Daten
Kommune
Bedburg
Größe
23 kB
Datum
22.06.2010
Erstellt
16.06.10, 18:00
Aktualisiert
16.06.10, 18:00
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Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP857/2010
Büro für Standortförderung
Sitzungsteil
Az.: 111
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Finanzausschuss
22.06.2010
Betreff:
Vergabe von Zuschüssen nach den Kulturförderrichtlinien der Stadt Bedburg
a) Institutionelle Förderung - Kulturelle Vereinigungen - nach Ziffer 5.1
b) Institutionelle Förderung - Schützenbruderschaften - nach Ziffer 5.2
c) Förderung von Büchereien nach Ziffer 6
d) Förderung der Karnevalsumzüge nach Ziffer 7
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, den antragstellenden Vereinigungen zur Förderung
der Kultur nach Ziffern 5 bis 7 der Kulturförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg, die nachfolgend
aufgeführten Zuschüsse zu gewähren:
a)Institutionelle Förderung – Kulturelle Vereinigungen (nach Ziffer 5.1)
2.853,00 €
b)Institutionelle Förderung – Schützenbruderschaften (nach Ziffer 5.2)
360,00 €
c)Förderung von Büchereien (nach Ziffer 6)
935,00 €
d)Förderung von Karnevalsumzügen (nach Ziffer 7)
1.360,00 €
______________________________________________________________________________
Fördersumme
5.508,00 €
Die Einzelaufstellungen sind der Begründung zur Vorlage zu entnehmen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Die Stadt Bedburg fördert die in ihrem Gebiet ansässigen Vereine und Vereinigungen aus den
klassischen Kultursparten (Bildende und darstellende Kunst, Literatur und Musik) und der Heimatund Brauchtumspflege im Rahmen der hierfür bereitgestellten Haushaltsmittel entsprechend der
Kulturförderrichtlinien der Stadt Bedburg vom 01.01.2004. .
Die Mittel für Zuschüsse nach den Kulturförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg sind im Haushalt
für das Jahr 2010 bei Produkt 04.281.218 mit einem Gesamtansatz von 7.055,00 € veranschlagt
(letztjährig: 8.300,00 €).
Bei der Stadt Bedburg sind bis zum 31.03.2010 insgesamt 39 Anträge form- und fristgerecht
eingegangen.
Im Hinblick auf die Kürzung des Gesamtansatzes hat die Verwaltung, sich orientierend an den
Verteilungsansätzen aus dem letzten Jahr eine 15 % ige Kürzung vorgenommen, so dass unter
Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel - nachfolgende Aufteilung der
Zuschüsse auf die einzelnen Förderungsbereiche vorliegt:
a)Institutionelle Förderung – Kulturelle Vereinigungen (nach Ziffer 5.1)
2.853,00 €
b)Institutionelle Förderung – Schützenbruderschaften (nach Ziffer 5.2)
360,00 €
c)Förderung von Büchereien (nach Ziffer 6)
935,00 €
d)Förderung von Karnevalsumzügen (nach Ziffer 7)
1.360,00 €
______________________________________________________________________________
Fördersumme
5.508,00 €
Euro
Nachfolgend werden die einzelnen Förderbereiche mit den sich aus der Förderpraxis der
vergangenen Jahre ergebenden Zuschüssen aufgeführt.
a) Institutionelle Förderung – Kulturelle Vereinigungen – nach Ziffer 5.1
Bis zum Stichtag, 31. März 2010, wurden 28 Anträge form- und fristgerecht gestellt (Vorjahr 27
Anträge). Entsprechend der Verfahrensweise in 2009 schlägt die Verwaltung vor, neben einem
Sockelbetrag von 42,50 € (Vorjahr 50,00 €), jeder Vereinigung einen Betrag von 1,40 Euro je
Mitglied - maximal jedoch 200,00 Euro - als Zuschuss zukommen zu lassen.
Hieraus ergeben sich folgende Fördersummen:
Lfd. Nr.
Vereinigung
Mitglieder
Zuschuss
______________________________________________________________________________
01) AKAK Arbeitskreis Altstadt Kaster
02) Bedburger Männergesangverein
03) Bedburger Narrenzunft von 1886 e.V
04) Bühne Bedburg e. V
.
