Daten
Kommune
Bedburg
Größe
27 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
05.07.10, 18:08
Aktualisiert
05.07.10, 18:08
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP8116/2010 1.
Ergänzung
Fachbereich I - Personal, Organisation
und Finanzen
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Finanzausschuss
22.06.2010
Rat der Stadt Bedburg
06.07.2010
Betreff:
Antrag der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 19.04.2010 hinsichtlich eines
Masterplanes „Schwarze Null“
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, einen
Masterplan „Haushaltskonsolidierung“ aufzustellen. Zwecks Vorbereitung dieses Masterplanes
wird unter Beteiligung der Verwaltung und je eines Vertreters der Fraktionen sowie des
Einzelmandatsträgers der Grünen ein Arbeitskreis gebildet.
Die durch die Verwaltung, die Fraktionen und dem Einzelmandatsträger zu benennenden
Mitglieder sind dem federführeden Arbeitskreismitglied Herrn Jürgen Mitter kurzfristig zu
benennen.
Der Rat der Stadt Bedburg spricht sich auf Empfehlung der Haupt- und Finanzausschusses dafür
aus – soweit technisch möglich – eine Schuldenuhr auf der Homepage der Stadt Bedburg
einzustellen. Dabei soll die Gesamtverschuldung, die Verschuldung pro Kopf und die Entwicklung
der Rücklagen dargestellt werden.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
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Sitzungsvorlage
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Begründung:
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg hat am 19.04.2010 den als Anlage 1 beigefügten
Antrag auf einen Masterplan „Schwarze Null“ gestellt.
Hinsichtlich der in der Ratssitzung vom 20.04.2010 bereits erfolgten Diskussion des Antrages wird
auf den als Anlage 2 beigefügten Auszug aus der Niederschrift über die Ratssitzung verwiesen.
Hintergrund der Antragstellung
Der Antrag steht in unmittelbarem Zusammenhang mit einer als „Kommunaler Sparkompass“
bezeichneten
offenen
Checkliste
für
Ansatzpunkte
zur
Haushaltssanierung
des
Kommunalpolitischen Sprechers der FDP-Landtagsfraktion, Herrn MdL Horst Engel, die als Anlage
3 der Sitzungsvorlage beigefügt ist.
Einen noch umfangreicheren Katalog hinsichtlich Sparpotenzialen im Kommunaletat hat vor
einigen Jahren bereits der Bund der Steuerzahler vorgelegt. Eine Kopie der entsprechenden
Broschüre ist als Anlage 4 beigefügt.
Rechtliche Prüfung des Antrages
Eine Prüfung zur rechtlichen Zulässigkeit der einzelnen Punkte des Antrages hat zu folgendem
Ergebnis geführt:
zu Punkt 1:
Bürgerhaushalte o. ä. Beteiligungen der Bürgerschaft sind in aller Munde und in einigen
Kommunen bereits gängige Praxis. Rechtlich ist eine breite Beteiligung der Einwohner und Bürger
Bedburgs möglich.
zu Punkt 2:
Die aus der Bürgerschaft resultierenden Vorschläge für den Masterplan können allerdings lediglich
als Beratungsgrundlagen für die politischen Gremien dienen. Eine rechtliche Bindung für den Rat
kann und darf hieraus in keiner Weise abgeleitet werden.
Das Budgetrecht liegt einzig und alleine beim Rat der Stadt Bedburg. Ein unter Bürgerbeteiligung
erarbeiteter „Masterplan“ kann aber im Rahmen der Haushaltsberatungen (möglicherweise im
Rahmen von Zielvorgaben) durch entsprechende konkretisierende Ratsbeschlüsse verbindlich
werden. Der Rat hat das Recht und auf Basis des geltenden Rechts ggf. auch die Pflicht,
Vorschläge aus der Bürgerschaft abzulehnen.
zu Punkt 3:
Grundsätzlich ist es zulässig und möglich, Haushaltspositionen dahingehend zu erläutern und zu
markieren, ob die Ansätze dem Grunde und der Höhe nach verpflichtend sind.
zu Punkt 4:
Da der Stellenplan Anlage des Haushaltsplans ist und somit vom Rat ebenfalls zu beschließen ist,
kann der Rat hier entsprechende Regelungen treffen, die die Stellen und somit auch die
Personalaufwendungen betreffen.
zu Punkt 5:
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Die Einrichtung einer Clearingstelle, besetzt mit Vertretern aus Vereinsvorständen, die Anträge
„vorprüft“ ist rechtlich grundsätzlich möglich, soweit die Anträge, was aber in der Regel der Fall
sein dürfte, in öffentlicher Sitzung zu behandeln wären.
zu Punkt 6:
Gegen die Installation einer Schuldenuhr gibt es rechtlich keine Bedenken.
