Daten
Kommune
Wesseling
Größe
83 kB
Datum
30.06.2009
Erstellt
21.06.10, 20:23
Aktualisiert
21.06.10, 20:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
112/2009
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Finanzmanagement, -service u. Beteiligungen
51
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
5. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Förderung von
Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege in der Stadt Wesseling (Beitragssatzung Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege) vom 21.06.2006
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
51
09.06.2009
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 112/2009
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Hummelsheim
09.06.2009
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
5. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in
Tageseinrichtungen und Kindertagespflege in der Stadt Wesseling (Beitragssatzung Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege) vom 21.06.2006
Beschlussentwurf:
Aufgrund der §§ 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch
Artikel 2 des Gesetzes vom 24. Juni 2008 (GV NRW S. 514), in Verbindung mit dem Gesetz zur frühen
Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) vom 30. Oktober 2007 (GV NRW S. 462)
und den §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom
21.Oktober 1969 (GV NRW S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2007 (GV NRW 2008
S. 8), hat der Rat der Stadt Wesseling in seiner Sitzung am ________ folgende 5. Änderungssatzung zur
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und
Kindertagespflege in der Stadt Wesseling (Beitragssatzung Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege)
beschlossen:
Artikel 1
1. In § 2 Absatz 2 wird Satz 2 gestrichen.
2. § 3 Absatz 3 wird gestrichen.
Artikel 2
Diese Änderungssatzung tritt am 1. August 2009 in Kraft und gilt erstmals für das Kindergartenjahr 2009 /
2010.
Sachdarstellung:
1. Problem
In seiner Sitzung vom 26.05.2009 hat der Rat der Stadt Wesseling im Zuge der Beratungen des Haushalts
2009 wegen der angespannten Haushaltslage und des gesetzlichen Gebots, vor Steueranhebungen
zunächst spezielle Entgelte auszuschöpfen, folgende Leitentscheidung getroffen:
„Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen werden beginnend mit dem neuen Kindergartenjahr entsprechend einem kommunalen Standard erhoben, um das inzwischen auf unter 9% der Aufwendungen abgesunkene Beitragsaufkommen anzuheben. (Anm.: Der Landesgesetzgeber geht von einem Beitragsaufkommen
von 19% der Aufwendungen aus. Der Vorschlag erreicht dieses bei Weitem nicht.) Dies gilt auch für die
Erhebung von Elternbeiträgen für die Offenen Ganztagsschulen.“
Die Ansätze zu den Elternbeiträgen im Haushaltsplan 2009 und den Zahlen für die Ergebnisplanung der
Jahre 2010 bis 2012 berücksichtigen die Anpassung des Beitragsaufkommens ab dem neuen Kindergartenjahr.
Zur Umsetzung der Leitentscheidung muss die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege in der Stadt Wesseling (Beitragssatzung
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege) vom 21. Juni 2006 angepasst werden.
2. Lösung
Da es keine Vorgaben des Landes zur Höhe der Elternbeitragssätze (mehr) gibt, sondern diese von den
Städten und Gemeinden im Rahmen von Satzungen eigenverantwortlich festgelegt werden, haben sich diese
und die übrigen Modalitäten zur Beitragserhebung (Einkommensgrenzen, Beitragsbefreiungen etc.) sehr
unterschiedlich entwickelt. Die Ermittlung eines kommunalen Standards ist daher zeitaufwändig. Der Verzicht
auf die Erhebung von Elternbeiträgen im letzten Kindergartenjahr entspricht allerdings keinem kommunalen
Standard. Der vorgeschlagene Beschlussentwurf sieht daher den Verzicht auf das beitragsfreie letzte Kindergartenjahr vor.
Die Verwaltung wird in den nächsten Wochen im Rahmen einer Umfrage bei anderen Städten und Gemeinden ermitteln, welche Beitragshöhen, Einkommensgrenzen, Beitragsbefreiungen etc. einem kommunalen
Standard entsprechen und danach eine weitere Änderungssatzung vorlegen.
Die bisherige und die vorgeschlagene Fassung der §§ 2 und 3 der Beitragssatzung Kindertageseinrichtungen
und Kindertagespflege sind in der Anlage in Form einer Synopse beigefügt.
3. Alternativen
werden nicht vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Der Verzicht auf das beitragsfreie letzte Kindergartenjahr führt zu jährlichen Mehrerträgen von rd. 277.000 €.