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Beschlussvorlage (Jahresabschluss der Stadt Wesseling zum 31. Dezember 2007 hier: Feststellung des Jahresabschlusses 2007 und Entlastung des Bürgermeisters)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
80 kB
Datum
30.06.2009
Erstellt
21.06.10, 20:23
Aktualisiert
21.06.10, 20:23
Beschlussvorlage (Jahresabschluss der Stadt Wesseling zum 31. Dezember 2007
hier: Feststellung des Jahresabschlusses 2007 und Entlastung des Bürgermeisters) Beschlussvorlage (Jahresabschluss der Stadt Wesseling zum 31. Dezember 2007
hier: Feststellung des Jahresabschlusses 2007 und Entlastung des Bürgermeisters) Beschlussvorlage (Jahresabschluss der Stadt Wesseling zum 31. Dezember 2007
hier: Feststellung des Jahresabschlusses 2007 und Entlastung des Bürgermeisters)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 111/2009 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Rechnungsprüfung Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Jahresabschluss der Stadt Wesseling zum 31. Dezember 2007 hier: Feststellung des Jahresabschlusses 2007 und Entlastung des Bürgermeisters Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 08.06.2009 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 111/2009 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Düffel 08.06.2009 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Jahresabschluss der Stadt Wesseling zum 31. Dezember 2007 hier: Feststellung des Jahresabschlusses 2007 und Entlastung des Bürgermeisters Beschlussentwurf: a) Der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses vom 23. Juni 2009 zur Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Wesseling zum 31. Dezember 2007 einschließlich des Anhangs und des Lageberichts, der sich auf die durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner, Köln, vorgenommenen Prüfungen sowie auf die von der örtlichen Rechnungsprüfung vorgenommenen Prüfungen der Sondervermögen „Jugendstiftung der Stadt Wesseling“ und „Stiftung Pänz ans Netz - Wesselinger Medienstiftung“ bezieht, wird zur Kenntnis genommen. Der geprüfte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2007 wird hiermit festgestellt. b) Der Jahresüberschuss wird der allgemeinen Rücklage zugeführt. c) Die Ratsmitglieder erteilen dem Bürgermeister für die Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2007 die uneingeschränkte Entlastung. Sachdarstellung der örtlichen Rechnungsprüfung der Stadt Brühl: 1. Problem Auf die Sachdarstellung in der Vorlage 109/2009, zugestellt allen Ratsmitgliedern zur Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 23. Juni 2009, wird Bezug genommen. Am 23. Juni 2009 wird der Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2007 auf der Grundlage folgender Berichte Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner GmbH, Köln, über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2007, Ergänzender Bericht - Managementletter - der örtlichen Rechnungsprüfung der Stadt Brühl zum oben genannten Bericht, prüfen und abschließend hierüber einen Bestätigungsvermerk beschließen. Anschließend ist vom Rat gemäß § 96 GO der geprüfte Jahresabschluss festzustellen sowie über die Entlastung des Bürgermeisters für die Haushaltswirtschaft des Jahres 2007 zu beschließen. Nach § 96 hat der Rat über den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss sowie über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages zu beschließen. Dem gegenüber entscheiden lediglich die Ratsmitglieder - und damit ohne den Bürgermeister - über dessen Entlastung. 2. Lösung Entscheidung nach Beschlussentwurf. Dieser ist vorbehaltlich des Beschlusses des Rechnungsprüfungsausschusses am 23. Juni 2009. Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses wird in der Ratssitzung über das Beratungs- und Abstimmungsergebnis zum Thema Prüfung des Jahresabschlusses berichten. Der vom Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses zum Abschluss der Beratung und Beschlussfassung im Ausschuss auszufertigende Bestätigungsvermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses wird dann verlesen. 3. Alternativen Keine. 4. Finanzielle Auswirkungen Entfällt.