Daten
Kommune
Wesseling
Größe
335 kB
Datum
22.09.2009
Erstellt
21.06.10, 20:23
Aktualisiert
21.06.10, 20:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
144/2009
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Jugendhilfe
-01/Personalservice-
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Konzept für die Familien- und Erziehungsberatungsstelle für Brühl und Wesseling
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Datum
Sachbearbeiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
-01/Personalservice-
10.08.2009
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 144/2009
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Frank W. Krüger
/ Hans-Reinhard Schmidt
10.08.2009
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Rat
Betreff:
Konzept für die Familien- und Erziehungsberatungsstelle für Brühl und Wesseling
Beschlussentwurf:
Dem Konzept wird zugestimmt. Die Planstelle, die zunächst nur befristet für ein Jahr eingerichtet wurde und
mit zwei Halbtagskräften besetzt ist, wird fortgeführt.
Sachdarstellung:
1. Problem
Zum Herbst 2008 wurde die Familien- und Erziehungsberatungsstelle um eine Außenstelle in Brühl erweitert.
Damit wurden mehrere Ziele verfolgt (siehe Vorlage Nr. 25/2008):
den Zugang zur Familien- und Erziehungsberatung durch ortsnahe Angebote erleichtern.
Zufriedenheit und die Effizienz der Hilfen optimieren
mehr Familien mit Migrationshintergrund in Wesseling und Brühl einen besonders niederschwelligen
Zugang zur Erziehungs- und Familienberatung ermöglichen
eine verbesserte ortsbezogene Vernetzung psychosozialer Dienste mit der Erziehungsberatungsstelle in
Wesseling und Brühl erreichen
die Kooperation mit den zukünftigen Familienzentren in Wesseling und Brühl ermöglichen
mehr fachliche Beratung und Weiterbildung des Fachpersonals städtischer Jugendhilfe-Einrichtungen in
Wesseling und Brühl ermöglichen
für die ratsuchenden Familien aus beiden Städten die bisherigen sehr geringen Wartezeiten (Notfälle
noch am selben Tag, Regelfälle maximal 15 Tage) sowie die bisherigen hohen fachlichen Standards
unverändert aufrecht erhalten.
Um diese Ziele umzusetzen, wurde das Team der Erziehungsberatungsstelle um insgesamt 1 Stelle (besetzt
mit zwei Fachkräften mit 19,5 Std.) erweitert. Diese Erweiterung wurde durch Beschlüsse auf Wesselinger
Seite zunächst auf ein Jahr befristet. Das Beschäftigungsjahr für die neuen Kräfte läuft nun am 30.09.2009
aus.
Über diesen Sachverhalt hinaus haben die beiden Jugendämter Brühl und Wesseling eine
Konzepterneuerung initiiert. Das Konzept soll außer den dezentralen Beratungsmöglichkeiten mit der
Zentrale in Wesseling und einer Außenstelle in Brühl auch die Angebotsstruktur der Beratungsstelle im
Hinblick auf erzieherische Hilfen erweitern. Von beiden beteiligten Jugendämtern wurde eine stärkere
Unterstützung bei den zu gewährenden Hilfen zur Erziehung und für die psychologischen und
familientherapeutische Beratung in komplexen Jugendhilfefällen gewünscht.
2. Lösung
Das in Zusammenarbeit der beiden Allgemeinen Sozialen Dienste (ASD) und der Familien- und
Erziehungsberatungsstelle entwickelte neue Konzept stellt besonders den Gesichtspunkt der Leistungen der
Familien- und Erziehungsberatungsstelle in der Durchführung von familientherapeutischer Beratung und
Hilfen zur Erziehung heraus.
Die Familien- und Erziehungsberatungsstelle soll bei komplexen Problemfällen ein Clearing und/oder eine
Beratung/Behandlung durchführen. Das Clearing hat u.a. zum Ziel, ambulante Alternativen zu
kostenaufwenigen externen Hilfen (z.B. Heimunterbringungen) zu finden und gemeinsam durchzuführen.
Dabei wird auch die Methodenvielfalt erweitert und z.B. aufsuchende Familienberatung im Lebensumfeld der
Familien stärker in die Beratungsarbeit mit aufgenommen.
