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Mitteilungsvorlage (Anfrage zur Kostenkalkulation für die Rathausneubeuten durch die SPD - Fraktion)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Datum
13.04.2010
Erstellt
21.04.10, 17:56
Aktualisiert
21.04.10, 17:56
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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP867/2010 Fachbereich IV - Hoch- und Tiefbau, Bauhof Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Finanzausschuss 13.04.2010 Betreff: Rathausfrage Bau- und Betriebskostenkalkulation Anfrage zur Kostenkalkulation für die Rathausneubauten Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Mitteilungen der Verwaltung zur Kenntnis. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Inhalt der Mitteilung: Zu 1: Zur Ermittlung der Kostenstruktur für einen Erweiterungsbau am Standort Kaster ist es notwendig, die durch die Verwaltung erstellte Planung unter den Gesichtspunkten der derzeit aktuellen Personalstruktur zu überarbeiten und auf der Grundlage der aktuellen Kostenkennwerte neu zu bewerten. Gleichzeitig sind durch die EnEV 2009 neue Grundlagen geschaffen worden, die in der vorliegenden Variante nicht berücksichtigt werden konnten und somit ebenfalls in die Überarbeitung der Variante eingearbeitet und kostentechnisch berücksichtigt werden müssten. Um die vorliegende Anfrage ausreichend beantworten zu können, müsste die Bearbeitung der Bau- und Betriebskostenkalkulation in der vorliegenden Form um diese Fragestellung erweitert und an das Büro v-architekten neu beauftragt werden. Zu 2: Die städtebauliche Einbindung der Rathausfrage in die Rahmenplanung steht in keinem direkten Zusammenhang mit der Bau- und Betriebskostenkalkulatin für den Rathausneubau. Die Realisierung des Rathausneubaus kann ohne direkten Zusammenhang ermöglicht werden. Durch das beauftragte Büro v-architekten wurde dargestellt, wie der Rathausneubau sich in die städtebauliche Rahmenplanung einfügt und um einen visuellen Gesamteindruck darzustellen. Zu 3: In der Bau- und Betriebskostenkalkulation sind die üblichen Gründungskosten (KGR 320) eines solchen Gebäudes enthalten. Erst nach Vorliegen entsprechender Bodengutachten, die als Grundlage einer ersten Entwurfsplanung dienen, sowie der Entscheidung pro oder contrag einer Unterkellerung können genaue Aussagen über die genaue Form der Gründung sowie die daraus resultierenden Kostenansätze gemacht werden. Dieser Sachverhalt wurde durch das Büro varchitekten in der Sitzung dargestellt. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 12.04.2010 ----------------------------------Karren Stellv. Fachbereichsleiter Mitteilungsvorlage WP8-67/2010 ----------------------------------Naujock ----------------------------------Koerdt Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister Seite 2