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Beschlussvorlage (Vergabe von Zuschüssen nach den Kulturförderrichtlinien der Stadt Bedburg a) Institutionelle Förderung - Kulturelle Vereinigungen - nach Ziffer 5.1 b) Institutionelle Förderung - Schützenbruderschaften - nach Ziffer 5.2 c) Förderung von Büchereien nach Ziffer 6 d) Förderung der Karnevalsumzüge nach Ziffer 7)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
23 kB
Datum
22.06.2010
Erstellt
16.06.10, 18:00
Aktualisiert
16.06.10, 18:00
Beschlussvorlage (Vergabe von Zuschüssen nach den Kulturförderrichtlinien der Stadt Bedburg   
a) Institutionelle Förderung - Kulturelle Vereinigungen - nach Ziffer 5.1
b) Institutionelle Förderung - Schützenbruderschaften - nach Ziffer 5.2
c) Förderung von Büchereien nach Ziffer 6
d) Förderung der Karnevalsumzüge nach Ziffer 7) Beschlussvorlage (Vergabe von Zuschüssen nach den Kulturförderrichtlinien der Stadt Bedburg   
a) Institutionelle Förderung - Kulturelle Vereinigungen - nach Ziffer 5.1
b) Institutionelle Förderung - Schützenbruderschaften - nach Ziffer 5.2
c) Förderung von Büchereien nach Ziffer 6
d) Förderung der Karnevalsumzüge nach Ziffer 7) Beschlussvorlage (Vergabe von Zuschüssen nach den Kulturförderrichtlinien der Stadt Bedburg   
a) Institutionelle Förderung - Kulturelle Vereinigungen - nach Ziffer 5.1
b) Institutionelle Förderung - Schützenbruderschaften - nach Ziffer 5.2
c) Förderung von Büchereien nach Ziffer 6
d) Förderung der Karnevalsumzüge nach Ziffer 7) Beschlussvorlage (Vergabe von Zuschüssen nach den Kulturförderrichtlinien der Stadt Bedburg   
a) Institutionelle Förderung - Kulturelle Vereinigungen - nach Ziffer 5.1
b) Institutionelle Förderung - Schützenbruderschaften - nach Ziffer 5.2
c) Förderung von Büchereien nach Ziffer 6
d) Förderung der Karnevalsumzüge nach Ziffer 7)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP857/2010 Büro für Standortförderung Sitzungsteil Az.: 111 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Finanzausschuss 22.06.2010 Betreff: Vergabe von Zuschüssen nach den Kulturförderrichtlinien der Stadt Bedburg a) Institutionelle Förderung - Kulturelle Vereinigungen - nach Ziffer 5.1 b) Institutionelle Förderung - Schützenbruderschaften - nach Ziffer 5.2 c) Förderung von Büchereien nach Ziffer 6 d) Förderung der Karnevalsumzüge nach Ziffer 7 Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, den antragstellenden Vereinigungen zur Förderung der Kultur nach Ziffern 5 bis 7 der Kulturförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg, die nachfolgend aufgeführten Zuschüsse zu gewähren: a)Institutionelle Förderung – Kulturelle Vereinigungen (nach Ziffer 5.1) 2.853,00 € b)Institutionelle Förderung – Schützenbruderschaften (nach Ziffer 5.2) 360,00 € c)Förderung von Büchereien (nach Ziffer 6) 935,00 € d)Förderung von Karnevalsumzügen (nach Ziffer 7) 1.360,00 € ______________________________________________________________________________ Fördersumme 5.508,00 € Die Einzelaufstellungen sind der Begründung zur Vorlage zu entnehmen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Die Stadt Bedburg fördert die in ihrem Gebiet ansässigen Vereine und Vereinigungen aus den klassischen Kultursparten (Bildende und darstellende Kunst, Literatur und Musik) und der Heimatund Brauchtumspflege im Rahmen der hierfür bereitgestellten Haushaltsmittel entsprechend der Kulturförderrichtlinien der Stadt Bedburg vom 01.01.2004. . Die Mittel für Zuschüsse nach den Kulturförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg sind im Haushalt für das Jahr 2010 bei Produkt 04.281.218 mit einem Gesamtansatz von 7.055,00 € veranschlagt (letztjährig: 8.300,00 €). Bei der Stadt Bedburg sind bis zum 31.03.2010 insgesamt 39 Anträge form- und fristgerecht eingegangen. Im Hinblick auf die Kürzung des Gesamtansatzes hat die Verwaltung, sich orientierend an den Verteilungsansätzen aus dem letzten Jahr eine 15 % ige Kürzung vorgenommen, so dass unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel - nachfolgende Aufteilung der Zuschüsse auf die einzelnen Förderungsbereiche vorliegt: a)Institutionelle Förderung – Kulturelle Vereinigungen (nach Ziffer 5.1) 2.853,00 € b)Institutionelle Förderung – Schützenbruderschaften (nach Ziffer 5.2) 360,00 € c)Förderung von Büchereien (nach Ziffer 6) 935,00 € d)Förderung von Karnevalsumzügen (nach Ziffer 7) 1.360,00 € ______________________________________________________________________________ Fördersumme 5.508,00 € Euro Nachfolgend werden die einzelnen Förderbereiche mit den sich aus der Förderpraxis der vergangenen Jahre ergebenden Zuschüssen aufgeführt. a) Institutionelle Förderung – Kulturelle Vereinigungen – nach Ziffer 5.1 Bis zum Stichtag, 31. März 2010, wurden 28 Anträge form- und fristgerecht gestellt (Vorjahr 27 Anträge). Entsprechend der Verfahrensweise in 2009 schlägt die Verwaltung vor, neben einem Sockelbetrag von 42,50 € (Vorjahr 50,00 €), jeder Vereinigung einen Betrag von 1,40 Euro je Mitglied - maximal jedoch 200,00 Euro - als Zuschuss zukommen zu lassen. Hieraus ergeben sich folgende Fördersummen: Lfd. Nr. Vereinigung Mitglieder Zuschuss ______________________________________________________________________________ 01) AKAK Arbeitskreis Altstadt Kaster 02) Bedburger Männergesangverein 03) Bedburger Narrenzunft von 1886 e.V 04) Bühne Bedburg e. V . 05) Familienchor St. Peter Königshoven 06) Familienchor St. Ursula Lipp 07) Familienchor St. Willibrord 08) Förderverein Grottenhertener Mühle 09) Jugendchor Colour Voices St. Lambertus 10) Jugendchor Recovered Dimension 11) Dekanatsjugendchor San Francesco 12) K.G. Ritter Em Ulk 13) Karnevalsfreunde Bedburg Rath 14) Kinderchor Rath 15) Kinderchor St. Lambertus Bedburg 16) Kirchenchor Cäcilia Kaster Beschlussvorlage WP8-57/2010 150 31 95 32 26 49 26 60 18 65 73 60 43 20 28 43 200,00 € 86,00 € 175,50 € 87,30 € 78,90 € 110,10 € 78,90 € 126,50 € 67,70 € 133,50 € 144,70 € 126,50 € 102,70 € 70,50 € 81,70 € 102,70 € Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage 83,10 € 17) Kirchenchor Cäcilia Königshoven 29 18) Kirchenchor St. Lucia Rath 18 67,70 € 19) Kirchenchor St. Cäcilia Bedburg 48 109,70 € 20) Kirchenchor St. Cäcilia Kirchherten 39 97,10 € 21) Kunst Bedburg (ehem. Kunstgemeinschaft) 20 70,50 € 22) Mandolinenorchester 1955 Königshoven 35 91,50 € 23) MGV Quartettverein 1930 Königshoven 41 99,90 € 24) Pfarr-Cäcilien-Kirchenchor St. Willibrord 40 98,50 € 25) Schola der Pfarrei St. Georg Kaster 30 84,50 € 26) Shanty-Chor Bedburg 26 78,90 € 27) Tambourcorps Erftklang Bedburg 31 85,90 € 28) Tambourcorps Grün-Weiß Kirch / Kleintroisdorf 42 101,30 € ______________________________________________________________________________ Zusammenfassung 1218 2.853,00 € b) Institutionelle Förderung - Schützenbruderschaften - nach Ziffer 5.2 Bis zum Stichtag, 31. März 2010, sind drei Anträge form- und fristgerecht eingegangen. Unter Nichtberücksichtigung eines Mindestzuschusses als Sockelbetrag in Höhe von 40,00 € ergibt sich zusätzlich je Mitglied unter 18 