Diese Veränderung in der Arbeitspraxis der Beratungsstelle soll bisher für derartige Fälle erteilte Aufträge an
externe psychologische und familientherapeutische Anbieter reduzieren. Die Stundensätze für solche
externen Angebote liegen bei ca. 60 - 70 Euro. Entsprechende Aufträge werden immer wieder nach den
jeweiligen Hilfeplänen erforderlich. Die Zahl solcher Hilfen liegt für Wesseling im Schnitt bei 5 - 7 Fällen mit
etwa 150 - 200 Stunden im Jahr. Hinzu kommen Beratungen in komplexen Trennungs- und Scheidungsfällen
oder schwierigen erzieherischen Situationen. Die im Konzept für Beratung im direkten Auftrag der
Jugendämter Brühl und Wesseling vorgesehene Stundenzahl liegt bei insgesamt 1.575 jährlich.
Die Angebote, die durch die dezentrale Präsenz in Wesseling und Brühl geschaffen worden sind, sind von
der Bevölkerung gut angenommen worden. Die Zahl der Rat suchenden Familien hat noch weiter
zugenommen.
Zur Aufrechterhaltung der dezentralen Angebotssturktur und zur Umsetzung des neuen Konzeptes ist es
angezeigt, die eine bisher nur befristet eingerichtete Stelle über den 30.09.2009 hinaus fortzuführen.
3. Alternativen
4. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten der Familien- und Erziehungsberatung bleiben in dem bisherigen Kostenrahmen bestehen. Die
Personalkosten für die Stelle sind in der Aufstellung des Haushaltes bereits berücksichtigt worden.
Die Kosten für die Stelle reduzerien sich um einen Landeszuschuss, der in Höhe von zurzeit 10.780,00 € je
Vollzeitmitarbeiter/in in kommunalen Erziehungsberatungsstellen gewährt wird. Die Kosten des Personals der
Beratungsstelle werden entsprechend der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen den beteiligten
Städten aufgeteilt. Die jährlichen Kosten für Wesseling belaufen sich für die Fortführung der Stelle auf etwa
16.000 €.
Anlage: Konzept zur fallbezogenen Zusammenarbeit von EB und ASD
Familien- und Erziehungsberatung Wesseling u. Brühl
Die 3 Säulen der Erziehungsberatung (EB)
Konzept zur fallbezogenen Zusammenarbeit von EB und ASD
Übersicht
Die 3 Säulen der Erziehungsberatung
Säule 1: Primäre Prävention
Säule 2: EB: Einige Zahlen zu 2008
Säule 3: Zusammenarbeit EB-ASD. Das allgemeine Vorgehen Verlaufsschema
Die 3 Säulen: Ein System. Präventions- und Interventionsformen
Anteilige Arbeitsbelastung der 3 Säulen
Anlage 1: Beratene Familien 2002-2009 (Stand: 31.07.2009)
Konzept zur fallbezogenen Zusammenarbeit von EB und ASD
Die städtische Familien- und Erziehungsberatungsstelle erfreut sich seit ihrer Tätigkeit in der Wesselinger
Zentrale zunehmender Akzeptanz bei ratsuchenden Wesselinger und Brühler Familien. Vor allem die
Einrichtung einer kleinen Brühler Nebenstelle in der Gartenstraße mit 2 befristeten Halbtagsstellen zum 01.
Oktober 2008 hat nicht nur bei der Brühler Bevölkerung zu einer vermehrten Annahme des
Beratungsdienstes geführt. Sie hat darüber hinaus auch in der Wesselinger Zentrale entlastend gewirkt und
Raum für eine inhaltliche Neuorientierung und fachliche Erweiterung des Gesamtkonzepts der
Beratungsstelle geschaffen.
Die dadurch ermöglichte intensivierte Zusammenarbeit mit den beiden beteiligten Jugendämtern,
insbesondere mit ihren Sozialen Diensten, wurde konzeptionell neu erstellt und bereits begonnen. Es soll
darum gehen, in Kooperation mit dem Jugendamt mehr Familien in der Erziehungsberatungsstelle helfen zu
können, die aus unterschiedlichsten Gründen bisher den Weg dorthin nicht gefunden haben.
Ein erweitertes fachliches Konzept sowie damit einhergehende neue Aufgaben in der
Erziehungsberatungsstelle machen es erforderlich, die beiden Brühler Halbtagsstellen in unbefristete
Arbeitsverhältnisse umzuwandeln, damit Planungssicherheit gegeben ist und das neue Konzept sich
nachhaltig bewähren kann.
