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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 95/2009 1. Ergänzung)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
4,1 MB
Datum
22.09.2009
Erstellt
21.06.10, 20:23
Aktualisiert
21.06.10, 20:23
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Inhalt der Datei

Anlage 5 zur Vorlage 95/2009 1. Ergänzung Anlage 3 zum Anschreiben: 29.07.2009 Rückstausicherung - Dichtheitsprüfung Am 26. Juli 2008 ist im Stadtteil Keldenich ein außergewöhnliches Starkregenereignis aufgetreten. Die hieraus bedingte extreme Belastung des öffentlichen Kanalnetzes führte auch zu Rückstau in privaten Kanalhausanschlüssen. In zahlreiche Keller drang Wasser ein. Um nähere Kenntnisse über die Ursachen der Kellerüberflutungen zu erlangen, wurde eine Bürgerbefragung in einem stark betroffenen Gebiet durchgeführt. Von 300 Adressaten haben wir 151 Rückmeldungen erhalten. Anhand der Fragebögen konnten wir uns ein Gesamtbild machen, auf das wir nun näher eingehen werden. Graphiken zur Fragebogenauswertung finden Sie in der Anlage. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die weitaus meisten Schäden durch Rückstau aus dem öffentlichen Kanal entstanden sind. Trotz Rückstausicherungen ist es noch in insgesamt 96 Fällen zu Wassereintritt aus dem Kanalnetz gekommen. Sie funktionierten nicht (mehr) oder sind nicht funktionsgerecht ausgeführt worden; die häufigsten Ursachen sind so zu beschreiben: - - Versagen der Rückstausicherungen wegen mangelnder Wartung Installation des falschen Typs von Rückstausicherungen Falscher Einbauort von Rückstausicherungen (Aufgrund einer geschlossenen Rückstausicherung tritt Niederschlagswasser von z. B. Dachflächen in den Keller ein.) Wassereintritt über Einläufe außen liegender Kellertreppen Wir müssen darauf hinweisen, dass sich nach den einschlägigen Vorschriften (in Wesseling nach § 4 Abs. 5 der Abwassersatzung der Stadt Wesseling) jeder Anschlussnehmer selbst gegen Rückstau des Abwassers aus dem öffentlichen Kanalnetz schützen muss. Die Rückstauebene entspricht der Straßenoberkante vor dem Grundstück. Die Ausführung von Rückstausicherungen unterliegt technischen Regelwerken. Hier sind besonders zu nennen: - DIN EN 1986 DIN EN 12056 DIN EN 13564 Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden Rückstauverschlüsse für Gebäude. Bei der DIN EN 13564 handelt es sich um eine Produktnorm, die die Funktionsanforderungen, die Bauart, die Ausführung, die Kennzeichnung und die Prüfverfahren zum Nachweis der Funktionssicherheit für Rückstauverschlüsse regelt. Die DIN EN 1986 und 12056 werden dagegen als Anwendungsnormen bezeichnet, in denen die Bedingungen für den Einsatz von Rückstauverschlüssen festgeschrieben sind. Hieraus lassen sich nun einige wichtige Anforderungen für den Einbau von Rückstauverschlüssen ableiten: Grundsätzlich gilt: Abwasser, das unterhalb der Rückstauebene anfällt, ist mittels automatisch arbeitender Abwasserhebeanlagen (Pumpen) rückstaufrei in den öffentlichen Abwasserkanal einzuleiten. In Ausnahmenfällen können Abwasserhebeanlagen auch durch Rückstauverschlüsse ersetzt werden. Hierbei sollte allerdings die Raumnutzung von untergeordneter Bedeutung sein. Das ist der Fall, wenn keine wesentlichen Sachwerte vorhanden sind und die Gesundheit der Benutzer im Falle einer Überflutung nicht gefährdet wird. Seite 1 Nachfolgend sind nun einige Beispiele für die Installation unterschiedlicher Arten von Rückstauverschlüssen aufgeführt: • Rückstauverschluss mit nur einem selbständigen Verschluss (eine Klappe, mechanische Rückstausicherung) [1] Die Verwendung ist nur zur Sicherung des Regenwassernutzungsanlage gegen Rückstau vorgesehen Notüberlaufes an einen Regenwasserkanal). • Sammelbehälters einer (nur bei Anschluss des Rückstauverschluss mit zwei selbständigen Verschlüssen (zwei Klappen hintereinander geschaltet in einem Gehäuse) und einem Notverschluss, wobei dieser Notverschluss mit einem der beiden selbständigen Verschlüsse kombiniert sein darf (mechanische Rückstausicherung) [1] [2] Die Verwendung ist bei fäkalfreiem Abwasser (z. B. Ablauf von Waschbecken, Duschen oder und Waschmaschinen) vorgesehen. • Rückstauverschluss mit einem durch Fremdenergie (z. B. elektrisch) betriebenen selbsttätigen Verschluss und einem Notverschluss, der unabhängig vom selbsttätigen Verschluss ist (Rückstauautomat) [1] [2] Ihre Verwendung ist bei fäkalhaltigem Abwasser aus Klosett- oder Urinalanlagen vorgesehen. Der Benutzerkreis darf jedoch nur klein sein und im Falle eines Rückstaus muss ein WC oberhalb der Rückstauebene zur Verfügung stehen. Seite 2 Das Niederschlagswasser von Dachflächen (oberhalb der Rückstauebene) darf nicht über Rückstauverschlüsse geleitet werden. Ansonsten besteht bei geschlossenem Rückstauverschluss die Gefahr der rückwärtigen Überflutung des Kellers durch Niederschlagswasser. Rückstauebene Rückschlagklappe Wappnen Sie sich auch gegen die rückwärtige Kellerüberflutung durch Niederschlagswasser. Eine weitere Gefahr der rückwärtigen Überflutung besteht seitens der Entwässerung der außen liegenden Kellertreppe. Hier sollte eine Entkopplung des Einlaufes mit der restlichen Kellerentwässerung erfolgen. Da es sich i. d. R. um kleinere zu entwässernde Flächen handelt, kann das Niederschlagswasser versickert werden. Es sollte auf alle Fälle verhindert werden, dass weitere Flächen, wie z. B. Terrassen oder andere befestigte Flächen, über die Kellertreppe entwässert werden. Schwelle Rückstauebene Versickerung Pumpe Kellerentwässerung mit korrekter Sicherung gegen Rückstau Seite 3 Wir können Sie nur anhand von Hinweisen und Beispielen auszugsweise über die umfangreiche Thematik zu Rückstausicherungen informieren. Eine umfassende Beratung erhalten Sie bei einem Fachbetrieb des Sanitärhandwerkes. Nun geben wir Ihnen Hinweise zur Dichtheitsprüfung Ihrer Abwasseranlage: Gleich, ob Sie nun eine den Normen entsprechende Sicherung gegen Rückstau einbauen lassen wollen oder nicht, die Verpflichtung aus dem geänderten nordrhein-westfälische Landeswassergesetz (LWG) kommt auf jeden Fall auf Sie zu. § 61a LWG fordert die Dichtheitsprüfung von privaten Abwasseranlagen. Es wird davon ausgegangen, dass bundesweit etwa 60 bis 80 % der privaten Abwasserleitungen defekt sind. Da hierdurch die Gefahr einer nicht unerheblichen Grundwasserverschmutzung besteht, wurde § 61a neu ins Landeswassergesetz mit aufgenommen. Private Abwasseranlagen setzen sich zusammen aus Grundleitungen im Kellerbereich (falls vorhanden), der Hausanschlussleitung (auf dem Grundstück) und der Grundstückanschlussleitung (im öffentlichen Straßen-/Wegebereich bis zum öffentlichen Kanal). Nach § 61 a LWG müssen bestehende Abwasserleitungen für Schmutzwasser oder mit diesem vermischten Niederschlagswasser, die im Erdreich oder unzugänglich verlegt sind, bis spätestens zum 31.12.2015 auf Dichtheit geprüft sein. Diese Frist besteht jedoch nicht immer, denn bei Änderungen an bestehenden Abwasserleitungen und bei Neuerstellungen muss die Prüfung bereits direkt nach Fertigstellung durchgeführt werden. Weitere Hinweise zur Durchführung von Dichtheitsprüfungen gemäß § 61a LWG finden Sie unter dem Stichwort „Weitere Informationen zur Dichtheitsprüfung“ oder in einer gedruckten Ausgabe, die im Verwaltungsgebäude der Stadtwerke Wesseling GmbH und Entsorgungsbetriebe Wesseling erhältlich ist. Zu diesem Themenkomplex wird voraussichtlich im Mai eine Informationsveranstaltung durchgeführt. Grundleitung Hausanschluss Grundstücksanschluss Schadhafte private Abwasserleitung Der normgerechte Einbau von Rückstausicherungen und die Überprüfung von privaten Abwasseranlagen sollten konzeptionell jedoch nicht voneinander getrennt werden. Durch z. B. die Installation einer Pumpe als Rückstausicherung können evtl. Grundleitungen stillgelegt werden, die wiederum nicht mehr auf Dichtheit überprüft werden müssen. Im Umkehrschluss sollten auch keine defekten Abwasserleitungen saniert werden, die beim fachgerechten Einbau einer Rückstausicherung entweder entfernt oder verlegt werden müssten. Seite 4 Der in der Vergangenheit leider häufig vernachlässigte Bereich der Grundstücksentwässerung hat somit insgesamt an Bedeutung gewonnen. Sie sollten die Thematik zusammen mit Fachfirmen so angehen, wie Sie dies von anderen Gewerken (z. B. Heizungsanlage) im Haus gewohnt sind. Sie schützen sich somit zukünftig vor Rückstau aufgrund von Starkregen und verhindern den Eintrag von Abwasser in das Grundwasser, aus dem auch Ihr Trinkwasser gewonnen wird. Literatur: [1] [2] Kommentar DIN EN 12056-4, Gebäude- und Grundstücksentwässerung, 1. Auflage 2002 Thomas Meyer, Rückstau konsequent verhindern, SANITÄR + HEIZUNGSTECHNIK; 12/2008 Seite 5