Hinweise zur Praktikabilität und auf offene Fragen des Antrages
zu Punkt 1:
Die Stadt Bedburg hat in diesem Jahr die Bürgerschaft in zwei Bürgermeistergesprächen aktiv an
den Haushaltsberatungen beteiligt.
Eine weitergehende Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an Haushaltsberatungen ist in der
Vergangenheit mehrfach, zuletzt am 20.05.2008, thematisiert worden. Die seinerzeit erstellte
Sitzungsvorlage ist als Anlage 5, der dazugehörige Auszug aus der Niederschrift als Anlage 6
beigefügt.
zu Punkt 2:
Die sehr unterschiedlichen Interessenlagen in der Bevölkerung lassen erwarten, dass ein breiter
Konsens für einen haushaltskonsolidierenden Masterplan nur sehr schwer herzustellen ist.
Letztlich kann sogar nicht ausgeschlossen werden, dass – in Anlehnung an die Positionen
verschiedener Volkswirtschaftsprofessoren - ein nicht zu unterschätzender Teil der Bevölkerung
sich aktuell gegen Einsparungen und, als das in deren Augen geringere Übel, für eine weitere
Neuverschuldung ausspricht.
Darüber hinaus ist zu hinterfragen, ob es sinnvoll ist, mit Bürgerinnen und Bürgern, die sich für
Fragen des kommunalen Haushaltes interessieren, einen Konsolidierungs- und Sparkurs zu
erarbeiten, während gleichzeitig in den städtischen Gremien oder im Prozess der Lokalen Agenda
Projekte und Maßnahmen gestartet und begleitet werden, die eine Ausweitung der
Haushaltsprobleme mit sich bringen.
zu Punkt 3:
Die Komplexität der Materie und die unterschiedlichen politischen Vorstellungen hinsichtlich der
anzustrebenden Ziele und Wirkungen von Ressourceneinsatz lassen es in einer Vielzahl von
Fällen kaum zu, eine Auflistung zu erstellen, die aus jedem kommunalpolitischen Blickwinkel zu
einer einheitlichen Bewertung und Bezifferung von Sparpotential führt. Auch kommunale
Pflichtaufgaben dürfen nicht per se in der Veranschlagung der Ansätze außerhalb jeder
Betrachtung bleiben; oft genug ist zwar klar, ob bzw. dass eine Aufgabe zu erfüllen ist, über das
„wie“, sprich die Art und Weise, die Intensität etc., kann aber sehr wohl sehr unterschiedlich
entschieden werden.
zu Punkt 4:
Es sei darauf hingewiesen, dass beispielsweise im Bereich des Bauhofes, auch Stellen
ausgewiesen und besetzt sind, für die Personalkosten von deutlich weniger als 50.000 €/Jahr
(teilweise nur ca. 30.000 €/Jahr) anfallen. Außerdem spiegelt im Idealfall der Stellenplan die
Aufgabenstruktur und die Sicherstellung der Aufgabenerfüllung wider. Bei einer Ausdehnung der
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wahrzunehmenden Aufgaben, beispielsweise aufgrund gesetzlicher Vorgaben, kann nicht
ausgeschlossen werden, dass auch einmal eine Stellenausweitung erfolgen muss, obwohl
hierdurch nicht unbedingt entsprechende Mehreinnahmen zu erwarten sind.
zu Punkt 5:
Aus der Formulierung geht nicht zweifelsfrei hervor, ob die Prüfungszuständigkeit sich nur auf
Anträge von örtlichen Vereinen beziehen soll, oder ob jedweder Antrag auf freiwillige und
beschränkt freiwillige Leistungen, wie immer Letzteres zu definieren ist, der Clearingstelle
vorzulegen ist.
Es stellt sich allerdings die Frage, ob es gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, die einen
Antrag an ihren Stadtrat stellen, vertretbar und sinnvoll ist, wenn dieser Antrag dem eigentlichen
Adressaten zunächst vorenthalten wird, und von einem letztlich gesetzlich nicht legitimierten
Gremium bewertet wird.
Die Entscheidung liegt qua Budgetrecht auch in diesem Falle letztlich immer beim Rat der Stadt.
zu Punkt 6:
Um in diesem Zusammenhang Standortfragen zu vermeiden, wäre darüber nachzudenken, ob die
Schuldenuhr nicht in virtueller Form (s. www.schuldenuhr-weinstadt.de) auf der städtischen
Homepage platziert wird.
