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Kommune
Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 330/2004
06.09.2004
Az.: 80/751-01
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Aussch.f.Planung,Umwelt,ÖPNV u.Wirtschaftsförd.
06.09.2004
Kreisausschuss
21.09.2004
Kreistag
21.09.2004
Regionalagentur für die Region Aachen (Neuausrichtung der Wirtschafts- und Arbeitspolitik in
NRW)
hier: Gründung einer BGB-Gesellschaft zwischen AGIT mbH und Regio Aachen e.V.
Sachbearbeiter/in: Frau Schmitz
Tel.: 15 369
Abt.: 80
X Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
Mittel stehen hausrechtlich nicht zur Verfügung
---
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag Euskirchen stimmt einer Beteiligung der AGIT mbH an der Agentur für die Region
Aachen (Regionalagentur) GbR zu und empfiehlt dem Vertreter des Kreises Euskirchen in der Gesellschafterversammlung der AGIT, dem Abschluss des Gesellschaftsvertrags (Entwurf siehe Anlage 1) zuzustimmen. Nach Ablauf eines Geschäftsjahres ist über den Fortbestand der Zulassungsvoraussetzungen nach § 108 Abs. 1 Nr. 3 und 8 der Gemeindeordnung NW zu befinden.
Begründung:
Seite - 2 -
Das Land NRW strebt die Neuorganisation der regionalen Umsetzungsstrukturen der Wirtschaftsund Arbeitspolitik in Nordrhein-Westfalen an. Landesweit sollen 16 Regionen, entsprechend dem
Zuschnitt der nordrhein-westfälischen Industrie- und Handelskammerbezirke, gebildet werden. Die
Regio Aachen, die das Gebiet der Kreise Heinsberg, Düren, Euskirchen, Aachen und die Stadt
Aachen umfasst, ist eine der 16 Regionen in NRW.
Als Umsetzungsstruktur sind für jede Region vorgesehen:
- Bildung eines Lenkungskreises
- Schaffung einer Regionalagentur
- Einrichtung von Facharbeitskreisen.
In der Fachausschusssitzung am 27.05.2004 wurde hierüber bereits ausführlich berichtet.
Der Minister für Wirtschaft und Arbeit des Landes NRW hat den Mitgliedern des Lenkungskreises
der Region Aachen vorgeschlagen, die Gründung der REGIONALAGENTUR AACHEN in gemeinsamer Trägerschaft des REGIO Aachen e. V. und der AGIT mbH mit gleichen Rechten und Pflichten in Form einer BGB-Gesellschaft vorzunehmen. Der Kreis Euskirchen ist mit einem Stammkapitalanteil i.H.v. 128.000 € an der AGIT mbH beteiligt. Dies entspricht einem Anteil von 3,93 %.
Gleichzeitig ist der Kreis Euskirchen Mitglied des Regio Aachen e.V.
Nach den Vorstellungen des Ministeriums soll neben der Arbeitsmarktpolitik eine Schwerpunktverlagerung erfolgen, die für die Ausstattung der einzelnen Regionalagenturen folgende Arbeitsbereiche vorsieht:
Arbeitsmarktpolitik
Technologieförderung
Kompetenznetze
Wirtschaftsförderung.
Diese veränderte Schwerpunktbildung der Aktivitäten aus dem Bereich der Arbeitsmarkt- zugunsten der zunehmend wichtigeren Wirtschafts- und Strukturpolitik macht eine Entscheidung über eine
sinnvolle und aufgabengerechte Anlagerung dieser neuen Regionalagentur bei den Institutionen in
der Region Aachen notwendig. Dazu bieten sich grundsätzlich die AGIT sowie die REGIO als zentrale Einrichtungen der Region an. Darüber ist in den letzten Wochen intensiv in der Region in den
verschiedensten Gremien diskutiert worden.
Das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit hat diese politische Ausgangssituation zum Anlass genommen, die Trägerschaft der Regionalagentur auf die REGIO und die AGIT zu übertragen. Das
Land wird eine Förderung für die Regionalagentur ab 01.08.2004 bis Ende 2008 sicherstellen, die
eine 80%ige Förderung in Höhe von 247.400 €/Jahr bei Gesamtkosten von 309.200 €/Jahr vorsieht. Das Land stellt eine Förderung der Personal- und Sachkosten für vier Stellen in der Agentur
zur Verfügung. Diese vier Stellen und die anteiligen Sachkostenansätze sollen nach dem Vorschlag des Ministeriums auf die beiden Gesellschaften, AGIT und REGIO, aufgeteilt werden. Die
Eigenanteile von 20% werden von der Regio Aachen e.V und der AGIT hälftig getragen. Der Zuschußbedarf der AGIT ändert sich dadurch nicht. Auch der Mitgliedsbeitrag an den Regio Aachen
e.V. bleibt davon unberührt. Der zu leistende Eigenanteil wird aus der Sachkostenförderung finanziert.
Das Ministerium hat in seinem Schreiben gebeten, auf dieser Grundlage - im Interesse der Sache unverzüglich einen Antrag auf Förderung der Regionalagentur Aachen über den dafür vorgesehenen Antragsweg zu stellen. Dies macht jedoch die Gründung der vom Ministerium vorgeschlagenen BGB-Gesellschaft erforderlich. Der Gesellschaftsvertrag der AGIT sieht für die Aufnahme einer neuen Beteiligung in § 12 die Zustimmung der Gesellschafterversammlung vor, für die gemäß
§ 10 der Aufsichtsrat eine Empfehlung abgeben muss.
Seite - 3 Zur Zustimmung der Gesellschafter ist vorab eine entsprechende Beschlussfassung der Gremien
der betroffenen Gebietskörperschaften notwendig. Der Kreistag hat nach § 26 Abs. 1 l KrO über
die Beteiligung an einer Gesellschaft zu entscheiden. Nach § 115 Abs. 2 i.V.m. § 108 Abs. 5 GO
(i.V.m. § 53) ist der Beschluss vor Vollzug der Bezirksregierung anzuzeigen.
Der kurzfristige Beschluss wird deshalb erforderlich, weil das Versorgungsamt Essen, das für die
Förderung der Regionalagenturen im Lande zuständig ist, eine entsprechende Zustimmung der
Bezirksregierung Köln bis Mitte September erwartet, um fristgerecht zum 01.10.2004 die Mittel
bereitzustellen, damit die Agentur für die Region Aachen (Regionalagentur GbR) vereinbarungsgemäß zum 1. Oktober d. J. ihre Arbeit aufnehmen kann und darüber hinaus die erforderlichen
Stellenbesetzungen zu diesem Zeitpunkt vorgenommen werden können.
Die Bezirksregierung unterstützt die Vorgehensweise (siehe auch Schreiben vom 19.8.04, Anlage
2) und hat eine zügige Prüfung der Anzeige zugesagt. Zu dem Entwurf des Gesellschaftsvertrages
(siehe Anlage) hat sie keine Änderungswünsche. Eine Marktanalyse nach § 107 Abs. 5 GO ist
nicht notwendig, da es sich bei der GbR um eine nicht-wirtschaftliche Beteiligung handelt.
Die Verwaltung empfiehlt dem Fachausschuss eine positive Beschlussfassung an den Kreistag zu
richten.
gez. Rosenke
Landrat
Stabsstelle:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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