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Beschlussvorlage (Hochbegabtenförderung in den Wesselinger Schulen)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
85 kB
Datum
30.06.2009
Erstellt
21.06.10, 20:23
Aktualisiert
21.06.10, 20:23
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 116/2009 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Schulen II/VD Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Hochbegabtenförderung in den Wesselinger Schulen Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche II/VD 24.06.2009 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 116/2009 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Jürgen Marx 24.06.2009 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Hochbegabtenförderung in den Wesselinger Schulen Beschlussentwurf: Nach Beratungsergebnis. Sachdarstellung: 1. Problem In der Sitzung am 01.12.2005 hatte der Schulausschuss der Umsetzung des vom Hoch-Begabten-Zentrum Rheinland (HBZ) entwickelten Konzepts für die Hochbegabtenförderung in den Grundschulen ab dem Schuljahr 2006/2007 zugestimmt. Seitdem werden die ausgesuchten förderungswürdigen Kinder aus den dritten und vierten Schuljahren in vier Gruppen mit den beiden Schwerpunkten Sprache/Philosophie und Mathematik/Naturwissenschaften zusätzlich zentral unterrichtet; zunächst geschah dies in den Räumen der Lessingschule, und nunmehr ist die Schillerschule der zentrale Ort für die Hochbegabten der Grundschulen in Wesseling. Im Schuljahr 2008/2009 werden insgesamt 51 Kinder aus allen Wesselinger Grundschulen gefördert, und zwar 29 Kinder aus den dritten Schuljahren und 22 Kinder aus den vierten Schuljahren. Da die Fördermaßnahme zwei Schuljahre umfasst, werden die Kinder der jetzigen dritten Klassen im Schuljahr 2009/2010 weiter gefördert. Das HBZ konnte davon ausgehen, dass die Fördermaßnahmen auch im kommenden Schuljahr weitergeführt werden und hat deshalb alle notwendigen Maßnahmen zur Fortsetzung eingeleitet. Die Förderung beginnt jeweils mit dem dritten Schuljahr. Um die für die Maßnahme geeigneten Mädchen und Jungen identifizieren zu können, wurden im Mai 2009 die Lehrer/innen der zweiten Klassen aller Wesselinger Grundschulen bei einer Nachmittagsveranstaltung in das Förderkonzept und die von den Lehrkräften bis zum 10.06.2009 vorzunehmende Vorauswahl geeignet erscheinender Kinder eingeführt. Aufgrund dieser Vorauswahl werden dann aus einer Gruppe von ca. 60 bis 70 Kindern von den Psychologen des HBZ in einer Testung jeweils 15 Kinder für den Schwerpunkt Sprache/Philosophie und 15 Kinder für den Schwerpunkt Mathematik/Naturwissenschaften ab dem 31.08.2009 ausgewählt. Das ist mit den Grundschulen bereits vereinbart. Ein Eingriff in dieses laufende Verfahren mit der Entscheidung, die Hochbegabtenförderung in den Grundschulen ab dem Schuljahr 2009/2010 nicht mehr durchzuführen, würde bedeuten, dass zum einen die Gruppe der Drittklässler, die seit Beginn des Schuljahres 2008/2009 besonders gefördert werden, im kommenden Schuljahr als Viertklässler nicht mehr - entgegen der Zusage an die Eltern – gefördert werden können, und zum andern die Zweitklässler, die bereits von den Schulen dem HBZ als besonders geeignet vorgeschlagen wurden, nicht mehr durch das HBZ zur Qualifizierung für die Teilnahme an der Hochbegabtenförderung für die nächsten beiden Schuljahre getestet werden können. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 26.05.09 auf Antrag der FDP-Fraktion beschlossen, dass vor einer evtl. Weiterführung der Hochbegabtenförderung in den Schulen ein Evaluierungsbericht vorgelegt werden soll. Gemäß § 48 Absatz 1 der Gemeindeordnung NRW kann die Tagesordnung in der Sitzung durch Beschluss des Rates erweitert werden, wenn es sich um Angelegenheiten handelt, die keinen Aufschub dulden oder die von äußerster Dringlichkeit sind. Die Dringlichkeit dieser Angelegenheit, die sich aus den obigen Ausführungen begründet, erfordert eine Entscheidung des Stadtrates noch vor den Sommerferien, damit eine Planungssicherheit für alle Beteiligten besteht. Eine Sitzung des Fachausschusses findet vor den Sommerferien nicht mehr statt. 2. Lösung In der Anlage ist der Evaluierungsbericht des HBZ wie gewünscht beigefügt. Der wissenschaftliche Leiter dieses Förderprojektes, Herr Dr. Thomas Zech, kommt in diesem Bericht zu dem Ergebnis, dass für den Fall, dass das HBZ-Fördermodell ab Klasse 3 nicht mehr umgesetzt werden kann, die Kontinuität der Förderung - beginnend mit der Weiterbildung von Erzieherinnen der Wesselinger Kindertageseinrichtungen, Förderung der Vorschulkinder, Begabtenförderung der Klasse 1, dem HBZ-Fördermodell ab Klasse 3 und der Fachprofilklasse ab Jahrgangsstufe 5 am Käthe-Kollwitz-Gymnasium - durch Herausnahme eines Teiles der Förderung nicht mehr gewährleistet sei. Der Leiter der Schillerschule, Herr Albert Merkel, bringt in einer Stellungnahme (siehe Anlage) zum Ausdruck, dass die Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrer/innen und Schulleiterkollegen/innen die Maßnahmen der Hochbegabtenförderung für sehr sinnvoll halten und die Fördermaßnahmen mit großer Freude und messbaren Erfolgen angenommen werden. Vorab wurden den Fraktionsvorsitzenden am 19.06.09 der Evaluierungsbericht von Herrn Dr. Thomas Zech und die Stellungnahme von Herrn Albert Merkel durch die Verwaltung zugeleitet. 3. Alternativen Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Sollte die Hochbegabtenförderung ab dem Schuljahr 2009/2010 nicht mehr erfolgen, so entstehen bis zu diesem Zeitpunkt für 2009 noch anteilige Kosten in Höhe von 6.000 €. Bei Weiterführung der laufenden Förderung für die Viertklässler im Schuljahr 2009/2010 würden bis Ende dieses Schuljahres (31.07.2010) noch Kosten in Höhe von insgesamt 13.000 EUR anfallen, die in diesem Haushaltsjahr zu veranschlagen wären, um eine Vorwegbelastung für 2010 zu vermeiden. Die Hochbegabtenförderung in den Grundschulen würde dann zum Ende des Schuljahres 2009/2010 auslaufen. Sollte die Förderung über das Schuljahr 2009/2010 hinaus beschlossen werden, müssten zusätzliche Mittel im Hauhaltsjahr 2010 bereit gestellt werden; die mittelfristige Ergebnisplanung sieht derartige Mittel nicht mehr vor. Der Kämmerer ist bereit, die bis zum Ende des Schuljahres 2009/2010 benötigten Mittel überplanmäßig bereit zu stellen. Eine Deckung wird die Verwaltung im vorhandenen Schulbudget suchen.