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Beschlussvorlage (Haushaltswirtschaft der Stadt, erhebliche Verschlechterung der Ertragsentwicklung - haushaltswirtschaftliche Sperre des Kämmerers)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
108 kB
Datum
22.09.2009
Erstellt
21.06.10, 20:23
Aktualisiert
21.06.10, 20:23
Beschlussvorlage (Haushaltswirtschaft der Stadt,
erhebliche Verschlechterung der Ertragsentwicklung - haushaltswirtschaftliche Sperre des Kämmerers) Beschlussvorlage (Haushaltswirtschaft der Stadt,
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erhebliche Verschlechterung der Ertragsentwicklung - haushaltswirtschaftliche Sperre des Kämmerers)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 155/2009 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Dezernat II Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Haushaltswirtschaft der Stadt, erhebliche Verschlechterung der Ertragsentwicklung - haushaltswirtschaftliche Sperre des Kämmerers Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 14.08.2009 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 155/2009 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Bernhard Hadel 14.08.2009 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Haushaltswirtschaft der Stadt, erhebliche Verschlechterung der Ertragsentwicklung - haushaltswirtschaftliche Sperre des Kämmerers Beschlussentwurf: Kenntnisnahme Sachdarstellung: 1. Problem Die Ertragsentwicklung hat sich zu Beginn des Monats August schlagartig erheblich verschlechtert. Konnte für das Haushaltsjahr 2009 nach den Erkenntnissen, die zum Schluss des Jahres 2008 und bis zur Verabschiedung des Haushalts 2009 am 26. Mai 2009 bestanden hatten, von einem Gewerbesteuerertrag von 26,8 Mio. € ausgegangen werden, kann die Stadt aktuell für das laufende Haushaltsjahr nur noch 6,8 Mio. € erwarten. Selbst ein Gewerbesteuerertrag in dieser Höhe ist der Stadt nicht gesichert, da das für das örtliche Gewerbesteueraufkommen gegenwärtig bedeutendste Unternehmen an der Steuerrechnung für 2008 arbeitet und eine Anpassung der Vorauszahlung für 2008 nach unten und damit eine weitere Erstattungspflicht der Stadt nicht (mehr) ausschließt. Die dem Haushaltsplan zugrunde liegende Einnahmeerwartung war belastbar, wie dem folgenden Diagramm über die Entwicklung des sog. Jahressteuersolls, d. h. der Addition der (saldierten) Gewerbesteuerforderungen mit in diesem Haushaltsjahr fälligen Zahlungen, im ersten Halbjahr 2009 entnommen werden kann: 28.256 26.935 28.107 6.829 Jan 09 Feb 09 Mrz 09 Apr 09 Mai 09 Jun 09 Jul 09 Aug 09 Erst die Ergebnisrechnung eines Unternehmens, das gegenwärtig in besonderer Weise für die Gewerbesteuereinnahmen Wesselings Bedeutung hat, für das erste Halbjahr 2009 mit einem Verlustausweis und die Prognose dieses Unternehmens, dass der Verlust in diesem Jahr nicht mehr aufgefangen werden könne, führte zu dem Einbruch des Gewerbesteueraufkommens in diesem Monat. Das Unternehmen ist eine Holding mit rd. 50 Untergesellschaften; vom Ergebnis der Holding hängt unsere Steuerforderung ab. Die Holding war selbst noch nach dem ersten Quartal von einer beträchtlichen Gewerbesteuerzahlungspflicht ausgegangen und hatte folglich zu den beiden Steuerfälligkeitsterminen im ersten und zweiten Quartal (15. Februar und 15. Mai) beträchtliche Teilbeträge geleistet, die nun zurückgezahlt werden mussten. Hinzu gekommen sind weitere Erstattungsforderungen des Unternehmens aus neueren Steuerrechnungen für vergangene Jahre, die saldiert beträchtliche Rückzahlungen zu Lasten der Stadt bedeuten. Die drastische abweichende Entwicklung hat der Kämmerer sofort zum Anlass genommen, die Ergebnisplanung und auch die Prognosen zum