Erziehungsberatung in Bewegung
Das Profil der Erziehungs- und Familienberatungsstellen in Deutschland ist in Bewegung.
Erziehungsberatungsstellen erweitern nicht nur das Spektrum ihrer Beratung und Behandlung, sondern sie
bringen ihre Kompetenzen auch immer deutlicher in neue Aufgabenbereiche der Kinder und Jugendhilfe ein.
Auch unsere Erziehungsberatungsstelle öffnet sich für Aufgabenfelder, die über ihren klassischen Auftrag der
Beratung und Therapie sowie der Prävention und Vernetzung hinaus gehen.
Neue Aufgaben stellen sich für unsere Erziehungsberatungsstelle in den folgenden Bereichen:
1. Beteiligung an der Hilfeplanung des Jugendamtes (§36 SGB VIII) und
Durchführung von Hilfen zur Erziehung
2. Mitwirkung im Kontext familiengerichtlicher Entscheidungen (§50 SGB VIII)
3. Im Vorfeld: Mehr Prävention
1. Beteiligung an der Hilfeplanung des Jugendamtes
Die Fachkräfte der Erziehungsberatungsstelle bringen ihre entwicklungspsychologischen und
psychopathologischen Kompetenzen vermehrt in die Beurteilung der Situation eines Kindes und seiner
familiären Konfliktdynamik ein, das im Rahmen der Jugendamts-Hilfeplanung im Mittelpunkt steht. Dabei
können sie sich auf ihre umfangreichen Erfahrungen im Umgang mit familiären Krisen und deren
beraterische und psychotherapeutische Bewältigung stützen. Sie bereichern dadurch die sozialpädagogische
bzw. sozialarbeiterische Diagnose des Allgemeinen Sozialen Dienstes, die einer Hilfegewährung zugrunde
liegt, und erhöhen damit die Qualität der diagnostischen Klärung und fachlichen Hilfestellung des
Jugendamts. Die in gemeinsamer Indikationsstellung gefundene Hilfeform kann somit auf die Belange des
Kindes und seiner Familie genauer zugeschnitten werden. Dies erhöht die Chance, die Ziele der jeweiligen
Maßnahme auch zu erreichen. Durch ein solch ein genaueres, gemeinsam gefundenes und gemeinsam
praktiziertes Hilfeangebot lassen sich im Einzelfall effektivere und kostensparende Hilfen finden, bis hin zur
Vermeidung einer Fremdplatzierung des Kindes.
Unsere Erziehungsberatungsstelle hat gemeinsam mit den beiden Jugendämtern Wesseling und Brühl in
mehreren Arbeitstreffen ein fachliches Konzept entwickelt, wie im Einzelfall praktisch vorgegangen werden
soll, wenn es darum geht, die Kompetenzen der Erziehungsberatungsstelle in sogenannte „Jugendamtsfälle“
hilfreich und effektiv einzubauen.
Diese erweiterte Kooperationsform wird vermehrt Familien in die Erziehungsberatungsstelle führen, die
zunächst nicht von sich aus den Weg dorthin gesucht haben. Es wird sich vermehrt um sogenannte
Multiproblemfamilien handeln, die einen erhöhten fachlichen und personellen Einsatz der
Erziehungsberatungsstelle erfordern. Häufiger als früher wird eine solche Erziehungsberatung in einem
sogenannten „Zwangskontext“ starten müssen: Sorgeberechtigte Eltern kommen häufiger nicht ganz freiwillig
in die Erziehungsberatungsstelle, sondern im Gefolge einer behördlichen Auflage oder Bedingung. Für den
Erziehungsberater stellt sich dann die nicht ganz leichte Aufgabe, die zunächst fehlende oder nur schwach
ausgeprägte Eigenmotivation solcher Eltern zur psychologischen Beratung sozusagen nachzuholen, damit
eine erfolgversprechende Erziehungs- und Familien-beratung/Familientherapie gelingen kann.
