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Beschlusstext (Änderung der Richtlinien über die Gewährung wirtschaftlicher Jugendhilfen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
16 kB
Datum
23.05.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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Beschluss der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 23.05.2007 24 Änderung der Richtlinien über die Gewährung wirtschaftlicher Jugendhilfen (175/2007) Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Folgende Änderungen der Richtlinien über die Gewährung wirtschaftlicher Jugendhilfen werden beschlossen: 1.) In Ziffer 5.1 („Hilfen bei Inobhutnahme eines Kindes oder Jugendlichen - Unterbringung in einer Pflegefamilie - § 42 SGB VIII“) wird zum Satz „Zur Sicherung des notwendigen Lebensunterhaltes erhalten die Pflegeeltern ein Pflegegeld in Höhe der Sätze für Vollzeitpflegekinder (siehe Ziffer 2.1.1 dieser Richtlinien).“ folgende Ergänzung vorgenommen: „Im ersten Monat der Inobhutnahme werden die Kosten der Erziehung um 50% erhöht. Diese Erhöhung wird bei Säuglingen bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres fortgesetzt. In beiden Fällen werden der Bereitschaftspflegestelle die erhöhten Kosten der Erziehung auch dann weiter gezahlt, wenn die Inobhutnahme innerhalb der genannten Zeiträume beendet und in eine vom Sorgeberechtigten beantragte, vorübergehende Hilfe zur Erziehung umgewandelt wird.“ 2.) In Ziffer 6. („Gewährung einer laufenden Geldleistung bei Kindertagespflege - § 23 SGB VIII“) wird unter der Rubrik „Verfahren“ der Satz „Die Geldleistung wird von dem Tage an gewährt, an dem der Antrag eingeht, frühestens ab dem Tage, ab dem die tatsächliche Betreuung des Kindes in der Tagespflegestelle erfolgt“. ersetzt durch den Satz: „Die Geldleistung wird vom Ersten des Monats an gewährt, in dem der Antrag eingeht, frühestens ab dem Tage, ab dem die tatsächliche Betreuung des Kindes in der Tagespflegestelle erfolgt“. Beschluss der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 23.05.2007 Seite 2