Unter den Gegebenheiten des NKF ist zunächst zu definieren, auf welcher Basis der
Schuldenstand und dessen Entwicklung dargestellt werden soll:
Unstrittig dürfte die Erfassung der langfristigen Darlehen sein. Die hier zur Zeit noch bestehende
Restschuld beläuft sich auf ca. 17 Mio. €.
Höchst problematisch ist aber auch die Entwicklung der Kredite zur Liquiditätssicherung (früher als
Kassenkredite bezeichnet). Diese unterliegen unterjährig starken Schwankungen und belaufen
sich aktuell auf rund 11 Mio. € mit steigender Tendenz.
Fraglich ist, ob auch die kreditähnlichen Rechtsgeschäfte, welche sich in der Bilanz in Form von
langfristigen sonstigen Verbindlichkeiten wiederfinden, und aus dem PPP-Projekt Schulzentrum
sowie dem Bäderprojekt herrühren, mit dargestellt werden sollen. Deren Höhe beläuft sich auf
derzeit etwa 32 Mio. €.
Weitere Vorgehensweise
Der vorliegende Antrag, die aktuelle Steuerschätzung und die Verfügung zur Genehmigung der
Reduzierung allgemeinen Rücklage bzw. des Haushaltes 2010 machen deutlich, dass eine
nachhaltige Konsolidierung des städtischen Haushaltes unerlässlich ist.
An Ideen, wie dies vorangetrieben werden kann, mangelt es, wie die Anlagen 3 und 4 zeigen,
sicher nicht.
Die Vielzahl der Vorschläge und deren teilweise unterschiedliche politische Betrachtung, die sich
schon aus den Wahlprogrammen der Parteien und Wählergruppen für die Kommunalwahlen im
letzten Jahr ablesen lässt, würde es aktuell allerdings noch sehr schwierig machen, zwischen der
Stadtverwaltung und der Bürgerschaft in einen geordneten Dialog zu treten.
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Am effektivsten wäre es sicherlich, wenn Verwaltung und Politik in einem ersten Schritt mit jenen
Vorschlägen und Überlegungen an die Bürgerinnen und Bürger herantreten würden, über die es
im Stadtrat Konsens gibt, so dass – ohne ein nachträgliches Ausfechten unterschiedlicher
politischer Positionen – schnellstmöglich nach einer Beteiligung der Bürgerschaft eine konkrete
Umsetzung erfolgen könnte.
Als Basis für das Eruieren jener Punkte, bei denen bereits heute Konsens herrschen würde,
könnten die Tipps zum Sparen des Bundes der Steuerzahler dienen. Wenn die vier Fraktionen
sowie Stadtverordneter Zöphel der Verwaltung je ein Exemplar der Liste einreichen würden, in
dem schlicht mit einem Plus- oder Minus-Zeichen an den einzelnen Vorschlägen signalisiert
würde, ob Bereitschaft besteht, den entsprechenden Vorschlag mit der ernsthaften Absicht einer –
falls rechtlich und tatsächlich machbar – Umsetzung weiterzuverfolgen, wäre dies für einen Start in
einen Prozess der Bürgerbeteiligung sehr hilfreich.
Die Genehmigung des Rhein-Erft-Kreises schafft zwar nun die Möglichkeit, die Haushaltssatzung
bekannt zu machen und somit den Haushalt in Kraft zu setzen, fraglich ist aber, ob von sämtlichen
Ermächtigungen Gebrauch gemacht werden soll. Im Hinblick auf den Inhalt der Verfügung der
Kommunalaufsicht wäre es sicher hilfreich, wenn die Stadt im Rahmen der zum 30.09.2010
erwarteten Berichterstattung (§ 121 GO NW – Jederzeitiges Unterrichtungsrecht der
Aufsichtsbehörde) dahingehend Stellung beziehen könnte, dass noch nicht begonnene oder ohne
finanziellen Schaden zu stoppende Projekte im Stadtrat noch einmal einer genauen Betrachtung
unterzogen worden sind.
Nachrichtlich:
Die durch die Verwaltung, die Fraktionen und dem Einzelmandatsträger zu benennenden
Mitglieder sind dem federführeden Arbeitskreismitglied Herrn Jürgen Mitter kurzfristig zu
benennen.
Auf die umfangreichen Anlagen zur Sitzungsvorlage (WP8-116/2010) des Haupt- und
Finanzausschusses vom 22.06.2010 zu TOP 4 sei an dieser Stelle verwiesen.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 30.06.2010
----------------------------------Götz
Sachbearbeiter
----------------------------------Stolz
Stellv. Fachbereichsleiterin
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----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
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