Zahlungsfluss, die in der Finanzplanung abzubilden sind, sowohl für das Haushaltsjahr 2009 als auch für die kommenden Haushaltsjahre des bis 2012 reichenden mittelfristigen Planungszeitraums zu aktualisieren und dabei auch die Erkenntnisse aus der im Zeitpunkt der Verabschiedung des Haushalts 2009 noch nicht vorliegenden Detailergebnisse der regionalisierten Mai-Steuerschätzung zur Entwicklung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer einzubeziehen. Die Ergebnisse sind in der Anlage 1 – a) aktualisierte Werte, b) Gesamtergebnisplan (gem. Haushalt 2009) und Aktualisierung, c) Gesamtfinanzplan und Aktualisierung – wiedergegeben. Vor diesem Hintergrund der damit gewonnenen Erkenntnis hat der Kämmerer gem. § 24 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) nach Beteiligung des Verwaltungsvorstandes und Unterrichtung der Fraktionsvorsitzenden eine haushaltswirtschaftliche Sperre ausgesprochen; ein Abdruck liegt dieser Vorlage als Anlage 2 an. Unmittelbar nach der Sperre wurden Abdrucke den Fraktionen und allen Stadtverordneten zugeleitet. Im ersten Teil der Verfügung des Kämmerers wurde die erhebliche Abweichung der Ertragsentwicklung mit den Auswirkungen sowohl auf das diesjährige Jahresergebnis als auch die kommenden Jahre beschrieben, so dass mit der Übersendung der haushaltswirtschaftlichen Sperre zugleich die Unterrichtung über die ungünstige Haushaltsentwicklung verbunden wurde. Bei der Ausgestaltung der haushaltswirtschaftlichen Sperre ist der Kämmerer nach diesen Überlegungen vorgegangen: - Gerechtes Vorgehen: Allen Budgets müssen Beiträge abverlangt werden. - Keine „Vergeblichkeitslücke“: Auch Kleinbeträge sind einzubeziehen. - Wirkliche Disponibilität: Die von der Sperre erfassten Ausgabeermächtigungen bzw. Teilbeträge der Ermächtigungen müssen in diesem Haushaltsjahr tatsächlich eingespart werden können. - Keine Unwirtschaftlichkeit bewirken: Nicht sparen um jeden Preis. - Rasch handeln: Keine Zeit, nach politisch unterschiedlich gewichteten Zielen zu differenzieren, zumal eine Zielhierarchie nicht festgelegt ist. Außerdem ist der Kämmerer nach den Erfahrungen davon ausgegangen, dass ausschließlich globale prozentuale Sperren nicht hinreichend Erfolg versprechen, sondern prozentuale Einsparvorgaben nur bei der Art nach disponiblen Haushaltsansätzen erfolgreich sein können. So sind prozentual gesperrt worden jeweils Ausgabeermächtigungen - der Budgetaufstockung um jeweils 70 %, für Zuschüsse um jeweils 25 %, der Verfügungsmittel um 25 %, für die Wirtschaftsförderung um 25 %, für Geschäftsausgaben (Mindestausstattung) um jeweils 10 %, Verbrauchs-, Lehrmittel um jeweils 10 %. Die haushaltswirtschaftliche Sperre ist im Übrigen gemäß der Antwort auf die Frage ausgesprochen worden, ob und inwieweit – noch – Disponibilität besteht; in diesem Teil der haushaltswirtschaftlichen Sperre ist der größere Teil der gesperrten Ausgabeermächtigungen enthalten. 2. Lösung Dem Rat ist es nach § 81 Abs. 4 Gemeindeordnung NRW (GO) möglich, die Sperre des Kämmerers aufzuheben; der Rat hat nach dieser Vorschrift auch das Recht, selbst eine Sperre zu beschließen. Der Kämmerer kann die von ihm verhängte Sperre – ganz oder teilweise – selbst wieder aufheben. Eine Sperre, die der Rat beschlossen hat, kann nur durch Ratsbeschluss – ganz oder teilweise – wieder aufgehoben werden. Die Verwaltung empfiehlt, die Sperre zur Kenntnis zu nehmen. 3. Alternativen Sind aufgezeigt. 4. Finanzielle Auswirkungen Die haushaltswirtschaftliche Sperre erfasst Ausgabeermächtigungen im Ergebnisplan 2009 von ca. 1,2 Mio. € und im Finanzplan 2009 für Investitionen von rd. 1,6 Mio. €. Die Sperre bewirkt damit geringere Auszahlungen in einer Größenordnung von etwa 2,8 Mio. €.