Daten
Kommune
Wesseling
Größe
76 kB
Datum
01.09.2009
Erstellt
21.06.10, 20:23
Aktualisiert
21.06.10, 20:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
145/2009
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Jugendhilfe
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Zuschussantrag für 2009 und Verwendungsnachweis für 2008 des CVJM Wesseling für die Spielstube
im evangelischen Gemeindezentrum an der Kreuzkirche in Wesseling
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
10.08.2009
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 145/2009
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Markus Kröger
10.08.2009
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Betreff:
Zuschussantrag für 2009 und Verwendungsnachweis für 2008 des CVJM Wesseling für die Spielstube im
evangelischen Gemeindezentrum an der Kreuzkirche in Wesseling
Beschlussentwurf:
Der Verwendungsnachweis (vgl. Anlage) für das Jahr 2008 wird als ordnungsgemäß anerkannt.
Der CVJM Wesseling erhält für das Jahr 2009 einen Zuschuss in Höhe von 854,69 € zur Fortführung der
Arbeit in der Spielstube.
Die Mittel in Höhe werden der Budgetaufstockung für die Jugendhilfe bzw. der Jugendstiftung entnommen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Christliche Vereich junger Menschen (CVJM Wesseling) hat aufgrund eines Beschlusses des
Jugendhilfeausschusses vom 27.6.2008 zur Fortführung der Arbeit in der Spielstube einen Zuschuss in Höhe
von 2.333,58 € erhalten.
Der Verwendungsnachweis für die Spielstube im Gemeindezentrum Kreuzkirche für das Jahr 2008 ist
inhaltlich und zeitlich korrekt eingereicht worden. (vgl. Anlage)
Der CVJM Wesseling bittet für das Jahr 2009 um einen Zuschuss in Höhe von 854,69 €
2. Lösung
Der CVJM Wesseling wird die erfolgreiche Arbeit der Spielstube im Jahr 2009 fortsetzen. Da für dieses
freizeitpädagogische Angebot in Wesseling weiterhin nach Einschätzung der Verwaltung ein großer Bedarf
besteht, wird der o.g. Zuschussantrag befürwortet.
Es wird vorgeschlagen, dem CVJM Wesseling für das Jahr 2009 einen Zuschuss in Höhe von 854,69 € zu
gewähren.
Ein entsprechender Verwendungsnachweis ist bis zum 31.03.2010 zu führen.
3. Alternativen
Es werden keine vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Die Mittel in Höhe von 854,69 € werden der Budgetaufstockung für die Jugendhilfe bzw. der Jugendstiftung
entnommen. In der Budgetaufstockung stehen zurzeit 5.100,00 € zur Verfügung.