Arbeitskreis EB - ASD
Es wurde ein ständiger Arbeitskreis ins Leben gerufen, der den Entwicklungsprozess dieser erweiterten
Kooperationsform zwischen Allgemeinem Sozialen Dienst und Erziehungsberatungsstelle fachlich und
organisatorisch begleiten und weiterentwickeln wird. Die Einzelheiten dieses Konzepts sind als Anlage
beigefügt.
2. Mitwirkung bei familiengerichtlichen Entscheidung
Seit der Kindschaftsrechtsreform im Jahr 1998 entscheidet ein Familiengericht bei einer Scheidung nicht
mehr obligatorisch über die elterliche Sorge. Nur noch in denjenigen Fällen, in denen die Eltern einen Antrag
auf eine gerichtliche Entscheidung stellen, wird es tätig. Oft handelt es sich um hoch emotional verstrickte
Familien, in denen z. B. die elterliche Sorge, das Umgangsrecht etc. heftig umstritten sind. Der Umgang mit
solchen Familien erfordert ein hohes Maß an familiendynamischem, entwicklungspsychologischem und
psycho-pathologischem Wissen und therapeutischem Know-how. Es liegt deshalb auf der Hand, diese
Kompetenzen auch unserer Erziehungsberatungsstelle in Zukunft vermehrt in familiengerichtlichen
Verfahren, bei denen auch das Jugendamt regelmäßig beteiligt ist, zu nutzen. Familiengericht, Allgemeiner
Sozialer Dienst, Erziehungsberatungsstelle und die bereffende Familie, inklusive der beteiligten Anwälte,
sollten ein gemeinsames, dem Kindeswohl dienendes Vorgehen und Hilfeangebot absprechen und
umsetzen.
Dazu kann nach der Reform des familiengerichtlichen Verfahrens auch gehören, erst einmal durch die
Beratungsstelle ausloten zu lassen, ob und wie der gerichtliche Auftrag der Mitwirkung von den Fachkräften
der Beratungsstelle überhaupt inhaltlich gestaltet werden kann. Für Erziehungsberatungsstellen wird dabei
ein zentrales Kriterium sein ihre Fachkompetenz zugunsten der betroffenen Kinder einzubringen. Die
Erziehungsberatungsstelle kann das Jugendamt und das Familiengericht bei deren Aufgaben im
familiengerichtlichen Verfahren durch ihre spezifische Fachkompetenz unterstützen.
Auch dieses neue Aufgabenfeld stellt neue fachliche und personelle Herausforderungen an unsere
Erziehungsberatungsstelle. Auch hier werden sich vermehrt Familien in der Beratungsstelle einfinden, die
zunächst von sich aus den Weg dorthin nicht gesucht haben. Auch hier gilt es für die Fachkräfte, die oftmals
nicht gegebene oder nur schwach ausgeprägte Motivation zur psychologischen Familienberatung erst noch
zu entwickeln und nachzuholen.
Arbeitskreis „Partnerschaft, Trennung und Scheidung“
Die Erziehungsberatungsstelle muss ihre Zusammenarbeit mit anderen Institutionen auch in diesem
Aufgabenfeld neu gestalten. Der mit unserer Beratungsstelle gegründete ständige Arbeitskreis
„Partnerschaft, Trennung und Scheidung Erftkreis-Süd“, an dem die Familienrichter des Familiengerichts
Brühl, umliegende Jugendämter und Erziehungsberatungsstellen, Frauenberatung, die Eheberatungsstelle
Brühl, Rechtsanwälte und Mediatoren teilnehmen, stellt hierbei ein wichtiges Forum dar, in dem Informationsund Erfahrungsaustausch, interne Fortbildung und Konzeptentwicklung möglich sind.
3. Mehr Prävention
Vorbeugen ist besser als heilen. In diesem Sinne bietet auch unsere Erziehungsberatungsstelle erweiterte
präventive Hilfen an. Immer mehr gehen die Fachkräfte im Vorfeld einer klassischen Erziehungsberatung auf
Familien zu, die bisher aus den unterschiedlichsten Gründen den Weg dorthin nicht gefunden haben. Das
ohnedies schon niedrigschwellige Angebot der Erziehungsberatungsstelle soll noch niedrigschwelliger,
bürger- und familienfreundlicher an Eltern heran getragen werden, ohne diese allerdings zu behelligen oder
zu nötigen. Dies versuchen wir auf unterschiedlichen Wegen: Durch regelmäßige Anwesenheit und
Ansprechbarkeit in den städtischen Familienzentren, durch themen-zentrierte Elternabende und Vorträge in
Familienzentren und Kindertagesstätten, oder durch Bereithalten von Ansprechpartnern für Lehrer der
Grundschulen. Auch die fachliche Betreuung eines Treffpunktes für Alleinerziehende inkl. Kinderbetreuung
gehört hier her.
