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Beschlussvorlage (Konzept für die Familien- und Erziehungsberatungsstelle für Brühl und Wesseling)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
335 kB
Datum
22.09.2009
Erstellt
21.06.10, 20:23
Aktualisiert
21.06.10, 20:23

Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 144/2009 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Jugendhilfe -01/Personalservice- Vorlage für Jugendhilfeausschuss Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Konzept für die Familien- und Erziehungsberatungsstelle für Brühl und Wesseling Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche -01/Personalservice- 10.08.2009 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 144/2009 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Frank W. Krüger / Hans-Reinhard Schmidt 10.08.2009 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Rat Betreff: Konzept für die Familien- und Erziehungsberatungsstelle für Brühl und Wesseling Beschlussentwurf: Dem Konzept wird zugestimmt. Die Planstelle, die zunächst nur befristet für ein Jahr eingerichtet wurde und mit zwei Halbtagskräften besetzt ist, wird fortgeführt. Sachdarstellung: 1. Problem Zum Herbst 2008 wurde die Familien- und Erziehungsberatungsstelle um eine Außenstelle in Brühl erweitert. Damit wurden mehrere Ziele verfolgt (siehe Vorlage Nr. 25/2008): den Zugang zur Familien- und Erziehungsberatung durch ortsnahe Angebote erleichtern. Zufriedenheit und die Effizienz der Hilfen optimieren mehr Familien mit Migrationshintergrund in Wesseling und Brühl einen besonders niederschwelligen Zugang zur Erziehungs- und Familienberatung ermöglichen eine verbesserte ortsbezogene Vernetzung psychosozialer Dienste mit der Erziehungsberatungsstelle in Wesseling und Brühl erreichen die Kooperation mit den zukünftigen Familienzentren in Wesseling und Brühl ermöglichen mehr fachliche Beratung und Weiterbildung des Fachpersonals städtischer Jugendhilfe-Einrichtungen in Wesseling und Brühl ermöglichen für die ratsuchenden Familien aus beiden Städten die bisherigen sehr geringen Wartezeiten (Notfälle noch am selben Tag, Regelfälle maximal 15 Tage) sowie die bisherigen hohen fachlichen Standards unverändert aufrecht erhalten. Um diese Ziele umzusetzen, wurde das Team der Erziehungsberatungsstelle um insgesamt 1 Stelle (besetzt mit zwei Fachkräften mit 19,5 Std.) erweitert. Diese Erweiterung wurde durch Beschlüsse auf Wesselinger Seite zunächst auf ein Jahr befristet. Das Beschäftigungsjahr für die neuen Kräfte läuft nun am 30.09.2009 aus. Über diesen Sachverhalt hinaus haben die beiden Jugendämter Brühl und Wesseling eine Konzepterneuerung initiiert. Das Konzept soll außer den dezentralen Beratungsmöglichkeiten mit der Zentrale in Wesseling und einer Außenstelle in Brühl auch die Angebotsstruktur der Beratungsstelle im Hinblick auf erzieherische Hilfen erweitern. Von beiden beteiligten Jugendämtern wurde eine stärkere Unterstützung bei den zu gewährenden Hilfen zur Erziehung und für die psychologischen und familientherapeutische Beratung in komplexen Jugendhilfefällen gewünscht. 