05) Familienchor St. Peter Königshoven
06) Familienchor St. Ursula Lipp
07) Familienchor St. Willibrord
08) Förderverein Grottenhertener Mühle
09) Jugendchor Colour Voices St. Lambertus
10) Jugendchor Recovered Dimension
11) Dekanatsjugendchor San Francesco
12) K.G. Ritter Em Ulk
13) Karnevalsfreunde Bedburg Rath
14) Kinderchor Rath
15) Kinderchor St. Lambertus Bedburg
16) Kirchenchor Cäcilia Kaster
Beschlussvorlage WP8-57/2010
150
31
95
32
26
49
26
60
18
65
73
60
43
20
28
43
200,00 €
86,00 €
175,50 €
87,30 €
78,90 €
110,10 €
78,90 €
126,50 €
67,70 €
133,50 €
144,70 €
126,50 €
102,70 €
70,50 €
81,70 €
102,70 €
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
83,10 €
17) Kirchenchor Cäcilia Königshoven
29
18) Kirchenchor St. Lucia Rath
18
67,70 €
19) Kirchenchor St. Cäcilia Bedburg
48
109,70 €
20) Kirchenchor St. Cäcilia Kirchherten
39
97,10 €
21) Kunst Bedburg (ehem. Kunstgemeinschaft)
20
70,50 €
22) Mandolinenorchester 1955 Königshoven
35
91,50 €
23) MGV Quartettverein 1930 Königshoven
41
99,90 €
24) Pfarr-Cäcilien-Kirchenchor St. Willibrord
40
98,50 €
25) Schola der Pfarrei St. Georg Kaster
30
84,50 €
26) Shanty-Chor Bedburg
26
78,90 €
27) Tambourcorps Erftklang Bedburg
31
85,90 €
28) Tambourcorps Grün-Weiß Kirch / Kleintroisdorf
42
101,30 €
______________________________________________________________________________
Zusammenfassung
1218
2.853,00 €
b) Institutionelle Förderung - Schützenbruderschaften - nach Ziffer 5.2
Bis zum Stichtag, 31. März 2010, sind drei Anträge form- und fristgerecht eingegangen. Unter
Nichtberücksichtigung eines Mindestzuschusses als Sockelbetrag in Höhe von 40,00 € ergibt sich
zusätzlich je Mitglied unter 18 Jahren ein Betrag von 1,94 Euro. Die Verwaltung schlägt - bei
Gewährung eines Mindestzuschusses in Höhe von 40 Euro und einer maximalen Zuwendung i. H.
v. 200,00 Euro- folgende Zuschusszahlungen vor:
Lfd. Nr.
Vereinigung
Mitglieder unter 18 Jahren
Zuschuss
______________________________________________________________________________
01) Bürger-Schützenbruderschaft Morken-Harff
02) St. Sebastianus-Georgius Kaster
03) St. Sebastianus Königshoven
29
12
83
96,00 €
64,00 €
200,00 €
______________________________________________________________________________
Zusammenfassung
124
360,00 €
c) Förderung von Büchereien nach Ziffer 6
Bis zum Stichtag, 31. März 2010, sind fünf Anträge form- und fristgerecht eingegangen. Unter
Berücksichtigung der Größe und des Leistungsangebots der jeweiligen Bücherei - abgeleitet aus
der Büchereistatistik - schlägt die Verwaltung, wie in den vergangenen Jahren, die Verteilung der
Zuschüsse nach dem Ausleihfaktor (Ausleihen / Medien) vor, da dieser den unterschiedlichen
Medienstand und die Ausleihzahlen, kurz formuliert also den `Erfolg´ der Bücherei dokumentiert.
Die Verwaltung schlägt folgende Zuschusszahlungen (gerundet) vor:
Lfd. Nr.
Bücherei
Medien
Ausleihen
Faktor
Zuschuss
______________________________________________________________________________
01) Ev. Gemeinde Kirchherten
1151
415
0,36
50,00 €
02) KÖB St. Georg Kaster
4523
5320
1,18
165,00 €
03) KÖB St. Lambertus Bedburg
5031
12838
2,55
357,00 €
04) KÖB St. Peter Königshoven
1587
2285
1,44
202,00 €
05) KÖB St. Willibrord Kirdorf
2246
2594
1,15
161,00 €
______________________________________________________________________________
Zusammenfassung
14538
23452
6,68
935 ,00 €
Beschlussvorlage WP8-57/2010
Seite 3
STADT BEDBURG
Seite: 4
Sitzungsvorlage
Entsprechend der Verfahrensweise in den Vorjahren schlägt die Verwaltung vor dem Hintergrund
der angedachten Kooperation „Stadt Bedburg“ und „Kath. öffentliche Bücherei St. Lambertus“ vor,
der Bücherei St. Lambertus eine außerordentliche Bezuschussung – unter Berücksichtigung der
Etatkürzung im Kulturbereich – i. H. v. bis zu 1.700 € (Vorjahr 2.000 €) zur Erweiterung und
dauerhaften Sicherung des Medienbestandes zu gewähren. Es wird darauf hingewiesen, das der
konkrete Zuschuss nur in Höhe– der durch Kostenkalkulation nachzuweisenden – ungedeckten
Kosten gewährt wird. Die Verwaltung wird hierzu zu gegebner Zeit entsprechend dem
tatsächlichen Bedarf berichten.
d) Förderung der Karnevalsumzüge nach Ziffer 7
Bis zum Stichtag, 31. März 2010, sind drei Anträge form- und fristgerecht eingegangen. Unter
Berücksichtigung der langjährigen Förderpraxis und der Anpassung des Verteilerschlüssels der
vergangenen Jahre an die Anzahl der Anträge schlägt die Verwaltung nachfolgende
Zuschussgewährung vor:
Lfd. Nr.
Vereinigung
Schlüssel
Zuschuss
______________________________________________________________________________
01) Karnevalsumzug Aktiv
33
448,80 €
02) Karnevalsfreunde Blerichen
29
394,40 €
03) Rosenmontagskomitee Kirch-Grottenherten
38
516,80 €
______________________________________________________________________________
Zusammenfassung
100
1.360,00 €
Gegenüber den Jahren 2007, 2008 und 2009 haben sich die Anzahl der Anträge nicht verändert.
Die Verwaltung schlägt vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 16.06.2010
----------------------------------(Udo Schmitz)
Leiter Büro für
Standortförderung
Beschlussvorlage WP8-57/2010
----------------------------------(Gunnar Koerdt
Bürgermeister
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