Auch dieses fachlich und personell anspruchsvolle Aufgabenfeld soll in Zukunft in engerer Absprache und
Koordination zwischen Erziehungsberatungsstelle und den beteiligten Jugendämtern geplant und auf die
beiden Städte gerecht verteilt werden.
Die dargestellten Aufgabenerweiterungen sind ohne Beibehaltung der beiden halben Stellen in der
Erziehungsberatungsstelle mittelfristig nicht leistbar. Es ist deshalb erforderlich, die Stellen in unbefristete
Arbeitsverhältnisse umzuwandeln, um eine nachhaltige Facharbeit sicher zu stellen.
Familien- und Erziehungsberatung Wesseling u. Brühl
Die 3 Säulen der Erziehungsberatung (EB)
Konzept zur fallbezogenen Zusammenarbeit von EB und ASD
Die Tätigkeit der EB verteilt sich auf 3 Säulen (s.u.). In den Säulen 2 und 3 gliedert sich die
Fallarbeit in 4 Problem- bzw. Leistungsbereiche:
Allgemeine Erziehungs- und Familienberatung/-therapie
Trennungs- und Scheidungsberatung
Beratung und Therapie bei Gewalt, Missbrauch, Misshandlung
Kinder- und Jugendlichenberatung/-therapie
Säule 1: Fallunabhängige Prävention, wie Elterngruppen, Kindertrainings, Fallbesprechungen
anderer Institutionen etc.
Säule 2: Beratungs-/Behandlungsfälle in 2008, ohne Fälle von Zusammenarbeit mit Jugendamt
(JA)
Säule 3: Beratungs-/Behandlungsfälle in Kooperation mit JA. In 2008 46 Fälle, weitere 104 Fälle
pro Jahr prospektiv durch Teamerweiterung um 1 Vollzeitstelle in 2008.
Säule 1: Primäre Prävention
Angebote der Erziehungsberatungsstelle im Rahmen fallunabhängiger
Aufklärung, Fortbildung und fachlicher Unterstützung:
Vorträge in Kitas und Familienzentren (13 Themen)
Mobile EB in Kita und Familienzentrum (ca. 20 Themenbereiche)
ErzieherInnen – Workshops
ProKid/Kind und Kegel
Alleinerziehenden-Gruppe
Gruppe für Eltern Pubertierender
Fallarbeit in Schulen, Kitas
Fachberatung in Schulen/Kitas
Gruppen für Trennungs-/Scheidungskinder
Effekt-Kurs (Elterntraining plus Kindertraining ab 5 Jahren) im FZ oder in EB
Supervision Schulsozialarbeit
Ansprechpartner für Grundschulen
(Gruppe für Kinder psychisch kranker Eltern)
(Gruppe für junge Mütter)
Säule 2: EB
Einige Zahlen zu 2008 (s.a. Arbeitsbericht 2008 im Anhang):
Gesamtzahl der Beratungsfälle inkl. JA-Zusammenarbeit: 469
Davon in 2008 abgeschlossen: 326
Wartezeiten bis zur fortlaufenden Beratung/Behandlung:
In 50% der Fälle max. 1 Woche
In 20% der Fälle max. 2 Wochen
in 30% der Fälle max. 4 Wochen
Mittlere Zahl von Beratungs-/Behandlungskontakten zu je 60 Minuten pro Fall: 6,4.
Maximale Sitzungszahl: 15
Vor Überschreiten der Sitzungshöchstzahl ist ein Teambeschluss erforderlich.
Zahl der Sitzungen mit mehr als 15 Sitzungen: 27 (5,4% aller Fälle. In 94,6% der Fälle dauerte ein
Fall also bis max. 15 Sitzungen).
