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Beschlussvorlage (Antrag der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 19.04.2010 hinsichtlich eines Masterplanes „Schwarze Null“)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
27 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
05.07.10, 18:08
Aktualisiert
05.07.10, 18:08
Beschlussvorlage (Antrag der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 19.04.2010 hinsichtlich eines Masterplanes „Schwarze Null“) Beschlussvorlage (Antrag der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 19.04.2010 hinsichtlich eines Masterplanes „Schwarze Null“) Beschlussvorlage (Antrag der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 19.04.2010 hinsichtlich eines Masterplanes „Schwarze Null“) Beschlussvorlage (Antrag der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 19.04.2010 hinsichtlich eines Masterplanes „Schwarze Null“) Beschlussvorlage (Antrag der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 19.04.2010 hinsichtlich eines Masterplanes „Schwarze Null“)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP8116/2010 1. Ergänzung Fachbereich I - Personal, Organisation und Finanzen Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Finanzausschuss 22.06.2010 Rat der Stadt Bedburg 06.07.2010 Betreff: Antrag der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 19.04.2010 hinsichtlich eines Masterplanes „Schwarze Null“ Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, einen Masterplan „Haushaltskonsolidierung“ aufzustellen. Zwecks Vorbereitung dieses Masterplanes wird unter Beteiligung der Verwaltung und je eines Vertreters der Fraktionen sowie des Einzelmandatsträgers der Grünen ein Arbeitskreis gebildet. Die durch die Verwaltung, die Fraktionen und dem Einzelmandatsträger zu benennenden Mitglieder sind dem federführeden Arbeitskreismitglied Herrn Jürgen Mitter kurzfristig zu benennen. Der Rat der Stadt Bedburg spricht sich auf Empfehlung der Haupt- und Finanzausschusses dafür aus – soweit technisch möglich – eine Schuldenuhr auf der Homepage der Stadt Bedburg einzustellen. Dabei soll die Gesamtverschuldung, die Verschuldung pro Kopf und die Entwicklung der Rücklagen dargestellt werden. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg hat am 19.04.2010 den als Anlage 1 beigefügten Antrag auf einen Masterplan „Schwarze Null“ gestellt. Hinsichtlich der in der Ratssitzung vom 20.04.2010 bereits erfolgten Diskussion des Antrages wird auf den als Anlage 2 beigefügten Auszug aus der Niederschrift über die Ratssitzung verwiesen. Hintergrund der Antragstellung Der Antrag steht in unmittelbarem Zusammenhang mit einer als „Kommunaler Sparkompass“ bezeichneten offenen Checkliste für Ansatzpunkte zur Haushaltssanierung des Kommunalpolitischen Sprechers der FDP-Landtagsfraktion, Herrn MdL Horst Engel, die als Anlage 3 der Sitzungsvorlage beigefügt ist. Einen noch umfangreicheren Katalog hinsichtlich Sparpotenzialen im Kommunaletat hat vor einigen Jahren bereits der Bund der Steuerzahler vorgelegt. Eine Kopie der entsprechenden Broschüre ist als Anlage 4 beigefügt. Rechtliche Prüfung des Antrages Eine Prüfung zur rechtlichen Zulässigkeit der einzelnen Punkte des Antrages hat zu folgendem Ergebnis geführt: zu Punkt 1: Bürgerhaushalte o. ä. Beteiligungen der Bürgerschaft sind in aller Munde und in einigen Kommunen bereits gängige Praxis. Rechtlich ist eine breite Beteiligung der Einwohner und Bürger Bedburgs möglich. zu Punkt 2: Die aus der Bürgerschaft resultierenden Vorschläge für den Masterplan können allerdings lediglich als Beratungsgrundlagen für die politischen Gremien dienen. Eine rechtliche Bindung für den Rat kann und darf hieraus in keiner Weise abgeleitet werden. Das Budgetrecht liegt einzig und alleine beim Rat der Stadt Bedburg. Ein unter Bürgerbeteiligung erarbeiteter „Masterplan“ kann aber im Rahmen der Haushaltsberatungen (möglicherweise im Rahmen von Zielvorgaben) durch entsprechende konkretisierende Ratsbeschlüsse verbindlich werden. Der Rat hat das Recht und auf Basis des geltenden Rechts ggf. auch die Pflicht, Vorschläge aus der Bürgerschaft abzulehnen. zu Punkt 3: Grundsätzlich ist es zulässig und möglich, Haushaltspositionen dahingehend zu erläutern