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Beschlusstext (Anfrage der UWG JÜL zu jüngsten Baumfällmaßnahmen in Barmen)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
92 kB
Datum
03.04.2014
Erstellt
20.10.14, 13:40
Aktualisiert
20.10.14, 13:40
Beschlusstext (Anfrage der UWG JÜL zu jüngsten Baumfällmaßnahmen in Barmen) Beschlusstext (Anfrage der UWG JÜL zu jüngsten Baumfällmaßnahmen in Barmen)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 20. Oktober 2014 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.04.2014 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 3.1 Anfrage der UWG JÜL zu jüngsten Baumfällmaßnahmen in Barmen (Vorlagen-Nr.166/2014) Anfrage: Der Anfragetext ist leider bei der Übertragung durch das Faxgerät verzerrt angekommen, sodass der Einleitungstext nicht lesbar ist. Trotz Nachfrage wurde leider kein lesbares Exemplar vorgelegt. Die Fragen wurden soweit lesbar sinngemäß ergänzt. 1. Ist es richtig, dass im Bereich der Alten Schule in Barmen im März, vermutlich am 14.03.2014, Bäume gefällt wurden? Hier wurden im März Bäume und Sträucher an der Grundstücksgrenze zum Flurstück 12 (Tuchbleiche 3) zurückgeschnitten bzw. teilweise gefällt. Hierbei handelte es sich um einen Ahorn und eine Esche, die Esche war allerdings als Großstrauch gewachsen und drohte auseinander zu brechen. Bei dem Grundstück handelt es sich um eine Waldfläche, daher liegt die Zuständigkeit beim Landesbetrieb Wald und Holz. 2. Hat es dazu einen Ortstermin gegeben? Ja 3. Hat es dazu, wie in der Ortsvorsteherversammlung explizit vom Bürgermeister zugesagt, eine Einladung an den Ortsvorsteher, bzw. eine Beteiligung des Ortsvorstehers gegeben? Bei der Ortsvorsteherversammlung wurde zugesagt, dass bei größeren Fällaktionen die Ortsvorsteher entsprechend informiert werden. Hierbei handelte es sich jedoch um eine kleinere Maßnahme. Außerdem ist nicht vorgesehen eine Einladung der Ortsvorsteher bei Forstmaßnahmen im Wald auszusprechen. 4. Warum wurden diese Bäume während der „Schonzeit“ gefällt? Verkehrssicherungsmaßnahmen sind grundsätzlich ganzjährig zulässig. Aufgrund des Arbeitskommens des Bauhofs Ende Februar konnte die Maßnahme nicht mehr bis Ende Februar durchgeführt werden. Nach Rücksprache mit dem Förster, Herrn Weyland, sollte die Durchführung der Maßnahmen daher bis zum 15.03. erledigt sein. Eine Aufschiebung der Fällmaßnahme über diesen Zeitpunkt hinaus war aufgrund des Zustandes der Bäume/Sträucher und der direkt darunter befindlichen Voliere mit „wertvollen“ Greifvögeln nicht mehr bis zum Herbst möglich. 5. Wer hat die Maßnahme angeordnet? Die Maßnahme wurde in Abstimmung mit dem zuständigen Forstamt durchgeführt. 6. Wer hat die Maßnahme durchgeführt? Da es sich um eine kleinere Maßnahme handelte, wurden die Fällungen und der Rückschnitt des Überhanges vom Bauhof fachgerecht vorgenommen. 7. Wie hoch waren die Kosten? Die Kosten belaufen sich auf 594 € Personalkosten für die Mitarbeiter und 120 € für die Kosten der Fahrzeuge. 8. Wer hat die Maßnahme überwacht, da offensichtlich auch absolut gesunde Bäume gefällt wurden? Da die Maßnahme durch qualifizierte Mitarbeiter des Bauhofs durchgeführt wurde, erfolgte keine gesonderte Überwachung. Insgesamt wurden allerdings nur wie oben bereits dargestellt - 2 Bäume gefällt. Eine bereits abgestorbene Kirsche wurde vom Bauhof vorsorglich umgezogen. Ähnliche Maßnahmen wurden offensichtlich auch bereits vor Jahren schon mal durchgeführt, entsprechende Baumstümpfe sind vor Ort noch erkennbar. 9. Welcher Verwertung wurde das geschlagene Holz zugeführt. Wie bei Maßnahmen des Bauhofs üblich, konnte das Holz von Anwohnern abgeholt werden. 10. Welche Einnahmen konnten dadurch erzielt werden? Keine. Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 03.04.2014 Seite 2