Bei 40% der Beratungsfälle war Trennung und Scheidung das Thema
Ausländische Herkunft mindestens eines Elternteils: 30%
In der der Familie wird nicht vorrangig Deutsch gesprochen: 10%
Die Familie lebt überwiegend von Sozialleistungen: 16%
Arbeitsloser Familienvater in 7% der Fälle
Auf die 4 Leistungsbereiche entfallen:
Allgemeine Erziehungs- und Familienberatung/-therapie: 50%
Trennungs- und Scheidungsberatung: 40%
Beratung und Therapie bei Gewalt, Missbrauch, Misshandlung: 5%
Kinder- und Jugendlichenberatung/-therapie: 5%
Klinische Auffälligkeiten:
1. Mehr aggressive, expansive Verhaltensstörungen
2. Mehr Schulverweigerung, Schulschwänzen
3. Mehr Trennungs- und Scheidungsprobleme
4. Mehr Kinder psychisch kranker Eltern
5. Mehr Jugendliche mit Verhaltensstörungen
6. Mehr Multi-Problemfamilien
7. Mehr allgemein verunsicherte Eltern ohne lärmende Symptomatik
8. Relativ mehr selbstanmeldende Jugendliche
9. Mehr zur Erziehungsberatung (zunächst) nicht oder wenig
motivierte Eltern
Säule 3: Zusammenarbeit EB-ASD
Allgemeine Zielsetzung: Zunahme von gemeinsam mit EB gefundenen
Indikationsstellungen bei JA-Fällen im Rahmen fallbezogener Zusammenarbeit
Das allgemeine Vorgehen:
1. Im JA findet im Vorfeld eine Auswahl derjenigen Fälle statt, in denen eine Zusammenarbeit mit
oder eine Fallübernahme durch die EB sinnvoll sein könnte.
2. Anschließende kollegiale Fallbesprechung (Orientierungsgespräch) zur Klärung der speziellen
Indikation und des fachlichen Vorgehens in Fachgremien (im Team oder in Zweiergesprächen im
JA oder in EB) .
3. Bei gefundener Indikation für eine Kooperation und/oder Fallübernahme durch EB vermittelt das
JA den Klienten die Entscheidung
4. Bei Fallbearbeitung in EB entbinden die Klienten EB und JA von der Schweigepflicht gegenüber
den beteiligten FachmitarbeiterInnen hinsichtlich der äußeren Rahmenbedingungen der Fallarbeit
(Beginn, Ende, Abbruch, Ergebnis).
Einige grundsätzliche Ziele der gemeinsamen Indikationsstellung:
1. Ambulante Beratung in Fragen der Erziehung des JA abbauen zugunsten institutioneller
Beratung in EB
2. Allgemein häufigere Empfehlung/Auflage/Bedingung für Eltern, EB-Angebote anzunehmen
(Elternkurs, Müttergruppe, Alleinerziehenden-Gruppe, Familientherapie etc., ggf. auch übers
Familiengericht) nach der Devise: Mehr Hilfe zur Selbsthilfe fordern
3. Besonders bei Anträgen auf SPFH: Antragsbewilligung/-ablehnung erst nach Indikationsklärung
mit EB mit dem Ziel, familientherapeutische Alternativen zu SPFH zu prüfen. Zwischen SPFH und
Familientherapie gibt es erfahrungsgemäß einen besonders großen Überschneidungsbereich.
4. Supervision/fachliche Unterstützung/fachliche Begleitung von laufenden Hilfen des JA, z.B.
(Gruppen-)Coaching für SPF-HelferInnen, Pflegeeltern, Tagesmütter etc. , u.a. mit der
Zielsetzung, ergänzende oder nachfolgende bzw. die Hilfe verkürzende EB-Angebote
hinzuzuziehen.
Näheres im folgenden Ablaufschema:
Fallbezogene Zusammenarbeit ASD
Fallkonstellation 1:
ASD empfiehlt Klienten die EB,
sieht selbst keine Zuständigkeit
und keinen Handlungsbedarf
Klienten entscheiden
selbstverantwortlich und werden in
EB unter Schweigepflicht
beraten/behandelt
Fallkonstellation 2:
ASD möchte in einem ASD-Fall die
EB einbeziehen. Kein
Zwangskontext
Kein Zwangskontext
EB
(u. umgekehrt)
Fallkonstellation 3:
ASD möchte in einem ASD-Fall die EB
einbeziehen. Zwangskontext (KIWO,
FamG)
Die zuständige Fachmitarbeiterin des ASD terminiert in der EB eine
kollegiale Fallbesprechung (Orientierungsgespräch:
Gemeinsame Indikationsstellung und fachliche Detailplanung auf
Fachmitarbeiterebene im Rahmen einer Fallbesprechung).
