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Beschlussvorlage GB (Ausscheiden der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH als Gesellschafterin bei der RDS Immobilienverwaltungsgesellschaft mbH)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
55 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Ausscheiden der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH als Gesellschafterin bei der RDS Immobilienverwaltungsgesellschaft mbH) Beschlussvorlage GB (Ausscheiden der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH als Gesellschafterin bei der RDS Immobilienverwaltungsgesellschaft mbH)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 252/2003 13.11.2003 Az.: 20/922-61/3/He Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 03.12.2003 Kreistag 16.12.2003 Ausscheiden der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH als Gesellschafterin bei der RDS Immobilienverwaltungsgesellschaft mbH Sachbearbeiter/in: Herr Hessenius Tel.: 420 Abt.: 20 Die Vorlage berührt nicht den Etat. Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung --- Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag stimmt dem Ausscheiden der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH als Gesellschafterin der RDS Immobilienverwaltungsgesellschaft mbH unter der Voraussetzung des Erlöschens des Schuldbeitritts gegenüber der WfA zu. Dem Verkauf der Anteile an die verbleibenden Gesellschafter zum Nennwert wird zugestimmt. Begründung: Seite - 2 Die Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH ist seinerzeit Gesellschafterin der RDS Immobilienverwaltungsgesellschaft mbH (im folgenden kurz: RDS) geworden, um hinsichtlich des Personalwohnheims vor Ort die Rechte der Mitarbeiter des Kreiskrankenhauses abzusichern bzw. zu verbessern. Im Verlauf der Jahre ist dies Erfordernis weggefallen. Bei der RDS stehen zudem umfangreiche Neuordnungen der Geschäftsfelder bevor, die mit den Aufgabenfeldern des Krankenhauses nicht zu vereinbaren sind. Aus diesem Grunde hatte der Verwaltungsrat den Geschäftsführer der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH beauftragt, auf ein Ausscheiden aus der RDS hinzuarbeiten. Die Möglichkeit des Ausscheidens ist nunmehr grundsätzlich gegeben. Die Anteile an der RDS können den verbleibenden Gesellschaftern zum Nennwert verkauft werden. Um seinerzeit die zinsgünstigen WfA-Mittel der Aufgabenerfüllung zu belassen, hatte die Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH 1995 den Schuldbeitritt erklärt. Die WfA-Mittel sollen nunmehr abgelöst werden, so dass die Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH aus dem Schuldbeitritt entlassen werden kann. Der Wegfall des Schuldbeitritts ist allerdings sowohl nach Ansicht der Verwaltung als auch gemäß Beschluss des Verwaltungsrates Bedingung für ein Ausscheiden. Verwaltungsseitig wird daher vorgeschlagen, dem Ausscheiden und Verkauf der Anteile unter der Voraussetzung des Wegfalls des Schuldbeitritts zuzustimmen. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)