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Beschlussvorlage (Anlage 4 zur Beschlussvorlage WP8-103/2010)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
41 kB
Datum
29.06.2010
Erstellt
24.06.10, 17:57
Aktualisiert
24.06.10, 17:57
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Inhalt der Datei

Der Bürgermeister Gemeinde Elsdorf, Postfach 11 55, 50182 Elsdorf Stadt Bedburg, Am Rathaus 1, 50181 Bedburg 1. Schreiben an: Herrn Landrat Werner Stump - persönlich Willy-Brandt-Platz 1 Fachbereich/Abteilung Fachbereich 2 Zimmer 16 Auskunft erteilt Herr Hamacher Durchwahl 0 22 74 / 709- 129 E-Mail mhamacher@elsdorf.de Mein Zeichen 50 30 10 Ihr Schreiben 20.05.2010 50126 Bergheim Ihr Zeichen I-11/2 ab: Datum Betreff Antrag der Gemeinde Elsdorf und der Stadt Bedburg auf Bestimmung zur örtlichen Trägerin der öffentlichen Jugendhilfe hier: Stellungnahme des Kreises zur gemeinsamen Sachstandsanfrage an das Landesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 11.05.2010 Sehr geehrter Herr Landrat Stump, mit Schreiben vom 11.05.2010 haben wir auf dem Dienstweg bezüglich des derzeitigen Sachstandes hinsichtlich der beantragten Übernahme der Aufgaben als „örtliche Trägerin der öffentlichen Jugendhilfe“ um einen aktuellen Bericht des Ministeriums für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie NRW gebeten. Diesen Antrag haben Sie mit Schreiben vom 20.05.2010 an das zuständige Ministerium weitergeleitet, Ihre Stellungnahme liegt uns in Kopie vor. Hinsichtlich Ihrer Formulierungen in Ihrem v.g. Schreiben an das zuständige Ministerium vom 20.05.2010 ist es hier insoweit zu Irritationen gekommen, als Sie bezüglich möglicher Personalübergänge Ihr Einvernehmen voraussetzen. Nach unserer Rechtsauffassung wird dem entgegen weder im SGB VIII noch in den Bestimmungen des AG KJHG NRW in der aktuellen Fassung vom 28.10.2008 (GV. NRW. S. 644) der Begriff des „Einvernehmens“ verwendet. Selbst das in § 4 Abs. 8 GO angesprochene „Benehmen“ mit dem Kreis bei der Aufgabenübernahme, welches allerdings die schwächste Form einer Beteiligung im Sinne einer „rechtzeitigen Information“ über beabsichtigte Maßnahmen darstellt (vgl. etwa Rehn/Cronauge, Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen – Loseblattkommentar -, Stand November 2009, Anm. II.3 zu § 58 GO), kann kaum durch die ansonsten gem. § 3 AG KJHG aufgegebene analoge Anwendung der GO in Betracht gezogen werden, da § 2 Abs. 1 Satz 2 AG KJHG die Anwendung des § 4 Abs. 8 GO gerade ausdrücklich ausnimmt. Über die v. b. rechtliche Bewertung lässt sich das von Ihnen gegenüber dem Landesministerium angesprochene „Einvernehmen“ sonach allenfalls noch auf konkrete Einzelfragen mögliBesuchszeiten: montags bis freitags 8.00 – 12.00 Uhr · donnerstagnachmittags 14.00 – 18.00 Uhr · Das Sozialamt ist mittwochs geschlossen Kreissparkasse Elsdorf Postbank Köln Volksbank Erft eG Deutsche Bank AG (BLZ 370 502 99) (BLZ 370 100 50) (BLZ 370 692 52) (BLZ 370 700 60) 146 000 100 154 77 – 508 40 962 018 1 952 340 IBAN-DE84 3705 0299 0146 0001 00 IBAN-DE77 3701 0050 0015 4775 08 IBAN-DE82 3706 9252 0040 9620 18 IBAN-DE66 3707 0060 0195 2340 00 BIC COKSDE33 BIC PBNKDEFF BIC GENODED1ERE BIC DEUTDEDKXXX T3755 -2- cher Personalübergänge beziehen. Solche „quasi-vertraglichen“ Einzelfallregelungen können jedoch zurzeit noch nicht rechtsverbindlich abgeschlossen werden, solange die Aufgabenübertragung als solche und der Zeitpunkt der Wirksamkeit nicht bekannt sind. Gleichwohl sind von unserer Seite aus Sondierungsgespräche mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kreisjugendamtes durchgeführt worden, als deren Ergebnis seitens der Stadt Bedburg der Wunsch besteht, mindestens sechs Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Dienst der Stadt Bedburg zu übernehmen. Für einen Ihrer Mitarbeiter ist bei der Stadt Bedburg eine Tätigkeit in leitender Funktion vorgesehen. Da sich im Rahmen einer im Nachgang zu dieser Personalvorauswahlentscheidung stattgefundenen öffentlichen Stellenausschreibung weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreisjugendamtes auf die ausgeschriebenen Stellen beworben haben, besteht durchaus die Möglichkeit einer darüber hinaus gehenden Personalübernahme vom Rhein-Erft-Kreis durch die Stadt Bedburg. Für die Gemeinde Elsdorf wurde die Jugendamtsleiterstelle bis zum 12.06.2010 öffentlich ausgeschrieben; hierbei rekrutiert sich aber beabsichtigtermaßen der engere Kandidatenkreis aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kreisjugendamtes. Alle weitergehenden Personalauswahlentscheidungen sollen im Jahresverlauf unter fachlicher Mitwirkung der/des Jugendsamtsleiterin/Jugendamtsleiters getroffen werden, wobei allerdings auch hier schon wegen der Nähe zu den Kunden eine Präferenz zugunsten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Rhein-Erft-Kreis-Jugendamtes vorgezeichnet ist. Die vorstehend skizzierten Personalmaßnahmen verkörpern nach unserer Auffassung das Maximum dessen, was angesichts der noch bestehenden Unsicherheiten bis zur ministeriellen Entscheidung personalwirtschaftlich vertretbar ist. Wir erinnern an dieser Stelle auch an Ihr Schreiben vom 25.02.2010, worin Sie mitteilen, dass aufgrund der unsicheren Zukunftsperspektiven bereits Mitarbeiter des Kreisjugendamtes konkrete Abwanderungsabsichten angezeigt haben, wodurch die Gewährleistung der Aufgabentragung durch den Kreis gefährdet werden könnte. Es sollte daher auch im Interesse des Kreises liegen, die beiden Kommunen in ihren Bemühungen um Klarheit gegenüber dem Ministerium tatkräftig zu unterstützen. Zur Aktualisierung des Informationsstands teilen wir mit, dass von unserer Seite beabsichtigt ist, die Aufgaben der Erziehungsberatung durch eine gemeinsame, jeweils in beiden Kommunen verortete und mit eigenem kommunalen Personal besetzte Beratungsstelle wahrnehmen zu lassen, wobei die Personalrekrutierung fast ausschließlich durch derzeitiges Kreispersonal der dortigen Erziehungsberatungsstelle erfolgen soll. Darüber hinaus besteht die Absicht, die vom Rhein-Erft-Kreis abgeschlossenen Verträge über Teilaufgaben der Jugendhilfe mit anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe für mindestens ein Jahr fortzusetzen, um hier eine mittelfristige Kontinuität zu gewährleisten. Wir wären Ihnen sehr verbunden, wenn Sie sich baldmöglichst gegenüber dem zuständigen Fachministerium für eine rasche positive Entscheidung über unsere Anträge einsetzen würden. Mit freundlichen Grüßen ( Wilfried Effertz ) - Bürgermeister - ( Gunnar Koerdt ) - Bürgermeister -