2. Lösung Das in Zusammenarbeit der beiden Allgemeinen Sozialen Dienste (ASD) und der Familien- und Erziehungsberatungsstelle entwickelte neue Konzept stellt besonders den Gesichtspunkt der Leistungen der Familien- und Erziehungsberatungsstelle in der Durchführung von familientherapeutischer Beratung und Hilfen zur Erziehung heraus. Die Familien- und Erziehungsberatungsstelle soll bei komplexen Problemfällen ein Clearing und/oder eine Beratung/Behandlung durchführen. Das Clearing hat u.a. zum Ziel, ambulante Alternativen zu kostenaufwenigen externen Hilfen (z.B. Heimunterbringungen) zu finden und gemeinsam durchzuführen. Dabei wird auch die Methodenvielfalt erweitert und z.B. aufsuchende Familienberatung im Lebensumfeld der Familien stärker in die Beratungsarbeit mit aufgenommen. Diese Veränderung in der Arbeitspraxis der Beratungsstelle soll bisher für derartige Fälle erteilte Aufträge an externe psychologische und familientherapeutische Anbieter reduzieren. Die Stundensätze für solche externen Angebote liegen bei ca. 60 - 70 Euro. Entsprechende Aufträge werden immer wieder nach den jeweiligen Hilfeplänen erforderlich. Die Zahl solcher Hilfen liegt für Wesseling im Schnitt bei 5 - 7 Fällen mit etwa 150 - 200 Stunden im Jahr. Hinzu kommen Beratungen in komplexen Trennungs- und Scheidungsfällen oder schwierigen erzieherischen Situationen. Die im Konzept für Beratung im direkten Auftrag der Jugendämter Brühl und Wesseling vorgesehene Stundenzahl liegt bei insgesamt 1.575 jährlich. Die Angebote, die durch die dezentrale Präsenz in Wesseling und Brühl geschaffen worden sind, sind von der Bevölkerung gut angenommen worden. Die Zahl der Rat suchenden Familien hat noch weiter zugenommen. Zur Aufrechterhaltung der dezentralen Angebotssturktur und zur Umsetzung des neuen Konzeptes ist es angezeigt, die eine bisher nur befristet eingerichtete Stelle über den 30.09.2009 hinaus fortzuführen. 3. Alternativen 4. Finanzielle Auswirkungen Die Kosten der Familien- und Erziehungsberatung bleiben in dem bisherigen Kostenrahmen bestehen. Die Personalkosten für die Stelle sind in der Aufstellung des Haushaltes bereits berücksichtigt worden. Die Kosten für die Stelle reduzerien sich um einen Landeszuschuss, der in Höhe von zurzeit 10.780,00 € je Vollzeitmitarbeiter/in in kommunalen Erziehungsberatungsstellen gewährt wird. Die Kosten des Personals der Beratungsstelle werden entsprechend der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen den beteiligten Städten aufgeteilt. Die jährlichen Kosten für Wesseling belaufen sich für die Fortführung der Stelle auf etwa 16.000 €. Anlage: Konzept zur fallbezogenen Zusammenarbeit von EB und ASD Familien- und Erziehungsberatung Wesseling u. Brühl Die 3 Säulen der Erziehungsberatung (EB) Konzept zur fallbezogenen Zusammenarbeit von EB und ASD Übersicht Die 3 Säulen der Erziehungsberatung Säule 1: Primäre Prävention Säule 2: EB: Einige Zahlen zu 2008 Säule 3: Zusammenarbeit EB-ASD. Das allgemeine Vorgehen Verlaufsschema Die 3 Säulen: Ein System. Präventions- und Interventionsformen Anteilige Arbeitsbelastung der 3 Säulen Anlage 1: Beratene Familien 2002-2009 (Stand: 31.07.2009) Konzept zur fallbezogenen Zusammenarbeit von EB und ASD Die städtische Familien- und Erziehungsberatungsstelle erfreut sich seit ihrer Tätigkeit in der Wesselinger Zentrale zunehmender Akzeptanz bei ratsuchenden Wesselinger und Brühler Familien. Vor allem die Einrichtung einer kleinen Brühler Nebenstelle in der Gartenstraße mit 2 befristeten Halbtagsstellen zum 01. Oktober 2008 hat nicht nur bei der Brühler Bevölkerung zu einer vermehrten Annahme des Beratungsdienstes geführt. Sie hat darüber hinaus auch in der Wesselinger Zentrale entlastend gewirkt und Raum für eine inhaltliche Neuorientierung und fachliche Erweiterung