und zu markieren, ob die Ansätze dem Grunde und der Höhe nach verpflichtend sind. zu Punkt 4: Da der Stellenplan Anlage des Haushaltsplans ist und somit vom Rat ebenfalls zu beschließen ist, kann der Rat hier entsprechende Regelungen treffen, die die Stellen und somit auch die Personalaufwendungen betreffen. zu Punkt 5: Beschlussvorlage WP8-116/2010 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Die Einrichtung einer Clearingstelle, besetzt mit Vertretern aus Vereinsvorständen, die Anträge „vorprüft“ ist rechtlich grundsätzlich möglich, soweit die Anträge, was aber in der Regel der Fall sein dürfte, in öffentlicher Sitzung zu behandeln wären. zu Punkt 6: Gegen die Installation einer Schuldenuhr gibt es rechtlich keine Bedenken. Hinweise zur Praktikabilität und auf offene Fragen des Antrages zu Punkt 1: Die Stadt Bedburg hat in diesem Jahr die Bürgerschaft in zwei Bürgermeistergesprächen aktiv an den Haushaltsberatungen beteiligt. Eine weitergehende Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an Haushaltsberatungen ist in der Vergangenheit mehrfach, zuletzt am 20.05.2008, thematisiert worden. Die seinerzeit erstellte Sitzungsvorlage ist als Anlage 5, der dazugehörige Auszug aus der Niederschrift als Anlage 6 beigefügt. zu Punkt 2: Die sehr unterschiedlichen Interessenlagen in der Bevölkerung lassen erwarten, dass ein breiter Konsens für einen haushaltskonsolidierenden Masterplan nur sehr schwer herzustellen ist. Letztlich kann sogar nicht ausgeschlossen werden, dass – in Anlehnung an die Positionen verschiedener Volkswirtschaftsprofessoren - ein nicht zu unterschätzender Teil der Bevölkerung sich aktuell gegen Einsparungen und, als das in deren Augen geringere Übel, für eine weitere Neuverschuldung ausspricht. Darüber hinaus ist zu hinterfragen, ob es sinnvoll ist, mit Bürgerinnen und Bürgern, die sich für Fragen des kommunalen Haushaltes interessieren, einen Konsolidierungs- und Sparkurs zu erarbeiten, während gleichzeitig in den städtischen Gremien oder im Prozess der Lokalen Agenda Projekte und Maßnahmen gestartet und begleitet werden, die eine Ausweitung der Haushaltsprobleme mit sich bringen. zu Punkt 3: Die Komplexität der Materie und die unterschiedlichen politischen Vorstellungen hinsichtlich der anzustrebenden Ziele und Wirkungen von Ressourceneinsatz lassen es in einer Vielzahl von Fällen kaum zu, eine Auflistung zu erstellen, die aus jedem kommunalpolitischen Blickwinkel zu einer einheitlichen Bewertung und Bezifferung von Sparpotential führt. Auch kommunale Pflichtaufgaben dürfen nicht per se in der Veranschlagung der Ansätze außerhalb jeder Betrachtung bleiben; oft genug ist zwar klar, ob bzw. dass eine Aufgabe zu erfüllen ist, über das „wie“, sprich die Art und Weise, die Intensität etc., kann aber sehr wohl sehr unterschiedlich entschieden werden. zu Punkt 4: Es sei darauf hingewiesen, dass beispielsweise im Bereich des Bauhofes, auch Stellen ausgewiesen und besetzt sind, für die Personalkosten von deutlich weniger als 50.000 €/Jahr (teilweise nur ca. 30.000 €/Jahr) anfallen. Außerdem spiegelt im Idealfall der Stellenplan die Aufgabenstruktur und die Sicherstellung der Aufgabenerfüllung wider. Bei einer Ausdehnung der Beschlussvorlage WP8-116/2010 1. Ergänzung Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 wahrzunehmenden Aufgaben, beispielsweise aufgrund gesetzlicher Vorgaben, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch einmal eine Stellenausweitung erfolgen muss, obwohl hierdurch nicht unbedingt entsprechende Mehreinnahmen zu erwarten sind. zu Punkt 5: Aus der Formulierung geht nicht zweifelsfrei hervor, ob die Prüfungszuständigkeit sich nur auf Anträge von örtlichen Vereinen beziehen soll, oder ob jedweder Antrag auf freiwillige und beschränkt freiwillige Leistungen, wie immer Letzteres zu definieren ist, der Clearingstelle vorzulegen ist. Es stellt sich allerdings die Frage, ob es gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, die einen Antrag an ihren Stadtrat stellen, vertretbar und sinnvoll ist, wenn dieser Antrag dem eigentlichen Adressaten zunächst vorenthalten wird, und von einem letztlich gesetzlich nicht legitimierten Gremium bewertet wird. Die Entscheidung liegt qua Budgetrecht auch in diesem