Jahren ein Betrag von 1,94 Euro. Die Verwaltung schlägt - bei Gewährung eines Mindestzuschusses in Höhe von 40 Euro und einer maximalen Zuwendung i. H. v. 200,00 Euro- folgende Zuschusszahlungen vor: Lfd. Nr. Vereinigung Mitglieder unter 18 Jahren Zuschuss ______________________________________________________________________________ 01) Bürger-Schützenbruderschaft Morken-Harff 02) St. Sebastianus-Georgius Kaster 03) St. Sebastianus Königshoven 29 12 83 96,00 € 64,00 € 200,00 € ______________________________________________________________________________ Zusammenfassung 124 360,00 € c) Förderung von Büchereien nach Ziffer 6 Bis zum Stichtag, 31. März 2010, sind fünf Anträge form- und fristgerecht eingegangen. Unter Berücksichtigung der Größe und des Leistungsangebots der jeweiligen Bücherei - abgeleitet aus der Büchereistatistik - schlägt die Verwaltung, wie in den vergangenen Jahren, die Verteilung der Zuschüsse nach dem Ausleihfaktor (Ausleihen / Medien) vor, da dieser den unterschiedlichen Medienstand und die Ausleihzahlen, kurz formuliert also den `Erfolg´ der Bücherei dokumentiert. Die Verwaltung schlägt folgende Zuschusszahlungen (gerundet) vor: Lfd. Nr. Bücherei Medien Ausleihen Faktor Zuschuss ______________________________________________________________________________ 01) Ev. Gemeinde Kirchherten 1151 415 0,36 50,00 € 02) KÖB St. Georg Kaster 4523 5320 1,18 165,00 € 03) KÖB St. Lambertus Bedburg 5031 12838 2,55 357,00 € 04) KÖB St. Peter Königshoven 1587 2285 1,44 202,00 € 05) KÖB St. Willibrord Kirdorf 2246 2594 1,15 161,00 € ______________________________________________________________________________ Zusammenfassung 14538 23452 6,68 935 ,00 € Beschlussvorlage WP8-57/2010 Seite 3 STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Entsprechend der Verfahrensweise in den Vorjahren schlägt die Verwaltung vor dem Hintergrund der angedachten Kooperation „Stadt Bedburg“ und „Kath. öffentliche Bücherei St. Lambertus“ vor, der Bücherei St. Lambertus eine außerordentliche Bezuschussung – unter Berücksichtigung der Etatkürzung im Kulturbereich – i. H. v. bis zu 1.700 € (Vorjahr 2.000 €) zur Erweiterung und dauerhaften Sicherung des Medienbestandes zu gewähren. Es wird darauf hingewiesen, das der konkrete Zuschuss nur in Höhe– der durch Kostenkalkulation nachzuweisenden – ungedeckten Kosten gewährt wird. Die Verwaltung wird hierzu zu gegebner Zeit entsprechend dem tatsächlichen Bedarf berichten. d) Förderung der Karnevalsumzüge nach Ziffer 7 Bis zum Stichtag, 31. März 2010, sind drei Anträge form- und fristgerecht eingegangen. Unter Berücksichtigung der langjährigen Förderpraxis und der Anpassung des Verteilerschlüssels der vergangenen Jahre an die Anzahl der Anträge schlägt die Verwaltung nachfolgende Zuschussgewährung vor: Lfd. Nr. Vereinigung Schlüssel Zuschuss ______________________________________________________________________________ 01) Karnevalsumzug Aktiv 33 448,80 € 02) Karnevalsfreunde Blerichen 29 394,40 € 03) Rosenmontagskomitee Kirch-Grottenherten 38 516,80 € ______________________________________________________________________________ Zusammenfassung 100 1.360,00 € Gegenüber den Jahren 2007, 2008 und 2009 haben sich die Anzahl der Anträge nicht verändert. Die Verwaltung schlägt vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 16.06.2010 ----------------------------------(Udo Schmitz) Leiter Büro für Standortförderung Beschlussvorlage WP8-57/2010 ----------------------------------(Gunnar Koerdt Bürgermeister Seite 4