des Gesamtkonzepts der Beratungsstelle geschaffen. Die dadurch ermöglichte intensivierte Zusammenarbeit mit den beiden beteiligten Jugendämtern, insbesondere mit ihren Sozialen Diensten, wurde konzeptionell neu erstellt und bereits begonnen. Es soll darum gehen, in Kooperation mit dem Jugendamt mehr Familien in der Erziehungsberatungsstelle helfen zu können, die aus unterschiedlichsten Gründen bisher den Weg dorthin nicht gefunden haben. Ein erweitertes fachliches Konzept sowie damit einhergehende neue Aufgaben in der Erziehungsberatungsstelle machen es erforderlich, die beiden Brühler Halbtagsstellen in unbefristete Arbeitsverhältnisse umzuwandeln, damit Planungssicherheit gegeben ist und das neue Konzept sich nachhaltig bewähren kann. Erziehungsberatung in Bewegung Das Profil der Erziehungs- und Familienberatungsstellen in Deutschland ist in Bewegung. Erziehungsberatungsstellen erweitern nicht nur das Spektrum ihrer Beratung und Behandlung, sondern sie bringen ihre Kompetenzen auch immer deutlicher in neue Aufgabenbereiche der Kinder und Jugendhilfe ein. Auch unsere Erziehungsberatungsstelle öffnet sich für Aufgabenfelder, die über ihren klassischen Auftrag der Beratung und Therapie sowie der Prävention und Vernetzung hinaus gehen. Neue Aufgaben stellen sich für unsere Erziehungsberatungsstelle in den folgenden Bereichen: 1. Beteiligung an der Hilfeplanung des Jugendamtes (§36 SGB VIII) und Durchführung von Hilfen zur Erziehung 2. Mitwirkung im Kontext familiengerichtlicher Entscheidungen (§50 SGB VIII) 3. Im Vorfeld: Mehr Prävention 1. Beteiligung an der Hilfeplanung des Jugendamtes Die Fachkräfte der Erziehungsberatungsstelle bringen ihre entwicklungspsychologischen und psychopathologischen Kompetenzen vermehrt in die Beurteilung der Situation eines Kindes und seiner familiären Konfliktdynamik ein, das im Rahmen der Jugendamts-Hilfeplanung im Mittelpunkt steht. Dabei können sie sich auf ihre umfangreichen Erfahrungen im Umgang mit familiären Krisen und deren beraterische und psychotherapeutische Bewältigung stützen. Sie bereichern dadurch die sozialpädagogische bzw. sozialarbeiterische Diagnose des Allgemeinen Sozialen Dienstes, die einer Hilfegewährung zugrunde liegt, und erhöhen damit die Qualität der diagnostischen Klärung und fachlichen Hilfestellung des Jugendamts. Die in gemeinsamer Indikationsstellung gefundene Hilfeform kann somit auf die Belange des Kindes und seiner Familie genauer zugeschnitten werden. Dies erhöht die Chance, die Ziele der jeweiligen Maßnahme auch zu erreichen. Durch ein solch ein genaueres, gemeinsam gefundenes und gemeinsam praktiziertes Hilfeangebot lassen sich im Einzelfall effektivere und kostensparende Hilfen finden, bis hin zur Vermeidung einer Fremdplatzierung des Kindes. Unsere Erziehungsberatungsstelle hat gemeinsam mit den beiden Jugendämtern Wesseling und Brühl in mehreren Arbeitstreffen ein fachliches Konzept entwickelt, wie im Einzelfall praktisch vorgegangen werden soll, wenn es darum geht, die Kompetenzen der Erziehungsberatungsstelle in sogenannte „Jugendamtsfälle“ hilfreich und effektiv einzubauen. Diese erweiterte Kooperationsform wird vermehrt Familien in die Erziehungsberatungsstelle führen, die zunächst nicht von sich aus den Weg dorthin gesucht haben. Es wird sich vermehrt um sogenannte Multiproblemfamilien handeln, die einen erhöhten fachlichen und personellen Einsatz der Erziehungsberatungsstelle erfordern. Häufiger als früher wird