Falle letztlich immer beim Rat der Stadt. zu Punkt 6: Um in diesem Zusammenhang Standortfragen zu vermeiden, wäre darüber nachzudenken, ob die Schuldenuhr nicht in virtueller Form (s. www.schuldenuhr-weinstadt.de) auf der städtischen Homepage platziert wird. Unter den Gegebenheiten des NKF ist zunächst zu definieren, auf welcher Basis der Schuldenstand und dessen Entwicklung dargestellt werden soll: Unstrittig dürfte die Erfassung der langfristigen Darlehen sein. Die hier zur Zeit noch bestehende Restschuld beläuft sich auf ca. 17 Mio. €. Höchst problematisch ist aber auch die Entwicklung der Kredite zur Liquiditätssicherung (früher als Kassenkredite bezeichnet). Diese unterliegen unterjährig starken Schwankungen und belaufen sich aktuell auf rund 11 Mio. € mit steigender Tendenz. Fraglich ist, ob auch die kreditähnlichen Rechtsgeschäfte, welche sich in der Bilanz in Form von langfristigen sonstigen Verbindlichkeiten wiederfinden, und aus dem PPP-Projekt Schulzentrum sowie dem Bäderprojekt herrühren, mit dargestellt werden sollen. Deren Höhe beläuft sich auf derzeit etwa 32 Mio. €. Weitere Vorgehensweise Der vorliegende Antrag, die aktuelle Steuerschätzung und die Verfügung zur Genehmigung der Reduzierung allgemeinen Rücklage bzw. des Haushaltes 2010 machen deutlich, dass eine nachhaltige Konsolidierung des städtischen Haushaltes unerlässlich ist. An Ideen, wie dies vorangetrieben werden kann, mangelt es, wie die Anlagen 3 und 4 zeigen, sicher nicht. Die Vielzahl der Vorschläge und deren teilweise unterschiedliche politische Betrachtung, die sich schon aus den Wahlprogrammen der Parteien und Wählergruppen für die Kommunalwahlen im letzten Jahr ablesen lässt, würde es aktuell allerdings noch sehr schwierig machen, zwischen der Stadtverwaltung und der Bürgerschaft in einen geordneten Dialog zu treten. Beschlussvorlage WP8-116/2010 1. Ergänzung Seite 4 STADT BEDBURG Seite: 5 Sitzungsvorlage Am effektivsten wäre es sicherlich, wenn Verwaltung und Politik in einem ersten Schritt mit jenen Vorschlägen und Überlegungen an die Bürgerinnen und Bürger herantreten würden, über die es im Stadtrat Konsens gibt, so dass – ohne ein nachträgliches Ausfechten unterschiedlicher politischer Positionen – schnellstmöglich nach einer Beteiligung der Bürgerschaft eine konkrete Umsetzung erfolgen könnte. Als Basis für das Eruieren jener Punkte, bei denen bereits heute Konsens herrschen würde, könnten die Tipps zum Sparen des Bundes der Steuerzahler dienen. Wenn die vier Fraktionen sowie Stadtverordneter Zöphel der Verwaltung je ein Exemplar der Liste einreichen würden, in dem schlicht mit einem Plus- oder Minus-Zeichen an den einzelnen Vorschlägen signalisiert würde, ob Bereitschaft besteht, den entsprechenden Vorschlag mit der ernsthaften Absicht einer – falls rechtlich und tatsächlich machbar – Umsetzung weiterzuverfolgen, wäre dies für einen Start in einen Prozess der Bürgerbeteiligung sehr hilfreich. Die Genehmigung des Rhein-Erft-Kreises schafft zwar nun die Möglichkeit, die Haushaltssatzung bekannt zu machen und somit den Haushalt in Kraft zu setzen, fraglich ist aber, ob von sämtlichen Ermächtigungen Gebrauch gemacht werden soll. Im Hinblick auf den Inhalt der Verfügung der Kommunalaufsicht wäre es sicher hilfreich, wenn die Stadt im Rahmen der zum 30.09.2010 erwarteten Berichterstattung (§ 121 GO NW – Jederzeitiges Unterrichtungsrecht der Aufsichtsbehörde) dahingehend Stellung beziehen könnte, dass noch nicht begonnene oder ohne finanziellen Schaden zu stoppende Projekte im Stadtrat noch einmal einer genauen Betrachtung unterzogen worden sind. Nachrichtlich: Die durch die Verwaltung, die Fraktionen und dem Einzelmandatsträger zu benennenden Mitglieder sind dem federführeden Arbeitskreismitglied Herrn Jürgen Mitter kurzfristig zu benennen. Auf die umfangreichen Anlagen zur Sitzungsvorlage (WP8-116/2010) des Haupt- und Finanzausschusses vom 22.06.2010 zu TOP 4 sei an dieser Stelle verwiesen. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 30.06.2010 ----------------------------------Götz Sachbearbeiter ----------------------------------Stolz Stellv. Fachbereichsleiterin Beschlussvorlage WP8-116/2010 1. Ergänzung ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Seite 5