Daten
Kommune
Wesseling
Größe
108 kB
Datum
22.09.2009
Erstellt
21.06.10, 20:23
Aktualisiert
21.06.10, 20:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
155/2009
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Dezernat II
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Haushaltswirtschaft der Stadt,
erhebliche Verschlechterung der Ertragsentwicklung - haushaltswirtschaftliche Sperre des Kämmerers
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
14.08.2009
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 155/2009
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Bernhard Hadel
14.08.2009
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Haushaltswirtschaft der Stadt,
erhebliche Verschlechterung der Ertragsentwicklung - haushaltswirtschaftliche Sperre des Kämmerers
Beschlussentwurf:
Kenntnisnahme
Sachdarstellung:
1. Problem
Die Ertragsentwicklung hat sich zu Beginn des Monats August schlagartig erheblich verschlechtert. Konnte
für das Haushaltsjahr 2009 nach den Erkenntnissen, die zum Schluss des Jahres 2008 und bis zur Verabschiedung des Haushalts 2009 am 26. Mai 2009 bestanden hatten, von einem Gewerbesteuerertrag von 26,8
Mio. € ausgegangen werden, kann die Stadt aktuell für das laufende Haushaltsjahr nur noch 6,8 Mio. € erwarten. Selbst ein Gewerbesteuerertrag in dieser Höhe ist der Stadt nicht gesichert, da das für das örtliche
Gewerbesteueraufkommen gegenwärtig bedeutendste Unternehmen an der Steuerrechnung für 2008 arbeitet und eine Anpassung der Vorauszahlung für 2008 nach unten und damit eine weitere Erstattungspflicht der
Stadt nicht (mehr) ausschließt.
Die dem Haushaltsplan zugrunde liegende Einnahmeerwartung war belastbar, wie dem folgenden Diagramm
über die Entwicklung des sog. Jahressteuersolls, d. h. der Addition der (saldierten) Gewerbesteuerforderungen mit in diesem Haushaltsjahr fälligen Zahlungen, im ersten Halbjahr 2009 entnommen werden kann:
28.256
26.935
28.107
6.829
Jan 09 Feb 09 Mrz 09 Apr 09 Mai 09 Jun 09 Jul 09 Aug 09
Erst die Ergebnisrechnung eines Unternehmens, das gegenwärtig in besonderer Weise für die Gewerbesteuereinnahmen Wesselings Bedeutung hat, für das erste Halbjahr 2009 mit einem Verlustausweis und die
Prognose dieses Unternehmens, dass der Verlust in diesem Jahr nicht mehr aufgefangen werden könne,
führte zu dem Einbruch des Gewerbesteueraufkommens in diesem Monat. Das Unternehmen ist eine Holding mit rd. 50 Untergesellschaften; vom Ergebnis der Holding hängt unsere Steuerforderung ab. Die Holding
war selbst noch nach dem ersten Quartal von einer beträchtlichen Gewerbesteuerzahlungspflicht ausgegangen und hatte folglich zu den beiden Steuerfälligkeitsterminen im ersten und zweiten Quartal (15. Februar
und 15. Mai) beträchtliche Teilbeträge geleistet, die nun zurückgezahlt werden mussten. Hinzu gekommen
sind weitere Erstattungsforderungen des Unternehmens aus neueren Steuerrechnungen für vergangene
Jahre, die saldiert beträchtliche Rückzahlungen zu Lasten der Stadt bedeuten.
Die drastische abweichende Entwicklung hat der Kämmerer sofort zum Anlass genommen, die Ergebnisplanung und auch die Prognosen zum Zahlungsfluss, die in der Finanzplanung abzubilden sind, sowohl für das
Haushaltsjahr 2009 als auch für die kommenden Haushaltsjahre des bis 2012 reichenden mittelfristigen Planungszeitraums zu aktualisieren und dabei auch die Erkenntnisse aus der im Zeitpunkt der Verabschiedung
des Haushalts 2009 noch nicht vorliegenden Detailergebnisse der regionalisierten Mai-Steuerschätzung zur
Entwicklung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer einzubeziehen. Die Ergebnisse sind in der Anlage 1 – a) aktualisierte Werte, b) Gesamtergebnisplan (gem. Haushalt 2009) und Aktualisierung, c) Gesamtfinanzplan und Aktualisierung – wiedergegeben.