eine solche Erziehungsberatung in einem sogenannten „Zwangskontext“ starten müssen: Sorgeberechtigte Eltern kommen häufiger nicht ganz freiwillig in die Erziehungsberatungsstelle, sondern im Gefolge einer behördlichen Auflage oder Bedingung. Für den Erziehungsberater stellt sich dann die nicht ganz leichte Aufgabe, die zunächst fehlende oder nur schwach ausgeprägte Eigenmotivation solcher Eltern zur psychologischen Beratung sozusagen nachzuholen, damit eine erfolgversprechende Erziehungs- und Familien-beratung/Familientherapie gelingen kann. Arbeitskreis EB - ASD Es wurde ein ständiger Arbeitskreis ins Leben gerufen, der den Entwicklungsprozess dieser erweiterten Kooperationsform zwischen Allgemeinem Sozialen Dienst und Erziehungsberatungsstelle fachlich und organisatorisch begleiten und weiterentwickeln wird. Die Einzelheiten dieses Konzepts sind als Anlage beigefügt. 2. Mitwirkung bei familiengerichtlichen Entscheidung Seit der Kindschaftsrechtsreform im Jahr 1998 entscheidet ein Familiengericht bei einer Scheidung nicht mehr obligatorisch über die elterliche Sorge. Nur noch in denjenigen Fällen, in denen die Eltern einen Antrag auf eine gerichtliche Entscheidung stellen, wird es tätig. Oft handelt es sich um hoch emotional verstrickte Familien, in denen z. B. die elterliche Sorge, das Umgangsrecht etc. heftig umstritten sind. Der Umgang mit solchen Familien erfordert ein hohes Maß an familiendynamischem, entwicklungspsychologischem und psycho-pathologischem Wissen und therapeutischem Know-how. Es liegt deshalb auf der Hand, diese Kompetenzen auch unserer Erziehungsberatungsstelle in Zukunft vermehrt in familiengerichtlichen Verfahren, bei denen auch das Jugendamt regelmäßig beteiligt ist, zu nutzen. Familiengericht, Allgemeiner Sozialer Dienst, Erziehungsberatungsstelle und die bereffende Familie, inklusive der beteiligten Anwälte, sollten ein gemeinsames, dem Kindeswohl dienendes Vorgehen und Hilfeangebot absprechen und umsetzen. Dazu kann nach der Reform des familiengerichtlichen Verfahrens auch gehören, erst einmal durch die Beratungsstelle ausloten zu lassen, ob und wie der gerichtliche Auftrag der Mitwirkung von den Fachkräften der Beratungsstelle überhaupt inhaltlich gestaltet werden kann. Für Erziehungsberatungsstellen wird dabei ein zentrales Kriterium sein ihre Fachkompetenz zugunsten der betroffenen Kinder einzubringen. Die Erziehungsberatungsstelle kann das Jugendamt und das Familiengericht bei deren Aufgaben im familiengerichtlichen Verfahren durch ihre spezifische Fachkompetenz unterstützen. Auch dieses neue Aufgabenfeld stellt neue fachliche und personelle Herausforderungen an unsere Erziehungsberatungsstelle. Auch hier werden sich vermehrt Familien in der Beratungsstelle einfinden, die zunächst von sich aus den Weg dorthin nicht gesucht haben. Auch hier gilt es für die Fachkräfte, die oftmals nicht gegebene oder nur schwach ausgeprägte Motivation zur psychologischen Familienberatung erst noch zu entwickeln und nachzuholen. Arbeitskreis „Partnerschaft, Trennung und Scheidung“ Die Erziehungsberatungsstelle muss ihre Zusammenarbeit mit anderen Institutionen auch in diesem Aufgabenfeld neu gestalten. Der mit unserer Beratungsstelle gegründete ständige Arbeitskreis „Partnerschaft, Trennung und Scheidung Erftkreis-Süd“, an dem die Familienrichter des Familiengerichts Brühl, umliegende Jugendämter und Erziehungsberatungsstellen, Frauenberatung, die Eheberatungsstelle