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Beschlusstext (Sachstandsbericht Lichtsignalanlage Königshäuschen)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
16 kB
Datum
03.04.2014
Erstellt
20.10.14, 13:40
Aktualisiert
20.10.14, 13:40
Beschlusstext (Sachstandsbericht Lichtsignalanlage Königshäuschen) Beschlusstext (Sachstandsbericht Lichtsignalanlage Königshäuschen)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 20. Oktober 2014 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.04.2014 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 2.2 Sachstandsbericht Lichtsignalanlage Königshäuschen (Vorlagen-Nr.168/2014) Mitteilung: In der letzten Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses am 27.03.2014 wurde um eine Mitteilung bezüglich des Sachstands zu der o.g. Lichtsignalanlage für den kommenden Haupt- und Finanzausschuss gebeten. Wie bereits in den Sitzungen des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses am 21.11.2013 und 13.02.2014 mitgeteilt wurde, hat die jeweilige Straßenverkehrsbehörde, hier Stadt Jülich, die für Bau und Betrieb einer Lichtsignalanlage notwendigen Planunterlagen aufzustellen. Ein entsprechender Planungsauftrag wurde seinerzeit an eine Firma vergeben. Bestandteile dieses Planungsauftrages sind folgende Punkte: 1. Signallage- und Markierungsplan aufstellen 2. Verkehrserhebung durchführen und auswerten 3. Signalprogrammstruktur entwerfen (Phasenfolgeplan) 4. Konfliktpunkteplan erstellen (Einfahr- und Räumwege) 5. Berechnung der Zwischenzeiten (Mögliche Konfliktfälle aller Verkehrsteilnehmergruppen) 6. Berechnung der Umlauf- und Freigabenzeiten sowie Leistungsfähigkeitsnachweis gemäß HBS 7. Zusammenstellung der Signalprogramme (Zeichnerische Darstellung ) 8. Betriebszeitenplan aufstellen (Tabellenform) 9. Steuerungsverfahren entwerfen und darstellen 10. Erläuterungsbericht aufstellen 11. Signalsicherungsplan erstellen 12. Prüfprogramm erstellen und Abnahme durchführen Durch die beauftragte Firma wurde zwischenzeitlich als erstes Teilergebnis ein Lageplanentwurf vorgelegt. Dieser Entwurf befindet sich derzeit im gesetzlich vorgeschriebenen Anhörungsverfahren mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW als zuständigem Straßenbaulastträger. Im Übrigen wird auf die Ausführungen in den Sitzungen des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses am 21.11.2013 (Vorlagennummer 484/2013) und 13.02.2014 (Vorlagennummer 45/2014) verwiesen. Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 03.04.2014 Seite 2