Vor diesem Hintergrund der damit gewonnenen Erkenntnis hat der Kämmerer gem. § 24 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) nach Beteiligung des Verwaltungsvorstandes und Unterrichtung der Fraktionsvorsitzenden eine haushaltswirtschaftliche Sperre ausgesprochen; ein Abdruck liegt dieser
Vorlage als Anlage 2 an. Unmittelbar nach der Sperre wurden Abdrucke den Fraktionen und allen Stadtverordneten zugeleitet.
Im ersten Teil der Verfügung des Kämmerers wurde die erhebliche Abweichung der Ertragsentwicklung mit
den Auswirkungen sowohl auf das diesjährige Jahresergebnis als auch die kommenden Jahre beschrieben,
so dass mit der Übersendung der haushaltswirtschaftlichen Sperre zugleich die Unterrichtung über die ungünstige Haushaltsentwicklung verbunden wurde.
Bei der Ausgestaltung der haushaltswirtschaftlichen Sperre ist der Kämmerer nach diesen Überlegungen
vorgegangen:
- Gerechtes Vorgehen: Allen Budgets müssen Beiträge abverlangt werden.
- Keine „Vergeblichkeitslücke“: Auch Kleinbeträge sind einzubeziehen.
- Wirkliche Disponibilität: Die von der Sperre erfassten Ausgabeermächtigungen bzw. Teilbeträge der Ermächtigungen müssen in diesem Haushaltsjahr tatsächlich eingespart werden können.
- Keine Unwirtschaftlichkeit bewirken: Nicht sparen um jeden Preis.
- Rasch handeln: Keine Zeit, nach politisch unterschiedlich gewichteten Zielen zu differenzieren, zumal eine
Zielhierarchie nicht festgelegt ist.
Außerdem ist der Kämmerer nach den Erfahrungen davon ausgegangen, dass ausschließlich globale prozentuale Sperren nicht hinreichend Erfolg versprechen, sondern prozentuale Einsparvorgaben nur bei der
Art nach disponiblen Haushaltsansätzen erfolgreich sein können. So sind prozentual gesperrt worden jeweils
Ausgabeermächtigungen
-
der Budgetaufstockung um jeweils 70 %,
für Zuschüsse um jeweils 25 %,
der Verfügungsmittel um 25 %,
für die Wirtschaftsförderung um 25 %,
für Geschäftsausgaben (Mindestausstattung) um jeweils 10 %,
Verbrauchs-, Lehrmittel um jeweils 10 %.
Die haushaltswirtschaftliche Sperre ist im Übrigen gemäß der Antwort auf die Frage ausgesprochen worden,
ob und inwieweit – noch – Disponibilität besteht; in diesem Teil der haushaltswirtschaftlichen Sperre ist der
größere Teil der gesperrten Ausgabeermächtigungen enthalten.
2. Lösung
Dem Rat ist es nach § 81 Abs. 4 Gemeindeordnung NRW (GO) möglich, die Sperre des Kämmerers aufzuheben; der Rat hat nach dieser Vorschrift auch das Recht, selbst eine Sperre zu beschließen.
Der Kämmerer kann die von ihm verhängte Sperre – ganz oder teilweise – selbst wieder aufheben.
Eine Sperre, die der Rat beschlossen hat, kann nur durch Ratsbeschluss – ganz oder teilweise – wieder aufgehoben werden.
Die Verwaltung empfiehlt, die Sperre zur Kenntnis zu nehmen.
3. Alternativen
Sind aufgezeigt.
4. Finanzielle Auswirkungen
Die haushaltswirtschaftliche Sperre erfasst Ausgabeermächtigungen im Ergebnisplan 2009 von ca. 1,2 Mio. €
und im Finanzplan 2009 für Investitionen von rd. 1,6 Mio. €. Die Sperre bewirkt damit geringere Auszahlungen in einer Größenordnung von etwa 2,8 Mio. €.