Brühl, Rechtsanwälte und Mediatoren teilnehmen, stellt hierbei ein wichtiges Forum dar, in dem Informationsund Erfahrungsaustausch, interne Fortbildung und Konzeptentwicklung möglich sind. 3. Mehr Prävention Vorbeugen ist besser als heilen. In diesem Sinne bietet auch unsere Erziehungsberatungsstelle erweiterte präventive Hilfen an. Immer mehr gehen die Fachkräfte im Vorfeld einer klassischen Erziehungsberatung auf Familien zu, die bisher aus den unterschiedlichsten Gründen den Weg dorthin nicht gefunden haben. Das ohnedies schon niedrigschwellige Angebot der Erziehungsberatungsstelle soll noch niedrigschwelliger, bürger- und familienfreundlicher an Eltern heran getragen werden, ohne diese allerdings zu behelligen oder zu nötigen. Dies versuchen wir auf unterschiedlichen Wegen: Durch regelmäßige Anwesenheit und Ansprechbarkeit in den städtischen Familienzentren, durch themen-zentrierte Elternabende und Vorträge in Familienzentren und Kindertagesstätten, oder durch Bereithalten von Ansprechpartnern für Lehrer der Grundschulen. Auch die fachliche Betreuung eines Treffpunktes für Alleinerziehende inkl. Kinderbetreuung gehört hier her. Auch dieses fachlich und personell anspruchsvolle Aufgabenfeld soll in Zukunft in engerer Absprache und Koordination zwischen Erziehungsberatungsstelle und den beteiligten Jugendämtern geplant und auf die beiden Städte gerecht verteilt werden. Die dargestellten Aufgabenerweiterungen sind ohne Beibehaltung der beiden halben Stellen in der Erziehungsberatungsstelle mittelfristig nicht leistbar. Es ist deshalb erforderlich, die Stellen in unbefristete Arbeitsverhältnisse umzuwandeln, um eine nachhaltige Facharbeit sicher zu stellen. Familien- und Erziehungsberatung Wesseling u. Brühl Die 3 Säulen der Erziehungsberatung (EB) Konzept zur fallbezogenen Zusammenarbeit von EB und ASD Die Tätigkeit der EB verteilt sich auf 3 Säulen (s.u.). In den Säulen 2 und 3 gliedert sich die Fallarbeit in 4 Problem- bzw. Leistungsbereiche: Allgemeine Erziehungs- und Familienberatung/-therapie Trennungs- und Scheidungsberatung Beratung und Therapie bei Gewalt, Missbrauch, Misshandlung Kinder- und Jugendlichenberatung/-therapie Säule 1: Fallunabhängige Prävention, wie Elterngruppen, Kindertrainings, Fallbesprechungen anderer Institutionen etc. Säule 2: Beratungs-/Behandlungsfälle in 2008, ohne Fälle von Zusammenarbeit mit Jugendamt (JA) Säule 3: Beratungs-/Behandlungsfälle in Kooperation mit JA. In 2008 46 Fälle, weitere 104 Fälle pro Jahr prospektiv durch Teamerweiterung um 1 Vollzeitstelle in 2008. Säule 1: Primäre Prävention Angebote der Erziehungsberatungsstelle im Rahmen fallunabhängiger Aufklärung, Fortbildung und fachlicher Unterstützung: Vorträge in Kitas und Familienzentren (13 Themen) Mobile EB in Kita und Familienzentrum (ca. 20 Themenbereiche) ErzieherInnen – Workshops ProKid/Kind und Kegel Alleinerziehenden-Gruppe Gruppe für Eltern Pubertierender Fallarbeit in Schulen, Kitas Fachberatung in Schulen/Kitas Gruppen für Trennungs-/Scheidungskinder Effekt-Kurs (Elterntraining plus Kindertraining ab 5 Jahren) im FZ oder in EB Supervision Schulsozialarbeit Ansprechpartner für Grundschulen (Gruppe für Kinder psychisch kranker Eltern) (Gruppe für junge Mütter) Säule 2: EB Einige Zahlen zu 2008 (s.a. Arbeitsbericht 2008 im Anhang): Gesamtzahl der Beratungsfälle inkl. JA-Zusammenarbeit: 469 Davon in 2008 abgeschlossen: 326 Wartezeiten bis zur fortlaufenden Beratung/Behandlung: In 50% der