Die zuständigen EB- bzw. ASDMitarbeiterinnen bringen das ClearingErgebnis in ihren Fachgremien ein (EBTeam, EK bzw. Fachgespräche).
Anonymisiert oder mit
ASD-Schweigepflichtentbindung für
EB-Mitarbeiter
Bei Bedarf erneutes Fachgespräch der zuständigen
Fachmitarbeiterinnen
Die ASD-Mitarbeiterin teilt den Klienten die Fachentscheidung
mit und empfiehlt Anmeldung in der EB
Bei Annahme der Klienten:
Zweiseitige Schweigepflichtentbindung.
Info von EB an JA bei (Nicht)Beginn, Abbruch Ende,.
Bei Annahme durch Klienten: Fallbearbeitung.
Bei Nichtannahme oder Abbruch: Fallabschluss
in ASD und EB.
Kein weiterer Handlungsbedarf.
Bei Annahme durch Klienten: Fallbearbeitung. Bei Nichtannahme oder
Abbruch: Fallabschluss in EB.
Weiterer Handlungsbedarf für ASD
Die 3 Säulen: Ein System
A: Präventions- und Interventionsformen der EB in Bezug auf die drei Säulen
Säule 1: Prävention und „niederschwellige Arbeit“
1. Universelle Prävention.
Diese Präventionsformen werden universell auf eine gesamte Bevölkerungsgruppe angewendet.
Vorträge in Kitas und Familienzentren
Mobile EB im Familienzentrum
2. Selektive Prävention.
Diese richtet sich gezielt an Bevölkerungsgruppen, die ein erhöhtes Risiko für die Entwicklung von
Störungen haben oder bereits erste Symptome aufweisen.
ErzieherInnen - Workshops
Kind und Kegel
Mobile EB
Alleinerziehenden Gruppe
Gruppe für Eltern Pubertierender
3. Indizierte Prävention.
Die Zielgruppe sind Personen, die bereits Symptome einer Störung haben, die jedoch noch nicht
die Kriterien einer vollständigen Diagnose erfüllen müssen. Somit richtet sich die indizierte
Prävention an „Hochrisikogruppen“.
Fallarbeit in Schulen, Kitas
Fachberatung in Schulen/Kitas
Gruppen für Trennungs-/Scheidungskinder
Effekt-Kurs (Eltern-/Kindergruppen)
Säule 2: Indizierte Prävention und therapeutische Interventionen
Die Zielgruppe sind Personen, die subklinische oder bereits klinische Symptome einer Störung
haben. Hier neben den Hochrisikogruppen also bereits deutliche Verhaltensauffälligkeiten,
familiäre Problematiken mit ungünstiger Prognose etc.
Erziehungsberatung
Familientherapie
Fallbezogene Zusammenarbeit mit Schulen, Kitas, Ärzten, Therapeuten und Kliniken
Säule 3: Fälle in Zusammenarbeit mit dem ASD
Diese Zielgruppe besteht aus Klienten, die in der Regel klinische Symptome (Schulverweigerung,
Depressionen, expansives Problemverhalten, Störungen des Sozialverhaltens etc.) aufweisen und
bereits Kontakt zum ASD haben oder dieser in nächster Zeit notwendig sein wird. Weiterhin fallen
in diese Gruppe die Fälle der Kindswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII.
Hier ist von einem insgesamt erhöhten Interventions- und Kostenaufwand auszugehen.
Erziehungsberatung und Familientherapie
Zusammenarbeit mit ASD – SPFH – Trägern der Jugendhilfe – Familiengerichten etc.
Fazit:
Aus der Studienlage (z.B. Mannheimer Risikokinderstudie. Laucht, 2000) ist bekannt, dass
insbesondere früh auftretende Verhaltensauffälligkeiten bzw. dysfunktionale Eltern-KindInteraktionen ein hohes Risiko für die Entwicklung weiterer psychopathologischer Auffälligkeiten
(die in Säule 2 und 3 häufig anzutreffen sind) darstellen.
