Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
55 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 285/2004
02.03.2004
Az.:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Straßen und Abfallbeseitigung
10.03.2004
Kreisausschuss
17.03.2004
Kreistag
31.03.2004
Außerplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln zum Ausbau des Ahrtalradweges
Sachbearbeiter/in:
Tel.:
Abt.:
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt, die für den Ausbau des Ahrtalradweges benötigten Haushaltsmittel entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung in Höhe von 1.700.000,00 € für das Jahr 2004 bei der
Haushaltsstelle 2 6500 96048 außerplanmäßig bereitzustellen.
Sofern vom Landesbetrieb darüber hinaus im Jahr 2004 für diese Maßnahme weitere Mittel bereit
gestellt werden, erhält die Verwaltung die Befugnis, diese bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 3,3 Mio. € zu verausgaben.
Begründung:
Seite - 2 Wie bereits mit der Vorlage V 11/2002 vom 17.4.2002 berichtet und entsprechend beschlossen,
baut der Kreis Euskirchen im Rahmen des Projektes „Fahrradfreundlicher Kreis Euskirchen“ im
Auftrag des Landesbetriebes Straßen NRW den Ahrtalradweg aus. Der Baubeginn ist für das Frühjahr 2004 vorgesehen. Die Gesamtkosten incl. der Planungsleistungen belaufen sich nach derzeitiger Einschätzung auf rd. 4,5 Mio. €.
Bisher war es vorgesehen, dass der Kreis die Maßnahme durchführt und die Abrechnung durch
den Landesbetrieb erfolgt.
Nunmehr soll der Kreis auch die finanzielle Abwicklung übernehmen. Hierzu stellt der Landesbetrieb Straßen NRW dem Kreis die entsprechenden Mittel in voller Höhe zur Verfügung.
Eine entsprechende Anpassung der bestehenden Verwaltungsvereinbarung ist in Vorbereitung.
Für die Jahre 2003 und 2004 stehen dort insgesamt 1.700.000,00 € zur Verfügung, welche dem
Kreis zur Durchführung der Maßnahme überwiesen werden. Für die Folgejahre sind jeweils weitere 800.000,00 € eingeplant. Nach Auskunft des Landesbetriebes besteht jedoch- je nach Baufortschritt- die Möglichkeit, bereits im laufenden Jahr weitere Mittel zur Verfügung zu stellen. Daher
scheint es sinnvoll, bereits jetzt eine eintsprechende Ausgabeermächtigung zu erteilen. Insgesamt
wird eine vollständige Deckung der Maßnahme gewährleistet.
Zur haushaltsrechtlichen Abwicklung der Maßnahme durch den Kreis Euskirchen ist es unabweisbar, die Mittel auf der Einnahme und Ausgabeseite entsprechend außerplanmäßig bereitzustellen.
Seitens der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, die Mittel für das Jahr 2004 in Höhe von
1.700.000,00 € bei der Haushaltsstelle 2 6500 96048 außerplanmäßig bereitzustellen und die entsprechenden Einnahmen bei der Haushaltsstelle 2 6500 36148 zu veranschlagen.
Im Rahmen dieser Entscheidung ist nochmals darauf hinzuweisen, dass der Landesbetrieb Straßen NRW der Baulastträger der Maßnahme ist und der Kreis u.a. auch die Vergabe der Bauleistungen unter Abstimmung mit dem Landesbetrieb bei gleichzeitiger Beachtung der entsprechenden, für den Landesbetrieb geltenden Vorschriften durchführt.
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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