Abwasseranlage:
Gleich, ob Sie nun eine den Normen entsprechende Sicherung gegen Rückstau einbauen lassen
wollen oder nicht, die Verpflichtung aus dem geänderten nordrhein-westfälische Landeswassergesetz
(LWG) kommt auf jeden Fall auf Sie zu. § 61a LWG fordert die Dichtheitsprüfung von privaten
Abwasseranlagen. Es wird davon ausgegangen, dass bundesweit etwa 60 bis 80 % der privaten
Abwasserleitungen defekt sind. Da hierdurch die Gefahr einer nicht unerheblichen
Grundwasserverschmutzung besteht, wurde § 61a neu ins Landeswassergesetz mit aufgenommen.
Private Abwasseranlagen setzen sich zusammen aus Grundleitungen im Kellerbereich (falls
vorhanden), der Hausanschlussleitung (auf dem Grundstück) und der Grundstückanschlussleitung (im
öffentlichen Straßen-/Wegebereich bis zum öffentlichen Kanal).
Nach § 61 a LWG müssen bestehende Abwasserleitungen für Schmutzwasser oder mit diesem
vermischten Niederschlagswasser, die im Erdreich oder unzugänglich verlegt sind, bis spätestens zum
31.12.2015 auf Dichtheit geprüft sein. Diese Frist besteht jedoch nicht immer, denn bei Änderungen
an bestehenden Abwasserleitungen und bei Neuerstellungen muss die Prüfung bereits direkt nach
Fertigstellung durchgeführt werden.
Weitere Hinweise zur Durchführung von Dichtheitsprüfungen gemäß § 61a LWG finden Sie unter dem
Stichwort „Weitere Informationen zur Dichtheitsprüfung“ oder in einer gedruckten Ausgabe, die im
Verwaltungsgebäude der Stadtwerke Wesseling GmbH und Entsorgungsbetriebe Wesseling erhältlich
ist. Zu diesem Themenkomplex wird voraussichtlich im Mai eine Informationsveranstaltung
durchgeführt.
Grundleitung
Hausanschluss
Grundstücksanschluss
Schadhafte private Abwasserleitung
Der normgerechte Einbau von Rückstausicherungen und die Überprüfung von privaten
Abwasseranlagen sollten konzeptionell jedoch nicht voneinander getrennt werden. Durch z. B. die
Installation einer Pumpe als Rückstausicherung können evtl. Grundleitungen stillgelegt werden, die
wiederum nicht mehr auf Dichtheit überprüft werden müssen. Im Umkehrschluss sollten auch keine
defekten Abwasserleitungen saniert werden, die beim fachgerechten Einbau einer Rückstausicherung
entweder entfernt oder verlegt werden müssten.
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Der in der Vergangenheit leider häufig vernachlässigte Bereich der Grundstücksentwässerung hat
somit insgesamt an Bedeutung gewonnen. Sie sollten die Thematik zusammen mit Fachfirmen so
angehen, wie Sie dies von anderen Gewerken (z. B. Heizungsanlage) im Haus gewohnt sind. Sie
schützen sich somit zukünftig vor Rückstau aufgrund von Starkregen und verhindern den Eintrag von
Abwasser in das Grundwasser, aus dem auch Ihr Trinkwasser gewonnen wird.
Literatur:
[1]
[2]
Kommentar DIN EN 12056-4, Gebäude- und Grundstücksentwässerung,
1. Auflage 2002
Thomas Meyer, Rückstau konsequent verhindern, SANITÄR +
HEIZUNGSTECHNIK; 12/2008
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