Die Stabilität solcher Auffälligkeiten vom 1. bis zum 11. Lebensjahr ist sehr hoch (jedes 7. Kind
der Hochrisikogruppen zeigt im 11. Lebensjahr dissoziales Verhalten).
Die positiven Effekte von frühen Präventionsmaßnahmen der Säule 1 sind hinlänglich bekannt und
werden immer wieder bestätigt. Demnach ist davon auszugehen, dass,
je weniger in Säule 1 (niederschwellige, fallunabhängige Prävention) investiert wird, umso
mehr muss in Säule 2 (indizierte Prävention und Therapie) und schließlich in Säule 3
(hoher Kosten- und Inter-ventionsaufwand) investiert werden.
Im Umkehrschluss bedeutet dies für die Erziehungsberatungsstelle:
Je mehr Interventionsaufwand in Säule 3 investiert wird, umso weniger Präventionsarbeit
ist in Säule 1 möglich, stattdessen ist ein Anstieg der Klienten für Säule 2 und 3 zu
erwarten.
Anteilige Arbeitsbelastung der 3 Säulen
Ausgehend von einer bereinigten Nettoarbeitsstundenzahl von 1420 pro Jahr leistet die EB
Wesseling und Brühl für 5 Vollzeitstellen 7100 Jahresstunden.
Säule 2: In 2008 entfielen davon auf die Säule 2 (bei 469 Fällen zu 7 Kontakten à 60 Minuten):
3283 Stunden (46 %). Pro Kontakt kommen 30 Minuten Zusatzaufwand hinzu (Protokoll,
Statistikverwaltung, Vor- und Nachbereitung, Telefonate, Terminverwaltung etc.), sodass die
Stundenzahl pro Jahr insgesamt beträgt
4925 Jahresstunden (69 %).
Davon fielen auf
Allgemeine Erziehungs- und Familienberatung/-therapie: 2463 Stunden (50 %)
Trennungs- und Scheidungsberatung: 1970 Stunden (40 %)
Beratung und Therapie bei Gewalt, Missbrauch, Misshandlung: 246 Stunden (5 %)
Kinder- und Jugendlichenberatung/-therapie: 246 Stunden (5 %)
Säule 3: In 2008 gab es in 46 Fällen eine Zusammenarbeit mit dem JA. Unter denselben
Voraussetzungen wie in Säule 2 ergibt dies
483 Jahresstunden (7 %).
Ab 2009 ergibt sich bei prospektiven 150 Fällen eine Verdreifachung von
1575 Jahresstunden (22 %). Angesichts des höheren Arbeitsaufwandes bei diesen Fällen wird der
Arbeitsstundenanteil aber noch höher ausfallen.
Säule 1 (geschätzt): Ab 2009 verbleiben für Säule 1 ca. 600 (8,5 %) Jahresstunden (ca. 3
Stunden pro Arbeitswoche und Mitarbeiter). Für das 2. Halbjahr 2009 wurden davon 300 Stunden
wie folgt aufgeteilt:
Projekt
Stunden*) Brühl
Wesseling
Elterngruppe für Pubertierende
50
25
25
EFFEKT (Eltern- u. Kindergruppe)
50
25
25
Fallarbeit/Supervision/Intervision in Schule und Kita
30
20
10
Getrennte Eltern: Eltern- u. Kindergruppe
80
40
40
Intervision Schulsozialarbeit
10
5
5
Themenvorträge in Kita oder FamZentrum
15
15
0
Gruppe für Alleinerziehende
25
12,5
12,5
EBmobil (je 1 Wochenstunde in 2 FamZentren)
40
20
20
Summe
300
162,5
137,5
*) inkl. Ausarbeitung, Vorbereitung, Fahrzeiten etc.
Anlage 1: Beratene Familien 2002-2008
Beratene Familien mit Wohnsitz in Brühl und
Wesseling
250
200
150
Brühl
100
Wesseling
50
0
2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008
Brühl
113
149
141
177
179
198
208
Wesseling
70
121
179
183
188
214
234
Stand: 31.07.2009:
Klienten aus Brühl:
172
Klienten aus Wesseling: 173
Durch die Einrichtung der Brühler Nebenstelle seit 01.10. 2008 hat sich die Zahl der beratenen Familien
durch vermehrte Anmeldung Brühler Familien zwischen beiden Städten nahezu ausgeglichen.