Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
16 kB
Datum
23.05.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Jugendhilfeausschusses am 23.05.2007
24
Änderung der Richtlinien über die Gewährung wirtschaftlicher Jugendhilfen (175/2007)
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Folgende Änderungen der Richtlinien über die Gewährung wirtschaftlicher Jugendhilfen
werden beschlossen:
1.)
In Ziffer 5.1 („Hilfen bei Inobhutnahme eines Kindes oder Jugendlichen - Unterbringung
in einer Pflegefamilie - § 42 SGB VIII“) wird zum Satz
„Zur Sicherung des notwendigen Lebensunterhaltes erhalten die Pflegeeltern ein
Pflegegeld in Höhe der Sätze für Vollzeitpflegekinder (siehe Ziffer 2.1.1 dieser
Richtlinien).“
folgende Ergänzung vorgenommen:
„Im ersten Monat der Inobhutnahme werden die Kosten der Erziehung um 50% erhöht.
Diese Erhöhung wird bei Säuglingen bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres
fortgesetzt.
In beiden Fällen werden der Bereitschaftspflegestelle die erhöhten Kosten der
Erziehung auch dann weiter gezahlt, wenn die Inobhutnahme innerhalb der genannten
Zeiträume beendet und in eine vom Sorgeberechtigten beantragte, vorübergehende
Hilfe zur Erziehung umgewandelt wird.“
2.)
In Ziffer 6. („Gewährung einer laufenden Geldleistung bei Kindertagespflege - § 23 SGB
VIII“) wird unter der Rubrik „Verfahren“ der Satz
„Die Geldleistung wird von dem Tage an gewährt, an dem der Antrag eingeht,
frühestens ab dem Tage, ab dem die tatsächliche Betreuung des Kindes in der
Tagespflegestelle erfolgt“.
ersetzt durch den Satz:
„Die Geldleistung wird vom Ersten des Monats an gewährt, in dem der Antrag eingeht,
frühestens ab dem Tage, ab dem die tatsächliche Betreuung des Kindes in der
Tagespflegestelle erfolgt“.
Beschluss der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 23.05.2007
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