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Info GB (Vereinbarung zu den Grundsätzen über die Bildungsarbeit der Tageseinrichtungen für Kinder (Bildungsvereinbarung NRW))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
48 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: Info 98/2003 30.10.2003 Az.: 51/434-10 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 11.12.2003 Vereinbarung zu den Grundsätzen über die Bildungsarbeit der Tageseinrichtungen für Kinder (Bildungsvereinbarung NRW) Seit dem 01.08.2003 ist die als Anlage beigefügte Vereinbarung zu den Grundsätzen über die Bildungsarbeit der Tageseinrichtungen für Kinder in Kraft. Ziel der Vereinbarung ist es, die Bildungsprozesse in Tageseinrichtungen für Kinder bis zur Einschulung zu stärken und weiter zu entwickeln. Insbesondere die Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung sollen intensiver auf den Übergang zur Grundschule vorbereitet werden. Erzieher und Grundschullehrer sollen vor der Einschulung enger zusammenarbeiten. Vorgesehen sind gemeinsame Einschulungskonferenzen, Besuche, Hospitationen und Fortbildungen. Insofern ist die Bildungsvereinbarung ein Beitrag zur Erlangung von Schulfähigkeit. Die Abteilung Jugend und Familie wird mit Beginn des neuen Jahres in Form von pädagogischen Konferenzen Fortbildungsangebote für Leiterinnen von Tageseinrichtungen anbieten. Als Anlage ist die Bildungsvereinbarung NRW beigefügt. Landrat Seite - 2 - Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)