Fälle max. 1 Woche In 20% der Fälle max. 2 Wochen in 30% der Fälle max. 4 Wochen Mittlere Zahl von Beratungs-/Behandlungskontakten zu je 60 Minuten pro Fall: 6,4. Maximale Sitzungszahl: 15 Vor Überschreiten der Sitzungshöchstzahl ist ein Teambeschluss erforderlich. Zahl der Sitzungen mit mehr als 15 Sitzungen: 27 (5,4% aller Fälle. In 94,6% der Fälle dauerte ein Fall also bis max. 15 Sitzungen). Bei 40% der Beratungsfälle war Trennung und Scheidung das Thema Ausländische Herkunft mindestens eines Elternteils: 30% In der der Familie wird nicht vorrangig Deutsch gesprochen: 10% Die Familie lebt überwiegend von Sozialleistungen: 16% Arbeitsloser Familienvater in 7% der Fälle Auf die 4 Leistungsbereiche entfallen: Allgemeine Erziehungs- und Familienberatung/-therapie: 50% Trennungs- und Scheidungsberatung: 40% Beratung und Therapie bei Gewalt, Missbrauch, Misshandlung: 5% Kinder- und Jugendlichenberatung/-therapie: 5% Klinische Auffälligkeiten: 1. Mehr aggressive, expansive Verhaltensstörungen 2. Mehr Schulverweigerung, Schulschwänzen 3. Mehr Trennungs- und Scheidungsprobleme 4. Mehr Kinder psychisch kranker Eltern 5. Mehr Jugendliche mit Verhaltensstörungen 6. Mehr Multi-Problemfamilien 7. Mehr allgemein verunsicherte Eltern ohne lärmende Symptomatik 8. Relativ mehr selbstanmeldende Jugendliche 9. Mehr zur Erziehungsberatung (zunächst) nicht oder wenig motivierte Eltern Säule 3: Zusammenarbeit EB-ASD Allgemeine Zielsetzung: Zunahme von gemeinsam mit EB gefundenen Indikationsstellungen bei JA-Fällen im Rahmen fallbezogener Zusammenarbeit Das allgemeine Vorgehen: 1. Im JA findet im Vorfeld eine Auswahl derjenigen Fälle statt, in denen eine Zusammenarbeit mit oder eine Fallübernahme durch die EB sinnvoll sein könnte. 2. Anschließende kollegiale Fallbesprechung (Orientierungsgespräch) zur Klärung der speziellen Indikation und des fachlichen Vorgehens in Fachgremien (im Team oder in Zweiergesprächen im JA oder in EB) . 3. Bei gefundener Indikation für eine Kooperation und/oder Fallübernahme durch EB vermittelt das JA den Klienten die Entscheidung 4. Bei Fallbearbeitung in EB entbinden die Klienten EB und JA von der Schweigepflicht gegenüber den beteiligten FachmitarbeiterInnen hinsichtlich der äußeren Rahmenbedingungen der Fallarbeit (Beginn, Ende, Abbruch, Ergebnis). Einige grundsätzliche Ziele der gemeinsamen Indikationsstellung: 1. Ambulante Beratung in Fragen der Erziehung des JA abbauen zugunsten institutioneller Beratung in EB 2. Allgemein häufigere Empfehlung/Auflage/Bedingung für Eltern, EB-Angebote anzunehmen (Elternkurs, Müttergruppe, Alleinerziehenden-Gruppe, Familientherapie etc., ggf. auch übers Familiengericht) nach der Devise: Mehr Hilfe zur Selbsthilfe fordern 3. Besonders bei Anträgen auf SPFH: Antragsbewilligung/-ablehnung erst nach Indikationsklärung mit EB mit dem Ziel, familientherapeutische Alternativen zu SPFH zu prüfen. Zwischen SPFH und Familientherapie gibt es erfahrungsgemäß einen besonders großen Überschneidungsbereich. 