Daten
Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Datum
13.04.2010
Erstellt
21.04.10, 17:56
Aktualisiert
21.04.10, 17:56
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP867/2010
Fachbereich IV - Hoch- und Tiefbau,
Bauhof
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Finanzausschuss
13.04.2010
Betreff:
Rathausfrage
Bau- und Betriebskostenkalkulation
Anfrage zur Kostenkalkulation für die Rathausneubauten
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Mitteilungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Inhalt der Mitteilung:
Zu 1:
Zur Ermittlung der Kostenstruktur für einen Erweiterungsbau am Standort Kaster ist es notwendig,
die durch die Verwaltung erstellte Planung unter den Gesichtspunkten der derzeit aktuellen
Personalstruktur zu überarbeiten und auf der Grundlage der aktuellen Kostenkennwerte neu zu
bewerten. Gleichzeitig sind durch die EnEV 2009 neue Grundlagen geschaffen worden, die in der
vorliegenden Variante nicht berücksichtigt werden konnten und somit ebenfalls in die
Überarbeitung der Variante eingearbeitet und kostentechnisch berücksichtigt werden müssten.
Um die vorliegende Anfrage ausreichend beantworten zu können, müsste die Bearbeitung der
Bau- und Betriebskostenkalkulation in der vorliegenden Form um diese Fragestellung erweitert
und an das Büro v-architekten neu beauftragt werden.
Zu 2:
Die städtebauliche Einbindung der Rathausfrage in die Rahmenplanung steht in keinem direkten
Zusammenhang mit der Bau- und Betriebskostenkalkulatin für den Rathausneubau. Die
Realisierung des Rathausneubaus kann ohne direkten Zusammenhang ermöglicht werden. Durch
das beauftragte Büro v-architekten wurde dargestellt, wie der Rathausneubau sich in die
städtebauliche Rahmenplanung einfügt und um einen visuellen Gesamteindruck darzustellen.
Zu 3:
In der Bau- und Betriebskostenkalkulation sind die üblichen Gründungskosten (KGR 320) eines
solchen Gebäudes enthalten. Erst nach Vorliegen entsprechender Bodengutachten, die als
Grundlage einer ersten Entwurfsplanung dienen, sowie der Entscheidung pro oder contrag einer
Unterkellerung können genaue Aussagen über die genaue Form der Gründung sowie die daraus
resultierenden Kostenansätze gemacht werden. Dieser Sachverhalt wurde durch das Büro varchitekten in der Sitzung dargestellt.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 12.04.2010
----------------------------------Karren
Stellv. Fachbereichsleiter
Mitteilungsvorlage WP8-67/2010
----------------------------------Naujock
----------------------------------Koerdt
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister
Seite 2