Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
Info 98/2003
30.10.2003
Az.: 51/434-10
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
11.12.2003
Vereinbarung zu den Grundsätzen über die Bildungsarbeit der Tageseinrichtungen für Kinder (Bildungsvereinbarung NRW)
Seit dem 01.08.2003 ist die als Anlage beigefügte Vereinbarung zu den Grundsätzen über die Bildungsarbeit der Tageseinrichtungen für Kinder in Kraft.
Ziel der Vereinbarung ist es, die Bildungsprozesse in Tageseinrichtungen für Kinder bis zur Einschulung zu stärken und weiter zu entwickeln.
Insbesondere die Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung sollen intensiver auf den Übergang
zur Grundschule vorbereitet werden. Erzieher und Grundschullehrer sollen vor der Einschulung
enger zusammenarbeiten. Vorgesehen sind gemeinsame Einschulungskonferenzen, Besuche,
Hospitationen und Fortbildungen.
Insofern ist die Bildungsvereinbarung ein Beitrag zur Erlangung von Schulfähigkeit.
Die Abteilung Jugend und Familie wird mit Beginn des neuen Jahres in Form von pädagogischen
Konferenzen Fortbildungsangebote für Leiterinnen von Tageseinrichtungen anbieten.
Als Anlage ist die Bildungsvereinbarung NRW beigefügt.
Landrat
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Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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