Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Einzelhandelskonzept für die Stadt Jülich)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
80 kB
Datum
26.02.2015
Erstellt
15.04.15, 11:24
Aktualisiert
15.04.15, 11:24
Beschlusstext (Einzelhandelskonzept für die Stadt Jülich)

öffnen download melden Dateigröße: 80 kB

Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 15. April 2015 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing am 26.02.2015 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 8. Einzelhandelskonzept für die Stadt Jülich (Vorlagen-Nr.93/2015) Da im Ausschuss noch Beratungsbedarf besteht erfolgt in der heutigen Sitzung keine Beschlussfassung. Auf Grund des Antrags 06/2015 (Bündnis 90 / Die Grünen) wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, welche baurechtlichen Auswirkungen eine Ausdehnung des Zentralen Versorgungsbereichs mit sich bringen könnte. Beschlussentwurf: Ohne Abstimmung 1. Das Gutachten zum Einzelhandelskonzept für die Stadt Jülich (Anlage 1) sowie die Ausführungen der Verwaltung zum Einzelhandelskonzept werden vom Rat der Stadt Jülich zur Kenntnis genommen. 2. Der Rat der Stadt Jülich beschließt die im Gutachten zum Einzelhandelskonzept (Stand Juli 2014) formulierten Leitlinien der zukünftigen Einzelhandelsentwicklung sowie das dort dargestellte räumliche Versorgungsmodell („Standortkonzept für den Einzelhandel in der Stadt Jülich“) als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) und als handlungsleitende Grundlage für zukünftige Entwicklungen in der Stadt Jülich. Das Konzept ist entsprechend in der Bauleitplanung zu berücksichtigen und umzusetzen. 3. Die Zentren- und Nahversorgungsrelevanz einzelner Sortimente bestimmt sich nach der „Jülicher Liste zur Definition der nachversorgungs-, zentren- und nicht-zentrenrelevanten Sortimente“ (Anlage 2). 4. Die räumliche Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches („Hauptzentrum Stadt Jülich“) wird gemäß dem Vorschlag des eingeschalteten Gutachterbüros vorgenommen (Anlage 3).