4. Supervision/fachliche Unterstützung/fachliche Begleitung von laufenden Hilfen des JA, z.B. (Gruppen-)Coaching für SPF-HelferInnen, Pflegeeltern, Tagesmütter etc. , u.a. mit der Zielsetzung, ergänzende oder nachfolgende bzw. die Hilfe verkürzende EB-Angebote hinzuzuziehen. Näheres im folgenden Ablaufschema: Fallbezogene Zusammenarbeit ASD Fallkonstellation 1: ASD empfiehlt Klienten die EB, sieht selbst keine Zuständigkeit und keinen Handlungsbedarf Klienten entscheiden selbstverantwortlich und werden in EB unter Schweigepflicht beraten/behandelt Fallkonstellation 2: ASD möchte in einem ASD-Fall die EB einbeziehen. Kein Zwangskontext Kein Zwangskontext EB (u. umgekehrt) Fallkonstellation 3: ASD möchte in einem ASD-Fall die EB einbeziehen. Zwangskontext (KIWO, FamG) Die zuständige Fachmitarbeiterin des ASD terminiert in der EB eine kollegiale Fallbesprechung (Orientierungsgespräch: Gemeinsame Indikationsstellung und fachliche Detailplanung auf Fachmitarbeiterebene im Rahmen einer Fallbesprechung). Die zuständigen EB- bzw. ASDMitarbeiterinnen bringen das ClearingErgebnis in ihren Fachgremien ein (EBTeam, EK bzw. Fachgespräche). Anonymisiert oder mit ASD-Schweigepflichtentbindung für EB-Mitarbeiter Bei Bedarf erneutes Fachgespräch der zuständigen Fachmitarbeiterinnen Die ASD-Mitarbeiterin teilt den Klienten die Fachentscheidung mit und empfiehlt Anmeldung in der EB Bei Annahme der Klienten: Zweiseitige Schweigepflichtentbindung. Info von EB an JA bei (Nicht)Beginn, Abbruch Ende,. Bei Annahme durch Klienten: Fallbearbeitung. Bei Nichtannahme oder Abbruch: Fallabschluss in ASD und EB. Kein weiterer Handlungsbedarf. Bei Annahme durch Klienten: Fallbearbeitung. Bei Nichtannahme oder Abbruch: Fallabschluss in EB. Weiterer Handlungsbedarf für ASD Die 3 Säulen: Ein System A: Präventions- und Interventionsformen der EB in Bezug auf die drei Säulen Säule 1: Prävention und „niederschwellige Arbeit“ 1. Universelle Prävention. Diese Präventionsformen werden universell auf eine gesamte Bevölkerungsgruppe angewendet. Vorträge in Kitas und Familienzentren Mobile EB im Familienzentrum 2. Selektive Prävention. Diese richtet sich gezielt an Bevölkerungsgruppen, die ein erhöhtes Risiko für die Entwicklung von Störungen haben oder bereits erste Symptome aufweisen. ErzieherInnen - Workshops Kind und Kegel Mobile EB Alleinerziehenden Gruppe Gruppe für Eltern Pubertierender 3. Indizierte Prävention. Die Zielgruppe sind Personen, die bereits Symptome einer Störung haben, die jedoch noch nicht die Kriterien einer vollständigen Diagnose erfüllen müssen. Somit richtet sich die indizierte Prävention an „Hochrisikogruppen“. Fallarbeit in Schulen, Kitas Fachberatung in Schulen/Kitas Gruppen für Trennungs-/Scheidungskinder Effekt-Kurs (Eltern-/Kindergruppen) Säule 2: Indizierte Prävention und therapeutische Interventionen Die Zielgruppe sind Personen, die subklinische oder bereits klinische Symptome einer Störung haben. Hier neben den Hochrisikogruppen also bereits deutliche Verhaltensauffälligkeiten, familiäre Problematiken mit ungünstiger Prognose etc. Erziehungsberatung Familientherapie Fallbezogene Zusammenarbeit mit Schulen, Kitas, Ärzten, Therapeuten und Kliniken Säule 3: Fälle in Zusammenarbeit mit dem ASD Diese Zielgruppe besteht aus Klienten, die in der Regel klinische Symptome (Schulverweigerung, Depressionen, expansives Problemverhalten, Störungen des Sozialverhaltens etc.) aufweisen und bereits Kontakt zum ASD haben oder dieser in nächster Zeit notwendig sein wird. Weiterhin fallen in diese Gruppe die Fälle der Kindswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII. Hier ist von einem insgesamt erhöhten Interventions- und Kostenaufwand auszugehen. Erziehungsberatung und Familientherapie Zusammenarbeit mit ASD – SPFH – Trägern der Jugendhilfe – Familiengerichten etc. Fazit: Aus der Studienlage (z.B. Mannheimer Risikokinderstudie. Laucht, 2000) ist bekannt, dass insbesondere früh auftretende Verhaltensauffälligkeiten bzw. dysfunktionale Eltern-KindInteraktionen ein hohes Risiko für die Entwicklung weiterer psychopathologischer Auffälligkeiten (die in Säule 2 und 3 häufig anzutreffen sind) darstellen. Die Stabilität solcher Auffälligkeiten vom 1. bis zum 11. Lebensjahr ist sehr hoch (jedes 7. Kind der Hochrisikogruppen zeigt im 11. Lebensjahr dissoziales Verhalten). Die positiven Effekte von frühen Präventionsmaßnahmen der Säule 1 sind hinlänglich bekannt und werden immer wieder bestätigt. Demnach ist davon auszugehen, dass, je weniger in Säule 1 (niederschwellige, fallunabhängige Prävention) investiert wird, umso mehr muss in Säule 2 (indizierte Prävention und Therapie) und schließlich in Säule 3 (hoher Kosten- und Inter-ventionsaufwand) investiert werden. Im Umkehrschluss bedeutet dies für die Erziehungsberatungsstelle: Je mehr Interventionsaufwand in Säule 3 investiert wird, umso weniger Präventionsarbeit ist in Säule 1 möglich, stattdessen ist ein Anstieg der Klienten für Säule 2 und 3 zu erwarten. Anteilige Arbeitsbelastung der 3 Säulen Ausgehend von einer bereinigten Nettoarbeitsstundenzahl von 1420 pro Jahr leistet die EB Wesseling und Brühl für 5 Vollzeitstellen 7100 Jahresstunden. Säule 2: In 2008 entfielen davon auf die Säule 2 (bei 469 Fällen zu 7 Kontakten à 60 Minuten): 3283 Stunden (46 %). Pro Kontakt kommen 30 Minuten Zusatzaufwand hinzu (Protokoll, Statistikverwaltung, Vor- und Nachbereitung, Telefonate, Terminverwaltung etc.), sodass die Stundenzahl pro Jahr insgesamt beträgt 4925 Jahresstunden (69 %). Davon fielen auf Allgemeine Erziehungs- und Familienberatung/-therapie: 2463 Stunden (50 %) Trennungs- und Scheidungsberatung: 1970 Stunden (40 %) Beratung und Therapie bei Gewalt, Missbrauch, Misshandlung: 246 Stunden (5 %) Kinder- und Jugendlichenberatung/-therapie: 246 Stunden (5 %) Säule 3: In 2008 gab es in 46 Fällen eine Zusammenarbeit mit dem JA. Unter denselben Voraussetzungen wie in Säule 2 ergibt dies 483 Jahresstunden (7 %). Ab 2009 ergibt sich bei prospektiven 150 Fällen eine Verdreifachung von 1575 Jahresstunden (22 %). Angesichts des höheren Arbeitsaufwandes bei diesen Fällen wird der Arbeitsstundenanteil aber noch höher ausfallen. Säule 1 (geschätzt): Ab 2009 verbleiben für Säule 1 ca. 600 (8,5 %) Jahresstunden (ca. 3 Stunden pro Arbeitswoche und Mitarbeiter). Für das 2. Halbjahr 2009 wurden davon 300 Stunden wie folgt aufgeteilt: Projekt Stunden*) Brühl Wesseling Elterngruppe für Pubertierende 50 25 25 EFFEKT (Eltern- u. Kindergruppe) 50 25 25 Fallarbeit/Supervision/Intervision in Schule und Kita 30 20 10 Getrennte Eltern: Eltern- u. Kindergruppe 80 40 40 Intervision Schulsozialarbeit 10 5 5 Themenvorträge in Kita oder FamZentrum 15 15 0 Gruppe für Alleinerziehende 25 12,5 12,5 EBmobil (je 1 Wochenstunde in 2 FamZentren) 40 20 20 Summe 300 162,5 137,5 *) inkl. Ausarbeitung, Vorbereitung, Fahrzeiten etc. Anlage 1: Beratene Familien 2002-2008 Beratene Familien mit Wohnsitz in Brühl und Wesseling 250 200 150 Brühl 100 Wesseling 50 0 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 Brühl 113 149 141 177 179 198 208 Wesseling 70 121 179 183 188 214 234 Stand: 31.07.2009: Klienten aus Brühl: 172 Klienten aus Wesseling: 173 Durch die Einrichtung der Brühler Nebenstelle seit 01.10. 2008 hat sich die Zahl der beratenen Familien durch vermehrte Anmeldung Brühler Familien zwischen beiden Städten nahezu ausgeglichen.